RS Vwgh 2002/4/25 2001/07/0120

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.2002
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VwRallg;
ZustG §4;

Rechtssatz

Der Charakter einer Unterkunft als Wohnung geht im Falle länger dauernder Abwesenheit verloren (Hinweis E 26.1.1999, 98/02/0347).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001070120.X03

Im RIS seit

11.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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