Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Ein Mangel der Bezeichnung des angefochtenen Bescheides führt nur dann zur Zurückweisung der Berufung, wenn infolge dieses Mangels die Behörde nicht erkennen kann, gegen welche ihrer Entscheidungen sich die Berufung wendet (Hinweis E 11.9.1981, 08/0544/80). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:199409005... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/01/27 92/03/0268 1 Stammrechtssatz Dem Erfordernis des § 63 Abs 3 AVG wird nicht entsprochen, wenn der Berufungswerber lediglich die Aktenzahl des angefochtenen Bescheides ohne Bezeichnung der Erstbehörde - in der Annahme, daß diese Geschäftszahl der Berufungsbehörde "sicher bestens bekannt" sei und daher einen Rücks... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, den ihr angeschlossenen Unterlagen und dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 16. Dezember 1993, Zl. 93/11/0153, ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 13. Juli 1992 wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der X Gesellschaft m.b.H. (in der Folge "GmbH") gemäß § 9 VStG schuldig erkannt, insgesamt 18 Übertretungen nach dem Arbeitszeitgesetz zu verantworten zu haben. Über... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Einspruch des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse vom 16. Juli 1993, mit dem der Beschwerdeführer als Dienstgeber zur Bezahlung von allgemeinen Beiträgen und Sonderbeiträgen und zur Entrichtung eines Beitragszuschlages verpflichtet wurde, gemäß § 412 Abs. 1 ASVG als verspätet zurück. Nach der Bescheidbegründung sei der bekämpfte Bescheid der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse dem Besch... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 28. Dezember 1992 wurde die Berufung des Beschwerdeführers insoweit, als sie sich gegen Spruchteil I des Bescheides des Landeshauptmannes von Salzburg vom 13. November 1991 richtete, gemäß § 359 Abs. 4 in Verbindung mit § 356 Abs. 3 GewO 1973 und insoweit sie sich gegen Spruchteil VII dieses Bescheides richtete, gemäß § 63 Abs. 3 AVG als unzulässig zurückgewies... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §412 Abs1;AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Da ein begründeter Entscheidungsantrag einen wesentlichen Bestandteil des Einspruches bildet, ohne den ein dem Gesetz entsprechender Einspruch nicht vorliegt, ist, wenn der begründete Antrag erst nach Ablauf der Einspruchsfrist nachgetragen wird, der Einspruch verspätet. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Aus der Wendung allein, es werde "Berufung" erhoben, kann im Hinblick auf den im Beschwerdefall vorliegenden begründeten Berufungsantrag ("Reduzierung des Strafausmaßes in beträchtlichem Umfang") nicht geschlossen werden, dieses Rechtsmittel betreffe den gesamten Inhalt des erstinstanzlichen Straferkenntnisses. Schla... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §412 Abs1;AVG §38;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Der Umstand, daß die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen für versicherte Dienstnehmer dem Grunde nach vom Bestehen ihrer Versicherungspflicht abhängt, ja die Versicherungspflicht sogar eine Vorfrage (§ 38 AVG) für die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen darstellt (Hinweis E 29... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §412 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Ein gegen den Beitragsbescheid gerichteter Einspruch entspricht trotz Fehlens eines begründeten Entscheidungsantrages nicht deshalb den Anforderungen des § 412 Abs 1 ASVG, weil die Versicherungsanstalt ihren Beitragsbescheid nur ungenügend begründet hat (Hinweis E 10.9.1982, 81/0... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde ist nicht an die in der Berufung vorgebrachten
Gründe: gebunden, also zur Prüfung des angefochtenen Bescheides nur im Rahmen der vorgebrachten
Gründe: ermächtigt. Vielmehr wird durch eine zulässige und rechtzeitig eingebrachte Berufung die Befugnis der Berufungsbehörde zur Entscheidung in der Sache gemäß § 66 Abs 4 AV... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4;GewO 1973 §356 Abs3;GewO 1973 §359 Abs4;
Rechtssatz: § 359 Abs 4 GewO 1973 läßt sich nicht entnehmen, daß eine Berufung, die nicht im Rahmen des - gemäß § 356 Abs 3 GewO 1973 Parteistellung vermittelnden - erstinstanzlichen Vorbringens begründet wird, als unzulässig anzusehen ist. Vielmehr vermag selbst eine - aus objektiver Sic... mehr lesen...
