Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/29 91/02/0120 2 Stammrechtssatz Erschöpft sich die Berufung in der Negation des Schuldspruches, läßt sich daraus nicht erkennen, womit der Besch seinen Standpunkt vertreten zu können glaubt; es liegt daher kein begründeter Berufungsantrag vor (Hinweis E 20.2.1991, 91/02/0016). ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 23. August 1993, Zl. Agrar 11-220/4/93, zurück. Begründend legte die belangte Behörde dar, der Bescheid des Landeshauptmannes sei der Beschwerdeführerin am 9. September 1993 durch Hinterlegung zugestellt worden. Die Berufungfrist habe daher am 23. September 1993 geendet. Die Berufung sei am 24. September 1993 und somit verspätet zur Post... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §63 Abs3;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2858/54 E 14. Dezember 1956 RS 1 Stammrechtssatz Der Berufungswerber ist nicht verpflichtet, von vornherein alle Umstände anzuführen, aus denen er die Rechtzeitigkeit seiner Berufung ableitet (Hinweis E 11.12.1951, 1175/51, VwSlg 2367 A/1951). Schlagworte ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Reutte vom 21. Mai 1993 wurden über den Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung nach "§ 99 Abs. 3 lit. a StVO 1960 i. V.m. § 1b der Verordnung der Tiroler Landesregierung, LGBl. 8/90 i.d.F. LGBl. 20/92", und einer Verwaltungsübertretung nach § 82 Abs. 4 KFG 1967 Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. Dieses Straferkenntnis wurde an der Anschrift des Beschwerdeführers durch das Postamt Ulm 1 durch Niederlegung bei diese... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §71 Abs1 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/03/0315
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993030314.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg hat mit Bescheid vom 16. Oktober 1991 festgestellt, daß der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, nicht Flüchtling im Sinne des Asylgesetzes 1968 sei. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung des Beschwerdeführers wies die belangte Behörde gemäß § 66 Abs. 4 AVG als verspätet zurück. Begründend führte sie aus, daß die Berufung keinen im Sinne des § 63 Abs. 3 ausreichend begründeten Berufungsantrag enthalten habe. Der... mehr lesen...
Mit dem am 9. April 1992 zugestellten Bescheid vom 6. April 1992 leitete das Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den im landesgerichtlichen Gefangenenhaus in Graz als Untersuchungshäftling befindlichen Beschwerdeführer ein Finanzstrafverfahren ein. Mit Schreiben vom 21. Mai 1992 beantragte der Beschwerdeführer die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist und erhob gleichzeitig "Berufung" gegen den Bescheid betreffend die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994190317.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs3;BAO §85 Abs2;FinStrG §153;FinStrG §56 Abs2;
Rechtssatz: Rechtsmittel haben nach den Bestimmungen des Finanzstrafgesetzes bestimmte formelle und inhaltliche Voraussetzungen zu erfüllen; eine innerhalb der Rechtsmittelfrist eingebrachte Eingabe, die wenigstens erkennen läßt, daß sich die Partei durch eine ... mehr lesen...
