Begründung: Rechtliche Beurteilung Vergleichende Werbung besteht darin, daß sie Ware oder Leistung eines Mitbewerbers mit dem eigenen Angebot vergleicht (ÖBl 1992, 106 - Staubsaugertest). Wahrheitsgemäße vergleichende Werbung ist nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes grundsätzlich zulässig, sofern sie nicht im Sinn des § 2 UWG zur Irreführung geeignet ist oder - etwa durch Pauschalabwertungen - das Sachlichkeitsverbot verletzt (ÖBl 1990... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Fernsehzeitschrift "tele". Die Erstbeklagte legt ihren Tageszeitungen "Neue Kronen-Zeitung", "Kurier" und "Kärntner Tageszeitung" einmal wöchentlich die "Fernseh- und Radiowoche" bei. Die Zweitbeklagte ist die persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Am 19.4.1996 erschien in der Zeitschrift "Horizont" folgende Anzeige: Am 20.4.1996 erschien in der Zeitschrift "Wirtschaftsblatt" eine Anzeige nachstehenden Inhal... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien befassen sich mit dem Verlegen und dem Vertrieb juristischer Fachbücher. Sie sprechen daher ein Käuferpublikum an, das sich gerade wegen der Unzahl laufender neuer Veröffentlichungen sehr bewußt mit dem Angebot auf diesem Markt auseinandersetzt. Diesem Publikum ist bekannt, daß es mehrere Verlage gibt, die derartige Fachbücher anbieten. Die Klägerin verwendet bei der Gestaltung der Umschläge der von ihr herausgegebenen juristischen Fachbücher weita... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Umstand, daß Bestellscheine von jenen Personen, die vom Angebot Gebrauch machen wollen und diese ausfüllen, üblicherweise genauer gelesen werden als bloße Werbeankündigungen (ÖBl 1993, 236), schließt die Irreführungseignung im konkreten Anlaßfall nicht aus. Auch ein mündiger und verständiger Verbraucher - auf den bei Beurteilung der Irreführungseignung abzustellen ist (MR 1996, 118 - Steirischer Medienjumbo [Kor... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Umstand, daß Bestellscheine von jenen Personen, die vom Angebot Gebrauch machen wollen und diese ausfüllen, üblicherweise genauer gelesen werden als bloße Werbeankündigungen (ÖBl 1993, 236), schließt die Irreführungseignung im konkreten Anlaßfall nicht aus. Auch ein mündiger und verständiger Verbraucher - auf den bei Beurteilung der Irreführungseignung abzustellen ist (MR 1996, 118 - Steirischer Medienjumbo [Kor... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angefochtene Entscheidung steht im Einklang mit den Grundsätzen der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zur Werbung mit "Statt"-Preisen (ÖBl 1989, 144 - Großer Schuhverkauf mwN; ÖBl 1996, 130 - Preiß'n Kracher I; ÖBl 1996, 188 - Preiß'n Kracher II uva). Ob aus der - als Einheit zu betrachtenden - Ankündigung in einem bestimmten Werbeprospekt deutlich genug hervorgeht, auf welche Preise zu Vergle... mehr lesen...
Norm: UWG §2 A1 UWG §2 A2 UWG §2 C2aEWG-RL 84/450/EWG - Irreführungsrichtlinie Art2 Z2 UWG § 2 heute UWG § 2 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 2 gültig von 23.04.2015 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2015 ... mehr lesen...
Begründung: Vereinszweck des Klägers ist es (ua), gemeinsame berufliche, wirtschaftliche und soziale Interessen der in Österreich tätigen Psychotherapeuten, Psychotherapeuten in Ausbildung, psychotherapeutischen Ausbildungseinrichtungen und psychotherapeutischen Fort-, Weiterbildungs- und Forschungseinrichtungen zu vertreten. Ihm gehören in die Psychotherapeutenliste des Bundesministeriums für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz gemäß § 17 Psychotherapiegesetz, BGBl 1990/... mehr lesen...
