Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. September 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 9. August 1988 gegen 8.20 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw an einem näher beschriebenen Ort gelenkt und habe 1) ein mehrspuriges Kraftfahrzeug auf einer Straßenstrecke, die durch das Vorschriftszeichen "Überholen verboten" gekennzeichnet sei, links überholt und 2) dabei die Sperrfläche befahren. Der Beschwerdeführer habe dad... mehr lesen...
Index: 18 Kundmachungswesen90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: BGBlG §2 Abs1 litf;StVO 1960 §43;StVO 1960 §44 Abs1;StVO 1960 §44 Abs2;StVO 1960 §48 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/19 91/03/0017 1 Stammrechtssatz Enthält eine gem § 43 StVO erlassene Verordnung des BMöWV Regelungen, deren Inhalt - etwa wegen der Kompliziertheit - nicht durch entsprechende Straßenverkehrszeichen iSd § 48 Abs 1 er... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §43;StVO 1960 §44 Abs1;StVO 1960 §44 Abs2;StVO 1960 §48 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a;StVO 1960 §52 lita Z10b;StVO 1960 §53 Abs1 Z22;
Rechtssatz: Durch das Aufstellen von Vorschriftszeichen gemäß § 52 lit a Z 10a und b StVO samt Zusatztafeln jeweils für drei verschiedene Begrenzungen der Höchstgeschwindigkeit für drei verschiedene Arten von Kraftfahrzeugen (dies a... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §44 Abs1;StVO 1960 §55 Abs9;StVO 1960 §9 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/07 90/18/0079 1 Stammrechtssatz Da Sperrlinien nicht zu den in § 44 Abs 1 StVO genannten Straßenverkehrszeichen gehören, bedürfen sie keiner V, weshalb auch die Bestimmungen des § 44 StVO über die Kundmachung von V nicht gelten, so... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe "am 6.8.1990 um 10.40 Uhr auf der Tauernautobahn A 10 in St. Michael i.Lg., bei Strkm.102 - Fahrtri.Süden, den Pkw, amtliches Kennzeichen 0 nnn.nnn gelenkt und dabei die dort durch verordnetes Vorschriftszeichen kundgemachte erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 50 km/h überschritten. Gefahrene Geschwindigkeit: 150 km/h". Dadurch habe sie eine "Übertretung gemäß §... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §17 Abs1;AVG §17 Abs3;AVG §8;StVO 1960 §44 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0068 E 23. September 1987 RS 2Anspruch auf Einsicht in den Verordnungsakt eingeräumt (Hinweis E 24.10.1986, 86/18/0205). Stammrechtssatz Den Parteien iSd § 8 AVG ist nach § 44 Abs 1 StVO kein Anspruch auf Einsicht in den Verordnungsakt eingeräumt. (Hinweis ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 10. April 1991 wurde die Beschwerdeführerin einer Übertretung nach § 99 Abs. 3 lit. a StVO 1960 in Verbindung mit § 1 lit. c Z. 6 der Verordnung BGBl. Nr. 527/1989 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil sie am 20. November 1990 um 23.14 Uhr einen dem Kennzeichen nach näher bestimmten PKW in Hohenems auf der A 14 auf Höhe km 23,6 in Fahrtrichtung BRD gelenkt und die für Kraftfahrz... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)18 Kundmachungswesen90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: BGBlG §2 Abs1 litf;B-VG Art139 Abs3;Geschwindigkeitsbeschränkung Autobahnen Nachtzeit 1989 §1;StVO 1960 §43;StVO 1960 §44 Abs1;StVO 1960 §44 Abs2;StVO 1960 §48 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/19 91/03/0017 1 Stammrechtssatz Enthält eine gem § 43 StVO erlassene Verordnung des BMöWV Regelungen, de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin wegen der Übertretung nach § 1 lit. c der Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 2. November 1989, BGBl. Nr. 527, in Verbindung mit § 99 Abs. 3 lit. a StVO 1960 bestraft, weil sie am 13. April 1990 um 22.18 Uhr als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKWs auf der Inntal-Autobahn A-12 an einer näher bezeichneten Örtlichkeit eine Geschwindigkeit von 137 km... mehr lesen...