Der am 19. Juli 1974 geborene Beschwerdeführer war im Schuljahr 1992/93 Schüler des 3. Jahrganges der Höheren landwirtschaftlichen Bundeslehranstalt in F. Sein Jahreszeugnis enthielt die Note "Nicht genügend" in den Gegenständen Englisch sowie Mathematik und angewandte Mathematik. Der Beschwerdeführer unterzog sich der Wiederholungsprüfung in beiden Gegenständen; die Wiederholungsprüfung im Gegenstand Mathematik und angewandte Mathematik wurde mit "Nicht genügend" beurteilt. Mit Entsc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren70/06 Schulunterricht
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;AVG §63 Abs5;SchUG 1986 §71 Abs2;
Rechtssatz: Handelt es sich bei dem an die Schule gerichteten Schriftsatz, der innerhalb der Frist des § 71 Abs 2 erster Satz SchUG an die für die Einbringung der Berufung zuständigen Stelle eingebracht worden ist, um einen solchen, mit dem - iSd Grundsätze des AVG - "Berufung" (im vorliegenden ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren70/06 Schulunterricht
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;SchUG 1986 §71 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/23 92/09/0001 1
(diese für den Bereich des AVG entwickelten Grundsätze sind
selbst dann zu beachten, wenn eine nach § 71 Abs 2 SchUG
erhobene Berufung einer Berufung nach § 63 AVG nicht
gleichzusetzen wäre). Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 27. Oktober 1988 erteilte der Landeshauptmann von Salzburg der Beschwerdeführerin gemäß § 81 i.V.m. § 77 Abs. 1 und § 334 Z. 1 GewO 1973 sowie § 27 Abs. 2 des Arbeitnehmerschutzgesetzes die gewerbebehördliche Genehmigung für die Änderung der Betriebsanlage einer Tankstelle an einem näher beschriebenen Standort in Salzburg durch Neuerrichtung eines Tankstellenkiosks, eines Prüfraumes für Kraftfahrzeuge und eines Flugdaches, der Neuerrichtung von vier Doppelzapfsäulen u... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Auch wenn das AVG darüber keine ausdrückliche Anordnung enthält, so ergibt sich schon aus der in § 66 Abs 4 AVG begründeten Notwendigkeit, die Zulässigkeit der Berufung zu prüfen, das Erfordernis, daß eine Berufung neben den zu § 63 Abs 3 AVG geforderten Angaben auch die Bezeichnung der die Berufung erhebenden Personen in e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Enthält die Berufung die Bezeichnung der Berufungswerber als "Anrainer in der X-Straße", so ist die Bezeichnung der die Berufung erhebenden Person nicht eindeutig. Schlagworte Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen
Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Die Bezeichnung der Berufungswerber durch Verweis auf denjenigen Personenkreis, der eine - im Akt tatsächlich befindliche - Eingabe unterzeichnet hatte, ist ausreichend individualisiert. Schlagworte Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen
Erledigung Zurückweisung (siehe a... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 21. August 1991 stellte das Arbeitsamt Feldkirch (im folgenden Arbeitsamt) bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch (im folgenden BH) den Antrag, gegen die Firma A ein Strafverfahren nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz einzuleiten. Die genannte Firma habe es verabsäumt, den Antrag auf Verlängerung der Arbeitsbewilligung für den türkischen Staatsangehörigen G. fristgerecht beim Arbeitsamt einzureichen. Die Arbeitsbewilligung für G. sei mit 30. Juni 1991 abgelaufen,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/23 92/09/0001 1 Stammrechtssatz Bringt eine Partei innerhalb offener Berufungsfrist mehrere Schriftsätze ein, mit denen Berufung gegen denselben Bescheid erhoben wird, dann sind diese als eine Berufung anzusehen; dasselbe gilt, wenn rechtzeitig ein begründeter Be... mehr lesen...
