RS OLG Wien 2000/03/03 4R20/00s

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Veröffentlicht am 03.03.2000
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Rechtssatz

(§ 8 Abs.2 ZustG setzt die positive Kenntnis der Partei von dem gegen sie anhängig gemachten Verfahrens voraus. Selbst eine rechtswirksame

  Zustellung verschafft einer Partei nicht notwendigerweise Kenntnis vom Inhalt des gegen sie anhängig gemachten Verfahrens).

Entscheidungstexte
  • 4 R 20/00s
    Entscheidungstext OLG Wien 03.03.2000 4 R 20/00s
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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