Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3; AVG §63 Abs4; VwGG §42 Abs2 Z2; AVG § 63 heute AVG § 63 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 63 gültig von 01.01.1999 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs4; AVG § 63 heute AVG § 63 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 63 gültig von 01.01.1999 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 16. Dezember 2005 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 8. Mai 2005 auf Zuerkennung einer befristeten Invaliditätsversorgung für den Zeitraum vom 1. Dezember 2004 bis zum 31. Oktober 2006 abgewiesen. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Berufung (Beschwerde). Mit Schreiben vom 27. Februar 2006 zog der Beschwerdeführer seine Berufung gegen den Bescheid des Verwaltungsausschusses, mit... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs4; BAO §256 Abs1; BAO §276 Abs1;LAO NÖ 1977 §200 Abs1;LAO NÖ 1977 §206 Abs1;VwRallg; AVG § 63 heute AVG § 63 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs6; AVG §63 Abs4; AVG § 10 heute AVG § 10 gültig ab 01.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 AVG § 10 gültig von 01.01.2012 bis 31.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2011 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs4; AVG §66 Abs4; VStG §64 Abs1; VwGG §34 Abs1; VwGG §42 Abs2 Z1; AVG § 63 heute AVG § 63 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 63 gültig von 01.01.1999 bis 31.12.2013 zule... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs4;VwRallg; AVG § 63 heute AVG § 63 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 63 gültig von 01.01.1999 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Nigeria, brachte in seiner am 3. März 2006 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Säumnisbeschwerde vor, er habe gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 7. Jänner 2003, mit dem sein Asylantrag gemäß § 7 Asylgesetz 1997 (AsylG) abgewiesen und gemäß § 8 AsylG festgestellt worden sei, dass die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Beschwerdeführers nach Nigeria zulässig sei, fristgerecht Berufung erhoben. Am 4. Novembe... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer, slowakische Staatsangehörige, wurden am 23. Mai 2002 durch Gendarmeriebeamte der Bezirkshauptmannschaft Tulln vorgeführt. Dort wurden sie mit Hilfe einer Dolmetscherin vernommen und es wurden ihnen anschließend die Bescheide über die Erlassung eines bis 23. Mai 2007 befristeten und auf § 36 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 Z 8 Fremdengesetz 1997 gestützten Aufenthaltsverbotes ausgefolgt. In einer "Übernahmeerklärung" wurde Folgendes bestätigt: Die Beschwerdeführer, slowaki... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/21/0038
Rechtssatz: Werden durch eine irreführende bzw unvollständige Rechtsbelehrung falsche Vorstellungen über die Folgen und Möglichkeiten einer Berufung erweckt, oder wird d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/21/0038 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/02/0332 E 31. März 1993 RS 1 Stammrechtssatz Ein anläßlich der Unterzeichnung eines Berufungsverzichtes vorliegender Willensmangel, wenn er tatsächlich bestanden haben sollte, ist zugunsten des Berufungswerbers zu bea... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs4;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/21/0038
Rechtssatz: Dem Motiv für die Erklärung, die Berufung zurückzuziehen, kommt für sich allein keine rechtserhebliche Bedeutung zu (Hinweis E 21. Jänner 1988, 88/02/0002 bis 0005). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs4;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/21/0038 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/02/0230 E 19. November 2004 RS 1 Stammrechtssatz Der Berufungsverzicht ist eine von der Partei vorgenommene Prozesshandlung, der die Wirkung anhaftet, dass eine von der Partei ... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit Bescheid der Rechtsmittelkommission des Senates der Universität Wien vom 3. März 2006 die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid betreffend die Verleihung des akademischen Grades "Master of European Studies (MES)" mit der Begründung: zurückgewiesen, die Beschwerdeführerin habe nach Bestätigung der Übernahme des Bescheides über die Verleihung des erwähnten akademischen Gr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Voraussetzung für einen rechtswirksamen Berufungsverzicht ist, dass er frei von Willensmängeln und in Kenntnis seiner Rechtsfolgen abgegeben wurde [vgl. die bei Walter/Thienel, Verwaltungsverfahren I2 (1998), 1194 f dargestellte Judikatur]. Schlagworte Individuelle Normen und Parteienr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Ob ein Bedarf oder eine Notwendigkeit für die Abgabe eines Rechtsmittelverzichts bestanden hat, ist für die Rechtswirksamkeit dieser Erklärung nicht entscheidend. Schlagworte Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden
und von Parteierklärungen VwRallg9/1
Rechtsgrun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13a;AVG §63 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Einer Belehrung im Sinne des § 13a AVG vor Erklärung des Rechtsmittelverzichtes bedurfte die Partei schon deshalb nicht, weil nicht zweifelhaft ist, dass die Rechtsfolgen dieses Verzichts für die Partei bereits unmittelbar aus dem Inhalt der von ihr abgegebenen Erklärung zu ersehen waren. ... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 13. Juni 2005 suchte die mitbeteiligte Partei beim Magistrat der Stadt S (Magistrat) um "wasserrechtliche Genehmigung der Stilllegung des Kleinwasserkraftwerkes M - Mühle" sowie geringfügiger baulicher Änderungen im Bereich des M-baches auf den Grundstücken 1646/1 und 269/6 der KG S laut den beiliegenden Einreichunterlagen an. Diese Einreichunterlagen umfassen auch einen Technischen Bericht, der im Punkt 2.4. eine Beschreibung der geplanten letztmaligen Vorkeh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs4;
Rechtssatz: Ein Rechtsmittelverzicht ist nach § 63 Abs 4 AVG erst nach der Zustellung oder Verkündung des Bescheides zulässig und muss außerdem ausdrücklich erklärt werden. Die vor der Erlassung des Bescheides in der mündlichen Verhandlung abgegebene Erklärung, das Verhandlungsergebnis zustimmend zur Kenntnis zu nehmen, stellt keinen solchen Rechtsmittelverzich... mehr lesen...
