Entscheidungen zu § 11 Abs. 2 KommStG 1993

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-23 von 23

TE Vwgh Beschluss 2019/5/28 Ra 2018/15/0126

1 Im Revisionsfall ist strittig, ob die Unterlassung der monatlichen Selbstberechnung und Entrichtung der Kommunalsteuer den Tatbestand des § 15 Abs. 1 KommStG 1993 erfüllt. Insbesondere ist fraglich, ob die Verpflichtung zur monatlichen Selbstberechnung eine Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht iSd § 15 KommStG darstellt. 2 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhän... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 28.05.2019

TE Vwgh Beschluss 2019/5/28 Ra 2019/15/0004

1 Im vorliegenden Revisionsfall ist strittig, ob die Unterlassung der monatlichen Selbstberechnung und Entrichtung der Kommunalsteuer den Tatbestand des § 15 Abs. 1 KommStG 1993 erfüllt. Insbesondere ist fraglich, ob die Verpflichtung zur monatlichen Selbstberechnung eine Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht iSd § 15 KommStG darstellt. 2 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rech... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 28.05.2019

TE Vwgh Beschluss 2019/4/30 Ra 2019/15/0007

1 Im vorliegenden Revisionsfall ist strittig, ob die Unterlassung der monatlichen Selbstberechnung und Entrichtung der Kommunalsteuer den Tatbestand des § 15 Abs. 1 KommStG 1993 erfüllt. Insbesondere ist fraglich, ob die Verpflichtung zur monatlichen Selbstberechnung eine Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht iSd § 15 KommStG darstellt. 2 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rech... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 30.04.2019

RS Vwgh 2019/4/30 Ra 2019/15/0007

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119KommStG 1993 §11 Abs2KommStG 1993 §15 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/15/0102 E 3. April 2019 RS 5 Stammrechtssatz Die in § 11 Abs. 2 KommStG 1993 normierte Pflicht zur Selbstberechnung und Entrichtung der Kommunalsteuer stellt nicht zugleich auch eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- od... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.04.2019

TE Vwgh Erkenntnis 2019/4/3 Ra 2018/15/0102

1 Mit Straferkenntnis des revisionswerbenden Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 10. Oktober 2017 wurde gegenüber der Mitbeteiligten eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 EUR (und Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Weiters schrieb der Bürgermeister der Mitbeteiligten einen Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens vor. 2 Im Spruch: des Straferkenntnisses wurde der Mitbeteiligten vorgeworfen, sie habe "als strafrechtlich Verantwortliche des abgabenpflichtigen Unternehmens (... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.04.2019

RS Vwgh 2019/4/3 Ra 2018/15/0102

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs2BAO §201KommStG 1993 §11 Abs2KommStG 1993 §11 Abs4KommStG 1993 §15 Abs1
Rechtssatz: Gemäß § 119 Abs. 2 BAO dienen auch Abgabenerklärungen, Anmeldungen, Anzeigen, Abrechnungen und sonstige Anbringen des Abgabepflichtigen, welche die Berechnungsgrundlagen der nach einer Selbstberechnung des Abgabepflichtige... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.04.2019

RS Vwgh 2019/4/3 Ra 2018/15/0102

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119KommStG 1993 §11 Abs2KommStG 1993 §15 Abs1
Rechtssatz: Die in § 11 Abs. 2 KommStG 1993 normierte Pflicht zur Selbstberechnung und Entrichtung der Kommunalsteuer stellt nicht zugleich auch eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht iSd § 119 BAO dar. Die Unterlassung der Selbstberechnu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.04.2019

TE Vwgh Erkenntnis 2015/1/29 2011/16/0136

Der Beschwerdeführer und HW waren je zur Hälfte an der B GmbH beteiligt und übten auch die Geschäftsführertätigkeit aus. Ab September 1996 war der Beschwerdeführer Alleingesellschafter und einziger Geschäftsführer der B GmbH. Im April 1997 fand bei der B GmbH eine abgabenbehördliche Revision statt, die wegen der Einbeziehung der Gehälter für die Geschäftsführer sowie der Urlaubsentschädigungen und Urlaubsabfindungen mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 18. Juni 1997 zu einer... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.2015

