Norm: EWG-RL 84/450/EWG - Irreführungsrichtlinie 384L0450 Art2 Nr2 UWG §2 A2 UWG §9 C3a UWG § 2 heute UWG § 2 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 2 gültig von 23.04.2015 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2015 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Daß dem Wort "Pizza" als der allgemein gebräuchlichen Bezeichnung für eine bestimmte Art von Speisen (§ 4 Abs 1 Z 3 MSchG) keine Unterscheidungskraft und daher kein Schutz nach § 9 UWG zukommt, trifft zwar zu, ist aber hier nicht entscheidend: Daß dem Wort "Pizza" als der allgemein gebräuchlichen Bezeichnung für eine bestimmte Art von Speisen (Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 3, MSchG) keine Unterscheidungskraft un... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Architekt und Gewinner des Architektenwettbewerbs "Messepalast"-Areal der ehemaligen Hofstallungen in Wien. Die M*****gesellschaft mbH beauftragte ihn daher mit den Planungsleistungen für den Umbau des Messepalastes und die beabsichtigte Errichtung des Museumsquartiers. Der darüber abgeschlossene Vertrag sieht die Möglichkeit vor, daß der Auftraggeber zu jeder Zeit den laufenden Auftrag ganz oder teilweise abbrechen und das Honorar nach den bi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angefochtene Entscheidung hält sich im Rahmen der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zur Lockvogelwerbung; von einer - im Interesse der Rechtssicherheit wahrzunehmenden - Verkennung der Rechtslage kann keine Rede sein: Da die Beklagte in erster Instanz selbst zugegeben hat, daß sie schon bei Erscheinen der Werbeankündigung (5.11.1994) nur zwei Polstermöbel "Sofa Blues" auf Lager hatte (S. 15)... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung besteht keine allgemeine Pflicht zur Vollständigkeit von Werbeaussagen. Im Verschweigen einer Tatsache liegt dann eine irreführende Angabe, wenn eine Aufklärung des Publikums zu erwarten war. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn durch das Verschweigen wesentlicher Umstände ein falscher Gesamteindruck hervorgerufen wird. Richtet sich eine Werbung an ein Fachpublikum, so ist dessen Fa... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1f UWG §2 A4 ZPO §503 Z4 E4c23 UWG § 1 heute UWG § 1 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 1 gültig von 12.12.2007 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 1 gültig von 23.11.198... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - für den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2 ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichtes liegen die Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO nicht vor: Entgegen dem - für den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 526, Absatz 2, ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichtes liegen die Voraussetzungen des Paragraph 528, Absatz eins, ZPO nicht vor: Die Frage, wie ein fachunkundiger Verbraucher die... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin der Tageszeitung "täglich Alles" und der Wochenzeitung "Die ganze Woche". Die Erstbeklagte, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitbeklagte ist, ist Verlegerin der "Neuen Kronenzeitung" einschließlich der "Oberösterreich-Krone". Die Drittbeklagte ist Medieninhaberin der "Neuen Kronenzeitung" einschließlich der "Oberösterreich-Krone"; die Viertbeklagte ist ihre persönlich haftende Gesellschafterin. Die Fünftbeklagte ist ein ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der im "H*****"-Katalog 1994 und in der zugehörigen Preisliste mit den Worten "Keine billigen Gipskartonplatten" angepriesene Vorteil der Häuser der Beklagten wird von den angesprochenen Interessenten im Sinne der Unklarheitenregel nicht als Preisvergleich mit den Gipsfaserplatten ("F*****"-Platten) der Beklagten aufgefaßt, sondern als abwertende Qualitätsangabe im Sinne von billig = schlecht und von minderer Qualit... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Medieninhaberin und Verlegerin der Tageszeitung "Salzburger Nachrichten". Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin, die Zweitbeklagte Verlegerin der - im Bundesland Salzburg in einer Mutationsausgabe unter dem Titel "Salzburg Krone" erscheinenden - "Neuen Kronen-Zeitung". In der "Salzburg Krone" vom 9.12.1994 warben die Beklagten unter Gegenüberstellung der Preise der Streitteile für ein Monatsabonnement mit folgenden Worten um Abonnenten: Mit ei... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2a UWG §9a UWG § 2 heute UWG § 2 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 2 gültig von 23.04.2015 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2015 UWG § 2 gültig von 12.12.2007 bis 22.04.2015 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Verlegerin der Tageszeitung "OÖ Nachrichten". Die Beklagte ist Verlegerin der Tageszeitung "Neue Kronen Zeitung" und deren Regionalausgabe "Neue Oberösterreichische Krone" sowie der Tageszeitung "Kurier". In der "Neuen Oberösterreichischen Krone" vom 23.Oktober 1994 war folgende Einschaltung abgedruckt: In derselben Ausgabe war im Impressum (Seite 34) folgender Hinweis zu lesen: "Bei Barinkasso oder Bezahlung mit Erlagschein bzw Pos... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile beschäftigen sich mit dem Verkauf von Autolacken an Kraftfahrzeug-Reparaturwerkstätten. In Oberösterreich und Teilen Niederösterreichs vertreibt die Beklagte Lacke des Markenzeichens "Dupont", in ganz Österreich vertreibt die Klägerin Autolacke der Marke "PPG". Die Klägerin begehrt zur Sicherung eines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruches, der Beklagten mit einstweiliger Verfügung zu verbieten, im geschäftlichen Verkehr "weder mündlich noch schr... mehr lesen...
