Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Unterlagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 13. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m. b.H. gemäß § 9 VStG schuldig erkannt, mehrere Übertretungen nach dem Arbeitszeitgesetz zu verantworten zu haben. Über ihn wurden deswegen Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. Gegen dieses Strafe... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 2. September 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, neun Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes begangen zu haben, und hiefür bestraft. Das Straferkenntnis enthielt die Rechtsmittelbelehrung, daß dagegen bei der Erstbehörde oder der belangten Behörde eine Berufung eingebracht werden könne. Der Beschwerdeführer brachte bei der belangten Behörde eine mit 23. September 1993 datierte Berufung ein, in der er als bek... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/28 94/11/0154 1 Stammrechtssatz Aus der Wendung allein, es werde "Berufung" erhoben, kann im Hinblick auf den im Beschwerdefall vorliegenden begründeten Berufungsantrag ("Reduzierung des Strafausmaßes in beträchtlichem Umfang") nicht geschlossen werden, dieses Rechtsmittel betreffe den gesamten Inhalt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/02 90/19/0101 1 Stammrechtssatz Selbst wenn Straferkenntnisse verschiedenen Datums vorliegen, so ist die Berufungsbehörde an das Parteibegehren nach Überprüfung einer gemäß § 63 Abs 3 AVG bestimmt bezeichneten Entscheidung auch dann gebunden, wenn das ergriffene Rechtsmittel sich möglicherweise gegen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/11 90/06/0223 3 Stammrechtssatz Nach § 63 Abs 3 AVG hat die Berufung den Bescheid, gegen den sie sich richtet, in einer Weise zu bezeichnen, daß unverwechselbar der mit der Berufung angefochtene Bescheid feststeht (Hinweis E 16.3.1978, 926/77, VwSlg 9506 A/1978). Europea... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Die völlig unrichtige Bezeichnung des mit Berufung bekämpften Bescheides stellt einen nicht verbesserbaren inhaltlichen Mangel der Berufung dar, der zu ihrer sofortigen Zurückweisung zu führen hat (Hinweis E 24.2.1993, 92/02/0255). Bezeichnet der Berufungswerber den bekämpften Bescheid... mehr lesen...
Mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 5. März 1991 wurde festgestellt, daß beim Beschwerdeführer, eines türkischen Staatsangehörigen, die Voraussetzungen für seine Anerkennung als Flüchtling nicht vorlägen. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die gegen den genannten Bescheid eingebrachte Berufung des Beschwerdeführers gemäß § 66 Abs. 4 AVG zurück. Begründend führte sie aus, daß die Berufung keinen im Sinne des § 63 Abs. 3 AVG ausrei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994200285.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft X (BH) vom 11. April 1994, Zl. SV-96-7-1994/Gi, wurde der Beschwerdeführer zu drei Geldstrafen in der Höhe von insgesamt S 32.000,-- verurteilt, weil er drei namentlich genannte Ausländer auf dem Betriebsgelände der E-Gesellschaft m.b.H. (Ges.m.b.H.) bzw. auf jenem der F Gesellschaft m.b.H. in X, mit Fliesenlegerarbeiten beschäftigt habe. Dagegen erhob der damals noch unvertretene Beschwerdeführer auf Geschäftspapier der Ges.m.b.H. Berufung ... mehr lesen...
