Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1) Der Antragsteller, ein Facharzt für Psychiatrie, wurde mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.09.2018, GZ. I413 2145088-1/12, von der Gerichtsabteilung I413 gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG als nichtamtlicher Sachverständiger zur Erstellung eines medizinischen Gutachtens bestellt. Dabei wurde der Sachverständige ersucht, nachstehende Fragen zu beantworten: 1) Der Antragsteller, ein Facharzt für Psy... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom XXXX, XXXX, wurde der Antragsteller von der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache des XXXX gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zum Sachverständigen auf dem Gebiet der Gerichtsmedizin bestellt und, nach entsprechender Untersuchung, mit der Beantwortung von Fragen im Rahmen eines schriftlich zu erstattenden Gutachtens beauftragt. 1. Mit Beschluss des Bundesverw... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1) Der Antragsteller, ein Facharzt für XXXX , wurde mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23.07.2018, GZ. W258 2171626-1/16Z, von der Gerichtsabteilung W258 gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG als nichtamtlicher Sachverständiger zur Erstellung eines medizinischen Gutachtens bestellt. Dabei wurde der Sachverständige ersucht, nachstehende Fragen zu beantworten: 1) Der Antragsteller, ein Facharzt für römisch ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.10.2017, Zl. XXXX, wurde der Antragsteller von der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache XXXX gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zum nichtamtlichen Sachverständigen bestellt und, nach entsprechender Untersuchung, mit der Beantwortung von Fragen im Rahmen eines schriftlich zu erstattenden Gutachtens beauftragt. 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgericht... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Antragsteller, Arzt für Allgemeinmedizin, wurde mit Beschluss vom 12.03.2018 gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG als nichtamtlicher Sachverständiger zur Erstellung eines medizinischen Gutachtens im Rahmen der mündlichen Verhandlung bestellt. Dort würden Fragen aus dem Fachgebiet der Allgemeinmedizin erörtert. 1. Der Antragsteller, Arzt für Allgemeinmedizin, wurde mit Beschluss vom 12.03.2018 gemäß Paragraph 52... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Antragsteller, ein Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, wurde mit Schriftsatz des Bundesverwaltungsgerichtes vom XXXX , zum Zweck der Verteidigung und Ergänzung des von ihm im Auftrag der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) am 05.10.2017 erstatteten Gutachtens zur öffentlichen mündlichen Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht am XXXX geladen. 1. Der Antragsteller, ein Facharzt für Psychiat... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Antragsteller ist Leiter des XXXX an der Universität Wien und wurde mit Beschluss vom XXXX , GZ. XXXX , gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG als nichtamtlicher Sachverständiger zur Erstellung eines schriftlichen Gutachtens zur Beantwortung der Frage, ob der Beschwerdeführer im Verfahren zur GZ. XXXX aufgrund eines absolvierten XXXX -Studiums (sowie eines Teiles des Master-Studiums) eine "geeignete" Sekundarstuf... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 24.08.2017, Zl. W112 2168243-1/11Z, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 25.08.2017 an, zu der die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 2. Am 25.08.2017 fand von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, in der die Antragstellerin mit mündlich verkündetem Beschluss als nichtamtliche Dolmetscherin bes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1) Der Antragsteller, ein Facharzt für Innere Medizin, wurde mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 08.09.2017, GZ. L521 2134102-1/21Z, von der Gerichtsabteilung L521 gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG als nichtamtlicher Sachverständiger zur Erstellung eines medizinischen Gutachtens bestellt. Dabei wurde der Sachverständige ersucht, nachstehende Fragen zu beantworten: 1) Der Antragsteller, ein Facharzt für... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1) Die Antragstellerin wurde mit Beschluss GZ. XXXX vom XXXX von der Gerichtsabteilung XXXX gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG als nichtamtliche Sachverständige zur Erstellung eines Gutachtens im Bereich der Länderkunde im Zusammenhang mit Fragen der Blutrache in Afghanistan bestellt. Dabei wurde die Sachverständige ersucht, nachstehende Fragen zu beantworten: 1) Die Antragstellerin wurde mit Beschluss GZ. römisch 4... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1) Der Antragsteller, ein Facharzt für XXXX, wurde mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom XXXX von der Gerichtsabteilung XXXX gemäß § 17 VwGVG iVm § 52 Abs. 2 AVG als nichtamtlicher Sachverständiger zur Erstellung eines medizinischen Gutachtens bestellt. Dabei wurde der Sachverständige ersucht, nachstehende Fragen zu beantworten: 1) Der Antragsteller, ein Facharzt für römisch 40 , wurde mit Beschluss des Bun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Antragsteller, gerichtlich beeideter Sachverständiger für Berufskunde und Arbeitspsychologie, wurde mit Beschluss vom 02.06.2017 gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG als Sachverständiger zur Erstellung eines Gutachtens bestellt. Ihm wurde die Klärung aufgetragen, ob aufgrund des festgestellten Leistungskalküls ein Einsatz der Beschwerdeführerin unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes möglich sei un... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1) Der Antragsteller, Facharzt für XXXX , wurde mit Beschluss GZ. XXXX von der Gerichtsabteilung XXXX gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG als nichtamtlicher Sachverständiger zur Erstellung eines medizinischen Gutachtens bestellt. Dabei wurde der Sachverständige ersucht, nachstehende Fragen zu beantworten: 1) Der Antragsteller, Facharzt für römisch 40 , wurde mit Beschluss GZ. römisch 40 von der Gerichtsabteilung rö... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 02.01.2017, Zl. W112 2143593-1/9Z, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 04.01.2017 an, zu der die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 2. Am 04.01.2017 fand von 10:15 Uhr bis 13:05 Uhr die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, in der die Antragstellerin mit mündlich verkündetem Beschluss als nichtamtliche Dolmetscherin best... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom 27.06.2017, Zlen. XXXX und XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 28.06.2017 an, zu der die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 1. Mit Schriftsätzen vom 27.06.2017, Zlen. römisch 40 und römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 28.06.2017 an, zu der die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom 27.06.2017, Zlen. XXXX und XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 28.06.2017 an, zu der die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 1. Mit Schriftsätzen vom 27.06.2017, Zlen. römisch 40 und römisch 40 , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 28.06.2017 an, zu der die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 03.07.2017 bestellte das Bundesverwaltungsgericht aus dem Fachgebiet der Medizin - Gerichtsmedizin, XXXX zum nichtamtlichen Sachverständigen und beauftragte diesen mit der Abgabe eines Gutachtens. 1. Mit Beschluss vom 03.07.2017 bestellte das Bundesverwaltungsgericht aus dem Fachgebiet der Medizin - Gerichtsmedizin, römisch 40 zum nichtamtlichen Sachverständigen und beauftragte diesen mit der Abg... mehr lesen...