Begründung: Satzungsmäßiger Zweck des klagenden Verbandes ist es, allen Industriezweigen der Markenartikelindustrie zu dienen, den Schutz der guten Sitten und der Loyalität im geschäftlichen Wettbewerb zum Vorteil und Nutzen der Industrie, des Gewerbes, des Handels und der Verbraucher zu wahren und zu fördern. Vor allem obliegt dem Kläger die Bekämpfung aller Erscheinungsformen des unlauteren Wettbewerbs, insbesondere auch durch die Geltendmachung des Unterlassungsanspruches ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte betreibt Supermärkte in ganz Österreich. Im Februar 1996 ließ sie Werbeprospekte verteilen. Auf der Innenseite des für Salzburg bestimmten Prospekts waren unter der Überschrift "Tiefpreis? Klar, der B*****-Tiefpreishammer schlägt zu!" verschiedene Lebens- und Genußmittel abgebildet, bei denen neben bzw unter einem kleineren, schwarzgedruckten höheren Preis in größerem Druck in roter Farbe ein niedrigerer Preis zum Vergleich angegeben war. In der Mitte ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch wenn man bei der Beurteilung der Irreführungseignung der beanstandeten Ankündigung auf den mündigen und verständigen Verbraucher abstellt (MR 1996, 118 - Steirischer Medienjumbo [Korn]), also von einem umsichtigen kritischen und verständigen Verbraucher ausgeht, der auf Grund ausreichender Information in der Lage sein muß, seine Entscheidung auf dem Markt frei zu treffen (Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht19,... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile betreiben in zahlreichen Filialen in ganz Österreich den Einzelhandel mit Parfümeriewaren. Am 7.7.1996 ließ die Beklagte in der Farbbeilage der "Neuen Kronen-Zeitung" ein Inserat einschalten, in dem - neben der bildlichen Darstellung von 13 Kosmetikartikeln - die Preise der Streitteile verglichen wurden. Während bei 12 der abgebildeten Artikel richtige Vergleichspreise - nämlich wie angegeben die am 31.5. und 4.6.1996 in einer Filiale der Klägerin... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D4 UWG §7 D UWG §7 F3 UWG § 2 heute UWG § 2 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 2 gültig von 23.04.2015 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2015 UWG § 2 gültig von 12.12.2007 bis 22.0... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte betreibt in unmittelbarer Nähe des Grazer Hauptbahnhofs ein Zahnambulatorium, in dem der Zweitbeklagte als Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde tätig ist. Sein Dienstverhältnis unterliegt der Dienstordnung B für Ärzte und Dentisten bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs. Der Dritt- und der Viertbeklagte führen aufgrund von Werkverträgen mit der Erstbeklagten kieferchirurgische bzw kieferorthopädische Behandlungen in der Zahnambulan... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Von der aufgezeigten Judikaturdifferenz über die Behauptungs- und Beweislast des Klägers beim Schadenersatzanspruch gemäß § 16 Abs 1 UWG hängt die Entscheidung im vorliegenden Fall nicht ab. Die Eintragung des Beklagten im Namensteil des Amtlichen Telefonbuches hat zwar den irreführenden Eindruck erweckt, daß zwischen den Parteien Beziehungen rechtlicher, organisatorischer oder wirtschaftlicher Art bestehen. Tatsäc... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vergleichende Preiswerbung ist nur zulässig, sofern sie nicht gegen § 1 und § 2 UWG verstößt. Ein Preisvergleich, der unrichtige Angaben über die Preise des konkret genannten Konkurrenten enthält, verstößt zwar nicht gegen § 2 UWG, weil es sich dabei nicht um unrichtige Angaben über eigene geschäftliche Verhältnisse handelt. Er verstößt jedoch gegen § 7 UWG, weil in der wahrheitswidrigen Angabe eines höheren Vergle... mehr lesen...
