Begründung: Zu A) Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 122/2013 und BGBl. I Nr. 82/2015 (in Folge: VwGVG) sind auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930 in der Fassung BGBl. I Nr. 106/2016 (in Folge: B-VG) unter anderem die Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 161/2013 (in Folge: AVG), mit Ausnahme... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 16.05.2024 wurde im Verfahren zur Geschäftszahl I417 2283979-1 vom erkennenden Richter ein Erkenntnis ausgefertigt, welches aufgrund eines Versehens die Geschäftszahl „I417 2283797-1/11E“ statt richtigerweise „I417 2283979-1/11E“ auswies. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu Spruchpunkt A.): Gemäß § 62 Absatz 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amt... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 17 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF., sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 (DVG), BGBl. Nr. ... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF., sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 (DVG), BGBl. Nr. 2... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Aufgrund eines Versehens wurde im
Spruch: des hg. Erkenntnisses vom 09.04.2024, GZ. W213 2279772-1/2E, als bekämpfter Bescheid jener der Bundesministerin für Landesverteidigung, Abteilung konkrete Personaladministration, vom 30.09.2021, GZ. P798989/229-KonkrPersAd/2021/1) anstelle des Bescheid der Bundesministerin für Landesverteidigung, Abteilung konkrete Personaladministrat... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Aufgrund eines Versehens wurde im
Spruch: des hg. Erkenntnisses vom 08.04.2024, GZ. W213 2287932-1/2E, die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG als unzulässig erklärt. Aufgrund eines Versehens wurde im
Spruch: des hg. Erkenntnisses vom 08.04.2024, GZ. W213 2287932-1/2E, die Revision gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG als unzulässig erklärt. II. Das Bundesverwaltungsgericht ha... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt römisch eins. Sachverhalt Im Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 02.05.2024, GZ I412 2283335-1/11E, wurde in Spruchpunkt A) versehentlich Spruchpunkt VII. als jener angeführt, welcher ersatzlos zu beheben war, obwohl sich aus der gesamten rechtlichen
Begründung: (insbesondere unter 3.7.) ergibt, dass Spruchpunkt VI. der angefochtenen Entscheidung (Einreiseverbot) gemeint war. Im Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 02.05.2024, GZ I412 2... mehr lesen...
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Begründung: Zu Spruchpunkt A (Berichtigungsbeschluss): 1. Gemäß § 17 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung - BAO, BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes - AgrVG, BGBl. Nr. 173/1950... mehr lesen...
Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Im genannten Teil des Spruches trat ein Übertragungsfehler auf, indem die Spruchpunkte I – IV, anstatt die Spruchpunkte I – III und V der angefochtenen Beschwerdevorentscheidung genannt wurden. Im genannten Teil des Spruches trat ein Übertragungsfehler auf, indem die Spruchpunkte römisch eins – römisch IV, anstatt die Spruchpunkte römisch eins – röm... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang ,
Begründung: , römisch eins. Verfahrensgang Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes Zl. W214 2259197-1/14E wurde der Beschwerde vom 05.08.2022 stattgegeben. Dabei wurde das Datum des Erkenntnisses mit „27.03.2023“ protokolliert. Zu A) Berichtigung: Gemäß § 17 VwGVG iVm § 62 Abs. 4 AVG kann das Bundesverwaltungsgericht jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar aussch... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 14.10.2021, W224 2203746-1/17E, wurde der Beschwerde des BF gegen den angefochtenen Bescheid stattgegeben und dem Beschwerdeführer gem. § 3 Abs. 1 AsylG 2005 der Status des Asylberechtigten zuerkannt. Gem. § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wurde festgestellt, dass ihm damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgeri... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.03.2024 wurde den Beschwerden stattgegeben und den Beschwerdeführern der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Dabei wurde für den Nachnamen der Beschwerdeführer irrtümlich anstelle XXXX die Schreibweise XXXX verwendet. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.03.2024 wurde den Beschwerden stattgegeben und den Beschwerdefü... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.03.2024 wurde den Beschwerden stattgegeben und den Beschwerdeführern der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Dabei wurde für den Nachnamen der Beschwerdeführer irrtümlich anstelle XXXX die Schreibweise XXXX verwendet. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.03.2024 wurde den Beschwerden stattgegeben und den Beschwerdefü... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.03.2024, Zahlen L518 2133782-2, L518 2133781-6 und L518 2133783-6, sprach das BVwG über die Beschwerden der BF1 bis BF3 gegen die Bescheide des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 04.01.2024, Zl. 1091484606-220435713, 1091484704-221281749 und 1091484802/221283342, ab. Aufgrund eines Versehens wurde dabei im
Kopf: sowie im
Spruch: des Erkenntniss... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.03.2024, Zahlen L518 2133782-2, L518 2133781-6 und L518 2133783-6, sprach das BVwG über die Beschwerden der BF1 bis BF3 gegen die Bescheide des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 04.01.2024, Zl. 1091484606-220435713, 1091484704-221281749 und 1091484802/221283342, ab. Aufgrund eines Versehens wurde dabei im
Kopf: sowie im
Spruch: des Erkenntniss... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.03.2024, Zahlen L518 2133782-2, L518 2133781-6 und L518 2133783-6, sprach das BVwG über die Beschwerden der BF1 bis BF3 gegen die Bescheide des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 04.01.2024, Zl. 1091484606-220435713, 1091484704-221281749 und 1091484802/221283342, ab. Aufgrund eines Versehens wurde dabei im
Kopf: sowie im
Spruch: des Erkenntniss... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10.04.2024 wurde der Beschwerde teilweise stattgegeben und die Beschwerdeführerin für bestimmte Zeiträume von der Entrichtung der Rundfunkgebühr für Fernsehempfangseinrichtungen bzw. der Entrichtung des ORF-Beitrages befreit. Dabei wurde der (die ORF-Gebühr betreffende) Befreiungszeitraum irrtümlich anstelle mit dem korrekten... mehr lesen...
