Begründung: Die Beklagte ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "P*****", welche auch in Österreich vertrieben wird. Die Seiten 34 und 35 der Ausgabe Nr. 10/1990 dieser Zeitschrift enthielten eine zweiseitige Werbung für Braun Linear Rasierapparate der Typen 276 universal und 245. In der rechten unteren Ecke der Seite 35 befand sich ein zum Ausschneiden bestimmter, mit strichlierten Linien abgegrenzter Coupon, welcher auf schwarzem Grund unter der Überschrift "55 Brau... mehr lesen...
Norm: UWG §9a Abs1 Z1 UWG §28 UWG § 9a gültig von 01.01.2002 bis 11.01.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 9a gültig von 03.04.1993 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 227/1993 UWG § 9a gültig von 01.04.1992 bis 02.04.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 147/1992 ... mehr lesen...
Norm: UWG §18 UWG §28 UWG § 18 heute UWG § 18 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 18 gültig von 12.01.2013 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 18 gültig von 12.12.2007 bis 11.01.2013 ... mehr lesen...
Norm: UWG §28 UWG § 28 heute UWG § 28 gültig ab 01.04.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 147/1992 UWG § 28 gültig von 23.11.1984 bis 31.03.1992
Rechtssatz:
Wenn die objektive Eignung eines Gewinnspiels als Werbemittel ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist Medieninhaberin der Tageszeitung "N*****-Zeitung". Die Zweitklägerin ist Verlegerin der Tageszeitungen "K*****" und "N*****-Zeitung". Die Drittklägerin ist mit der Inseratenaquisition für die genannten Tageszeitungen beauftragt. Die Viertklägerin ist Medieninhaberin der Programmzeitschrift "F*****woche", die den Freitagausgaben der Tageszeitungen "K*****" und "N*****-Zeitung" beigelegt wird. Die Fünftklägerin ist Medieninhaberin der periodischen Dr... mehr lesen...
Norm: MedienG §26 UWG §28 MedienG § 26 heute MedienG § 26 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/2022 MedienG § 26 gültig von 01.01.1982 bis 31.12.2022 UWG § 28 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte GmbH & Co KG ist Medieninhaberin, die drittbeklagte GmbH & Co KG Verlegerin der "N*****-Zeitung"; die zweitbeklagte GmbH ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten, die viertbeklagte GmbH persönlich haftende Gesellschafterin der Drittbeklagten. Auf den Seiten 20 und 21 der Ausgabe der "N*****-Zeitung" vom 28.3.1989 wurde ein "Abenteuer-Spiel" angekündigt; dabei wurden unter Verwendung von Lichtbildern insgesamt 17 Abe... mehr lesen...
Begründung: Mit Versäumungsurteil des Handelsgerichtes Wien vom 24.3.1989, 38 Cg 62/89, wurden die verpflichteten Parteien unter anderem schuldig erkannt, ab sofort beim Vertrieb der periodischen Druckschrift K***** das Ankündigen oder Durchführen von Gewinnspielen zu unterlassen, bei denen Preise nicht unbedeutenden Wertes verlost werden, wenn dabei der Eindruck erweckt wird, daß zur Teilnahme der Erwerb der Druckschrift notwendig oder zumindest förderlich ist. Auf Grund der Be... mehr lesen...
Norm: UWG §28 UWG § 28 heute UWG § 28 gültig ab 01.04.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 147/1992 UWG § 28 gültig von 23.11.1984 bis 31.03.1992
Rechtssatz:
Unter den Begriff "Preise nicht unbedeutenden Wertes" fallen a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In der Wochenendausgabe der "T*****zeitung" vom 7./8.4.1990 erschien - bereits zum 227.Mal - ein sogenanntes "Luftbilderrätsel". Neben dem Luftbild einer zu erratenden Tiroler Gemeinde war folgender Text abgedruckt: "Die T*****zeitung veröffentlicht in jeder Wochenendausgabe einen Blick aus der Vogelperspektive auf markante Orte in unserem Land. Redakteur Herbert B***** gibt einige Tips, um das Luftbilderrätsel der T*****zeitung zu knacken. Unter jenen Les... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "W*****". Die Beklagte ist Medieninhaberin der - sechsmal jährlich erscheinenden und zum Einzelpreis von 50 S erhältlichen - periodischen Druckschrift "D*****". Einem Teil der Auflage dieser Zeitschrift ist ein "D*****-Spezial" als "Informationsmagazin für den Fachhandel" eingebunden. In der Ausgabe Nr 2/1990 der Zeitschrift "D*****" umfaßte das ab Seite 162 eingebundene "D*****-Spezial" 18 Seiten. Das "D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der auf Antrag der Beklagten erlassenen einstweiligen Verfügung vom 20.April 1989, 38 Cg 110/89, trug das Handelsgericht Wien den Klägerinnen auf, sofort und bis zur Rechtskraft des über die Unterlassungsklage ergehenden Urteiles "beim Vertrieb der periodischen Druckschrift 'Neue Kronen-Zeitung' das Ankündigen und/oder Durchführen (einschließlich beim Veröffentlichen oder sonstigen Vorstellen der Gewinner und/oder dem Zuwenden der Gewinne) von Gewinnspie... mehr lesen...
