Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995030067.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;VStG §24;VStG §51 Abs3 idF 1990/358;VwGG §13 Z1;
Rechtssatz: Fehlt einer schriftlichen Berufung der begründete Berufungsantrag, so mangelt es ihr an den Mindesterfordernissen, die an eine Berufung zu stellen sind; der Mangel stellt nur im Fall des § 61 Abs 5 AVG ein Formgebrechen dar. Eine schriftliche Berufu... mehr lesen...
I 1. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 26. Mai 1994 war gemäß § 54 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, festgestellt worden, daß keine stichhaltigen Gründe: für die Annahme bestünden, daß der Beschwerdeführer, ein namibischer Staatsangehöriger, in Namibia gemäß § 37 Abs. 1 oder Abs. 2 FrG bedroht sei. 2. Die dagegen erhobene Berufung des Beschwerdeführers wies die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (die belangte Behörde) mit Bescheid vom 22. Septe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §63 Abs3;FrG 1993 §37 Abs1;FrG 1993 §37 Abs2;FrG 1993 §54 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Berufung, die "auf die unrichtige rechtliche Beurteilung der von mir (Anm: dem Fremden) geltend gemachten Abschiebungshindernisse bezüglich Namibia" gestützt wird, ist ausreichend begründet. Der Fremde macht damit hinreichend... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 8. Februar 1994 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 30. August 1993 auf Erteilung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz gemäß § 5 Abs. 1 dieses Gesetzes abgewiesen. Dieser Bescheid wurde laut Zustellschein am 2. März 1994 mit Beginn der Abholfrist am 3. März 1994 postamtlich hinterlegt. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Berufung, in der er eingangs ausführte, daß er den Bescheid am 15. März 1994 erhalten ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §63 Abs3;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;ZustG §17;
Rechtssatz: Die Behörde hat, bevor sie die Zurückweisung eines Rechtsmittels ausspricht, zu prüfen, ob die Zustellung des angefochtenen Bescheides ordnungsgemäß erfolgt ist, und das Ergebnis ihrer Feststellungen dem Recht... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Salzburg vom 26. September 1994, Zl. 1/06/55223/94/003, wurden über den Beschwerdeführer wegen zweier Verwaltungsübertretungen nach der Bauarbeiterschutzverordnung Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. Dieses Straferkenntnis wurde dem Beschwerdeführer am 4. Oktober 1994 zugestellt. Er brachte daraufhin bei der belangten Behörde eine am 5. Oktober 1994 zur Post gegebene "Berufung gegen Straferkenntnis vom 26. September 1994, Zl.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/01/27 92/03/0268 2
(Hier: Die Benennung der (Erstbehörde) Behörde, von der der
Bescheid stammt, ist zwingend erforderlich) Stammrechtssatz Die Bezeichnung des Bescheides, gegen den sich die Berufung richtet, gehört als Teil der Berufungserklärung zum wesentlichen Inhalt der Berufung. Die feh... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 31. Jänner 1995 wurde der Antrag des Beschwerdeführers, eines indischen Staatsangehörigen, auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Erhebung einer Berufung gegen die Versagung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz (mangels Vorliegens einer für Inländer ortsüblichen Unterkunft, § 5 Abs. 1) abgewiesen. Der Beschwerdeführer habe im wesen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;AVG §63 Abs3;AVG §71 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Begründet der Fremde seinen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Veräumung der Frist zur Erhebung einer Berufung gegen die Versagung einer Bewilligung nach dem AufenthaltsG 1992 mangels Vorliegens einer nach § 5 Abs 1 AufenthaltsG 1992 geforderten für Inländer ortsüblich... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Burgenland (der belangten Behörde) vom 18. Oktober 1994, wurde dem Antrag des Beschwerdeführers, eines liberianischen Staatsangehörigen, auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einer Berufung gegen den seine Ausweisung verfügenden Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf vom 14. Februar 1994 keine Folge gegeben. Begründend führte die... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §71 Abs1 Z1;B-VG Art8;FrG 1993 §17 Abs1;FrG 1993 §41;MRK Art6 Abs3 lite;