TE Vwgh Erkenntnis 2014/6/26 2013/16/0030

Mit Bescheid vom 28. November 2011 zog der Magistrat der mitbeteiligten Landeshauptstadt den Beschwerdeführer zur Haftung für Kommunalsteuer samt Säumniszuschlag der T GmbH "für den Zeitraum 2006 bis 22.9.2010" in Höhe von 16.331,51 EUR heran. Über das Vermögen der T GmbH sei mit Beschluss des Landesgerichtes Linz vom 8. Februar 2011 ein Konkursverfahren eröffnet worden. Der Beschwerdeführer sei im "abgabenständlichen Zeitraum" bis 22. September 2010 Geschäftsführer der T GmbH gewesen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.06.2014

TE Vwgh Erkenntnis 2008/2/27 2005/13/0095

Der Beschwerdeführer war seit 1992 alleiniger handelsrechtlicher Geschäftsführer und gleichzeitig zu 75 % beteiligter Gesellschafter der T. GesmbH, über deren Vermögen mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 24. September 2001 der Konkurs eröffnet worden ist. Mit Vorhalt vom 10. März 2003 hielt der Magistrat der Stadt Wien dem Beschwerdeführer den Abgabenrückstand der T. GesmbH vor und teilte mit, dass "die gesetzliche Voraussetzung" für die "Haft- und Zahlungspflicht" des Beschwe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.02.2008

RS Vwgh 2008/2/27 2005/13/0095

Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §201;BAO §202;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KommStG 1993 §11 Abs2;LAO Wr 1962 §149;LAO Wr 1962 §150;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Bei Selbstbemessungsabgaben, zu denen die Kommunalsteuer zählt, ist für die Frage der Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten eines Vertreter... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2004/11/17 2000/14/0168

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 3. November 1999 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen berufenes Organ, nämlich als handelsrechtlicher Geschäftsführer der P Ges.m.b.H. "und sohin als Steuerschuldner" hinsichtlich der Kommunalsteuer auf die Arbeitslöhne ... zu verantworten, dass die Kommunalsteuer für den Monat Juni 1999 nicht bis zum Fälligkeitstermin 15. Juli 1999 und die Kommunalsteuer für den Monat Juli 19... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.11.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2002/11/25 99/14/0273

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 22. Jänner 1999 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma P. Ges.m.b.H. "und sohin als Steuerschuldner hinsichtlich der Kommunalsteuer auf die Arbeitslöhne" zu verantworten, dass Kommunalsteuer zu näher bezeichneten Fälligkeitsterminen nicht eingebracht worden sei. Er habe dadurch Verwaltungsübertretungen nach "§ 9 Abs. 1 VStG i.V.m. § 15 Abs. 2 i.V.m. § 11 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.11.2002

RS Vwgh 2002/11/25 99/14/0273

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §11 Abs2;KommStG 1993 §15 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 99/14/0265 E 27. Mai 2003
Rechtssatz: Spätere Teilzahlungen vermögen eine vorher bestandene Zahlungsunmöglichkeit nicht auszuschließen. Ob der Steuerschuldner "schon längst konkursreif" ist, spielt für sich gesehen keine Rolle. European ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.11.2002

RS Vwgh 2002/11/25 99/14/0273

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: KommStG 1993 §11 Abs2;KommStG 1993 §15 Abs2;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 99/14/0265 E 27. Mai 2003
Rechtssatz: Steuerschuldner der Kommunalsteuer ist nicht der Geschäftsführer einer Gesellschaft, sondern die Gesellschaft als Unternehmer selbst. Verfehlt ist daher die Ansicht, die f... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.11.2002