Norm: UWG §28 UWG § 28 heute UWG § 28 gültig ab 01.04.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 147/1992 UWG § 28 gültig von 23.11.1984 bis 31.03.1992
Rechtssatz:
Ein "Preisausschreiben" im Sinne des allgemeinen Sprachggebra... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Wochenzeitung "DIE G*** W***"; sie veröffentlicht dort auch gegen Entgelt kommerzielle Werbeeinschaltungen (Inserate). Der Beklagte ist ein durch das Rundfunkgesetz 1974 BGBl 397 (RFG) eingerichtetes Medienunternehmen. Er kann gemäß § 5 Abs 3 RFG im Rahmen seiner Hörfunk- und Fernsehprogramme - unter Beschränkung auf bestimmte Werbezeitlimits: § 5 Abs 4 RFG - auch Sendezeiten gegen Bezahlung für kommerzielle Werbung vergeben. Die... mehr lesen...
Norm: UWG §28 ZugG §1 UWG § 28 heute UWG § 28 gültig ab 01.04.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 147/1992 UWG § 28 gültig von 23.11.1984 bis 31.03.1992
Rechtssatz:
Weder § 28 UWG noch § 1 ZugG unterscheidet zwischen ei... mehr lesen...
Norm: UWG §28 UWG § 28 heute UWG § 28 gültig ab 01.04.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 147/1992 UWG § 28 gültig von 23.11.1984 bis 31.03.1992
Rechtssatz:
Wenn es einem Medienunternehmer gelingt, durch bestimmte Maßna... mehr lesen...
Begründung: Die - schon vor der Einbringung der Klage als gefährdete Partei eingeschrittene - "DIE G*** W***-Zeitschriftengesellschaft mbH & Co KG" (im folgenden: "G*** W***"-KG) war Medieninhaberin und Verlegerin der Wochenzeitschrift "Die Ganze Woche", die in ganz Österreich erscheint. Im März 1990 ist das Unternehmen der KG gemäß § 142 HGB auf die "DIE G*** W***-Zeitschriftengesellschaft mbH" (im folgenden: Klägerin) übergegangen. Die - schon vor der Einbringung der Klag... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Medieninhaberin der Zeitschrift "F*** - Das bunte Jugendmagazin von M*** & C***". In der Nummer 9/89 dieses Magazins machte sie folgende Ankündigungen: Abbildung nicht darstellbar! Auf Seite 46 dieses Heftes war folgendes zu lesen: Abbildung nicht darstellbar! Mit der Behauptung, daß die Beklagte mit diesen Aktionen insbesondere gegen § 28 UWG verstoße, begehrt der klagende Verein zur Sicherung eines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruch... mehr lesen...
Norm: UWG §28 UWG § 28 heute UWG § 28 gültig ab 01.04.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 147/1992 UWG § 28 gültig von 23.11.1984 bis 31.03.1992
Rechtssatz:
Daß ein Gewinnspiel, an dem teilzunehmen den Besitz der Ausga... mehr lesen...
