Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Spruchpunkt A2.) des im
Spruch: genannten Erkenntnis gab das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde des Erstbeschwerdeführer statt und änderte den angefochtenen Bescheid dahingehend ab, dass „festgestellt wird, dass der Zweitbeschwerdeführer die Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten (Bilddaten) des Erstbeschwerdeführers am 03.11.2018 verletzte, indem er diese... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Spruchpunkt A2.) des im
Spruch: genannten Erkenntnis gab das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde des Erstbeschwerdeführer statt und änderte den angefochtenen Bescheid dahingehend ab, dass „festgestellt wird, dass der Zweitbeschwerdeführer die Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten (Bilddaten) des Erstbeschwerdeführers am 03.11.2018 verletzte, indem er diese... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchteil A): Gemäß § 17 VwGVG sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung – BAO, BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes – AgrVG, BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 – DVG, BGBl. Nr. 29/1984, und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Entscheidung vom 13.09.2024, W164 2283331-1/7E, betreffend die Beschwerde des XXXX , geb. XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer, =BF) gegen den Bescheid der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt vom 02.10.2023, GZ. XXXX hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gemäß § 28 Abs. 1 und 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, als der
Spruch: des angefochten... mehr lesen...