Mit dem angefochtenen Bescheid vom 27. Dezember 2001 wies die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers, eines bosnischen Staatsangehörigen, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 9. August 2001, mit dem dieser gemäß § 34 FrG aus dem Bundesgebiet ausgewiesen worden war, als verspätet zurück. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof in einem gemäß § 12 Abs. 1 Z 2 VwGG gebildeten Senat... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwRallg;ZustG §4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/21/0109 E 28. Juni 1995 RS 5 Stammrechtssatz Unter einer Wohnung iSd § 4 ZustG ist jene Räumlichkeit zu verstehen, die der Empfänger tatsächlich benützt, wo er also tatsächlich wohnt (Hinweis E 16.12.1992, 92/02/0250). European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwRallg;ZustG §4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/02/0250 E 16. Dezember 1992 RS 1 Stammrechtssatz Eine "Wohnung" iSd § 4 ZustG wird durch das Faktum des Bewohntwerdens begründet. Davon kann keine Rede sein, wenn nur eine bloß fallweise Benützung vorliegt. Auf die polizeiliche Meldung als Hauptwohnsitz kommt es nicht an (Hinweis E 28.1.1985... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwRallg;ZustG §4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/02/0250 E 16. Dezember 1992 RS 1 Stammrechtssatz Eine "Wohnung" iSd § 4 ZustG wird durch das Faktum des Bewohntwerdens begründet. Davon kann keine Rede sein, wenn nur eine bloß fallweise Benützung vorliegt. Auf die polizeiliche Meldung als Hauptwohnsitz kommt es nicht an (Hinweis E 28.1.1985... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwRallg;ZustG §4;
Rechtssatz: Der Charakter einer Unterkunft als Wohnung geht im Falle länger dauernder Abwesenheit verloren (Hinweis E 26.1.1999, 98/02/0347). Schlagworte Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2001070120.X03... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. August 2001 wurde über den Beschwerdeführer die Dienstenthebung verfügt, weil er sich seit 8. Juli 2001 in Untersuchungshaft auf Grund eines Beschlusses des Jugendgerichtshofes Wien vom 8. Juli 2001 befinde. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer sei mit Einberufungsbefehl vom 23. Mai 2000 zum Grundwehrdienst (GWD) für den 3. Juli 2000 einberufen worden. Diesem Einber... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 1994 §1 Abs1 Z1;VwRallg;WehrG 1990 §1 Abs3 impl;ZustG;
Rechtssatz: Rückt ein Betroffener, um einem an ihn gerichteten, wenn auch möglicherweise nicht zugestellten Einberufungsbefehl zum Präsenzdienst zu entsprechen, ein, so ist er ab dem Zeitpunkt des Dienstantritts Soldat im Sinne des § 1 Abs. 1 Z. 1 HDG 1994; die ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Jänner 2001 wurde die beschwerdeführende Partei schuldig erkannt, sie habe am 8. September 1998, um ca. 15.25 Uhr, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lastkraftwagen vom Parkplatz der Bezirkshauptmannschaft Zwettl in Richtung Statzenberggasse auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gelenkt, obwohl ihr die Lenkberechtigung entzogen worden sei (Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 3. September 1998).... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1 impl;ZustG;
Rechtssatz: Eine allfällige andere nachträgliche Beurteilung des Zustellungsvoranges durch die Berufungsbehörde kann an der rechtswirksamen Zustellung eines erstinstanzlichen Bescheides nichts ändern. Schlagworte Inhalt der Berufungsentscheidung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheid wurde die vom Beschwerdeführer gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 12. Bezirk vom 25. Januar 1999 erhobene Berufung als verspätet zurückgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde dazu aus, das erstinstanzliche Straferkenntnis sei am 23. Februar 1999 von einem Mitbewohner der Abgabestelle Wien 10., L-Gasse 1 übernommen worden. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwRallg;ZustG §4;ZustG §8;