Rechtssatz: Behauptet der Fremde, die Schubhaft habe es unmöglich gemacht, daß er sich jener Behelfe habe bedienen können, die einem in seiner Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkten Sprachkundigen zu G... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 30. September 1983 war den Eigentümern des Hauses W, G-Straße 53, aufgrund des § 129 der Bauordnung für Wien unter anderem der Auftrag erteilt worden, binnen 6 Monaten nach Zustellung des Bescheides den schadhaften Verputz und das schadhafte Mauerwerk der Rauchfangköpfe beider Gassentrakte und die schadhaften äußeren hofseitigen Fensterflügel in Stand setzen zu lassen. Nach Erhebungen, wonach diesem Auftrag noch nicht entsprochen wurde, hat der Magistrat der Stadt Wie... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 13./14. Bezirk, Zahl MBA 13/14-S/14/8072/94, vom 2. November 1994 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen Berufener der H Gesellschaft m.b.H., der Eigentümerin des Hauses und der Liegenschaft Wien XIV, H-Straße 172, EZ 40 der KG X, zu verantworten, daß in der Zeit vom 11. bis 25. Juli 1994 auf dieser Liegenschaft... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/30 94/09/0055 1 Stammrechtssatz Ein Mangel der Bezeichnung des angefochtenen Bescheides führt nur dann zur Zurückweisung der Berufung, wenn infolge dieses Mangels die Behörde nicht erkennen kann, gegen welche ihrer Entscheidungen sich die Berufung wendet (Hinweis E 11.9.1981, 08/0544/80). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;VStG §24;VStG §51 Abs1;
Rechtssatz: Die Zurückweisung einer Berufung, der kein vom Gesetz als unverzichtbar vorgeschriebener Hinweis fehlt, sondern nur die Angabe eines (weiteren) Merkmales des bekämpften erstinstanzlichen Bescheides (hier ist zwar die in erster Instanz eingeschrittene Strafbehörde im Berufungsschriftsatz nicht ausdrück... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;VVG §10 Abs1;VVG §11;VVG §2;VVG §4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/12 91/06/0219 3 Stammrechtssatz Wenn die voraussichtlichen Kosten einer Ersatzvornahme im Wege einer "amtlichen Kostenschätzung" ermittelt werden, muß die verpflichtete Partei in ihrer dagegen erhobenen Berufung konkrete Umstände für die angeblic... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat die beiden vorliegenden Beschwerden wegen ihres persönlichen und sachlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Mit den beiden angefochtenen Bescheiden wurden zwei Berufungen des Beschwerdeführers gegen erstinstanzliche Verwaltungsstraferkenntnisse der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 8. November 1994 gemäß § 66 Abs. 4 AVG als unzulässig zurückgewiesen. Der Wortlaut der beiden Berufungen ist - was in den Beschwerden nicht in Z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;VStG §24;VStG §51 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/09/0082
Rechtssatz: Eine mündliche Ergänzung einer nicht mit einem begründeten Berufungsantrag versehenen schriftlichen Berufung sieht das Gesetz nicht vor. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:199... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 12. September 1991 stellte die Bezirkshauptmannschaft Schwaz fest, der Beschwerdeführer habe seit Pfingsten 1991 Abbruchmaterial einer Baulichkeit, welches vom Um- bzw. Zubau seines Hotels "X" stamme, und zwar Bauschutt sowie Materialien wie Styropor, Blechrohre, Baustahlgitter, Ausschäumabfälle, Plastikbehältnisse udgl., ohne Durchführung einer Trennung in verwertbare sowie nichtverwertbare Abfälle und ohne Durchführung einer möglichen Verwertung oder Behandlung im G... