Entscheidungen zu § 27 Abs. 1 ForstG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-30 von 35

TE Vwgh Erkenntnis 2007/2/26 2006/10/0259

Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurden mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 30. Oktober 2006 der Antrag der beschwerdeführenden Parteien, den Wald auf dem Grundstück Nr. 1571/1, GB S., als Objektschutzwald festzustellen, als unzulässig zurückgewiesen und ihr Antrag auf Bannlegung dieses Waldes abgewiesen. Der weitere Antrag der beschwerdeführenden Parteien auf Einleitung eines Rodun... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.02.2007

RS Vwgh 2007/2/26 2006/10/0259

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §56;ForstG 1975 §21;ForstG 1975 §23;ForstG 1975 §27 Abs1;
Rechtssatz: Der Schutzwaldcharakter hängt nicht von der bescheidmäßigen Feststellung gemäß § 23 ForstG 1975, sondern davon ab, ob die Voraussetzungen für die Qualifikation als Schutzwald gemäß § 21 ForstG 1975 (tatsächlich) vorliegen. Eine bescheidmäßige Feststellung der Schutzwaldeigenschaft ist d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.02.2007

TE Vwgh Erkenntnis 2006/8/9 2003/10/0053

Mit Bescheid vom 20. März 2001 wurde dem Beschwerdeführer spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: "Sie haben jedenfalls wie unten angeführt im Bereich der K-Alpe in R die Waldweide mit Kühen (Rindern) ausgeübt und dadurch entgegen § 37 Abs. 1 ForstG 1975, wonach durch die Waldweide die Erhaltung des Waldes und seiner Wirkungen nicht gefährdet werden darf, eine Waldgefährdung herbeigeführt:   Zeit Ort (Gst. je KG R) Anzahl der Tiere I. 06.07.2000, gegen 06.45 Uhr ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.08.2006

RS Vwgh 2006/8/9 2003/10/0053

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z14 idF 1987/576;ForstG 1975 §27 Abs1 idF 1987/576;ForstG 1975 §28 Abs1;ForstG 1975 §37 Abs1 idF 1987/576;
Rechtssatz: Die Verpflichtung, das Weidevieh von in Bann gelegten Waldflächen fernzuhalten, bleibt vom Fehlen eines Zaunes unberührt (vgl. E vom 24. November 2003, Zl. 2001/10/0137). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.08.2006

RS Vwgh 2006/8/9 2003/10/0053

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z14 idF 1987/576;ForstG 1975 §27 Abs1 idF 1987/576;ForstG 1975 §28 Abs1;ForstG 1975 §37 Abs1 idF 1987/576;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Dem Beschwerdeführer hat die Waldweide mit Kühen (Rindern) ausgeübt und dadurch entgegen § 37 Abs. 1 ForstG 1975, wonach durch die Waldweide die Erhaltung des Waldes und seiner Wirkungen nicht gefährde... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.08.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2004/12/20 2001/10/0165

Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 3. März 1987, Zl. 85/07/0343 und vom 19. Oktober 1992, Zl. 91/10/0010, verwiesen. Mit dem letztgenannten Erkenntnis wurde der Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 19. Februar 1990, mit dem Teilflächen der Gpn. 701/1, 701/4, 701/5, 701/6, 701/7, 701/8, 701/9, 701/10, 701/11, 701/12 und 701/13 der KG R. im Gesamtausmaß von rund 74,2 ha in Bann gelegt und Aufträge zur weiteren W... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.12.2004

RS Vwgh 2004/12/20 2001/10/0165

Index: L66307 Alm Weide Tirol40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AlmschutzG Tir 1987 §4 Abs1;AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §52;AVG §58 Abs2;ForstG 1975 §27 Abs1;ForstG 1975 §28 Abs1;ForstG 1975 §30 Abs5;
Rechtssatz: Wenn sich die Behörde in einem Verfahren betreffend Bannlegung nach dem Forstgesetz 1975 der Auffassung der Amtssachverständigen und nicht dem von der Beschwerdeführerin beigebrachten Privatgut... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.2004

