RS Vwgh 2002/11/25 99/14/0273

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Veröffentlicht am 25.11.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KommStG 1993 §11 Abs2;
KommStG 1993 §15 Abs2;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 99/14/0265 E 27. Mai 2003

Rechtssatz

Spätere Teilzahlungen vermögen eine vorher bestandene Zahlungsunmöglichkeit nicht auszuschließen. Ob der Steuerschuldner "schon längst konkursreif" ist, spielt für sich gesehen keine Rolle.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999140273.X04

Im RIS seit

18.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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