Entscheidungen zu § 4 WaffG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-27 von 27

RS UVS Vorarlberg 2006/01/25 2-005/05

Rechtssatz: Der Einsatz von "Pfefferspray" ist gegenüber einer kurzfristigen Festnahme samt Fesselung schon nach dem Waffengebrauchsgesetz nicht als gelinderes Mittel anzusehen. Zum einen stellt ein "Pfefferspray" eine Dienstwaffe iS des Waffengebrauchsgesetzes dar, da er als reizauslösendes Mittel, das Waffenzweck hat und lediglich eine kurzfristige Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes herbeiführt, dem Tränengas iS des § 3 Z 2 Waffengebrauchsgesetz gleichgestellt ist. Zum anderen ist... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 25.01.2006

TE UVS Steiermark 2003/09/01 20.3-25/2003

I.1. In der Beschwerde vom 07. April 2003 bringt der Beschwerdeführer Nachfolgendes vor: Auf Grund eines Haftbefehls des LG Leoben wurde der Beschwerdeführer von Mitgliedern der Kriminalabteilung des LGK für Steiermark in Verwahrungshaft genommen und am 6.3.2003 von den Kriminalbeamten S und F im Beisein des Verteidigers Dr. F I und am 7.3.2003, jedoch ohne Beisein des Verteidigers Dr. F I, von den Kriminalbeamten S und F einvernommen. An beiden Tagen erfolgten die Einvernahmen des Beschwe... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 01.09.2003

RS UVS Steiermark 2003/09/01 20.3-25/2003

Rechtssatz: Einem Festgenommenen dürfen nach § 26 Abs 2 AnhO Handfesseln angelegt werden, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen ua die Gefahr besteht, der Betreffende werde sich selbst oder andere gefährden bzw flüchten. Einschränkend ist aus dem WaffengebrauchsG (und § 26 Abs 4 AnhO) abzuleiten, dass auch weniger gefährliche exekutive Maßregeln als der Waffengebrauch nur dann mit Art 3 EMRK vereinbar sind, wenn sie notwendig und maßhaltend sind. Diese Kriterien gelten somit auch für die Anle... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 01.09.2003

RS UVS Oberösterreich 2001/02/19 VwSen-420299/14/Gf/Km

Rechtssatz: Nach § 102 Abs. 1 erster Halbsatz des Kraftfahrgesetzes, BGBl. Nr. 267/1967, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. I 146/1998 (im Folgenden: KFG), gehört es zu den nach § 134 Abs. 1 KFG verwaltungsstrafrechtlich sanktionierten Pflichten des Lenkers, sich vor Inbetriebnahme des Kraftfahrzeuges davon zu überzeugen, dass dieses den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften entspricht, wobei im Besonderen gemäß § 49 Abs. 6 erster Halbsatz KFG an Kraftwagen die vorgesehene Kennzeichentaf... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 19.02.2001

TE UVS Steiermark 2000/12/07 20.14-4/2000

Die am 2. Juni 2000 beim Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark eingelangte Beschwerde des Herrn A W bezieht sich auf eine Amtshandlung zweier Sicherheitswachebeamten der Bundespolizeidirektion Graz, die am 19.4.2000, in 8020 Graz, Kärntner Straße Nr. 14 - 26, um ca. 11.35 Uhr stattgefunden hat. Die Polizeibeamten hätten die gebotene Verhältnismäßigkeit überschritten, wissentlich Macht- und Amtsmissbrauch begangen, was schlussendlich mit einer Festnahme geendet habe. In Ergänzung... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 07.12.2000

RS UVS Steiermark 2000/12/07 20.14-4/2000

Rechtssatz: Der Einsatz von Pfefferspray durch einen Sicherheitswachebeamten ist nach den Bestimmungen der §§ 2 und 4 (bzw 6) WaffengebrauchsG zulässig, wenn Personen angriffs-, widerstands- oder fluchtunfähig gemacht werden sollen und andere Mittel, wie insbesondere die Aufforderung zur Herstellung des gesetzlichen Zustandes, sich als wirkungslos erwiesen haben. Somit ist der Einsatz von Pfefferspray gegen eine Person, die den Beamten nach Androhung der Festnahme mit fortgesetzten Faustsc... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 07.12.2000

