1 Mit Straferkenntnis vom 26. April 2022 bestrafte die Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld den Revisionswerber wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 7 Abs. 1 iVm. § 12 Abs. 1 Z 3 NÖ Wasserleitungsanschlussgesetz iVm. § 2 Abs. 1 der vom Bürgermeister der Gemeinde R am 29. Oktober 2015 im Einvernehmen mit der NÖ Landesregierung erlassenen Wasserleitungsordnung (WLO) mit einer Geldstrafe von € 250 (Ersatzfreiheitsstrafe 82 Stunden). Zur Bezeichnung der Tat wurde im Spruch: des Strafer... mehr lesen...
Index: L37293 Wasserabgabe NiederösterreichL69303 Wasserversorgung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §47 Abs5VwRallgWasserleitungsanschlußG NÖ 1978 WRG 1959 §36 Abs1 VwGG § 47 heute VwGG § 47 gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 ... mehr lesen...
1 Die revisionswerbenden Parteien sind jeweils Hälfteeigentümer des Grundstücks Nr. 31/8, KG K., auf dem sich ein Gebäude (Objekt K. Nr. 10) befindet. 2 Mit Bescheiden vom 26. November 2018 trug der Bürgermeister der Marktgemeinde Kremsmünster den revisionswerbenden Parteien jeweils gemäß § 5 Abs. 5 Oberösterreichisches Wasserversorgungsgesetz 2015 (Oö. WVG 2015) auf, ihr Objekt K. Nr. 10, welches im Anschlusspflichtbereich der öffentlichen Wasserversorgungsanlage der Ma... mehr lesen...
Index: L69304 Wasserversorgung Oberösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs1WasserversorgungsG OÖ 2015 §6 Abs1 Z2 WRG 1959 §36 Abs1 VwGG § 42 heute VwGG § 42 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 42 gültig von 01.07.201... mehr lesen...
I. römisch eins. 1 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 5. September 2020 wies das Verwaltungsgericht - durch Abweisung einer Beschwerde der Revisionswerberin gegen einen Bescheid der belangten Behörde vom 29. Jänner 2020 - einen Antrag der Revisionswerberin vom 24. August 2019 „auf Ausstellung eines Bescheides laut Urteil LG Krems, 9C772/14y“, zurück, wobei es die Revision an den Verwaltungsgerichtshof zuließ. 2 Das Verwaltungsgericht legte seiner Entscheidung - so... mehr lesen...
Index: L37293 Wasserabgabe NiederösterreichL69303 Wasserversorgung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GdwasserleitungsG NÖ 1969GdwasserleitungsG NÖ 1978 §2 Abs2GdwasserleitungsG NÖ 1978 §2 Abs3VwRallgWasserleitungsanschlußG NÖ 1978 §1 Abs3 WRG 1959 §36 Abs1 WRG 1959 § 36 heute WRG 1959 § 36 gültig ab 01.10.1997 ... mehr lesen...
Index: L69304 Wasserversorgung Oberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z10 B-VG Art10 Abs2 B-VG Art102 VwGG §47 Abs5WasserversorgungsG OÖ 2015 §11 Abs1 WRG 1959 §36 Abs1 B-VG Art. 10 heute B-VG Art. 10 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 1... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist Eigentümerin des Grundstücks Nr. 96/72, KG W., auf dem sich ein Wohn- und Gasthaus sowie ein Brunnen befinden. 2 Mit Bescheid vom 5. Juli 2018 trug die belangte Behörde der Revisionswerberin gemäß § 5 Abs. 5 Oö. Wasserversorgungsgesetz 2015 (Oö. WVG 2015) auf, ihre „Liegenschaft Grundstück Nr. 96/72 (...)“, welche im Anschlusspflichtbereich der öffentlichen Wasserversorgungsanlage der Stadtgemeinde V. liege, an diese binnen sechs Monaten ab Rechtskraft ... mehr lesen...
Mit Bescheiden des Obmanns des Wasserleitungsverbandes Nördliches Burgenland (WLV) jeweils vom 9. November 2010 wurde festgestellt, dass für näher genannte Grundstücke im Eigentum der Revisionswerber gemäß § 21 Abs. 1 des Gesetzes vom 27. September 2007 über den Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland (WLV-G), LGBl. Nr. 73/2007, die Anschlusspflicht an die öffentliche Wasserleitung dieses Verbandes bestehe. Mit Bescheiden des Obmanns des Wasserleitungsverbandes Nördliches Burgenl... mehr lesen...
Index: L69301 Wasserversorgung Burgenland81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WLVG Bgld Nord 2007 §19;WLVG Bgld Nord 2007 §20; WRG 1959 §36 Abs1; WRG 1959 § 36 heute WRG 1959 § 36 gültig ab 01.10.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/1997 WRG 1959 § 36 gültig von 01.11.1959 bis 30.09.1997 ... mehr lesen...