Norm: UWG §2 Übs UWG §2 Info UWG § 2 heute UWG § 2 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 2 gültig von 23.04.2015 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2015 UWG § 2 gültig von 12.12.2007 bis 22.04.2015... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt Metallwaren, insbesondere Zylinderschlösser, Schlösser und Beschläge. Die Beklagte erzeugt Türen-, Vorhang-, Zylinder- und Sicherheitsschlösser, Zylinderschließanlagen und Magnetschlösser. Die Beklagte ist Inhaberin des im Patentregister des Österreichischen Patentamtes eingetragenen Patentes Nummer AT 396 957 B, dessen Ansprüche wie folgt lauten: "1. Schließzylinder bzw. Flachschlüssel für einen Schließzylinder, mit einem in einer Bohrung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Inhaber der am 25.8.1994 angemeldeten und seit 16.12.1994 geschützten Marke AT 155 815: Die Marke ist (ua) für die Klassen 25 (Oberbekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen) und 26 (Abzeichen [Kennzeichen und Embleme] aus textilen Materialien; Kleiderbroschen, Kleiderschließen, Knöpfe, Schnallen, Spangen und sämtliche vorgenannten Waren nicht aus Edelmetall; Stickereien) eingetragen. Gegenstand der Marke ist das Emblem der englischen ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Kläger stützt seinen Anspruch auf § 2 UWG; der Unterlassungsanspruch nach dieser Gesetzesstelle ist verschuldensunabhängig (ÖBl 1977, 30 - Fernkurshonorar-Steuerbegünstigung; ecolex 1996, 553 - VSÖ-Prüfzeichen; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht18 § 3 dUWG Rz 437). Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung, ob eine Angabe zur Irreführung geeignet ist, ist daher nicht jener Zeitpunkt, in dem der Auftrag gegebe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist nicht das zergliederte Betrachten der einzelnen Bestandteile, sondern der Gesamteindruck des Zeichens maßgeblich (Fitz/Gamerith Wettbewerbsrecht 39; ÖBl 1993-156, Loctite). Ob das Firmenschlagwort der Klägerin "BOSS" der Etablissementbezeichnung der Beklagten "joss" verwechselbar ähnlich ist, ist eine Frage des Einzelfalles (ecolex 1993, 253 - Stephansdom; ecolex 1994, 406... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §30a UWG §2 D5 UWG §2 D11 KartG 1988 § 30a gültig von 01.11.1993 bis 31.12.2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2005 UWG § 2 heute UWG § 2 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D1 UWG §2 D3 UWG § 2 heute UWG § 2 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 2 gültig von 23.04.2015 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2015 UWG § 2 gültig von 12.12.2007 bis 22.04.2015 ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1c UWG §2 D4 UWG § 1 heute UWG § 1 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 1 gültig von 12.12.2007 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 1 gültig von 23.11.1984 bis 11.12.2007 ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2a UWG §2 D3 UWG § 2 heute UWG § 2 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 2 gültig von 23.04.2015 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2015 UWG § 2 gültig von 12.12.2007 bis 22.04.2015 ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1c UWG §2 D4 UWG §14 A1 UWG § 1 heute UWG § 1 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 1 gültig von 12.12.2007 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 1 gültig von 23.11.1984 bis 1... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1c UWG §2 D4 UWG § 1 heute UWG § 1 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 1 gültig von 12.12.2007 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 1 gültig von 23.11.1984 bis 11.12.2007 ... mehr lesen...
Begründung: Der persönlich haftende Gesellschafter der Klägerin ist der Urenkel von Paul F*****, dem "Erfinder" der Mozartkugel. Paul F***** begann 1890 mit der Herstellung eines kugelförmigen Konfekts, das seit etwa der Jahrhundertwende "Mozartkugel" genannt wird. 1905 wurde Paul F***** in Paris für seine "Mozartkugel" ausgezeichnet. Die Klägerin erzeugt die Mozartkugeln nach wie vor nach dem von Paul F***** entwickelten Verfahren. Dabei wird grüner Pistazienmarzipan mit Noug... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vertreibt Parfumeriewaren in Einzelhandelsgeschäften in ganz Österreich. Die Beklagte betreibt - als einziges Unternehmen in Österreich - den Versandhandel mit derartigen Waren. Im Herbst 1994 versandte die Beklagte in ganz Österreich einen Warenkatalog. Bei einem Großteil der darin angeführten Produkte war - durch einen rechteckigen roten Kasten deutlich erkennbar - die Ersparnis in Prozenten (etwa 20 %, 25 %, 30 %, 40 %) angeführt, welche beim Kauf... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt Reinigungsgeräte, Reinigungsmittel und Reinigungszubehör. Sie tritt im geschäftlichen Verkehr unter dem Firmenschlagwort "Kärcher" auf. Mit Zustimmung der deutschen A***** GesellschaftmbH & Co verwendet die Klägerin die Wortbildmarken IR 458 636 und IR 487 467: Diese Marken sind zugunsten des deutschen Unternehmens für die Warenklassen 1, 3, 7, 9, 11, 37 und 42 (ua) für das Gebiet der Republik Österreich mit Priorität 16.Apr... mehr lesen...