TE UVS Steiermark 1998/06/18 20.3-16/98

I.1. In der Beschwerde vom 20. Februar 1998 wurde nachfolgendes vorgebracht: I. Sachverhalt Der vorliegenden Beschwerde liegt nachstehender Sachverhalt zugrunde: Am 12.1.1998 kam es in Graz, Laimburggasse 32, im Zusammenhang mit einer Benützung des Hausliftes zu einer Auseinandersetzung zwischen der Beschwerdeführerin und der Mitbewohnerin Gohar G. Dieser Vorfall ist zu 10 EVr 306/98 des LG für Strafsachen Graz gerichtsanhängig. Die von G geschilderten Ereignisse sind unzutreffend, zugleic... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 18.06.1998

RS UVS Steiermark 1998/06/18 20.3-16/98

Rechtssatz: Auch beim Anlegen der Handfessel ist vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auszugehen. So hatte die Beschwerdeführerin vor dem Anlegen der Handfessel (nur) mit den Armen versucht, sich aus dem Festhaltegriff herauszuwinden, ohne andere Abwehrbewegungen - Treten mit den Füßen oder den Versuch wegzulaufen - durchzuführen. Das Einschreiten der Exekutive war aufgrund einer Anzeige einer Nachbarin der Beschwerdeführerin ausgelöst worden, wonach die Beschwerdeführerin die Nachbarin i... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 18.06.1998

TE UVS Wien 1997/07/11 02/14/43/95

Begründung: Der Beschwerdeführer macht in seiner auf § 67a AVG sowie § 88 Abs 1 SPG gestützten, am 1.8.1995 beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien eingelangten Beschwerde geltend, daß er, indem er von den Beamten der belangten Behörde mit den Dienstnummern 41, 21 und 14 im Zuge der auf einem Schubhaftbescheid beruhenden Festnahme am 20.6.1995 mit Fäusten und Füßen geschlagen worden sei, in seinem Recht, keiner unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung unterworfen zu werden (Art 3 MRK),... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 11.07.1997

TE UVS Wien 1996/11/19 02/12/80/94

Begründung: In seiner Beschwerde beantragt der Beschwerdeführer, der Unabhängige Verwaltungssenat Wien möge nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung kostenpflichtig feststellen, "daß der Beschwerdeführer dadurch, daß er von Organen der Bundespolizeidirektion Wien am 1.8.1994, um etwa 4.00 Uhr, festgenommen und bis etwa 8.00 Uhr angehalten wurde, in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit gemäß Art 5 MRK und Art 1 PersFrG, sowie dadurch... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 19.11.1996

RS UVS Oberösterreich 1996/09/10 VwSen-420111/19/Gf/Km

Rechtssatz: Daß die Festnahme und das Anlegen von Handfesseln des Beschwerdeführers durch ein Sicherheitswacheorgan als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt i. S.d. Art.129a Abs.1 Z2 B-VG zu qualifizieren sind, ist durch die bisherige Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts (vgl. die Nachweise bei Walter - Mayer, Grundriß des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 7. A, Wien 1992, RN 610) hinreichend klargestellt und bedarf sohin keine... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 10.09.1996

RS UVS Oberösterreich 1996/07/11 VwSen-420105/9/Gf/Atz

Rechtssatz: Gemäß Art.10 Abs.1 MRK hat ua jedermann Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Nach Art.10 Abs.2 MRK kann diese jedoch - da die Ausübung solcher Freiheiten Pflichten und Verantwortung mit sich bringt - bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, wie sie in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen Sicherheit, der territorialen Unversehrtheit oder der öffentlichen Sicherheit, der Auf... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 11.07.1996

RS UVS Oberösterreich 1996/07/11 VwSen-420110/16/Gf/Atz

Rechtssatz: Nach Art.3 MRK darf niemand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden. Gemäß Art.10 Abs.1 MRK hat ua jedermann Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Nach Art.10 Abs.2 MRK kann diese jedoch - da die Ausübung solcher Freiheiten, Pflichten und Verantwortung mit sich bringt - bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, wie sie in einer demokratischen Gese... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 11.07.1996