Rechtssatz: Stellt sich im Rahmen der Zustellung etwa heraus, dass an der von der Partei genannten Anschrift schon von Anfang an keine Abgabestelle bestand, so liegt weder eine Änderung der Abgabestelle vor noch kommt - mangels Rechtslücke - eine analoge Anwendung von § 8 Abs 2 ZustG in Betracht (Hinweis E 26. 06. 199... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;VStG §24;VwRallg;ZustG §4;ZustG §7;ZustG §8;
Rechtssatz: Für eine analoge Anwendung des § 8 Abs. 2 ZustG auch auf jene Fälle, in denen den Empfänger an einer im Sinne des § 7 ZustG mangelhaften Zustellung zwar ein Verschulden trifft, jedoch keine Hinterlegung nach § 8 Abs. 2 ZustG erfolgt ist, es vielmehr lediglich um die Frage der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §4;ZustG §8 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 8 Abs. 1 ZustG soll die Erreichbarkeit einer am Verfahren beteiligten Person sicherstellen und die ungesäumte Fortführung des Verfahrens ermöglichen (Hinweis E 21. 10. 1993, 91/15/0098,0099), die darin normierte Verpflichtung zur Mitteilung beschränkt sich daher im Falle des Vorhandenseins mehrerer Abgabestellen im Sin... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 17. September 1998 wurde der Mitbeteiligte gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz mit einer Geldstrafe in Höhe von S 30.000,-- bestraft, weil er am 22. Juli 1997 im Betrieb "R-Stüberl" in E, B-Gasse 21 anlässlich einer Kontrolle durch die Organe des Arbeitsinspektorates diesen Organen die Auskunft über die Identität einer beim Staubsaugen angetroffenen, offensichtlich ausl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §4;ZustG §8 Abs2;
Rechtssatz: Es entspricht dem Regelungszweck des Zustellgesetzes, dass das Poststück den Empfänger mit der größtmöglichen Sicherheit erreicht. In diesem Sinne sieht sogar § 8 Abs. 2 ZustG im Falle der Unterlassung der Mitteilung der neuen Abgabestelle durch den Beteiligten gemäß Abs. 1 leg. cit. erst die Möglichkeit der Hinterlegung ohne vorausgehende... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §4;
Rechtssatz: Die in § 4 ZustG genannten Abgabestellen stehen in keiner Rangordnung zueinander. Daher ist auch die Zustellung an einer Abgabestelle zulässig, wenn zur gleichen Zeit an einer anderen Abgabestelle zulässig zugestellt wurde (Hinweis E 30. 06. 1994, 94/06/0126). Eine Gesetzesbestimmung des Inhaltes, eine gleichzeitige Verfügung der Zustellung an verschied... mehr lesen...
Mit Bescheid der Marktgemeinde R vom 18. Juni 1998 wurde dem Eigentümer des Baugrundstückes Nr. 42/4 des Grundbuches R die baubehördliche Bewilligung für die Errichtung eines Schwimmbades, eines Geräteschuppens, eines überdachten Autoabstellplatzes, eines überdachten Fahrradabstellplatzes sowie einer Fertigteilgarage bewilligt. Dieser Bescheid wurde dem nunmehrigen Beschwerdeführer durch postamtliche Hinterlegung zugestellt, wobei als Beginn der Abholfrist der 22. Juni 1998 vermerkt w... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §4;
Rechtssatz: in § 17 Abs. 1 ZustG wird die Zulässigkeit der Hinterlegung nicht von der wirklichen An- oder Abwesenheit des Empfängers abhängig gemacht, sondern davon, ob der Zusteller "Grund zur Annahme" hatte, dass sich der Empfänger regelmäßig an der Abgabestelle aufhalte. Dabei machen vorübergehende berufsbedingte regelmäßige Abwesen... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt erließ als Strafbehörde erster Instanz ein mit 28. Oktober 1998 datiertes und an die "Firma F J. & M. J KG, z. Hd. Gesellschafter Herrn J J, geb. xx.xx.19xx, Z-Gasse X" adressiertes Straferkenntnis, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Sie haben es als persönlich haftender Gesellschafter der Firma F KG mit der Geschäftsanschrift Z-Gasse X und der Betriebsanschrift S, B-Straße zu ve... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 23. Juni 1998, wurde der Asylantrag des (wegen Minderjährigkeit noch durch den Jugendwohlfahrtsträger vertreten gewesenen) Beschwerdeführers gemäß § 7 Asylgesetz abgewiesen und seine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung nach Sierra Leone gemäß § 8 Asylgesetz für zulässig erklärt. In der dagegen durch seinen gesetzlichen Vertreter erhobenen Berufung vom 29. Juni 1998 wurde die Anschrift des Berufungswerbers mit "Betreuungsstelle B" a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §4;ZustG §8 Abs1;ZustG §8 Abs2;