Die Vorgeschichte des Beschwerdefalles ist dem hg. Erkenntnis vom 14. Dezember 2004, Zl. 2004/05/0214, zu entnehmen. Festzuhalten ist daraus, dass der Bürgermeister der Stadtgemeinde Leonding (in der Folge kurz: Bürgermeister) mit Bescheid vom 13. Juli 2004 eine Baubewilligung erteilt hatte. Die nunmehrige Beschwerdeführerin erhob dagegen mit Schriftsatz vom 4. August 2004 (eingelangt bei der Gemeinde am 6. August 2004) Berufung. Mit dem im zuvor genannten hg. Beschwerdefall Z... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §63 Abs4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/10/0360 E 16. November 1998 RS 1 Stammrechtssatz Ob die Partei auf die Einbringung der Berufung verzichtet oder nach deren Einbringung die Berufung zurücknimmt, macht keinen Unterschied; auch der nachträgliche Verzicht auf die Berufung hat zur Folge, daß die von der Partei eingeb... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §63 Abs4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/10/0360 E 16. November 1998 RS 2
(hier ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Die Annahme, eine Partei ziehe die von ihr erhobene Berufung zurück, ist nur dann zulässig, wenn die entsprechende Erklärung keinen Zweifel daran offen läßt. Maßgebend ist daher das Vorliegen einer in diese... mehr lesen...
Mit mündlich verkündetem Straferkenntnis vom 8. September 2004 wurde die Beschwerdeführerin zweier Übertretungen der StVO für schuldig befunden und hiefür bestraft. Die (allein) gegen die jeweilige Strafhöhe erhobene Berufung der Beschwerdeführerin wurde mit Bescheid der belangten Behörde vom 13. Jänner 2005 zurückgewiesen, weil die Beschwerdeführerin anlässlich der mündlichen Verkündung dieses Straferkenntnisses auf eine Berufung dagegen verzichtet habe. Gegen diesen Be... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/02/0230 E 19. November 2004 RS 1 Stammrechtssatz Der Berufungsverzicht ist eine von der Partei vorgenommene Prozesshandlung, der die Wirkung anhaftet, dass eine von der Partei eingebrachte Berufung einer meritorischen Erledigung nicht zugeführt werden darf. Ein einmal ausgesprochener B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/02/0332 E 31. März 1993 RS 1 Stammrechtssatz Ein anläßlich der Unterzeichnung eines Berufungsverzichtes vorliegender Willensmangel, wenn er tatsächlich bestanden haben sollte, ist zugunsten des Berufungswerbers zu beachten (Hinweis E 18.9.1981, 81/02/0058). European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/18/0160 E 12. November 1992 RS 1 Stammrechtssatz Das Motiv für die Abgabe eines Rechtsmittelverzichtes ist ohne Bedeutung, solange keine Anhaltspunkte vorliegen, daß die Partei durch der Beh zuzurechnende Drohungen mit rechtswidrigem Verhalten zur Abgabe des Rechtsmittelverzichtes bestimmt wurde (Hinweis E 21.1.1988, 88/02/00... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs4;
Rechtssatz: Voraussetzung für einen gültigen Berufungsverzicht ist ua, dass er ohne Druck und in Kenntnis seiner Rechtsfolgen abgegeben wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2005020049.X03 Im RIS seit 09.06.2005 mehr lesen...
I. römisch eins. Mit Bescheid vom 16. Juni 1988, Zl. 6/445/39/2- 1988/Dr. R./SM, wurde den Rechtsvorgängern der Beteiligten eine Aufstockung und ein Dachgeschoßausbau in dem Gebäude K-Gasse 7 auf den beiden näher angeführten, in ihrem Eigentum stehenden Grundstücken in der Stadtgemeinde F. bewilligt. Die Einwendung des Rechtsvorgängers der nunmehrigen Beschwerdeführer, der Miteigentümer des an eines der Baugrundstücke westlich unmittelbar angrenzenden Grundstückes war, wonach die Gr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;AVG §62;AVG §63 Abs4;AVG §68 Abs1;AVG §73 Abs1;B-VG Art132;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Liegt in dem in der Säumnisbeschwerde bezogenen Bauverfahren keine den Beschwerdeführern zuzurechnende Berufung vor, so erweist sich der Antrag auf Fortsetz... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe als satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufenes Organ - handelsrechtlicher Geschäftsführer - der Firma L.K. GesmbH mit dem Standort ..., als konzessioniertes Güterbeförderungsunternehmen zu verantworten, dass am 14. Februar 2002 gegen 22.10 Uhr mit dem nach den Kennzeichen bestimmten Sattelkraftfahrzeug, das von J.H. auf der Südautobahn (A 2), Richtungsfahrbahn St... mehr lesen...