RS UVS Oberösterreich 1996/03/11 VwSen-420090/21/Gf/Km

Rechtssatz: Gemäß § 2 Z1 und 2 des den Waffengebrauch im Rahmen der polizeilichen Zwangsbefugnisse regelnden Waffengebrauchsgesetzes, BGBl. Nr.149/1969, zuletzt geändert durch BGBl. Nr.422/1974 (im folgenden: WaffGebG), dürfen u.a. Organe der Bundespolizei insbesondere in Ausübung des Dienstes im Falle gerechter Notwehr oder zur Überwindung eines auf die Vereitelung einer rechtmäßigen Amtshandlung gerichteten Widerstandes von Dienstwaffen - wozu speziell auch Schußwaffen zählen - Gebrauch ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 11.03.1996

TE UVS Wien 1995/12/22 02/31/71/94

Begründung: I.1. Mit Schriftsatz vom 16.8.1994 erhob der Beschwerdeführer "Beschwerde über gesetzeswidrige Behandlung von Herrn Gbenga Ap, seitens der Polizisten mit der Dienstnummer 46 und 70 am 14.7.1994 um ca 21 Uhr an der Ecke G-gasse/R-platz". Die Darstellung der Beschwerdegründe leitete der Beschwerdeführer mit dem Satz "Ich möchte hiermit bei Ihnen Beschwerde einreichen." ein. Hierauf brachte er - unter Beilage einer Sachverhaltsschilderung - vor, a) die Polizisten mit den oben ange... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 22.12.1995

TE UVS Wien 1995/12/22 02/31/81/94

Begründung: I. 1. In seiner Beschwerde beantragte der Beschwerdeführer, der Unabhängige Verwaltungssenat Wien möge nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung kostenpflichtig feststellen, "daß der Beschwerdeführer dadurch, daß er von Organen der Bundespolizeidirektion Wien am 1.8.1994 um etwa 4 Uhr festgenommen und bis etwa 8 Uhr angehalten wurde, in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit gemäß Art 5 MRK und Art 1 PersFrG, sowie dadurch,... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 22.12.1995

TE UVS Wien 1995/12/22 02/31/36/94

Begründung: I.1. In seiner Beschwerde beantragte der Beschwerdeführer die Feststellung, daß folgende Verwaltungsakte für rechtswidrig erklärt werden: "- Freiheitsentzug (ungerechtfertigte Festnahme); - Schläge (ungerechtfertigte Gewaltanwendung bzw Körperverletzung); - Beleidigung; - Verletzung des Datenschutzes." Begründend führt er aus, am 17.2.1994 um ca 13.00 Uhr sei er beim Sozialreferat gewesen und habe eine schriftliche Beschwerde abgeben wollen. Die zuständige Referentin, Frau A, h... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 22.12.1995

TE UVS Wien 1995/09/19 02/11/64/93

Begründung: I.a. Zuständigkeit § 67c Abs 1 lautet: "Beschwerden nach § 67a Abs 1 Z 2 sind innerhalb von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem der Beschwerdeführer von der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt Kenntnis erlangt hat, sofern er aber durch sie behindert war, von seinem Beschwerderecht Gebrauch zu machen, ab dem Wegfall dieser Behinderung, bei dem unabhängigen Verwaltungssenat einzubringen, in dessen Sprengel dieser Verwaltungsakt gesetzt wurde... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 19.09.1995

RS UVS Wien 1995/09/19 02/11/64/93

Rechtssatz: Die Angelegenheit einer Maßnahmenbeschwerde gem § 67a AVG erheischt bei dauernder Abwesenheit des Bf aufgrund der Wichtigkeit der Sache die gerichtliche Bestellung eines Abwesenheitskurators gem § 11 AVG. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 19.09.1995

TE UVS Wien 1993/03/22 02/32/33/91

Begründung: I. Der Beschwerdeführer schilderte in der von ihm eingebrachten Beschwerde - wörtlich - folgenden Sachverhalt: "Am 7.8.1991 wurde ich um 23.44 Uhr durch den Anruf einer Passantin geweckt, die mich verständigte, mein Sohn habe soeben als Lenker eines einspurigen KFZ einen Verkehrsunfall erlitten, ich solle kommen. Um 23.50 Uhr traf ich an der Unfallstelle ein,   sprach kurz mit der Passantin, die mich angerufen hatte, danach mit meinem Sohn, der bereits im Rettungswagen ärztlich... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 22.03.1993