Rechtssatz: Die vom Berufungswerber vor der Hinterlegung des Berufungsbescheides zuletzt benannte Abgabestelle war jene in der Berufung angeführte Abgabestelle, welche von der Berufungsbehörde als seine bisherige Abgabestelle iSd § 8 Abs. 1 Zustellgesetz anzusehen war, selbst wenn diese nicht die richtige Wohnanschrift gewesen sein sollt... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §9;HGB §105;HGB §161;HGB §17;ZustG §13 Abs1;ZustG §4;
Rechtssatz: Die Bezeichnung des Adressaten, einer KG, als Firma bewirkt nicht, dass der Bescheid gegenüber einer "Nichtperson" ergangen ist, weil eine KG nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine den juristischen Personen gleich gelagerte Behandlung erfährt, soweit ein Ge... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 13. Juli 1995 wies die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse den Antrag des Beschwerdeführers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung eines Einspruches gegen den Bescheid der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse vom 28. Juni 1994 gemäß §§ 410 und 357 Abs. 1 ASVG iVm §§ 71 f. und 32 f. AVG wegen Verspätung zurück. Nach der Begründung: habe die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse den Beschwerdeführer als Geschäftsführer einer näher b... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §357 Abs1;AVG §71 Abs1;AVG §71 Abs2;AVG §71 Abs4;ZustG §4;ZustG §7;
Rechtssatz: Ein Postfach stellt grundsätzlich keine Abgabestelle iSd § 4 ZustG dar (Hinweis E 29.10.1996, 96/11/0137). Der Haftungsbescheid wäre daher gegenüber der Partei gar nicht erlassen worden. Deshalb fehlte es auch an einem Fristversäumnis, somit an eine... mehr lesen...
Auf dem Grundstück des Beschwerdeführers in Kottingbrunn, Wiener Neustädterstraße 67, befand sich ein Baukran. Bei einer Verhandlung am 17. Dezember 1992 an Ort und Stelle in Anwesenheit des Beschwerdeführers stellte der beigezogene maschinenbautechnische Amtssachverständige fest, dass der Kran aus sicherheitstechnischen Gründen (Schutzabstand, starker Rostansatz) bis 31. Jänner 1993 umzulegen sei. Mit Bescheid vom 30. Dezember 1992 trug der Bürgermeister der Marktgemeinde Kottin... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §4;ZustG §8 Abs1;ZustG §8 Abs2;
Rechtssatz: Bei einer 14-monatigen Abwesenheit muss eine Änderung der Abgabestelle im Sinne des § 8 Abs 1 ZustG angenommen werden (ausführliche
Begründung: im E). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1996050302.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der 1936 geborene Beschwerdeführer steht als Volksschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Er war bis zum Ablauf des Schuljahres (SJ) 1998/99 als Klassenlehrer in der Volksschule (VS) M. tätig. Seit seiner mit Wirksamkeit für das SJ 1999/2000 ausgesprochenen Versetzung ist er der VS G. zur Dienstleistung zugewiesen (die im Sprengel desselben Bezirksschulrates - BSR - liegt). A) Zum besseren Verständnis der mit dem erstangefochtenen Bes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs5;ZustG; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/12/0146
Rechtssatz: Ein Recht auf Feststellung einer gesetzwidrigen Zustellung (offenbar in einer gesonderten Entscheidung) lässt sich weder dem LDG 1984 noch dem Verfahrensrecht entnehmen. European Case Law ... mehr lesen...
Das Bundesasylamt wies mit Bescheid vom 18. Oktober 1995 den Asylantrag des Beschwerdeführers vom 28. September 1995 gemäß § 3 Asylgesetz 1991 ab. Auf Grund der dem Bundesasylamt über Anfrage vom Meldeamt Graz erteilten Auskunft, dass der Beschwerdeführer polizeilich nicht gemeldet sei, verfügte es am 23. Oktober 1995 gemäß § 8 Abs. 2 Zustellgesetz die Hinterlegung des Bescheides bei dieser Behörde, weil der Beschwerdeführer seine dem Bundesasylamt im Verfahren zuletzt bekannt ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §8 Abs1;ZustG §8 Abs2;ZustG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/20/0017 E 2. Juli 1998 RS 2 Stammrechtssatz Eine Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch ist nur dann mit der Wirkung der Zustellung ausgestattet, wenn die Behörde ergebnislos den ihr zumutbaren und ohne Schwierigkeiten zu bewältigenden Versuch unternommen hat, eine (neue, andere) Abgabestelle fes... mehr lesen...