RS OGH 2000/3/3 4R20/00s

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Veröffentlicht am 03.03.2000
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Rechtssatz

(§ 8 Abs.2 ZustG setzt die positive Kenntnis der Partei von dem gegen sie anhängig gemachten Verfahrens voraus. Selbst eine rechtswirksame(Paragraph 8, Absatz 2, ZustG setzt die positive Kenntnis der Partei von dem gegen sie anhängig gemachten Verfahrens voraus. Selbst eine rechtswirksame

Zustellung verschafft einer Partei nicht notwendigerweise Kenntnis vom Inhalt des gegen sie anhängig gemachten Verfahrens).

Entscheidungstexte

  • 4 R 20/00s
    Entscheidungstext OLG Wien 03.03.2000 4 R 20/00s

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2000:RW0000529

Im RIS seit

02.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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