RS UVS Wien 1993/03/22 02/32/33/91

Rechtssatz: Art4 Abs5 PersFrSchG 1988 läßt demnach bei Festnahmen, denen eine Verwaltungsübertretung zugrundeliegt, eine maximale Anhaltedauer von 24 Stunden zu (ebenso einfachgesetzlich §36 Abs1 VStG, letzter Satz). Die konkrete Anhaltedauer im vorliegenden Fall betrug 6 3/4 Stunden und blieb daher innerhalb der vom Bundesverfassungsgesetzgeber als zulässig normierten Dauer. Schlagworte Festnahme; Anhaltung; Fesselung; Schutz der persönlichen Freiheit mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 22.03.1993

RS UVS Wien 1993/03/22 02/32/33/91

Rechtssatz: Für die Abmahnung eines bei einer strafbaren Tat Betretenen gibt es keine Formvorschriften. Im gegenständlichen Fall sagten die Sicherheitswachebeamten dem Beschwerdeführer mehrmals "Bitte, mäßigen Sie sich!" bzw "Bitte, beruhigen Sie sich!" sowie "Seien Sie ruhig, sonst verhafte ich Sie noch" etc. Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien sieht es daher als erwiesen an, daß der Beschwerdeführer trotz mehrfacher Abmahnung (zu der dann auch noch die Inkenntnissetzung von der Erstatt... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 22.03.1993

RS UVS Wien 1993/03/22 02/32/33/91

Rechtssatz: Nach Ansicht des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien war die Fesselung des Beschwerdeführers auf sein eigenes Verhalten zurückzuführen und erforderlich, um ihn widerstandsunfähig zu machen. Da es der Unabhängige Verwaltungssenat Wien als erwiesen ansieht, daß dem Beschwerdeführer die Handfesseln abgenommen worden waren, sobald er sich halbwegs beruhigt hatte und ein aktiver Widerstand gegen die weitere Amtshandlung nicht mehr zu erwarten war, wurden die Handfesseln dem Beschwe... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 22.03.1993

RS UVS Wien 1993/03/22 02/32/33/91

Rechtssatz: Angesichts des nachhaltigen Widerstandes des Beschwerdeführers (auch gegen das Einsteigen in den Streifenkraftwagen) war die Anwendung von Körperkraft in der Form des Nachhintenbiegens der beiden Arme des Beschwerdeführers zwecks Schließung der am rechten Handgelenk bereits angebrachten Handfesseln zur Erreichung des Zwecks der Amtshandlung (Verschaffung des Festgenommenen vor die Behörde) gerechtfertigt. Schlagworte Festnahme; Anhaltung; Fesselung; Schutz der persönlichen... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 22.03.1993

RS UVS Wien 1993/03/22 02/32/33/91

Rechtssatz: Eine Betretung auf frischer Tat ist nicht nur dann gegeben, wenn das einschreitende Organ das Vorliegen einer strafbaren Tat mit voller Verläßlichkeit festzustellen in der Lage ist, sondern schon dann, wenn es vertretbar erscheint, die Tat als strafbar zu beurteilen, wenn also das festnehmende Organ mit gutem Grund annehmen konnte, daß der Beschwerdeführer eine Verwaltungsübertretung begangen hat. Schlagworte Festnahme; Anhaltung; Fesselung; Schutz der persönlichen Freihei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 22.03.1993

RS UVS Wien 1993/03/22 02/32/33/91

Rechtssatz: Eine im Zuge einer Festnahme notwendige Fesselung mit Handschellen stellt nach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art3 MRK dar. Schlagworte Festnahme; Anhaltung; Fesselung; Schutz der persönlichen Freiheit mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 22.03.1993

RS UVS Wien 1993/03/22 02/32/33/91

Rechtssatz: Die Lärmentwicklung, die der Beschwerdeführer durch Schreien an der Kreuzung E-straße/R-Gasse entfaltet hatte, war so groß, daß Anrainer zu den Fenstern eilten und (mindestens) einer von ihnen auch um Ruhe schrie. Im vorliegenden Fall erfolgte dieses Schreien gegenüber Sicherheitswachebeamten, die zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden beordert worden waren und eine routinemäßige Amtshandlung durchführen wollten. Der Beschwerdeführer hielt die Sicherheitswachebeamten einer... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 22.03.1993

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