Norm: ZustG §8 Abs2 ZustG §8 Abs1 ZustG §17 ZustG § 8 heute ZustG § 8 gültig ab 01.03.1983 ZustG § 8 heute ZustG § 8 gültig ab 01.03.1983 ... mehr lesen...
Begründung: Die am 30. 7. 2003 geborene Milena P***** ist polnische Staatsbürgerin und lebt bei ihrer Mutter in 1210 Wien. Der Vater ist polnischer Staatsbürger und befand sich vom 3. 10. 2004 bis 3. 7. 2006 in Strafhaft in einer österreichischen Justizanstalt. Die Minderjährige begehrt Unterhaltsvorschuss nach § 4 Z 3 UVG in Höhe der Richtsätze des § 6 Abs 2 UVG. Die am 30. 7. 2003 geborene Milena P***** ist polnische Staatsbürgerin und lebt bei ihrer Mutter in 1210 Wien. Der Va... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Zustimmung des Beklagten zur Löschung eines Wohnrechtes sowie eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes hinsichtlich einer Liegenschaft und die Räumung dieser Liegenschaft samt Haus. Das Erstgericht schrieb nach durchgeführter erster Tagsatzung einen Termin zur mündlichen Streitverhandlung für den 22. 9. 2000 aus und verlegte diesen Termin später auf den 6. 10. 2000. Die Verständigung von dieser Verlegung wurde dem damaligen Rechtsvertreter de... mehr lesen...
Norm: ZustG §8 Abs2 ZustG § 8 heute ZustG § 8 gültig ab 01.03.1983
Rechtssatz: Erlangt das Gericht von der Änderung der Abgabestelle keine Kenntnis, so ist ihm die - in § 8 Abs 2 ZustG vor Anordnung der Zustellung durch vorausgehenden Zustellversuch aufgetragene - Feststellung der nunme... mehr lesen...
Norm: ZustG §8 Abs2 ZustG §17 ZustG § 8 heute ZustG § 8 gültig ab 01.03.1983 ZustG § 17 heute ZustG § 17 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei brachte am 3.9.1999 gegen die beklagte Partei eine Klage ein, die am 14.9.1999 unter der in der Klage angegebenen Adresse Neulerchenfelderstraße 37/24, 1160 Wien, durch Hinterlegung zugestellt wurde. Das in der Folge über Antrag der klagenden Partei erlassene Versäumungsurteil wurde der beklagten Partei nicht zugestellt und die Postsendung kam mit dem Vermerk "wird nicht behoben, Hausbrieffach voll" zurück. Die klagende Partei beantragte hierau... mehr lesen...
Rechtssatz: (§ 8 Abs.2 ZustG setzt die positive Kenntnis der Partei von dem gegen sie anhängig gemachten Verfahrens voraus. Selbst eine rechtswirksame Zustellung verschafft einer Partei nicht notwendigerweise Kenntnis vom Inhalt des gegen sie anhängig gemachten Verfahrens). Entscheidungstexte 4 R 20/00s Entscheidungstext OLG Wien 03.03.2000 4 R 20/00s mehr lesen...
Norm: ZustG §8 Abs2 ZustG § 8 heute ZustG § 8 gültig ab 01.03.1983
Rechtssatz: (§ 8 Abs.2 ZustG setzt die positive Kenntnis der Partei von dem gegen sie anhängig gemachten Verfahrens voraus. Selbst eine rechtswirksame (Paragraph 8, Absatz 2, ZustG setzt die positive Kenntnis der Partei ... mehr lesen...
Begründung: Nach der Scheidung ihrer Ehe mit dem Antragsgegner aus dessen Alleinverschulden beantragte die Antragstellerin die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Der Antragsgegner, dem der Antrag zunächst nicht zugestellt werden konnte, gab am 4. 11. 1996 seine Adresse mit *****, bekannt. Unter dieser Anschrift wurden ihm am 18. 11. 1996 mehrere verfahrensgegenständliche Schriftstücke persönlich zugestellt. Am 13. 1. 1997 erstattete Dr. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §115 ZPO §116 B ZustG §8 Abs2 ZPO § 115 heute ZPO § 115 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2003 ZPO § 115 gültig von 01.03.1983 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 201/1982 ZPO § 1... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, über dessen Vermögen zu 3 S 297/95m des Handelsgerichtes Wien auch ein Konkursverfahren eröffnet worden war, hatte in beiden zwischenzeitlich zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Sozialrechtssachen 15 Cgs 67/94s und 15 Cgs 40/95x (beide des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien) auf seinen jeweils eigenhändig eingebrachten Klagen seine Adresse mit "*****, Postfach *****", im gleichzeitig überreichten Vermögensbekenntnis zur (zunächst r... mehr lesen...