Begründung: Seit 1968 befaßt sich der Geschäftsführer der Klägerin und später diese der mit Planung, Konstruktion und Herstellung von Kanalverbaugeräten. Die Beklagte vertreibt seit Februar 1994 ebenfalls Stahlkanalverbaugeräte. Auf Grund einer vom Geschäftsführer der Beklagten, Ing.Wolfgang A*****, erteilten Information veröffentlichte die Zeitschrift "B*****" in ihrer Nummer 6/94 unter der Überschrift "AT*****: Der Spezialist für den Kanal- und Leitungsbau" einen Artikel, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Stadtgemeinde verwaltet im Hause A***** im Rahmen der Hoheitsverwaltung die A***** Friedhöfe (Friedhofsverwaltung). An demselben Sitz betreibt sie unter der Firma "Stadtgemeinde-Stadtwerke A*****" in Ausübung der Privatwirtschaftsverwaltung das konzessionierte Gewerbe eines Leichenbestatters. Für beide Tätigkeitsbereiche benützt sie in diesem Haus dieselben Räume. Weitere Betriebsstätten - sogenannte "Anmeldestellen" - hat sie an den Standorte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es ist zwar richtig, daß unrichtige Angaben über die eigene Leserzahl nicht gegen § 7 UWG verstoßen. Von dieser unrichtigen (auf einer Verwechslung von Irreführungs- und Schädigungseignung beruhenden) Subsumtion durch das Berufungsgericht hängt also die Entscheidung im vorliegenden Fall nicht ab, weil die zweite Instanz die Frage der Irreführungseignung der beanstandeten Werbung iS des § 2 UWG im Einklang mit der R... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1c UWG §2 D4 UWG § 1 heute UWG § 1 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 1 gültig von 12.12.2007 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 1 gültig von 23.11.1984 bis 11.12.2007 ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1c UWG §2 D4 UWG § 1 heute UWG § 1 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 1 gültig von 12.12.2007 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 1 gültig von 23.11.1984 bis 11.12.2007 ... mehr lesen...
Norm: PrAG §9 Abs2 UWG §1 D1c UWG §2 C2c UWG §2 D4 PrAG § 9 heute PrAG § 9 gültig ab 22.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2011 PrAG § 9 gültig von 01.01.2002 bis 21.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1998 PrAG § 9 gültig vo... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1c UWG §2 D4 UWG § 1 heute UWG § 1 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 1 gültig von 12.12.2007 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 1 gültig von 23.11.1984 bis 11.12.2007 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit Recht weist die Klägerin darauf hin, daß die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Revision nach § 502 Abs 1 ZPO entgegen dem - für den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508 a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichtes gemäß § 500 Abs 2 Z 3 ZPO fehlen, weil die Beklagte mit keiner ihrer Revisionsausführungen eine im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO erhebliche Rechtsfrage aufzeigt: Mit Recht weist die Kläge... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vertreibt in Filialen in ganz Österreich Parfumerieartikel. Die Beklagte vertreibt in Bregenz, Dornbirn, Feldkirch und Wien Parfumeriewaren. Im Juli 1994 brachte die Beklagte in ihrem Geschäftslokal in Wien *****, an den Regalen Schilder mit folgender Aufschrift an: "Bei den angegebenen Richtpreisen handelt es sich um allgemein gültige, verbindliche oder unverbindliche Preisempfehlungen". Für die - im Geschäftslokal der Beklagten angebotenen - Ar... mehr lesen...