Mit dem im Verwaltungsrechtszug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 13. Jänner 1990, ca. 00.19 Uhr, einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW auf der A 12 an einer näher bezeichneten Örtlichkeit mit einer Geschwindigkeit von 145 km/h gelenkt und dadurch die in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr erlaubte Höchstgeschwindigkeit für die betreffende Fahrzeugart um 35 km/h überschritten. Er habe dadurch die Rechtsvorschrift des § 1... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)18 Kundmachungswesen90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: BGBlG §2 Abs1 litf;B-VG Art139 Abs3;Geschwindigkeitsbeschränkung Autobahnen Nachtzeit 1989 §1;StVO 1960 §43;StVO 1960 §44 Abs1;StVO 1960 §44 Abs2;StVO 1960 §48 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/19 91/03/0017 1 Stammrechtssatz Enthält eine gem § 43 StVO erlassene Verordnung des BMöWV Regelungen, d... mehr lesen...
Rechtssatz: Enthält eine gem § 43 StVO erlassene Verordnung des BMöWV Regelungen, deren Inhalt - etwa wegen der Kompliziertheit - nicht durch entsprechende Straßenverkehrszeichen iSd § 48 Abs 1 erster Satz StVO ausgedrückt werden kann, dann kommt für die Kundmachung § 44 Abs 2 StVO zur Anwendung. Dies trifft auf § 1 der Verordnung des BMöWV vom 2.11.1989 über Geschwindigkeitsbeschränkungen auf bestimmten Autobahnen zur Nachtzeit, BGBl 527, zu. Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Es ist unbestritten, daß der Beschwerdeführer als Eigentümer und Lenker eines rot lackierten Fahrrades der Marke KTM - in der Folge nur als "Fahrrad" bezeichnet - dieses gegen 12.10 Uhr des 16. Oktober 1989 in einer Halte- und Parkverbotszone mit der Zusatztafel "ausgenommen Dienstfahrzeuge der Bundespolizei" vor dem Polizeiwachzimmer in Wien 3, Juchgasse 19, abstellte, daß der Sicherheitswachebeamte P dieses Fahrrad gegen 12.20 Uhr des genannten Tages ohne Wissen und Zutun des Beschw... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ABGB §903;AVG §16;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §44 Abs1;StVO 1960 §89a Abs2;VStG §1 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: § 44 Abs 1 zweiter Satz StVO besagt nicht, daß unter dem Zeitpunkt nur eine bestimmte Minute (oder gar Sekunde), nicht aber ein größerer Zeitraum, wie ein ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §16;StVO 1960 §44 Abs1;
Rechtssatz: Gem § 44 Abs 1 StVO ist hinsichtlich des Inhaltes des Aktenvermerkes die Angabe, "wo die eingesetzten Firmen und in welcher Weise diese tätig geworden sind", nicht erforderlich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990180176.X01 Im RIS sei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 18. September 1985 erkannte die Wiener Landesregierung den Beschwerdeführer schuldig, er habe am 13. Juli 1984 um 12.36 Uhr in Wien 15, Kreuzung Linke Wienzeile - Gaudenzdorfer Gürtel, Richtung Hadikgasse, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt und das Rotlicht der Verkehrslichtsignalanlage nicht beachtet, indem er nicht vor der dort befindlichen Haltelinie angehalten habe, sondern in die Kreuzung eingefahren sei. Er habe dadu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs5;StVO 1960 §43;StVO 1960 §44 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/02/0136 E 16. November 1988 RS 2 Stammrechtssatz Für den Tatvorwurf, bei Rotlicht in die Kreuzung eingefahren zu sein, war es auch vor Inkrafttreten der 13ten StVO-Novelle unerheblich, ob die Haltelinie vor der Kreuzung durch eine Verordnung gedec... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 10. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe am 7. Juni 1989 von 8.00 bis 10.40 Uhr in Wien 15, Hütteldorferstraße 53, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw geparkt, obwohl an dieser Stelle ein durch Verbotstafeln kundgemachtes Halte- und Parkverbot mit dem Zusatz "Mo-Fr., von 8.00-16.00 Uhr (werktags) ausgenommen Ladetätigkeit mit Lastfahrzeugen"... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §44 Abs1;StVO 1960 §48 Abs1;StVO 1960 §48 Abs2;StVO 1960 §48 Abs5;StVO 1960 §52 lita Z13b;