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Der Antrag, den Bescheid zu beheben, dh ersatzlos zu beseitigen oder - in bestimmter Weise - abzuändern, muß in der Berufung deutlich zutage treten. Das Fehlen dieses inhaltlichen Bestandteiles einer Berufung stellt keinen nach § 13 Abs 3 AVG verbesserungsfähigen Formmangel, sondern einen inhaltlichen Fehler dar, der - abgesehen vom Fal... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Die Begriffsmerkmale eines begründeten Berufungsantrages dürfen nicht formalistisch ausgelegt werden, zumal es sich bei § 63 Abs 3 AVG um eine Vorschrift handelt, die sich auch an rechtsunkundige Parteien richtet. Die Berufung muß aber wenigstens erkennen lassen, was die Partei anstrebt und womit sie ihren Standpunkt vertreten zu können... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 9. August 1994 wegen einer Verwaltungsübertretung gegen § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG zu einer Geldstrafe in der Höhe von S 60.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 14 Tage) verurteilt, weil er es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung der L Gesellschaft m.b.H. zu verantworten habe, daß diese Gesellschaft mit Sitz in Wien am 25. April 1994 eine namentlich genannte ausländische (serbische) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §63 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/07/12 93/04/0138 1 Stammrechtssatz Eine mangels begründeten Berufungsantrages an sich unzulässige Berufung kann durch einen innerhalb der Berufungsfrist nachgeholten begründeten Antrag zulässig werden (Hinweis E 27.6.1986, 85/18/0138, E 19.11.1985, 83/05/0134, VwSlg 11943 A/1985). ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg vom 13. August 1991 wurde der Antrag des Beschwerdeführers, eines "Kosovo-Albaners", ihn als Flüchtling anzuerkennen, abgewiesen. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung des Beschwerdeführers wies die belangte Behörde mit Bescheid vom 7. Juli 1993 gemäß § 66 Abs. 4 AVG als verspätet zurück. Begründend wurde ausgeführt, daß das als Berufung bezeichnete, innerhalb der Berufungsfrist eingebrachte Schreiben des Besc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/25 94/20/0091 1 Stammrechtssatz Ergibt sich aus der zwar knappen Formulierung des Rechtsmittels klar, gegen welchen Bescheid sich der Berufungswerber wendet und aus welchen Gründen er dessen Unrichtigkeit behauptet, hat die belangte Behörde vom Vorliegen eines begründeten Berufungsantrage... mehr lesen...
Aus der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 21. Oktober 1994 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung schuldig erkannt und mit einer Geldstrafe von 1.100 S bestraft. Die mit 6. November 1994 datierte Berufung brachte der Beschwerdeführer unmittelbar bei der belangten Behörde als Rechtsmittelinstanz ein. In der Berufung wird der Bescheid,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/15 94/03/0039 1 Stammrechtssatz Wird eine Berufung direkt bei der Berufungsbehörde eingebracht, so ist die Benennung der Erstbehörde zwingend erforderlich, weil es sonst an der Bezeichnung des angefochtenen Bescheides iSd § 63 Abs 3 AVG fehlt, was kein verbesserungsfähiges Formgebrechen iSd § 13 Abs 3... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Es ist nicht einsichtig, daß bereits aufgrund der Anführung der Geschäftszahl des erstinstanzlichen Bescheides in der Berufung die Behörde erster Instanz - in eindeutiger Weise - erkennbar sein soll. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994030338.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerden und den diesen angeschlossenen Ausfertigungen der angefochtenen Bescheide ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Mit Bescheiden jeweils vom 15. Dezember 1993 wurde den Beschwerdeführern gegenüber vom Bürgermeister der Mitbeteiligten ein baupolizeilicher Auftrag gemäß § 112 Abs. 2 Nö Bauordnung 1976 betreffend ein Badehaus auf dem Grundstück Nr. 362/4, Baulos 67, KG V, erteilt. Dieser Bescheid wurde den Beschwerdeführern jeweils am 20. Dezember 1993 zugestel... mehr lesen...