Aus dem angefochtenen Bescheid und der - in sinngemäßer Anwendung des § 4 Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz (VwGbk-ÜG) als Revision geltenden - Beschwerde ergibt sich folgender Sachverhalt: Aus dem angefochtenen Bescheid und der - in sinngemäßer Anwendung des Paragraph 4, Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz (VwGbk-ÜG) als Revision geltenden - Beschwerde ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Revisionswerber ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 1058 KG K., bestehend a... mehr lesen...
Index: L69304 Wasserversorgung Oberösterreich81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WasserversorgungsG OÖ 1997 §3 Abs2 Z3; WRG 1959 §36 Abs1; WRG 1959 § 36 heute WRG 1959 § 36 gültig ab 01.10.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/1997 WRG 1959 § 36 gültig von 01.11.1959 bis 30.09.1997 ... mehr lesen...
Index: L69304 Wasserversorgung Oberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/09 Gemeindeaufsicht40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §1;BGdAG 1967 §3 Abs1;BGdAG 1967 §7; B-VG Art10 Abs2;WasserversorgungsG OÖ 1997 §7; WRG 1959 §36 Abs1; AVG § 1 heute AVG § 1 gültig ab 01.02.1991 ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 22. April 2010, Zlen. 2008/07/0143, 0144, 0145 und 0146, verwiesen. Wie der dortigen Sachverhaltsfeststellung zu entnehmen ist, ersuchte u.a. der Beschwerdeführer im April 2006 um die Befreiung von der Anschlusspflicht an die öffentliche Wasserversorgungsanlage der Gemeinde. Mit Bescheid vom 12. September 2007 wurde dieser Antrag vom Gemeinderat der mitbeteiligten Gemeinde (als im Devolutionsweg zuständig gewordene Behörde) abgewiesen;... mehr lesen...
Index: L10016 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt SteiermarkL37296 Wasserabgabe SteiermarkL69306 Wasserversorgung Steiermark10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof10/09 Gemeindeaufsicht81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BGdAG 1967 §3 Abs1;BGdAG 1967 §7; B-VG Art10 Abs2;GdO Stmk 1967 §94 Abs1;GdwasserleitungsG Stmk 1971; VwGG §42 Abs2 Z2; WRG 1959 §36 Abs1; B-VG Art. 10 heute ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde T. vom 16. Oktober 2006 wurden die beschwerdeführenden Parteien als Eigentümer einer näher genannten Liegenschaft verpflichtet, gemäß den §§ 1 und 2 des Stmk. Gemeindewasserleitungsgesetzes 1971 sowie der Wasserleitungsordnung der Gemeinde T. das auf dieser Liegenschaft befindliche Wohngebäude an die öffentliche Wasserleitung der Gemeinde T. anzuschließen und das notwendige Trink- und Nutzwasser daraus zu beziehen. Mit Besch... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde T. vom 16. Oktober 2006 wurden die beschwerdeführenden Parteien als Eigentümer einer näher genannten Liegenschaft verpflichtet, gemäß den §§ 1 und 2 des Stmk. Gemeindewasserleitungsgesetzes 1971 sowie der Wasserleitungsordnung der Gemeinde T. das auf dieser Liegenschaft befindliche Wohngebäude an die öffentliche Wasserleitung der Gemeinde T. anzuschließen und das notwendige Trink- und Nutzwasser daraus zu beziehen. Mit Besch... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 2. Mai 1996 die wasserrechtliche Bewilligung für die Grundwasserentnahme und -rückgabe für den Betrieb einer Wärmepumpe sowie die Nutzwasserentnahme für Bewässerungszwecke, befristet bis zum 1. Dezember 2006, erteilt; als maximales Maß der Grundwasserentnahme des Nutzwassers für Bewässerungszwecke wurden 500 m3/Jahr festgelegt. Mit Antrag vom 20. Februar 1997 ersuchte der Beschwerdeführer um Ausnahme vom ... mehr lesen...
Index: L37297 Wasserabgabe TirolL69307 Wasserversorgung Tirol81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WasserleitungsO Sankt Johann/Tirol 1972 §2 Abs1;WasserleitungsO Sankt Johann/Tirol 1972 §2 Abs2;WRG 1959 §36 Abs1;
Rechtssatz: § 2 Abs 2 WasserleitungsO St. Johann/Tirol 1972 geht von der Vorstellung aus, dass die Wirtschaftlichkeit des Betriebes einer bestehenden Wasserversorgungsanlage durch eine Verringerung der zur Wass... mehr lesen...
Index: L37297 Wasserabgabe TirolL69307 Wasserversorgung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;WasserleitungsO Sankt Johann/Tirol 1972 §2 Abs1;WasserleitungsO Sankt Johann/Tirol 1972 §2 Abs2;WRG 1959 §36 Abs1;
Rechtssatz: Die wirtschaftlichen Auswirkungen einer hypothetischen Stattgebung eines Antrags auf Ausnahme vom Anschlusszwang gemäß § 2 Abs 2 WasserleitungsO St. Johann/Tir... mehr lesen...