Mit jeweils im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG erlassenen Bescheiden des Bundesministers für Inneres vom 29. September 1993 (hinsichtlich des Erstbeschwerdeführers) und vom 30. September 1993 (hinsichtlich der Zweitbeschwerdeführerin) wurden - in Erledigung der Berufungen gegen die Bescheide des Bundesasylamtes vom 7. Juli 1993, mit denen die Wiedereinsetzungsanträge der Beschwerdeführer abgewiesen worden waren - die Anträge der Beschwerdeführer auf Wiedereinsetzung in die jeweils ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §71 Abs1 Z1;AVG §71 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/19/0396
Rechtssatz: Die bloße Kenntnis des Wiedereinsetzungswerbers von der "Existenz" eines den Asylantrag abweisenden Bescheides ist dem Wegfall des Hindernisses iSd § 71 Abs 2 AVG nicht gleichzusetzen, weil der Wiedereinsetzungswe... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §51 Abs1;AVG §63 Abs3;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;B-VG Art140 Abs1;VStG §24;
Rechtssatz: Die Zurückweisung einer Berufung, der kein vom Gesetz als unverzichtbar vorgeschriebener Hinweis fehlt, sondern nur die Angabe eines (weiteren) Merkmales des bekämpften erstinstanzlichen Bescheides (hier ist die in erster Instanz eingeschrittene Str... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Durch mögliche Rückschlüsse der Berufungsbehörde, daß durch ihre Anrufung in Verbindung mit einer bestimmten Aktenzahl eine bestimmte Erstbehörde gemeint sein könnte, wird nicht das Erfordernis für den Berufungswerber beseitigt, iSd § 63 Abs 3 AVG den Bescheid in einer Weise zu bezeichnen, daß er unverwechselbar feststeht (Hinweis E 27.1.1993, 92/03... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/15 94/03/0039 1 Stammrechtssatz Wird eine Berufung direkt bei der Berufungsbehörde eingebracht, so ist die Benennung der Erstbehörde zwingend erforderlich, weil es sonst an der Bezeichnung des angefochtenen Bescheides iSd § 63 Abs 3 AVG fehlt, was kein verbesserungsfähiges Formgebrechen iSd § 13 Abs 3... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 6. Dezember 1993 wurde der Antrag des Beschwerdeführers, eines Staatsangehörigen von Bangladesch, vom 13. Juli 1993 auf Erteilung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz gemäß § 5 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes abgewiesen. In der Begründung: wurde ausgeführt, die vom Beschwerdeführer genannte Wohnung weise eine Nutzfläche von 51,34 m2 auf und werde von 8 Personen benützt. Im Hinblick auf diese Beengtheit liege eine für Inlä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs5;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/16 92/01/0854 1 Stammrechtssatz Enthält die Rechtsmittelbelehrung des erstinstanzlichen Bescheides den ausdrücklichen Hinweis auf das Erfordernis eines begründeten Berufungsantrags, wertet die Berufungsbehörde im Hinblick auf § 61 Abs 5 AVG zu Recht das Fehlen eines solchen Antrags als in... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/28 92/04/0009 2 Stammrechtssatz Bei der Auslegung des Merkmales eines "begründeten Berufungsantrages" soll kein strenger Maßstab angelegt werden, weil es sich um eine Vorschrift handelt, die sich auch an rechtsunkundige Parteien richtet. Enthält jedoch eine Eingabe nicht einmal eine Andeutung darüber,... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 3. Mai 1993 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO für schuldig befunden und hiefür bestraft. Die bei dieser Behörde eingebrachte Berufung hat folgenden Wortlaut: "Sehr geehrter Bearbeiter/in Ich habe Ihr Schreiben bekommen. Warum muß ich 19.800,- S bezahlen? Ich könnte es auch gar nicht (Notstand, Gebürenbefreiung bei Rezept). Berufung: 3-104... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/30 94/09/0055 1
(hier ist aufgrund des Inhaltes der zitierten Berufung,
insbesondere auch im Hinblick auf die Anführung der richtigen
Geschäftszahl, auch ohne Anführung des Datums der bekämpften
Erledigung ohne weiteres erkennbar, gegen welchen Bescheid der
Erstbehörde sich dieses Rechtsmittel richtet). Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Stadtmagistrates Innsbruck vom 25. Mai 1993 wurde der Beschwerdeführerin in Spruch: I. die Baubewilligung für eine Verwendungsänderung von Räumlichkeiten im Haus T-Straße 32 (nunmehr Nutzung als Cafe mit 54 Besucherplätzen, Gastgarten im Ausmaß von 28 m2 und 20 Sitzplätzen) unter mehreren Auflagen erteilt. In
