Begründung: I. Verfahrensgang ,
Begründung: , römisch eins. Verfahrensgang Mit gekürzter Ausfertigung des am 17.03.2023 mündlich verkündeten Erkenntnisses des Bundesverwaltungsgerichts mit der Geschäftszahl XXXX wurde der Beschwerde gegen den Bescheid der XXXX vom 15.06.2021 Zl. XXXX Folge gegeben und bei Spruchteil A) 2) folgender Textteil verfügt: „Im Zeitraum vom 01.08.2019 bis einschließlich 30.11.2022 steht ihm kein Ersatzanspruch zu.“ Mit gekürzter Ausfertigung des am 17.03... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.04.2022, Zlen. W172 2240703-1/17E, W172 2240927-1/15E, W172 2240928-1/15E und W172 2240929-1/15E wurde über die XXXX eine Geldstrafe iHv 22.000,00 Euro sowie ein Kostenbeitrag iHv 2.200,00 Euro, gesamt sohin ein Betrag in der Höhe von 24.200,00 Euro, verhängt. 1. Mit Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.04.2022, Zlen. W172 22407... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.04.2022, Zlen. W172 2240703-1/17E, W172 2240927-1/15E, W172 2240928-1/15E und W172 2240929-1/15E wurde über die XXXX eine Geldstrafe iHv 22.000,00 Euro sowie ein Kostenbeitrag iHv 2.200,00 Euro, gesamt sohin ein Betrag in der Höhe von 24.200,00 Euro, verhängt. 1. Mit Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.04.2022, Zlen. W172 22407... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.04.2022, Zlen. W172 2240703-1/17E, W172 2240927-1/15E, W172 2240928-1/15E und W172 2240929-1/15E wurde über die XXXX eine Geldstrafe iHv 22.000,00 Euro sowie ein Kostenbeitrag iHv 2.200,00 Euro, gesamt sohin ein Betrag in der Höhe von 24.200,00 Euro, verhängt. 1. Mit Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.04.2022, Zlen. W172 22407... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.04.2022, Zlen. W172 2240703-1/17E, W172 2240927-1/15E, W172 2240928-1/15E und W172 2240929-1/15E wurde über die XXXX eine Geldstrafe iHv 22.000,00 Euro sowie ein Kostenbeitrag iHv 2.200,00 Euro, gesamt sohin ein Betrag in der Höhe von 24.200,00 Euro, verhängt. 1. Mit Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.04.2022, Zlen. W172 22407... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 13.03.2023, Zl. I405 2268004-1/4E, sprach das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 28.01.2023, Zl. XXXX , ab. Im Spruchteil A) II. wurde wie folgt angeführt: Mit Erkenntnis vom 13.03.2023, Zl. I405 2268004-1/4E, sprach das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des B... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.11.2022, L524 2240781-1/7E, wurde die Beschwerde des nunmehrigen Antragstellers gegen den Bescheid des Präsidenten des Landesgerichts Steyr vom 09.12.2020, Zl. Jv 1454/20v-33, mit welchem dem Antragsteller Pauschalgebühren in Höhe von € 85,90 zur Zahlung binnen 14 Tagen vorgeschrieben wurden, nach Beschwerdevorentscheidung des Landesgerichtes Steyr vom 17.... mehr lesen...