Die Vorgeschichte dieses Beschwerdefalles ist dem hg. Erkenntnis vom 30. März 1993, Zlen. 92/08/0216, 0267, 93/08/0005, zu entnehmen. Wie - aus diesem Erkenntnis ersichtlich - schon früher mehrmals wurde der Beschwerdeführer am 25. Jänner 1993 neuerlich dem "Renovierungsprojekt" zugewiesen. Nach dem Inhalt eines Aktenvermerks vom 3. März 1993 wurde ihm mitgeteilt, daß er sich bei der Projektleitung melden könne und ein "effektiver Kurseinstieg" mit 26. Jänner 1993 möglich wäre. Der Be... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 12. Jänner 1993 an das Arbeitsamt Linz urgierte der Beschwerdeführer die Auszahlung von Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung mit der Begründung: , daß "im Jänner 1993 eine Auszahlung fällig gewesen wäre". Mit Schreiben vom 19. Jänner 1993 teilte das Arbeitsamt dem Beschwerdeführer mit, daß sein Notstandshilfebezug mit 11. Dezember 1992 wegen Nichteinhaltung der Kontrollmeldung eingestellt worden sei. Da der Notstandshilfebezug gemäß § 10 AlVG bis 10. Dezembe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §10;AlVG 1977 §38;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Die Berufungsausführungen des Berufungswerbers, der Vorwurf der bel Behörde, er habe sich ohne wichtigen Grund geweigert, an der Arbeitsmarktausbildung Renovierungsprojekt teilzunehmen, ist "nicht richtig", stellt iVm dem Antrag, die Notstandshilfe auszuzahle... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/17 92/18/0428 2 Stammrechtssatz Eine allenfalls untaugliche Berufungsbegründung kann nicht mit dem Fehlen einer solchen gleichgesetzt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993080191.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 25. Juni 1992 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO für schuldig befunden und hiefür bestraft. Die dagegen von ihm erhobene Berufung wurde mit Bescheid der belangten Behörde vom 12. Juli 1993 unter Berufung auf § 63 Abs. 3 AVG als unzulässig zurückgewiesen, weil es dieser Berufung an einem begründeten Berufungsantrag mangle. Gegen diesen Bescheid richtet s... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/08/29 90/02/0070 3 Stammrechtssatz Wenn einer Eingabe nicht einmal eine Andeutung darüber zu entnehmen ist, worin die Unrichtigkeit des angefochtenen Bescheides gelegen sein soll, fehlt es an dem unabdingbaren Erfordernis eines begründeten Berufungsantrages, weshalb eine solche Berufung als unzulässig zu... mehr lesen...
Mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg vom 14. Februar 1992 wurde der Antrag des Beschwerdeführers, eines türkischen Staatsangehörigen, auf Gewährung von Asyl abgewiesen. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung des Beschwerdeführers wies die belangte Behörde mit Bescheid vom 25. Juni 1993 gemäß § 66 Abs.4 AVG als verspätet zurück. Begründend wurde ausgeführt, daß das als Berufung bezeichnete, innerhalb der Berufungsfrist eingebrachte Schreiben des Be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1;AVG §63 Abs3;FlKonv Art1 AbschnA Z2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993010782.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 12. August 1993 wurde der Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 64 Abs. 1 KFG mit einer Freiheitsstrafe von drei Wochen bestraft. Dieses Straferkenntnis wurde dem Beschwerdeführer am 18. August 1993 zugestellt. Er richtete daraufhin an die belangte Behörde einen am 31. August... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/01/27 92/03/0268 2
(Die Benennung der (Erstbehörde) Behörde, von der der Bescheid
stammt, ist zwingend erforderlich) Stammrechtssatz Die Bezeichnung des Bescheides, gegen den sich die Berufung richtet, gehört als Teil der Berufungserklärung zum wesentlichen Inhalt der Berufung. Die fehlende ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde am 3. April 1991 vom Magistrat der Stadt Wien zu einer Anzeige des Gendarmeriepostens Himberg wegen mehrfacher Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) (Beschäftigung mehrerer polnischer Arbeitskräfte durch die M Gesellschaft m.b.H., deren handelsrechtlicher Geschäftsführer der Beschwerdeführer war, an einer Baustelle in Z) als Beschuldigter einvernommen. Als sein Vertreter nahm an dieser Einvernahme der mit schriftlicher Vollmacht ausgewiese... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §63 Abs3;ZustG §6;ZustG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0043 E 18. April 1988 VwSlg 12701 A/1988 RS 2 Stammrechtssatz Durch die bloße Anordnung einer neuerlichen Zustellung der Ausfertigung eines Bescheides durch die erstinstanzliche Behörde und die erfolgte Zustellung dieser inhaltlich nicht geänderten Ausfertigung wird die nach § 6 ZustellG an die er... mehr lesen...