Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Antragsteller ist Leiter des XXXX an der Universität Wien und wurde mit Beschluss vom XXXX , GZ. XXXX , gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG als nichtamtlicher Sachverständiger zur Erstellung eines schriftlichen Gutachtens zur Beantwortung der Frage, ob der Beschwerdeführer im Verfahren zur GZ. XXXX aufgrund eines absolvierten XXXX -Studiums (sowie eines Teiles des Master-Studiums) eine "geeignete" Sekundarstuf... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 24.08.2017, Zl. W112 2168243-1/11Z, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 25.08.2017 an, zu der die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 2. Am 25.08.2017 fand von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, in der die Antragstellerin mit mündlich verkündetem Beschluss als nichtamtliche Dolmetscherin bes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1) Der Antragsteller, ein Facharzt für Innere Medizin, wurde mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 08.09.2017, GZ. L521 2134102-1/21Z, von der Gerichtsabteilung L521 gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG als nichtamtlicher Sachverständiger zur Erstellung eines medizinischen Gutachtens bestellt. Dabei wurde der Sachverständige ersucht, nachstehende Fragen zu beantworten: 1) Der Antragsteller, ein Facharzt für... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1) Die Antragstellerin wurde mit Beschluss GZ. XXXX vom XXXX von der Gerichtsabteilung XXXX gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG als nichtamtliche Sachverständige zur Erstellung eines Gutachtens im Bereich der Länderkunde im Zusammenhang mit Fragen der Blutrache in Afghanistan bestellt. Dabei wurde die Sachverständige ersucht, nachstehende Fragen zu beantworten: 1) Die Antragstellerin wurde mit Beschluss GZ. römisch 4... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Antragsteller, gerichtlich beeideter Sachverständiger für Berufskunde und Arbeitspsychologie, wurde mit Beschluss vom 02.06.2017 gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG als Sachverständiger zur Erstellung eines Gutachtens bestellt. Ihm wurde die Klärung aufgetragen, ob aufgrund des festgestellten Leistungskalküls ein Einsatz der Beschwerdeführerin unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes möglich sei un... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1) Der Antragsteller, Facharzt für XXXX , wurde mit Beschluss GZ. XXXX von der Gerichtsabteilung XXXX gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG als nichtamtlicher Sachverständiger zur Erstellung eines medizinischen Gutachtens bestellt. Dabei wurde der Sachverständige ersucht, nachstehende Fragen zu beantworten: 1) Der Antragsteller, Facharzt für römisch 40 , wurde mit Beschluss GZ. römisch 40 von der Gerichtsabteilung rö... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 02.01.2017, Zl. W112 2143593-1/9Z, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 04.01.2017 an, zu der die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 2. Am 04.01.2017 fand von 10:15 Uhr bis 13:05 Uhr die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, in der die Antragstellerin mit mündlich verkündetem Beschluss als nichtamtliche Dolmetscherin best... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom 27.06.2017, Zlen. XXXX und XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 28.06.2017 an, zu der die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 1. Mit Schriftsätzen vom 27.06.2017, Zlen. römisch 40 und römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 28.06.2017 an, zu der die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom 27.06.2017, Zlen. XXXX und XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 28.06.2017 an, zu der die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 1. Mit Schriftsätzen vom 27.06.2017, Zlen. römisch 40 und römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 28.06.2017 an, zu der die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Antragsteller, Sachverständiger für XXXX, wurde mit Beschluss vom 18.07.2016, im Verfahren zur GZ. W133 2116129-1/17Z, gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG als nichtamtlicher Sachverständiger für das XXXX bestellt. Der Antragsteller, Sachverständiger für römisch 40 , wurde mit Beschluss vom 18.07.2016, im Verfahren zur GZ. W133 2116129-1/17Z, gemäß Paragraph 52, Absatz 2, AVG in Verbindung mit Paragraph 17, VwGVG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschlüssen des Bezirksgerichtes XXXX (folgend: BG) vom 19.03.2009, Zahl: XXXX, sowie vom 22.02.2010, Zahl: XXXX, wurden im Pflegschaftsverfahren betreffend die mj. Kinder der beschwerdeführenden Partei (im Folgenden: bP) die Gebühren des Sachverständigen mit € 2.688,- und € 264,- bestimmt, deren Auszahlung aus Amtsgeldern angeordnet und ausgesprochen, dass die Ersatzpflicht beide Elternteile je zur Hä... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Straferkenntnissen der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom jeweils 10.02.2016, GZ FMA- XXXX und GZ FMA- XXXX , wurden über die Beschwerdeführer zu W107 2124005-1 und W107 2123527-1 wegen Verstoßes gegen Verpflichtungen nach dem Börsegesetz Geldstrafen verhängt. Gegen diese Straferkenntnisse erhoben die Beschwerdeführer im Wesentlichen gleichlautende Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht und beantragten unter ein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Straferkenntnissen der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom jeweils 10.02.2016, GZ FMA- XXXX und GZ FMA- XXXX , wurden über die Beschwerdeführer zu W107 2124005-1 und W107 2123527-1 wegen Verstoßes gegen Verpflichtungen nach dem Börsegesetz Geldstrafen verhängt. Gegen diese Straferkenntnisse erhoben die Beschwerdeführer im Wesentlichen gleichlautende Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht und beantragten unter ein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Antragsteller, Facharzt für XXXX sowie allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, wurde mit Beschluss vom 23.06.2016, GZ. W133 2116129-1/15Z, gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG als nichtamtlicher Sachverständiger zur Erstellung eines Gutachtens für das medizinische Fachgebiet XXXX bestellt. Der Antragsteller, Facharzt für römisch 40 sowie allgemein beeideter und gerichtlich zertifizier... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Antragsteller, Sachverständiger für XXXX, wurde mit Beschluss vom 18.07.2016, GZ. W133 2116129-1/17Z, gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG als nichtamtlicher Sachverständiger zur Erstellung eines Gutachtens für das XXXX bestellt. Der Antragsteller, Sachverständiger für römisch 40 , wurde mit Beschluss vom 18.07.2016, GZ. W133 2116129-1/17Z, gemäß Paragraph 52, Absatz 2, AVG in Verbindung mit Paragraph 17, VwGVG al... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Antragstellerin, Fachärztin für XXXX sowie gerichtlich beeidete und zertifizierte Sachverständige, wurde mit Beschluss vom 23.06.2016, GZ. W133 2116129-1/15Z, gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG als nichtamtliche Sachverständige zur Erstellung eines Gutachtens für das medizinische Fachgebiet XXXX bestellt. Die Antragstellerin, Fachärztin für römisch 40 sowie gerichtlich beeidete und zertifizierte Sachverständige... mehr lesen...
Begründung: I. Folgender Verfahrensgang wird festgestellt: römisch eins. Folgender Verfahrensgang wird festgestellt: 1. Mit Bescheid des Präsidenten des Handelsgerichts Wien vom 16.10.2014, Zl. Pers 9 - D - 230, dem Vertreter des XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) am 20.10.2014 zugestellt, wurde dem Beschwerdeführer die Eigenschaft als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger entzogen, mit am 4.11.2014 bei der Behörde eingebrachtem Schriftsatz der ... mehr lesen...
Begründung: I. Mit Bescheid der Austro Control GmbH vom 1.4.2014 idF der Beschwerdevorentscheidung vom 11.6.2014, LSA600-08/21/14, wurde dem Antrag der Beschwerdeführerin auf Genehmigung der flugmedizinischen Fortbildungsveranstaltung "XXXX" als Refresher-Lehrgang gemäß MED.D.020 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 stattgegeben und der Refresher-Lehrgang mit insgesamt 9 Stunden für die gemäß MED.D.030 (b) leg. cit. für flugmedizinische Sachverständige nachzuweisende Fortbildung anerk... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schriftsatz vom 28.12.2015 beantragte die XXXX, vertreten durch Estermann Pock Rechtsanwälte, Heinrichsgasse 4/1, 1010 Wien, im Vergabeverfahren "Lieferung von Einsatz und Trainingsmunition" der Republik Österreich (Bund), vertreten durch das Bundesministerium für Inneres, Herrengasse 7, 1010 Wien, die sie betreffende Ausscheidensentscheidung vom 18.12.2015 für nichtig zu erklären. Mit Schriftsatz vom 28.12.2015 bea... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Kärntner Landesregierung als UVP-Behörde vom 24.10.2013, Zl. 07-A-UVP-1265/14-2013, wurde festgestellt, dass das geplante Vorhaben der XXXX als Projektwerberin, und zwar die Errichtung und der Betrieb von 8 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 19,8 MW keinen Tatbestand des Anhanges 1 zum UVP-G 2000 erfülle und daher nicht der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichke... mehr lesen...