RS Vwgh 2004/12/20 2001/10/0165

Index: L66307 Alm Weide Tirol80/02 Forstrecht
Norm: AlmschutzG Tir 1987 §4 Abs1;ForstG 1975 §27 Abs1;ForstG 1975 §27 Abs2;
Rechtssatz: Angesichts der in § 4 Abs. 1 Tiroler Almschutzgesetz, LGBl. Nr. 49/1987, erfolgten Anordnung der Bedachtnahme auf die Vorschriften des Forstgesetzes steht der Alpzwang einer Bannlegung nicht entgegen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:20... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2003/5/5 2001/10/0123

Mit Schriftsatz vom 1. Juni 1999 beantragte u.a. die mitbeteiligte Partei als Eigentümer des Waldgrundstückes Nr. 2402 KG Altlengbach, einen Streifen dieses Grundstückes in etwa anderthalbfacher Baumhöhe entlang der Eigentumsgrenze in Bann zu legen und den Begünstigten die Durchführung der für den Bannzweck erforderlichen Maßnahmen vorzuschreiben. Bannzweck sei der Schutz der Personen und Häuser sowie der Grundstücke unterhalb des beantragten Bannwaldes vor Gefahren, die sich aus dem ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.05.2003

RS Vwgh 2003/5/5 2001/10/0123

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §27 Abs1 idF 2002/I/059;
Rechtssatz: Eine Bannlegung kann auch zum Schutz vor Gefahren, die sich aus dem Wald selbst bzw seinem Zustand ergeben, erfolgen. Erfordert daher der Zustand eines Waldes die Schlägerung des Bewuchses, um die von diesem für die in § 27 Abs 1 ForstG 1975 genannten Schutzobjekte ausgehende Gefahr zu beseitigen, so steht eine entsprechende Anordnung n... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.05.2003

RS Vwgh 2003/5/5 2001/10/0123

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §27 Abs1 idF 2002/I/059;ForstG 1975 §27 Abs2 litg idF 2002/I/059;
Rechtssatz: Dem Ziel der Abwehr der in § 27 Abs 1 ForstG 1975 genannten Gefahren für die dort erwähnten Schutzobjekte dient auch ein Wald, der durch die Vorschreibungen, die die Bannlegung ausmachen, in einen solchen Zustand gebracht wird, dass von diesem Wald keine Gefahren für die Schutzobjekte ausgehen kö... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.05.2003

RS Vwgh 2003/5/5 2001/10/0123

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §27 Abs1 idF 2002/I/059;
Rechtssatz: Die Stellung eines durch die Bannlegung "Begünstigten" hängt nicht davon ab, dass dessen Grundstück an die Bannwaldfläche unmittelbar angrenzt. Entscheidend ist vielmehr, dass eine Gefahr für die Liegenschaft des Begünstigten besteht, die durch die Bannlegung beseitigt wird. (Hier: Dass zwischen den Liegenschaften der Begünstigten und ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.05.2003

RS Vwgh 2003/5/5 2001/10/0123

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §27 Abs1 idF 2002/I/059;
Rechtssatz: Für die Stellung eines durch die Bannlegung "Begünstigten" kommt es nicht darauf an, ob das Gefahrenpotenzial über die gesamte Länge der Waldgrundgrenze das gleiche Ausmaß besitzt. Entscheidend ist vielmehr, ob eine konkrete Gefahr für die Liegenschaften des Begünstigten anzunehmen ist. Dass einzelne dieser zum Siedlungsgebiet gehörende... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.05.2003

TE Vwgh Erkenntnis 1997/10/27 95/10/0118

Die Beschwerdeführerin beantragte bei der Bezirkshauptmannschaft die Bannlegung bestimmter, in einem angeschlossenen Plan bezeichneter Teilflächen ihres Waldgrundstückes Nr. 615/1 KG M., die oberhalb der Bundesstraße 111 gelegen seien. Mit Bescheid vom 7. März 1994 wies die BH den Antrag ab. Begründend verwies die Behörde zunächst auf Befund und Gutachten des forstlichen Amtssachverständigen. Dieser habe u. a. dargelegt, die betreffende Waldfläche bilde einen nach Süden steil zur ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.10.1997

RS Vwgh 1997/10/27 95/10/0118

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §27 Abs1 idF 1987/576; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/27 94/10/0106 1 VwSlg 14229 A/1995 Stammrechtssatz Dem Ziel der Abwehr der in § 27 Abs 1 ForstG 1975 idF BGBl 1987/576 genannten Gefahren für die dort erwähnten Schutzobjekte dient auch ein Wald, der durch Bannlegung - und die damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen und Unterlassungen - in einen Zusta... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.10.1997

