Rechtssatz
(§ 8 Abs.2 ZustG setzt die positive Kenntnis der Partei von dem gegen sie anhängig gemachten Verfahrens voraus. Selbst eine rechtswirksame(Paragraph 8, Absatz 2, ZustG setzt die positive Kenntnis der Partei von dem gegen sie anhängig gemachten Verfahrens voraus. Selbst eine rechtswirksame
Zustellung verschafft einer Partei nicht notwendigerweise Kenntnis vom Inhalt des gegen sie anhängig gemachten Verfahrens).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2000:RW0000529Im RIS seit
02.11.2011Zuletzt aktualisiert am
24.11.2011