Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.03.2024 wurde den Beschwerden stattgegeben und den Beschwerdeführern der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Dabei wurde für den Nachnamen der Beschwerdeführer irrtümlich anstelle XXXX die Schreibweise XXXX verwendet. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.03.2024 wurde den Beschwerden stattgegeben und den Beschwerdefü... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.03.2024 wurde den Beschwerden stattgegeben und den Beschwerdeführern der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Dabei wurde für den Nachnamen der Beschwerdeführer irrtümlich anstelle XXXX die Schreibweise XXXX verwendet. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.03.2024 wurde den Beschwerden stattgegeben und den Beschwerdefü... mehr lesen...
Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Im genannten Beschluss wurde aufgrund eines Schreibfehlers bzw. ein diesem gleichzuhaltenden Fehler, indem aufgrund eines Versehens die Geschäftszahl des mündlich verkündeten Bescheides des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 01.03.2024, 820737003-240347100 fälschlicherweise mit 1260218300 – 232224015 angeführt wurde. 2. Beweiswürdigung:... mehr lesen...
Begründung: 1. Das Verfahren des Bundesverwaltungsgerichts zur Beschwerde von XXXX , geboren am XXXX , Staatsangehörigkeit Syrien, gegen Spruchpunkt I. des Bescheides des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , Zahl XXXX , war beim Bundesverwaltungsgericht zur Geschäftszahl XXXX anhängig. 1. Das Verfahren des Bundesverwaltungsgerichts zur Beschwerde von römisch 40 , geboren am römisch 40 , Staatsangehörigkeit Syrien, gegen Spruchpunkt römisch eins. des Bescheides des B... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF., sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 (DVG), BGBl. Nr. 2... mehr lesen...
Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Die beschwerdeführende Partei ist Staatbürgerin der Republik Armenien. Im genannten Erkenntnis vom 17.7.2023 GZ.: L515 2143374-4/14E wurde die Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid vom 21.12.2022 mit der im
Spruch: genannten Maßgabe abgewiesen. Aufgrund eines Versehens iSe Übertragungsfehlers wurde unter Punkt A) des im
Spruch: genannten Erkennt... mehr lesen...