Mit Bescheiden der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 18. April 1990 wurde festgestellt, daß die Beschwerdeführer, ein türkisches Ehepaar, nicht Flüchtlinge im Sinne des Bundesgesetzes vom 7. März 1968, BGBl. Nr. 126/68 über die Aufenthaltsberechtigung von Flüchtlingen im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955, in der Fassung des Bundesgesetzes vom 27. November 1974, BGBl. Nr. 796/74, seien. Die gegen diese Bescheide... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §66 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/20/0134
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen
Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)
Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen
... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Reutte vom 30. November 1993 wurde der Beschwerdeführer wegen Übertretungen der StVO 1960 bestraft. Er brachte daraufhin bei der belangten Behörde eine mit 15. Dezember 1993 datierte Berufung ein, in der das bekämpfte Straferkenntnis lediglich dem Datum und der Geschäftszahl nach bezeichnet wurde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde "die Berufung des Herrn A, gegen das Straferkenntnis vom 30.11.1993 mit der Zahl IIIc-St-29314/7" gemäß § ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Bf zugleich bei der Berufungsbehörde und der Erstbehörde Gleichschriften des Berufungsschriftsatzes eingebracht, kann sich die - wegen fehlender Bezeichnung der Erstbehörde ausgesprochene - Zurückweisung der "Berufung" nicht auf den erst NACH dieser Entscheidung bei der Berufungsbehörde eingelangten, an... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §63 Abs3; Beachte Besprechung in AnwBl 1995/9, S 670-672;
Rechtssatz: Wird eine Berufung direkt bei der Berufungsbehörde eingebracht, so ist die Benennung der Erstbehörde zwingend erforderlich, weil es sonst an der Bezeichnung des angefochtenen Bescheides iSd § 63 Abs 3 AVG fehlt, was kein verbesserungsfähiges Formgebrechen iSd § 13 Abs 3 AVG... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck als vom Landeshauptmann von Tirol gemäß § 6 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz ermächtigte Behörde wies mit Bescheid vom 10. August 1993 den Antrag des Beschwerdeführers vom 15. Juli 1993 auf Erteilung einer Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz ab. Begründend wurde ausgeführt, daß der Beschwerdeführer im Zeitpunkt der Stellung des Antrages nicht im Besitz einer Berechtigung zum Aufenthalt im Bundesgebiet gewesen sei. Es handle sich um einen Antrag gemäß § ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994180060.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit (Vorstellungs-)Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 28. Oktober 1993 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 66 Abs. 2 lit. e KFG 1967 die Lenkerberechtigung wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit für drei Monate (für die Zeit vom 30. August bis 30. November 1993) vorübergehend entzogen. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer rechtzeitig Berufung. In der Berufung wurden die Zahl und das Datum des erstinstanzlichen Bescheides vom... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §63 Abs3;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994110051.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg hatte mit Bescheid vom 14. Februar 1992 den Antrag des Beschwerdeführers, eines türkischen Staatsangehörigen, auf Feststellung seiner Flüchtlingseigenschaft abgewiesen. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung des Beschwerdeführers wies die belangte Behörde mit Bescheid vom 19. Mai 1993 gemäß § 66 Abs. 4 AVG als verspätet zurück. Begründend führte sie aus, der gegen den am 2. März 1992 zugestellten erstinstanzlichen Bescheid ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/20/0073 E 10. Oktober 1994
94/20/0115 E 21. Juni 1994
94/20/0117 E 21. Juni 1994
94/20/0142 E 21. Juni 1994
Rechtssatz: Ergibt sich aus der zwar knappen Formulierung des Rechtsmittels klar, gegen welchen Bescheid sich der Berufungswerber wendet und aus welchen Gründen er des... mehr lesen...
Mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 17. September 1991 wurde festgestellt, daß beim Beschwerdeführer die Voraussetzungen für seine Anerkennung als Flüchtling nicht vorlägen. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die gegen den genannten Bescheid eingebrachte Berufung des Beschwerdeführers gemäß § 66 Abs. 4 AVG zurück. Begründend führte sie aus, daß die Berufung keinen im Sinne des § 63 Abs. 3 AVG ausreichend begründeten Berufungsantr... mehr lesen...
Das Arbeitsinspektorat für den 13. Aufsichtsbezirk beantragte am 15. Mai 1992 gemäß § 7 Abs. 1 Arbeitsinspektionsgesetz 1974 in Verbindung mit § 27 Abs. 6 des Bundesgesetzes über den Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit der Arbeitnehmer (Arbeitnehmerschutzgesetz, im folgenden ANSchG) bei der Bezirkshauptmannschaft X, der A Baugesellschaft m.b.H. zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Arbeitnehmern betreffend Gerüste- und Baustromverteiler auf Baustellen insges... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1;AVG §63 Abs3;ZPO §467 Z1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
94/05/0370 E VS 30. Mai 1996 VwSlg 14475 A/1996;
(RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/24 92/02/0309 1 Stammrechtssatz § 6 Abs 1 AVG läßt den den Verwaltungsverfahrensgesetzen immanenten Grundsatz er... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993010352.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 15. November 1993 wurde der Antrag des Beschwerdeführers, eines ägyptischen Staatsangehörigen, auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 4. Februar 1993, mit dem gegen den Beschwerdeführer ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von zehn Jahren erlassen worden war, gemäß § 7... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §61 Abs1;AVG §63 Abs3;AVG §71 Abs1 Z1;FrG 1993 §18;FrG 1993 §41; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/18/0168
Rechtssatz: Daß der Fremde nicht darüber aufgeklärt worden sei, "auf welche Art und Weise" er aus der Schubhaft eine "schriftliche Berufung" erheben könne, stellt kein die... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 15. Jänner 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Jagdausübungsberechtigter der Eigenjagd B nicht dafür gesorgt, daß der im Jagdjahr 1991/92 genehmigte bzw. vorgeschriebene Rotwildabschuß von 90 Stück fristgerecht bis 31. Dezember 1991 zur Gänze getätigt wurde. Dadurch habe er eine Verwaltungsübertretung nach § 70 Abs. 1 iVm § 37 Tiroler Jagdgesetz 1983 iVm § 3 Abs. 3 und § 7 der zweiten Duchführungsverordnung z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/31 92/02/0318 2 Stammrechtssatz Eine Berufung, die zu ihrer
Begründung: lediglich auf das bisherige Vorbringen einer Partei im Verwaltungsverfahren verweist, kommt dem Erfordernis eines begründeten Berufungsantrages im allgemeinen nicht nach (Hinweis E 10.12.1991, 91/04/0141). Die Besonderheit des vorliegenden Fall... mehr lesen...