Entscheidungen zu § 61 Abs. 3 AVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-31 von 31

RS Vwgh 1986/12/10 86/01/0186

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs2;AVG §61 Abs3;AVG §61 Abs4;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5;VStG §51 Abs3;
Rechtssatz: Die Frist zur Erhebung der Berufung gegen einen mündlich verkündeten Bescheid (hier: Straferkenntnis) wird auch dann mit der Verkündung in Lauf gesetzt, wenn die Rechtsmittelbelehrung in dem Formular über die Beurkundung der Verkündung des Bescheides den Fristbeginn auf die Zustellung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.12.1986

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