Begründung: Vereinszweck des klagenden Schutzverbandes ist es, unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen. Dem Kläger gehören Landesgremien und Innungen des Einzelhandels mit Elektrowaren als Mitglieder an. Die Beklagte betreibt in mehreren österreichischen Städten Einzelhandelsgeschäfte, in denen sie (ua) Elektrogeräte vertreibt. Der Ausgabe der Tageszeitung "Neue Kronenzeitung" vom 21.7.1994 lag eine Werbedrucksache der Beklagten bei, deren erste Seite mit "Jetzt schon Europa-Pr... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der österreichischen Wort-Bild-Marke Nr. 144.508, welche von den mit ihr in Verbindung stehenden österreichischen Media-Märkten in Lizenz verwendet wird: Am 16.1.1994 erschien in der "Neuen Kronen-Zeitung" ein Inserat der Beklagten, in dem sie ihre eigenen Preis und die Preise der Media-Märkte für das Fernsehgerät Telefunken FS 435 Color TV anhand der Abbildungen des - jeweils in derselben Tageszeitung erschienenen eigenen Inserates vom... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist allein die Behauptung der Beklagten, die "Kleine Zeitung" sei die "ungelesene Nr. 1". Mit dieser Behauptung wird der "Kleinen Zeitung" unterstellt, jene Zeitung zu sein, von deren Druckauflage am meisten Exemplare ungelesen bleiben. Daß dies der Wahrheit entspräche, haben die Beklagten nicht einmal behauptet. Als herabsetzende Tatsachenbehauptung, deren Richtigkeit die Be... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angefochtene Entscheidung setzt sich in keinem Belang in Widerspruch zur Rechtsprechung des OGH: Zwar besteht grundsätzlich keine allgemeine Pflicht zur Vollständigkeit, weil der Werbende nicht auf Nachteile seiner Ware hinzuweisen braucht (WBl 1993, 164 - Naturkautschuk uva); Aufklärungspflicht besteht aber dann, wenn eine entsprechende Information des Geschäftsverkehrs nach den Umständen zu erwarten ist, vor... mehr lesen...
Norm: UWG §2 A1 UWG §2 C2a UWG § 2 heute UWG § 2 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 2 gültig von 23.04.2015 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2015 UWG § 2 gültig von 12.12.2007 bis 22.04.2015 ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile vertreiben Waschmittel; die Klägerin ua Ariel Ultra, die Beklagte ua Persil Megaperls. Die Beklagte wirbt für Persil Megaperls im Fernsehen. In einem Werbefilm werden stark verschmutzte Wäschestücke gewaschen; dann wird das Ergebnis verglichen. Die Fernsehwerbung beginnt mit dem Satz "Persil Megaperls im Test gegen die Besten der Welt". Danach wird (in einer Version) aus dem Brief einer Frau O'Hara aus Dingle Bay, Irland, der Satz "Und ich bin sic... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin der Tageszeitungen "N*****" und "K*****", die sie auch herausgibt und In Verkehr bringt. Sie trägt hiefür das Unternehmerrisiko. Ihr kommen - zumindest teilweise - die Anzeigen- und Verkaufserlöse der beiden Tageszeitungen zu. Die Beklagte ist Medieninhaberin und Verlegerin der Tageszeitung "t*****". Seit dem erstmaligen Erscheinen der Tageszeitung "t*****" am 5.4.1992 wird in jeder Sonntag-Ausgabe eine Serie zum Thema Gesundheit "Z... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Beklagte hat in erster Instanz zu den von der Klägerin vorgelegten Fotos darauf hingewiesen, daß "Landeck" auf jenen Abbildungen nicht aufscheint, auf denen "Kogoj" zu sehen ist. Es sei auf den Fotos nicht überall ersichtlich, daß es sich um Fahrzeuge der Beklagten handle. Das Erstgericht hat festgestellt, daß die Funktaxis der Beklagten (ua) mit "Landeck-Taxi" im Zusammenhang mit der rot eingerandeten Telefonnu... mehr lesen...