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L69304 Wasserversorgung OberösterreichNorm
AVG §1;Rechtssatz
Das OÖ WasserversorgungsG 1997 ist in Ausführung des § 36 Abs. 1 WRG 1959 ergangen. Die Vollziehung dieses Gesetzes steht daher nach Art 10 Abs 2 dritter Satz B-VG dem Bund zu; dies ergibt sich zudem auch aus § 7 OÖ WasserversorgungsG 1997. Daraus folgt, dass sich die Zuständigkeit der Gemeindeaufsichtsbehörde nach dem Bundes-Gemeindeaufsichtsgesetz, BGBl. Nr. 123/1967, richtet. Dieses sieht als Aufsichtsbehörde, an die in diesen Fällen eine Vorstellung gegen die letztinstanzliche Entscheidung eines Gemeindeorgans gemäß § 7 Bundes-Gemeindeaufsichtsgesetz zu richten ist, den Landeshauptmann oder die von ihm delegierte Bezirkshauptmannschaft vor (§ 3 Abs. 1 Bundes-Gemeindeaufsichtsgesetz). Der Landesregierung kommt hingegen keine Zuständigkeit zu (vgl. B 22. Februar 1994, 93/07/0191; E 17. September 2009, 2009/07/0060; E 31. Mai 1983, VwSlg 11076 A/1983).Das OÖ WasserversorgungsG 1997 ist in Ausführung des Paragraph 36, Absatz eins, WRG 1959 ergangen. Die Vollziehung dieses Gesetzes steht daher nach Artikel 10, Absatz 2, dritter Satz B-VG dem Bund zu; dies ergibt sich zudem auch aus Paragraph 7, OÖ WasserversorgungsG 1997. Daraus folgt, dass sich die Zuständigkeit der Gemeindeaufsichtsbehörde nach dem Bundes-Gemeindeaufsichtsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 123 aus 1967,, richtet. Dieses sieht als Aufsichtsbehörde, an die in diesen Fällen eine Vorstellung gegen die letztinstanzliche Entscheidung eines Gemeindeorgans gemäß Paragraph 7, Bundes-Gemeindeaufsichtsgesetz zu richten ist, den Landeshauptmann oder die von ihm delegierte Bezirkshauptmannschaft vor (Paragraph 3, Absatz eins, Bundes-Gemeindeaufsichtsgesetz). Der Landesregierung kommt hingegen keine Zuständigkeit zu vergleiche B 22. Februar 1994, 93/07/0191; E 17. September 2009, 2009/07/0060; E 31. Mai 1983, VwSlg 11076 A/1983).
Schlagworte
Instanzenzug sachliche Zuständigkeit in einzelnen AngelegenheitenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013070169.X01Im RIS seit
28.03.2014Zuletzt aktualisiert am
03.06.2014