RS OGH 1991/12/3 4Ob136/91, 4Ob37/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.12.1991
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Norm

UWG §28

Rechtssatz

Wenn die objektive Eignung eines Gewinnspiels als Werbemittel oder Lockmittel zu bejahen ist, kommt es aber auf den tatsächlichen Erfolg von Zugaben, Glücksspielen und dergleichen gar nicht an.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0079812

Dokumentnummer

JJR_19911203_OGH0002_0040OB00136_9100000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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