Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der jeden Sonntag erscheinenden Gratis-Wochenzeitung „Sonntags-Rundschau" und der wöchentlich wochentags in 13 Regionalausgaben erscheinenden Wochenzeitung „Oberösterreichische Rundschau" (mit Ausnahme einer Regionalausgabe eine Kaufzeitung). Die Erstbeklagte gibt die wöchentlich in Oberösterreich in 14 Regionalausgaben erscheinende Gratis-Zeitung „Tips" heraus. Die Zweitbeklagte gibt die Gratis-Tageszeitung „Oberösterreichs Neue" herau... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile betreiben das Taxigewerbe. Der Beklagte hat wiederholt Taxifahrzeuge im Bereich der Talstation einer auch von Wintersportlern benutzten Seilbahn auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr abgestellt, um Fahrgäste zur Beförderung aufzunehmen, und mit diesem Verhalten gegen ein dort mit wenigen - so auf die Klägerin, nicht aber auf den Beklagten zutreffenden - Ausnahmen verordnetes allgemeines Parkverbot verstoßen. Die Vorinstanzen haben dem Beklagten a... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei hat aufgrund der einstweiligen Verfügung des Handelsgerichts Wien vom 18. April 2007, AZ 19 Cg 43/07f, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs beim Vertrieb von periodischen Druckschriften, insbesondere der Tageszeitung „Ö*****", die Ankündigung und/oder Durchführung von Gewinnspielen, insbesondere des „10.000 Euro-Poker" Gewinnspiels, zu unterlassen, wenn dabei Preise nicht unbedeutenden Wertes gewonnen werden können, und zur Tei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin und Verlegerin des wöchentlich erscheinenden Magazins "N*****". Die Beklagte ist Medieninhaberin der wöchentlich erscheinenden Zeitschrift "D*****". In der Ausgabe der Zeitschrift "D*****" Nr. 26 vom 28. 6. 2000 ist auf Seite fünf ein Inserat abgedruckt, in dem eine Körpercreme beworben und zugleich die Teilnahme an einem Gewinnspiel mit wertvollen Preisen eröffnet wird. An diesem Gewinnspiel kann man nur mit dem im Inserat abgedruck... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin der "N***** Zeitung", die Beklagte ist Verlegerin der Tageszeitung "Der S*****". Der Jahresabonnementpreis des periodischen Druckwerks "S*****" beträgt 3.280 S. Im Oktober 1998 rief die Beklagte den sogenannten "Club der Leser" (folgend: CdL) ins Leben. Dieser gewährt seinen Mitgliedern zahlreiche, meist geldwerte Vergünstigungen. Der Preis der Jahresmitgliedschaft beim CdL beträgt 800 S. Die Klägerin ist Verlegerin der "N***** Zeitung"... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin des Nachrichtenmagazins "N*****". Die Erstbeklagte ist Verlegerin der Tageszeitung "Neue Kronen Zeitung"; die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. In der Ausgabe der "Neuen Kronen Zeitung" vom 13. 9. 1998 wurde folgende entgeltliche Einschaltung veröffentlicht: Die Klägerin begehrt zur Sicherung ihres inhaltsgleichen Unterlassungsanspruchs, den Beklagten mit einstweiliger Verfügung zu untersagen, im... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Verlegerin der periodischen Druckschrift "K*****", die hauptsächlich in Kärnten und in der Steiermark erscheint. Die Erstbeklagte ist Verlegerin der Tageszeitung "N***** Zeitung", die in der Steiermark unter dem Titel "S*****" und in Kärnten unter dem Titel "K*****" als Mutationsausgabe erscheint. Der Erstbeklagten fließen sämtliche Anzeigen- und Verkaufserlöse aus der "N***** Zeitung" zu; sie besorgt die gesamte wirtschaftliche... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete hat aufgrund des Urteiles des Oberlandesgerichtes Wien vom 29.6.1995, GZ 1 R 116/95, im geschäftlichen Verkehr beim Vertrieb von Zeitungen und/oder Zeitschriften zu Wettbewerbszwecken es zu unterlassen, 1. die Gewährung unentgeltlicher Zugaben, insbesondere der Verlosung von 3x S 25.000 unter jenen Einsendern, die das Alter eines abgebildeten Kleinkindes richtig angeben und/oder bis zu S 150.000 an jene Anrufer, deren Geburtsdatum mit dem in "t*... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Wochenzeitschrift "D*****"; die Erstbeklagte ist Eigentümerin und Verlegerin der Wochenzeitschrift "NEWS". Die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Im April und Mai 1997 veranstalteten die Beklagten durch vier Wochen hindurch ein "Österreich Millionenspiel". Die Teilnehmer hatten Lose zu sammeln und auf einem "Urlaubs-Bonus-Scheck" einzukleben. Jedes der Lose lautete auf einen Geldbetrag zw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte, die einen Versandhandel betreibt, veranstaltete im Herbst 1996 ein Gewinnspiel. Sie schickte auch Regina D***** (die in der Folge den behaupteten Schadenersatzanspruch an die Klägerin gemäß § 55 Abs 4 JN abgetreten hat) einen Warenkatalog samt Gewinnspielunterlagen zu. Darunter befand sich ein Blatt mit der Abbildung von sechs Hauptpreisen; der erste Hauptpreis war ein BMW 320i Cabrio oder S 420.000.- in bar. Auf demselben Blatt fanden sich sech... mehr lesen...
