RS Vwgh 2003/5/5 2001/10/0123

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Veröffentlicht am 05.05.2003
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §27 Abs1 idF 2002/I/059;

Rechtssatz

Für die Stellung eines durch die Bannlegung "Begünstigten" kommt es nicht darauf an, ob das Gefahrenpotenzial über die gesamte Länge der Waldgrundgrenze das gleiche Ausmaß besitzt. Entscheidend ist vielmehr, ob eine konkrete Gefahr für die Liegenschaften des Begünstigten anzunehmen ist. Dass einzelne dieser zum Siedlungsgebiet gehörenden Grundstücke nicht verbaut sind, sondern sich als Wiesenflächen darstellen, besagt nicht schon, dass die Annahme des Vorliegens einer konkreten Gefahr für im § 27 Abs 1 ForstG 1975 genannte Schutzobjekte deshalb unzutreffend wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001100123.X05

Im RIS seit

29.07.2003

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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