RS Vwgh 1997/10/27 95/10/0118

Index: 80/02 Forstrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ForstG 1975 §27 Abs1;ForstG 1975 §27 Abs2 lite;ForstG 1975 §29;StVO 1960 §91 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/29 94/10/0115 4 Stammrechtssatz Lehnt der Rechtsträger der zu schützenden Verkehrsanlage die Bannlegung nach § 27 Abs 1 ForstG 1975 ab, weil er mit eigenen Mitteln in der Lage ist, einen wirksamen und ausreichenden Schutz der Ve... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.10.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1996/5/6 94/10/0069

Mit Bescheid vom 26. November 1991 verfügte die Bezirkshauptmannschaft Melk die Bannlegung von dem Bund (Österreichische Bundesforste) gehörenden Waldflächen. Der Antrag der österreichischen Bundesforste, die durch die Durchführung der vorgeschriebenen Maßnahmen entstehenden Mehrkosten den Begünstigten aufzuerlegen, wurde abgewiesen. Gegen den abweisenden Teil des Bescheides erhoben die Österreichischen Bundesforste Berufung. Über Veranlassung der belangten Behörde übermittelte di... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.05.1996

RS Vwgh 1996/5/6 94/10/0069

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §27 Abs1 idF 1987/576;ForstG 1975 §28 Abs1;
Rechtssatz: Die Bannlegung knüpft an die besondere Funktion des betreffenden Waldes an, bestimmte Gefahren von bestimmten Schutzobjekten abzuwehren; die Wirkung der Bannlegung richtet sich nach den gem § 28 ForstG 1975 vorgeschriebenen Maßnahmen, die den Inhalt der Bannlegung ausmachen. European Case Law I... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.05.1996

RS Vwgh 1996/5/6 94/10/0069

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §27 Abs1 idF 1987/576; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/27 94/10/0106 1 Stammrechtssatz Dem Ziel der Abwehr der in § 27 Abs 1 ForstG 1975 idF BGBl 1987/576 genannten Gefahren für die dort erwähnten Schutzobjekte dient auch ein Wald, der durch Bannlegung - und die damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen und Unterlassungen - in einen Zustand gebracht wird, d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.05.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/1/29 95/10/0126

Die beschwerdeführende Stiftung beantragte bei der Bezirkshauptmannschaft Leoben (BH), näher bezeichnete Teilflächen von in ihrem Eigentum stehenden Grundstücken in Bann zu legen. Es habe sich eine Windwurfkatastrophe ereignet, von deren Folgen die genannten Flächen betroffen seien. Diese lägen unmittelbar oberhalb des Gleises der Bahnlinie S-M. Der Beschwerdeführerin sei es nicht zumutbar, die Folgen des Windwurfes selbst zu beseitigen. Mit Bescheid vom 19. August 1993 legte die ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.1996

RS Vwgh 1996/1/29 95/10/0126

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §27 Abs1 idF 1987/576; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/27 94/10/0106 1 Stammrechtssatz Dem Ziel der Abwehr der in § 27 Abs 1 ForstG 1975 idF BGBl 1987/576 genannten Gefahren für die dort erwähnten Schutzobjekte dient auch ein Wald, der durch Bannlegung - und die damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen und Unterlassungen - in einen Zustand gebracht wird, d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1996

RS Vwgh 1996/1/29 95/10/0126

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §27 Abs1 idF 1987/576;ForstG 1975 §27 Abs2 litg idF 1987/576; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/27 94/10/0106 2 Stammrechtssatz § 27 Abs 1 ForstG 1975 idF BGBl 1985/576 kann nicht losgelöst von § 27 Abs 2 ForstG 1975 idF BGBl 1987/576 gesehen werden. Durch die mit der Nov BGBl 1987/576 erfolgten Einfügung der lit g im § 27 Abs 2 ForstG 1975 erfuhr die Bestim... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1995/5/29 94/10/0115

Die mitbeteiligte Agrargemeinschaft (mP) beantragte bei der Bezirkshauptmannschaft Landeck (BH) die Bannlegung von in ihrem Eigentum stehenden Grundstücken. Als Bannzweck wurde der Schutz der darunterliegenden Bahnstrecken der beschwerdeführenden Partei und der Bundesstraße, als Begünstigte die "unterliegende ÖBB und Bundesstraße" angegeben. Die BH führte am 16. Juli 1991 eine mündliche Verhandlung durch. Dabei sprach sich der Vertreter der beschwerdeführenden Partei gegen die Ein... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.05.1995