Index: L37297 Wasserabgabe TirolL69307 Wasserversorgung Tirol81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WasserleitungsO Sankt Johann/Tirol 1972 §2 Abs2;WRG 1959 §36 Abs1;
Rechtssatz: Als relevante Vergleichszahlen für das Vorliegen einer Gefährdung in wirtschaftlicher Hinsicht iSd § 2 Abs 2 WasserleitungsO St. Johann/Tirol 1972 sind nicht nur die Daten eines Abschnittes der Versorgungsanlage, sondern die Daten der Gesamtanlag... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. Oktober 1991 gewährte der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde den Beschwerdeführern gemäß § 3 Abs. 2 des Oberösterreichischen Gemeinde-Wasserversorgungsgesetzes, LGBl. Nr. 38/1956, in Verbindung mit § 2 Abs. 2 der Wasserleitungsordnung für die mitbeteiligten Gemeinde eine Ausnahme vom Anschlußzwang an die gemeindeeigene Wasserversorgungsanlage für die landwirtschaftlichen Objekte und Objektteile hinsichtlich des Bezuges von Nutzwasser mit der Auflage, daß zw... mehr lesen...
Index: L69304 Wasserversorgung Oberösterreich81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GdwasserversorgungsG OÖ 1956 §3 Abs2;WRG 1959 §36 Abs1;
Rechtssatz: Der Bestimmung des § 3 Abs 2 OÖ GdwasserversorgungsG ist die gesetzgeberische Absicht zu entnehmen, in der Normierung der einer Ausnahme vom Anschlußzwang entgegenstehenden Tatbestände auch einer solchen Verminderung der Anzahl der zur Wasserabnahme gegen Entgelt verpflich... mehr lesen...
Index: L69304 Wasserversorgung Oberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §38;B-VG Art7 Abs1;GdwasserversorgungsG OÖ 1956 §3 Abs2;StGG Art2;WRG 1959 §36 Abs1;
Rechtssatz: In der Verfolgung des Gesetzeszweckes des § 3 Abs 2 OÖ GdwasserversorgungsG darf bei dessen Anwendung das Verfassungsgebot gleicher rechtlicher Behandlung gleic... mehr lesen...
Index: L69304 Wasserversorgung Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;GdwasserversorgungsG OÖ 1956 §3 Abs2;WRG 1959 §36 Abs1;
Rechtssatz: Bei Anschlußpflichtigen, die für den Fall einer positiven Erledigung eines Antrages Dritter auf Ausnahme vom Anschlußzwang nach § 3 Abs 2 OÖ GdwasserversorgungsG erklärt haben, ebenfalls den Antrag auf Gewährung der Ausnahme vom Ansch... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der Stadtgemeinde Gloggnitz vom 15. Dezember 1992 wurde dem Antrag des Beschwerdeführers, ihm die Verwendung des Wassers aus einem auf seinen Liegenschaften befindlichen Brunnen zur Trinkwasserversorgung zu genehmigen, nicht Folge gegeben. Der Beschwerdeführer erhob Vorstellung. Sie wurde bei der Gemeinde Gloggnitz eingebracht und richtet sich an die nö. Landesregierung. Mit der Begründung: , bisher sei keine Entschei... mehr lesen...
Index: L37293 Wasserabgabe NiederösterreichL69303 Wasserversorgung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof10/09 Gemeindeaufsicht81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BGdAG 1967 §3 Abs1;B-VG Art10 Abs2;B-VG Art119a Abs3;B-VG Art119a Abs5;VwGG §27;VwRallg;WasserleitungsanschlußG NÖ 1978;WRG 1959 §36 Abs1;
Rechtssatz: Das NÖ WasserleitungsanschlußG 197... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde im Instanzenzug gemäß § 17 des Gesetzes vom 13. Juli 1956 über die Bildung eines Verbandes zur Errichtung und zum Betrieb einer öffentlichen Wasserleitung für Gemeinden des Nördlichen Burgenlandes, LGBl. für das Burgenland Nr. 10, in der Fassung LGBl. Nr. 12/1973 (im folgenden: WLVG) das Bestehen von Anschlußpflicht für das im Eigentum des Beschwerdeführers und seiner Gattin stehende Grundstück Nr. 1082/6 KG. N. aus. Daß das a... mehr lesen...
Index: L69301 Wasserversorgung Burgenland81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WLVG Bgld Nord 1956 §18 Abs1;WRG 1959 §36 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992070105.X01 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bewohnt gemeinsam mit dem Ehepaar JS und HS ein durch eine gemeinsame Betonplatte und ein gemeinsames Flachdach verbundenes und über gemeinsame Versorgungsleitungen verfügendes, in den Jahren 1969 bis 1971 in N errichtetes Haus. Dieses Haus war seinerzeit als Superädifikat auf dem damals im Eigentum von AB gelegenen Grundstück Nr. 1082, KG N errichtet worden, der Anschluß des Gebäudes an die Wasserleitung der mitbeteiligten Partei (in der Folge: mP) erfolgte im Ja... mehr lesen...