Norm: UWG §28 UWG § 28 heute UWG § 28 gültig ab 01.04.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 147/1992 UWG § 28 gültig von 23.11.1984 bis 31.03.1992
Rechtssatz:
Läßt jemand seine Werbung in eine Zeitung in der Erwartung ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Wochenzeitung "Die ganze Woche", die Beklagte ist Medieninhaberin der Monatszeitschriften "Basta" und "Rennbahn-Expreß". Im Heft Nr. 5/1989 der Zeitschrift "Rennbahn-Expreß" wurde auf S. 7 eine "Coole Aktion" angekündigt; unter der Überschrift "DEIN EIS GRATIS" war zu lesen: Im Heft Nr. 5/1989 der Zeitschrift "Rennbahn-Expreß" wurde auf Sitzung 7 eine "Coole Aktion" angekündigt; unter der Überschrift "DEIN EIS GRATIS" wa... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1h UWG §28 UWG § 1 heute UWG § 1 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 1 gültig von 12.12.2007 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 1 gültig von 23.11.1984 bis 11.12.2007 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Herausgeberin der "Neuen Vorarlberger Tageszeitung". Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin und Herausgeberin der "Vorarlberger Nachrichten"; der Zweitbeklagte, die Drittbeklagte und der Viertbeklagte sind die persönlich haftenden Gesellschafter der Erstbeklagten. In den Ausgaben der "Vorarlberger Nachrichten" vom 26. Jänner 1988 und 2. Februar 1988 warb die Beklagte unter der Überschrift "Mitbestimmen - und gewinnen bei de... mehr lesen...
Begründung: Sowohl die Klägerin als auch die Erstbeklagte, deren persönlich haftender Gesellschafter der Zweitbeklagte ist, betreiben den Handel mit Teppichen. Gegen Ende des Jahres 1988 bot der Geschäftsführer der Klägerin der Margarete F*** an deren Wohnsitz in Schörfling, Unterachmann Nr. 9, neben einem weiteren Teppich einen türkischen Knüpfteppich "Hereke" um 25.000 S zum Kauf an; dabei stellte er ihr frei, sich die Sache noch zu überlegen und die Teppiche durch einen Fachm... mehr lesen...
Begründung: Am 24. März 1989 erließ das Erstgericht ein in Rechtskraft erwachsenes Versäumungsurteil, mit welchem die Verpflichteten schuldig erkannt wurden, ab sofort beim Vertrieb der periodischen Druckschrift "Kurier" das Ankündigen und/oder Durchführen (einschließlich dem Veröffentlichen der Gewinner und/oder dem Verteilen der Gewinne) von Gewinnspielen und/oder anderen Werbemaßnahmen zu unterlassen, bei denen Preise nicht unbedeutenden Wertes verlost werden oder der Erhalt ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Auffassung des Klägers, wonach die Entscheidung des Berufungsgerichtes den von der Judikatur entwickelten Grundsätzen zum psychischen Kaufzwang widerspreche und im übrigen auch noch keine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes über einen gleichartigen Sachverhalt vorliege, trifft nicht zu: Wenngleich jede Art von Wertreklame mit den Grundsätzen eines an Güte und Preiswürdigkeit orientierten Leistungswettbewerbs nur... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, die Erstbeklagte und die Zweitbeklagte betreiben in verschiedenen Standorten in Österreich den Einzelhandel mit Waren aller Art in der Betriebsform sogenannter Verbrauchermärkte. Seit 1. Juli 1988 betreibt die Erstbeklagte den "D***-Markt" in Wels, Ginzkeystraße 27. In einem Rundschreiben an Lieferanten vom 3. Oktober 1988 teilte die F.M. Z*** GmbH die Rechnungsadressen der zur sogenannten "Z***-Gruppe" gehörenden Unternehmen mit; dabei gab sie für den ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Verlegerin der "Neuen Kronen Zeitung", die in der Steiermark in Form der Mutationsausgabe "Steirer Krone" und in Kärnten in Form der Mutationsausgabe "Kärntner Krone" erscheint. Die Beklagte ist Medieninhaberin und Verlegerin der periodischen Druckschrift "Kleine Zeitung" mit dem Hauptverbreitungsgebiet Steiermark und Kärnten. In der "An einen Haushalt" gerichteten und tatsächlich an jeden Haushalt versandten Sonderausgab... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien handeln mit Lebensmitteln und "Non-Food-Artikeln" (Haushaltswaren, Kosmetikartikeln, Waschmitteln, Textilien u.dgl.). Die Klägerin betreibt 21 Filialen in Oberösterreich, die Beklagte rund 400 in ganz Österreich, davon etwa 26 in Oberösterreich; ihre Filiale in Altheim wurde am 21. September 1988 eröffnet. Im Jänner 1989 versandte die Beklagte im Raum Altheim eine Postwurfsendung, in welcher sie ihr Warensortiment anbot. Auf der ersten Seite dieses Pro... mehr lesen...
Norm: UWG §28 UWG § 28 heute UWG § 28 gültig ab 01.04.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 147/1992 UWG § 28 gültig von 23.11.1984 bis 31.03.1992
Rechtssatz:
Die Mitteilung, daß die Gewinner eines zulässigen Spieles "wie... mehr lesen...