Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs2;AVG §61 Abs3;AVG §61 Abs4;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5;VStG §51 Abs3;
Rechtssatz: Die Frist zur Erhebung der Berufung gegen einen mündlich verkündeten Bescheid (hier: Straferkenntnis) wird auch dann mit der Verkündung in Lauf gesetzt, wenn die Rechtsmittelbelehrung in dem Formular über die Beurkundung der Verkündung des Bescheides den Fristbeginn auf die Zustellung... mehr lesen...