Spruch: II. dieses Bescheides wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 9 Abs. 3 der Tiroler Bauordnung, LGBl. Nr. 42/1974 idgF, antragsgemäß die Befreiung von der Verp... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/23 92/08/0193 3 Stammrechtssatz Die bloße Erkennbarkeit des mangelnden Einverständnisses mit einem Bescheid stellt nicht schon einen begründeten Berufungsantrag dar (Hinweis E 29.11.1989, 89/01/0275). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993060239... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/26 91/11/0149 2 Stammrechtssatz Obwohl bei einer rechtsunkundigen unvertretenen Partei kein allzu strenger Maßstab anzulegen ist, so muß doch in der Berufung zumindest erkennbar gemacht werden, inwieweit und aus welchen Gründen sich der Bescheidadressat durch den Bescheid beschwert erachtet und was er... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/20 91/02/0018 4 Stammrechtssatz Ein erst nach Ablauf der Berufungsfrist nachgetragener begründeter Antrag vermag an der Unzulässigkeit der Berufung nichts zu ändern (Hinweis E 31.10.1990, 90/02/0146). Schlagworte Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetz... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0183/79 E 20. Jänner 1981 VwSlg 10343 A/1981 RS 1 Stammrechtssatz Die Begriffsmerkmale eines begründeten Berufungsantrages dürfen nicht formalistisch ausgelegt werden; es genügt, wenn die Berufung erkennen lässt, was die Partei anstrebt und womit sie ihren Standpunkt vertreten zu können glaubt (Hinweis E 28.6.1972, 242/72 und di... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 12. März 1993 wurde das Ansuchen des Beschwerdeführers um Erteilung einer Nachsicht vom Ausschluß von der Gewerbeausübung zur Ausübung des Baumeistergewerbes, beschränkt auf Planung, Bauleitung und Baumanagement, sowie des Bauträgergewerbes gemäß § 26 Abs. 1 GewO 1973 abgelehnt. Die Zustellung dieses Bescheides erfolgte am 18. März 1993 an einen "Mitbewohner" des Beschwerdeführers. Mit Eingabe vom 8. April 1993, beim Amt de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §63 Abs5;
Rechtssatz: Eine mangels begründeten Berufungsantrages an sich unzulässige Berufung kann durch einen innerhalb der Berufungsfrist nachgeholten begründeten Antrag zulässig werden (Hinweis E 27.6.1986, 85/18/0138, E 19.11.1985, 83/05/0134, VwSlg 11943 A/1985). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993040... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein iranischer Staatsangehöriger, der am 15. Februar 1992 in das Bundesgebiet einreiste und am 17. Februar 1992 einen Asylantrag stellte, hat den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 6. März 1992 - mit dem festgestellt worden war, daß bei ihm die Voraussetzungen für seine Anerkennung als Flüchtling nicht vorlägen - am 24. März 1992 mit Berufung bekämpft. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 22. Mai 1993 wies die belangte Be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1 Z1;AsylG 1991 §11;AsylG 1991 §14 Abs1;AsylG 1991 §20 Abs1;AsylG 1991 §20 Abs2;AVG §37;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;FlKonv Art1 AbschnA Z2;
Rechtssatz: Der Asylwerber (hier: iranischer Staatsangehöriger) gesteht selbst zu, daß er zunächst weder in Österreich zu bleiben, noch sich anläßlich seiner niederschriftlichen Erst... mehr lesen...
Gegen den Beschwerdeführer wurde von der Bezirkshauptmannschaft Amstetten zur Zahl 3-10161-91 ein mit 2. Dezember 1993 datiertes Straferkenntnis betreffend vier Verwaltungsübertretungen gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) durch Zustellung am 20. Dezember 1993 erlassen. Am 4. Jänner 1994 langte bei der Bezirkshauptmannschaft eine Berufung des Beschwerdeführers "gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 2.12.1993" ein, in wel... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/24 92/02/0255 3 Stammrechtssatz Allein das Fehlen des Aktenzeichens des erstinstanzlichen Straferkenntnisses in der Berufung schadet nicht. Schlagworte Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen
Erledigung Zurückweisung... mehr lesen...