RS Vwgh 1987/1/14 86/05/0164

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Veröffentlicht am 14.01.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §61 Abs3;

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, dass die im Beschwerdefall maßgebende erstinstanzliche Rechtsmittelbelehrung: "Gegen diesen Bescheid kann binnen zwei Wochen nach Zustellung hinsichtlich der Bemessung der Gebrauchsabgabe jedoch innerhalb eines Monates ab Zustellung, bei diesem Amt schriftlich, telegraphisch oder fernschriftlich Berufung erhoben werden" keinen Anwendungsfall des § 61 Abs 3 AVG darstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986050164.X01

Im RIS seit

07.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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