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Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Im Beschluss vom 04.04.2024, Zl. W198 2288756-1/3Z, wurde im Spruchpunkt A) die Geschäftszahl XXXX des am Landesverwaltungsgericht Steiermark anhängigen Verfahrens nicht angeführt. Im Beschluss vom 04.04.2024, Zl. W198 2288756-1/3Z, wurde im Spruchpunkt A) , die Geschäftszahl römisch 40 des am Landesverwaltungsgericht Steiermark a... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin (nunmehr „BF“), eine irakische Staatsangehörige, stellte am 04.10.2015 unter dem Namen XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. 1. Die Beschwerdeführerin (nunmehr „BF“), eine irakische Staatsangehörige, stellte am 04.10.2015 unter dem Namen römisch 40 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. 2. Mit Bescheid vom 20.08.2017 wies das Bundesamt für F... mehr lesen...
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Begründung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Das im
Spruch: zitierte Erkenntnis ist gemäß § 56 Abs. 2 AlVGG und § 7 Abs. 2 BVwGG durch einen aus einer Richterin und zwei fachkundigen Laienrichterinnen bestehenden Senat ergangen. Beschlüsse über die Berichtigung einer im Senat ergangenen Entscheidung sind in der Zusammensetzung zu... mehr lesen...
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Begründung: Zu Spruchteil A): Gemäß § 17 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF., sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsv... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Zu A): Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann eine Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden berichtigen. Gemäß Paragraph 62, Absatz 4, AVG kann eine Behörde jederzeit von Amts wegen S... mehr lesen...
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Begründung: Zu Spruchteil A) Gemäß § 17 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF., sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: genannten Beschluss vom 04.12.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht durch die Richterin Dr. Rotraut LEITNER als Vorsitzende sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Robert POROD und Mag. Kurt RETZER als Beisitzer das Verfahren betreffend die von XXXX , geboren am XXXX , gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Laxenburger Straße vom 09.05.2023, VN XXXX erhobene B... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Im Vorspruch des hg. Erkenntnisses vom 24.01.2024, GZ. W213 2271014-1/2E, wurde versehentlich der bekämpfte Bescheid, „Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 01.03.2016, GZ. 255.194/42-I/1/b/16“ bezeichnet. Tatsächlich aber war der Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 01.02.2023, GZ. 2022-0.927.130, Gegenstand des Verfahrens. II. Das Bundesverwaltungsgericht h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Im
Spruch: des hg. Erkenntnisses vom 12.03.2024, GZ. W213 2245132-1/6E wurde unter Pkt. B) die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig erklärt. Im
Spruch: des hg. Erkenntnisses vom 12.03.2024, GZ. W213 2245132-1/6E wurde unter Pkt. B) die Revision gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG für zulässig erklärt. In der
Begründung: wurde wegen versehentlicher Verwendung eines falschen Textbaus... mehr lesen...
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Begründung: Zu Spruchpunkt A): Mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 01.03.2024 sprach das Bundesverwaltungsgericht nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung betreffend der eingebrachten Beschwerde im oben angeführten Verfahren aus, dass die Beschwerde gem. § 28 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), Mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 01.03.2024 sprach das Bundesverwaltungsgericht nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung betreffend ... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.01.2024, L501 2275181-1/5E, wurde die gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservice Linz vom 25.04.2023 zu SVNR: XXXX , nach Beschwerdevorentscheidung vom 23.06.2023, GZ. LGSOÖ/Abt.2/2023-0566-4-007141-HD, erhobene Beschwerde mit einer Maßgabe als unbegründet abgewiesen und die Revision gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG für nicht zulässig erklärt. Mit Erkenntnis de... mehr lesen...