Norm: ZustG §8 Abs1 ZustG §8 Abs2 ZustG § 8 heute ZustG § 8 gültig ab 01.03.1983 ZustG § 8 heute ZustG § 8 gültig ab 01.03.1983
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Begründung: Am 22.11.1997 erließ das Erstgericht einen Zahlungsbefehl im Sinne des Klagebegehrens. Dieser Zahlungsbefehl wurde der beklagten Partei, einer GesmbH, nicht zugestellt, weil diese laut Bericht des Zustellers verzogen sei. Am 9.1.1998 beantragte der Kläger die neuerliche Zustellung an einer neuen bekanntgegebenen Anschrift, eventualiter an der bisherigen Anschrift der beklagten Partei und begründete dies damit, die beklagte Partei habe gegen ihre Verpflichtung, je... mehr lesen...
Norm: FBG §3 Z4 FBG §3 Z10GmbhG §26 Abs1 ZustG §8 Abs2 ZPO §115 ZPO §116 ZustG §25 GmbHG §15 lita FBG § 3 heute FBG § 3 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 178/2023 FBG § 3 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2015 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eines Ausspruches über den Wert des Entscheidungsgegenstandes durch das Rekursgericht hätte es nicht bedurft, denn dieser hängt hier - anders als etwa bei familienrechtlichen Streitigkeiten vermögensrechtlichen Charakters - unmittelbar mit dem erhobenen Anspruch auf Scheidung zusammen und hat somit keinen Geldwert (vgl EvBl 1991/159, RZ 1993/6). Der Revisionsrekurs ist allerdings nur zulässig, wenn die Entscheidung... mehr lesen...
Norm: StPO §79 Abs2 StPO §80 ZustG §8 Abs2 StPO § 79 heute StPO § 79 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2004 StPO § 79 gültig von 01.06.2000 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 26/2000 StPO § 79 gültig von 31.... mehr lesen...
Begründung: Die beiden mj. Klägerinnen, es handelt sich um Zwillinge, begehrten die Feststellung der Vaterschaft des Beklagten sowie Unterhalt. Die Klage und die Ladung zur Verhandlung vom 2. Dezember 1986 wurden dem Beklagten am 27. November 1986 unter der in der Klage angegebenen Anschrift in England zugestellt (AS 43). Er beteiligte sich am folgenden Verfahren nicht. Mit Urteil vom 27. Februar 1991 stellte das Erstgericht den Beklagten als Vater der Klägerinnen fest und erkannt... mehr lesen...
Norm: ZustG §8 Abs2 ZustG § 8 heute ZustG § 8 gültig ab 01.03.1983
Rechtssatz: Eine Zustellung an einen Ausländer nach § 8 Abs 2 ZustG ist nur dann rechtswirksam, wenn das Heimatrecht dessen, an den zugestellt werden soll, eine entsprechende oder ähnliche Art der Zustellung kennt. (Hier... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erhob am 1. September 1988 gegen die Beklagte die Klage auf Zahlung des restlichen Werklohnes für eine am Haus Schilfschneiderweg 27 in Neusiedl am See ausgeführte Dacheindeckung und gab als Wohnort iSd § 75 Z 1 ZPO diese Anschrift an. Das Erstgericht beraumte eine erste Tagsatzung (§ 230 Abs. 1 und § 231 Abs. 1 ZPO) für den 28. September 1988 an. Die an die Beklagte unter der angegebenen Anschrift gerichtete Sendung mit der Ladung zur ersten Tagsatzung u... mehr lesen...
Norm: ZustG §8 Abs2 ZustG § 8 heute ZustG § 8 gültig ab 01.03.1983
Rechtssatz:
Die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch (§ 8 Abs 2 ZustG) ist unzulässig, wenn im Gerichtsakt die neue Wohnungsanschrift ersichtlich ist und an dieser neuen Abgabestelle die Zus... mehr lesen...