RS Vwgh 2002/11/25 99/14/0273

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: KommStG 1993 §11 Abs2;KommStG 1993 §15 Abs2;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 99/14/0265 E 27. Mai 2003
Rechtssatz: Es ist nicht einsichtig, dass die Behörde dem Beschuldigten (dem handelsrechtlichen Geschäftsführer der abgabepflichtigen GmbH) ein fahrlässiges Verhalten vorwirft, stellt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.11.2002

RS Vwgh 2002/11/25 99/14/0273

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: KommStG 1993 §11 Abs2;KommStG 1993 §15 Abs2;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 99/14/0265 E 27. Mai 2003
Rechtssatz: Aus dem zur Beweiswürdigung abgegebenen Hinweis darauf, dass der Beschuldigte (der handelsrechtliche Geschäftsführer der abgabepflichtigen GmbH) kein Ersuchen um Zahlungsa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.11.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2001/12/19 99/13/0035

Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung des Unternehmens der S. KG traf das Revisionsorgan des Magistrates der Stadt Wien die Feststellung, dass Beträge für Dienstnehmern geleistete Urlaubsabfindungen und Urlaubsentschädigungen in die Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer nicht einbezogen worden waren. In einer Niederschrift vom 29. April 1998 wurden die vom Revisionsorgan aus diesem Titel ermittelten Differenzbeträge an Kommunalsteuer vom Leiter der Personalverrechnung der S. KG h... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2001/12/19 2001/13/0064

Der Beschwerdeführer ist eines von zwei im Sinne des § 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 wesentlich beteiligten Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 14. Juni 1996 war dieser Gesellschaft Kommunalsteuer aus den ihren wesentlich beteiligten Vorstandsmitgliedern in den Jahren 1994 und 1995 gewährten Vergütungen vorgeschrieben worden. Eine gegen diesen Bescheid von der Aktiengesellschaft erhobene Berufung hatte die Abgabenberufungskom... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.2001

RS Vwgh 2001/12/19 2001/13/0064

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: KommStG 1993 §11 Abs1;KommStG 1993 §11 Abs2;KommStG 1993 §15 Abs1;VStG §31 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0065 2001/13/0066 2001/13/0070 2001/13/0068 2001/13/0069 2001/13/0067
Rechtssatz: Der Beginn der Verjährungsfrist nach § 31 Abs 2 Satz 2 VStG stellt nich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.2001

RS Vwgh 2001/12/19 99/13/0035

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: KommStG 1993 §11 Abs2;KommStG 1993 §15 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertretung nach § 15 Abs 1 KommStG 1993 handelt es sich um kein so genanntes Ungehorsamsdelikt im Sinne des § 5 Abs 1 Satz 2 VStG, bei welchem Fahrlässigkeit widerleglich vermutet wird, weil zum Tatbestand des § 15 Abs 1 KommStG 1993 der Eintritt ei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2001/7/18 2001/13/0078

Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der M. Fleischhandels Gesellschaft m.b.H. (im Folgenden kurz: Gesellschaft) und hielt an dieser Gesellschaft bis März 1996 90 % und ab April 1996 100 % ihrer Anteile. Nachdem über das Vermögen der Gesellschaft am 9. April 1997 der Konkurs eröffnet worden war, wurde das Unternehmen der Gesellschaft durch ein Organ des Magistrates einer abgabenbehördlichen Prüfung unterzogen, in der die Interessen der Gesellschaft durch den Masseverwalter wahrgen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.07.2001

RS Vwgh 2001/7/18 2001/13/0078

Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §11 Abs2;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Dass die Abgabe bei der in Konkurs verfallenen Gesellschaft weitgehend nicht mehr einbringlich war, erlaubt keinen Rückschluss darauf, dass die Gesellschaft auch zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen der zu entrichtenden Kommunalsteuer (siehe § 11 Abs 2 KommStG 1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.07.2001

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