Begründung: Am 18.1.1996 schlossen die Parteien einen gerichtlichen Vergleich. Dieser lautet in seinem Punkt 1.) auszugsweise: "1.) Die Beklagte ist bei sonstiger Exekution ab sofort schuldig, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes bei Herstellung und/oder Vertrieb periodischer Druckschriften, insbesondere der periodischen Druckschrift "K*****", es zu unterlassen, unentgeltliche Zugaben anzukündigen und/oder zu gewähren, wenn der Eindruck erweckt wird, daß der... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte, die ihren Sitz in S***** hat, betreibt einen Versandhandel mit Sammelmünzen und mit Medaillen. Unter Verwendung eines blauen Briefumschlages in der Größe von 22 cm x 11 cm mit folgenden Aufdruck: versendet sie folgendes Werbeschreiben: Zur Sicherung eines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruches begehrt die klagende Bundesarbeitskammer, der Beklagten mit einstweiliger Verfügung zu verbieten: a) Schriftstücke an Verbraucher zu senden, wenn diese d... mehr lesen...
Norm: UWG §28 Info UWG § 28 heute UWG § 28 gültig ab 01.04.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 147/1992 UWG § 28 gültig von 23.11.1984 bis 31.03.1992
Rechtssatz:
Informationen zu § 28 UWG Informationen zu Paragraph 28,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Meinung der Beklagten haben die Vorinstanzen zutreffend erkannt, daß der von ihr am 9.10.1994 angekündigte Wettbewerb "Kunst für alle" mit dem der Entscheidung ecolex 1990, 91 = MR 1991, 79 = WBl 1991, 204 - Autorenhonorar zugrunde liegenden Fall schon deshalb nicht vergleichbar ist, weil zumindest die für die drei von der Jury ausgewählten Sieger-Klebebilder von Einsendern ausgesetzten "Kaufpreise" in ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Verlegerin der Tageszeitung "Oberösterreichische Nachrichten"; die Erstbeklagte ist Verlegerin der Tageszeitungen "Neue Kronenzeitung" und "Kurier"; die Zweitbeklagte ist Medieninhaberin der "Neuen Kronenzeitung". Die Zweitbeklagte kündigte in der Oberösterreich-Ausgabe der Neuen Kronenzeitung vom Sonntag, dem 20.11.1994, ein "unglaubliches Weihnachtsgeschenk" an: "Die Treue der Leser wird mit einem unglaublichen Weihnachtsg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit Recht weist die Klägerin darauf hin, daß die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Revision nach § 502 Abs 1 ZPO entgegen dem - für den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508 a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichtes gemäß § 500 Abs 2 Z 3 ZPO fehlen, weil die Beklagte mit keiner ihrer Revisionsausführungen eine im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO erhebliche Rechtsfrage aufzeigt: Mit Recht weist die Kläge... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin und Medieninhaberin der Wochenzeitschrift "D*****". Die Beklagten sind Geschäftsführer der M*****GesellschaftmbH und damit auch der M*****GesellschaftmbH & Co KG (idF: Vertriebsgesellschaft). Die Vertriebsgesellschaft gehört zur M*****Gruppe, an der die deutsche Verlagsgruppe W***** (W*****) maßgeblich beteiligt ist. Zur W***** gehört auch die W***** GesellschaftmbH in D*****, welche die Zeitschriften "N*****", "F*****" und "E*****"... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger erzeugen und verkaufen Mantelbetonsteine. Die Beklagte verkauft unter der Bezeichnung "Poroton" die von ihr nach einem in der Bundesrepublik Deutschland entwickelten Patent hergestellten Ziegel. Beim Herstellungsvorgang wird die in der Natur abgebaute Tonerde maschinell gewalzt, zerkleinert und unter Zuführung von Wasser und Heißdampf gemischt; zur Gewinnung zusätzlicher Luftkammern zwecks besserer Wärmedämmung werden Polystyrolkügelchen beige... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 13.8.1993, GZ 39 Cg 81/93-5, wurde den Beklagten verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs 1.) in öffentlichen Bekanntmachungen oder anderen Mitteilungen, insbesondere in der Zeitschrift "B*****", anzukündigen, daß sie den Käufern von Zeitungen oder Zeitschriften, deren Verleger sie sind, insbesondere der Zeitschrift "B*****", unentgeltliche Zugaben gewähren, insbesondere wenn die ange... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt in zahlreichen Filialen in ganz Österreich ua den Handel mit Schallplatten und CDs. Die Beklagte betreibt in mehreren Standorten in Österreich den Handel mit Geräten der Unterhaltungselektronik und ebenfalls mit Schallplatten und CDs. Am 15.5.1992 warb die Beklagte in einem Zeitungsinserat neben verschiedenen Geräten auch für CDs mit den Titeln "25 Years of Rock" und "Media's digitaler Soundcheck" mit dem graphisch besonders hervorgehobenen ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der zwar noch zu § 28 UWG ergangenen, aber auch auf § 9a Abs 1 Z 1 UWG weiterhin anzuwendenden Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes liegt in dem bloßen Veröffentlichen von Inseraten, mit denen der Inserent in einer Zeitung zur Förderung seines eigenen Unternehmens ein (erlaubtes) Gewinnspiel ankündigt, noch kein Wettbewerbsverstoß des Zeitungsunternehmens durch Ankündigen von Zugaben, wird doch damit im a... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin der Tageszeitungen "K*****" und "N*****-Zeitung"; die Beklagte ist Medieninhaberin, Verlegerin und Druckerin der Wochenzeitschrift "Die ganze Woche". Anfang April 1992 wurde an alle österreichische Haushalte eine Postwurfsendung gerichtet, deren erste Sendung folgendes Aussehen hatte: Auf den Seiten 2 und 3 der Ankündigung war ein Haus abgebildet, auf dessen Fensterflächen die "Traumeinrichtung" für Schlaf-, Wohn-, Kinder-/Jugendzimm... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Wochenzeitung "D*****". Beide Parteien betreiben gegen Entgelt kommerzielle Werbung, unter anderem für Markenprodukte. Der beklagte ORF hat sich gegenüber der Römerquelle GmbH vertraglich verpflichtet, den Gästen der Fernsehsendung "Sport am Montag" "Römerquelle" zu kredenzen; dafür hat sich die Römerquelle GmbH ihrerseits verpflichtet, das Mineralwasser kostenlos zur Verfügung zu stellen und einen Produktionskostenzuschuß für d... mehr lesen...
Norm: UWG §9a Abs1 Z1 UWG §28 UWG § 9a gültig von 01.01.2002 bis 11.01.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 9a gültig von 03.04.1993 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 227/1993 UWG § 9a gültig von 01.04.1992 bis 02.04.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 147/1992 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9a Abs1 Z1 UWG §28 UWG § 9a gültig von 01.01.2002 bis 11.01.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 9a gültig von 03.04.1993 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 227/1993 UWG § 9a gültig von 01.04.1992 bis 02.04.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 147/1992 ... mehr lesen...
Norm: UWG §28 UWG § 28 heute UWG § 28 gültig ab 01.04.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 147/1992 UWG § 28 gültig von 23.11.1984 bis 31.03.1992
Rechtssatz:
Gewinnspiele sind keine Zugabe, wenn das Zeitungsunternehmen w... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Zeitung "D*****". Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der "N*****, die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Die Drittbeklagte ist Verlegerin der "N*****" und des "K*****", die Viertbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Drittbeklagten. Auf der Titelseite der "N*****" vom 12. September 1991 war auf dem Titelbild ein - ca. ein Neuntel der Titelseite abdeckender, einem amtliche... mehr lesen...
Norm: UWG §28 UWG § 28 heute UWG § 28 gültig ab 01.04.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 147/1992 UWG § 28 gültig von 23.11.1984 bis 31.03.1992
Rechtssatz:
Auch zufallsabhängige Zuwendungen im Sinne des § 28 UWG müsse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Verlegerin der Wochenzeitschrift "D*****"; die Beklagte ist Medieninhaberin der "N***** Zeitung". In der Ausgabe der "W*****-K*****" - einer Beilage zur "N***** Zeitung" - vom 17.8.1990 wurde die Veröffentlichung von "Kinder-Krimis" wie folgt angekündigt: "Ob Du ein wirklicher Meisterdetektiv bist, kannst Du gleich erproben. Thomas Br*****, TV-Liebling und Kinderbuchautor, hat für Dich nämlich drei Kinder-Krimis geschri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende GmbH ist seit 30.3.1990 Medieninhaberin der Wochenzeitung "D*****"; sie hat an diesem Tag als Komplementärin der "D*****-Zeitschriftengesellschaft mbH & Co KG" deren Unternehmen gemäß § 142 HGB übernommen. Die klagende GmbH ist seit 30.3.1990 Medieninhaberin der Wochenzeitung "D*****"; sie hat an diesem Tag als Komplementärin der "D*****-Zeitschriftengesellschaft mbH & Co KG" deren Unternehmen gemäß Paragraph 142, HGB übernommen. Die E... mehr lesen...