RS Vwgh 1995/5/29 94/10/0115

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §27 Abs1;ForstG 1975 §27 Abs2 lite;ForstG 1975 §29;
Rechtssatz: Lehnt der Rechtsträger der zu schützenden Verkehrsanlage die Bannlegung nach § 27 Abs 1 ForstG 1975 ab, weil er mit eigenen Mitteln in der Lage ist, einen wirksamen und ausreichenden Schutz der Verkehrsanlage zu gewährleisten und trifft ihn auch die Verpflichtung zur Herstellung solcher Maßnahmen, dann fehlt e... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.05.1995

RS Vwgh 1995/5/29 94/10/0115

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §27 Abs1;
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für eine Bannlegung nach § 27 Abs 1 ForstG 1975 sind nicht gegeben, wenn bereits der gegenwärtige Zustand für den Schutz der volkswirtschaftlichen oder sonstigen öffentlichen Interessen ausreicht; dies gilt auch für den Fall, daß noch weitere - eine Bannlegung nicht voraussetzende - Maßnahmen erforderlich sind. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.05.1995

RS Vwgh 1995/5/29 94/10/0115

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §27 Abs1;
Rechtssatz: Das Vorliegen eines zu schützenden volkswirtschaftlichen oder sonstigen öffentlichen Interesses, etwa die Sicherung der Benützbarkeit von Verkehrsanlagen, reicht allein nicht für eine Bannlegung nach § 27 Abs 1 ForstG 1975 aus; erforderlich ist vielmehr weiters, daß dieses volkswirtschaftliche oder sonstige öffentliche Interesse durch EINE BANNLEGUNG ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.05.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/3/27 94/10/0106

Mit Schreiben vom 25. Februar 1993 teilte die niederösterreichische Straßenbauabteilung 2 der Liechtensteinischen Forstverwaltung in Neulengbach mit, im Beisein des Oberförsters der Liechtensteinischen Forstverwaltung sei mit Vertretern der Straßenmeisterei Tulln ein Lokalaugenschein am 2. Februar 1993 durchgeführt worden, der ergeben habe, daß entlang der Landesstraße 2009 (L 2009) zwischen dem Ortsgebiet von Hadersfeld und der Zufahrt zum Rehabilitationszentrum Weißer Hof die Freiha... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.03.1995

RS Vwgh 1995/3/27 94/10/0106

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §27 Abs1 idF 1987/576;
Rechtssatz: Dem Ziel der Abwehr der in § 27 Abs 1 ForstG 1975 idF BGBl 1987/576 genannten Gefahren für die dort erwähnten Schutzobjekte dient auch ein Wald, der durch Bannlegung - und die damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen und Unterlassungen - in einen Zustand gebracht wird, daß von diesem Wald keine Gefahren für die Schutzobjekte des § 27 Abs... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.03.1995

RS Vwgh 1995/3/27 94/10/0106

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §27 Abs1 idF 1987/576;ForstG 1975 §27 Abs2 litg idF 1987/576;
Rechtssatz: § 27 Abs 1 ForstG 1975 idF BGBl 1985/576 kann nicht losgelöst von § 27 Abs 2 ForstG 1975 idF BGBl 1987/576 gesehen werden. Durch die mit der Nov BGBl 1987/576 erfolgten Einfügung der lit g im § 27 Abs 2 ForstG 1975 erfuhr die Bestimmung des § 27 ForstG 1975 einen auch den Abs 1 erfassenden Bedeutung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.03.1995

RS Vwgh 1995/3/27 94/10/0106

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §27 Abs1 idF 1987/576;ForstG 1975 §27 Abs2 litg idF 1987/576;
Rechtssatz: Der Schutz vor Gefahren, die sich aus dem Zustand des Waldes oder aus seiner Bewirtschaftung ergeben, stellt auf Gefahren einer fachlich nicht einwandfreien Bewirtschaftung ab, nicht jedoch auf Gefahren, die sich iZm einzelnen Bewirtschaftungsmaßnahmen (zB Abrollen von Hölzern bzw Steinen infolge von... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.03.1995

Entscheidungen 1-30 von 35

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