Rechtssatz: Eine Bestimmung des Inhalts, daß ein Halteverbot und Parkverbot nicht nur am Ort seiner Geltung (nämlich auf der rechten Straßenseite) kundgemacht, sondern bereits vorher bei der Zufahrt zu dem gewünschten Ort des Haltens und Parkens angekündigt werden müßte, fi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 52 lit. a Z. 10a StVO 1960 bestraft, weil er am 17. August 1988 um 23.05 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW in Villach auf der Tauernautobahn im Oswaldibergtunnel zwischen Bau-km 174 und 176 in Fahrtrichtung Knoten Villach gelenkt und dabei die mittels Vorschriftszeichen kundgemachte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um ca. 60 km/h überschritten habe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art89 Abs1;StVO 1960 §44 Abs1 idF 1983/174;StVO 1960 §51 Abs1 idF 1983/174;StVO 1960 §52 lita Z10a idF 1983/174;StVO 1960 §54 Abs5 litb idF 1983/174;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0160 E 24. Februar 1988 VwSlg 12656 A/1988 RS 2 Stammrechtssatz Bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung fü... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 13. Februar 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 7. September 1988, um 7.57 Uhr in Wien 13, Hietzinger Hauptstraße 13, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges 1. eine deutlich sichtbar angebrachte Sperrlinie überfahren und 2. auf einer Vorrangstraße im Ortsgebiet umgekehrt zu haben. Über den Beschwerdeführer wurden daher wegen Verwaltungsübertretungen zu 1. nach § 9... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §44 Abs1;StVO 1960 §44;StVO 1960 §55 Abs9;StVO 1960 §9 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Da Sperrlinien nicht zu den in § 44 Abs 1 StVO genannten Straßenverkehrszeichen gehören, bedürfen sie keiner V, weshalb auch die Bestimmungen des § 44 StVO über die Kundmachung von V nicht gelten, sodaß Sperrlinien mit deren Anbringung durch den Straßen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 30. Oktober 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO 1960 für schuldig befunden, weil er am 7. November 1988 um 10.40 Uhr in Wien 1., Kohlmarkt 3, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges in einem beschilderten Halteverbot mit dem Zusatz: ausgenommen Ladetätigkeit von 6.00 bis 10.30 Uhr, gehalten habe. Über den Beschwerdeführer wurde daher... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §16 Abs1;AVG §8;StVO 1960 §44 Abs1;
Rechtssatz: Den Parteien ist zufolge § 44 Abs 1 StVO lediglich Einsicht in einen solchen Aktenvermerk, welcher den Zeitpunkt der erfolgten Anbringung eines Verkehrszeichens festzuhalten hat, zu gestatten, weshalb ein Besch nicht dadurch in seinen Rechten verletzt wird, daß ihm die Beh in eine mit der V zusam... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §16 Abs2;StVO 1960 §44 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 lita;
Rechtssatz: Es kann dahingestellt bleiben, ob der iSd § 44 Abs 1 StVO angefertigte Aktenvermerk über die Aufstellung der hier maßgebenden Straßenverkehrszeichen dem § 16 Abs 2 AVG auch insofern entspricht, als das unter dem Aktenvermerk angebrachte Handzeichen als Unterschrift zu qualifizier... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2;StVO 1960 §43 Abs1;StVO 1960 §44 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/03/0227 E 21. Juni 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine Verordnung, mit der Verkehrsbeschränkungen sowie Verkehrsverbote und Verkehrsgebote erlassen werden, wobei die näheren Ausführungen in... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §43 Abs1 litb Z1;StVO 1960 §44 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a;
Rechtssatz: Die Bestrafung nach § 52 lit a 10 a StVO ist nur zulässig, wenn der am Tatort durch die Aufstellung von Vorschriftszeichen gem § 52 lit a Z 10 a StVO vorgenommenen Kundmachung (§ 44 Abs 1 StVO) einer Geschwindigkeitsbeschränkung eine dem entsprechenden normativen Gehalt aufweisende V zu Grun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2;StVO 1960 §43 Abs1;StVO 1960 §44 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Verordnung, mit der Verkehrsbeschränkungen sowie Verkehrsverbote und Verkehrsgebote erlassen werden, wobei die näheren Ausführungen in einem Verkehrszeichenplan (Beschilderungsplan) festgehalten sind, de... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 21. April 1986 wurde der Beschwerdeführer - nachdem eine Strafverfügung zufolge rechtzeitig erhobenen Einspruches außer Kraft getreten war - schuldig erkannt, er habe am 30. April 1984 um 17.10 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws laut Radarmessung mittels geeichten Standgerätes auf der S 16 bei Stkm 3,0 (Nische 4) im Arlberg-Straßentunnel in Fahrtrichtung Osten (Landeck) fahrend die zulässige Höchstgesch... mehr lesen...