Zur Wasserbuchpostzahl 34 des Verwaltungsbezirkes Stadt Salzburg ist für die Erstbeschwerdeführerin noch unter ihrer Bezeichnung als "Wasserwerksgenossenschaft" als Berechtigte ein Wasserbenutzungsrecht eingetragen. Als Art der Wasserbenutzung ist "Wasserfassung (Wehranlage)" beurkundet, als Zweck der Anlage wird die "Wasserfassung für den Werkskanal (Glanmühlbach)" genannt. Unter der Rubrik "Urkunden und behördliche Entscheidungen" findet sich der Hinweis "alter Bestand gemäß § 99 WR... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1934 §30 Abs1;WRG 1959 §29 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150
Rechtssatz: Es kann eine durch die Auflassung einer Wasserbenutzungsanlage notwendig werdende Vorkehrung iSd § 29 Abs 1 WRG 1959 auch darin bestehen, das bei der Instandhaltung Versäumte nachzuholen (Hinweis auf das zu § 30... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 19. Mai 1993 wurde der Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Erteilung der naturschutzrechtlichen Bewilligung für eine Schotterentnahme auf dem Grundstück Nr. 2846 abgewiesen. Gleichzeitig wurde der beschwerdeführenden Partei aufgetragen, die ohne Bewilligung eröffnete Schottergrube auf dem genannten Grundstück mit inertem Material wieder aufzufüllen. In der Begründung: führte die belangte Behörde nach Wieder... mehr lesen...
Index: L55004 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Oberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §1;B-VG Art10 Abs1 Z10;B-VG Art15;NatSchG OÖ 1982 §10 Abs1 lita;NatSchG OÖ 1982 §2 Abs1;NatSchG OÖ 1982 §4 Abs1 Z2 lith;WRG 1959 §30 Abs1;WRG 1959 §31c;WRG 1959 §32;
Rechtssatz: ISd § 2 Abs 1 OÖ NatSchG 1982 ist das OÖ NatSchG 1982 so auszulegen, daß... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat die beiden inhaltsgleichen Beschwerden wegen ihres inneren Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbunden. Jeweils mit 21. Februar 1990 erließ die Bezirkshauptmannschaft Lienz (BH) Straferkenntnisse gegen die beiden Beschwerdeführer, weil sie die landwirtschaftliche Düngung bestimmter Äcker "mit Klärschlamm nicht mit der für jedermann gebotenen Sorgfalt zur Vermeidung einer Gewässerverunreinigung, die dem Reinhalteziel des § 30 WR... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §44a lita;VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137;WRG 1959 §30 Abs1;WRG 1959 §31 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/07/0096
Rechtssatz: Eine Übertretung nach § 31 Abs 1 in Verbindung mit § 137 Abs 1 WRG ist kein Ungehorsamsdelikt (§ 5 Abs 1 VStG), weil das Tatbild den Eintritt einer Schä... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft B vom 26. Juni 1987 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 137 Abs. 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 1 WRG 1959 schuldig erkannt und gemäß § 137 Abs. 1 WRG 1959 über ihn eine Geldstrafe von S 20.000,-- (im Uneinbringlichkeitsfall ein Ersatzarrest in der Dauer von 20 Tagen) verhängt, weil er zu verantworten habe, daß seine Betriebsanlage - zur Trestertrocknung - in X, Grundstück Nr. 908, KG X Z, nicht mit der erforderl... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §30 Abs1;WRG 1959 §30 Abs2;WRG 1959 §31 Abs1;
Rechtssatz: Der Begriff der Gewässerverunreinigung wird in § 30 Abs 2 WRG umschrieben (Hinweis E 3.12.1985, 84/07/0364). Danach gilt als solche schon jede Beeinträchtigung der natürlichen Beschaffenheit des Wassers in physikalischer, chemischer und biologischer Hinsicht, ohne daß noch auf weitere Kriterien, etwa ob eine Ge... mehr lesen...
Auf Grund einer Anzeige vom 1. Juli 1985 wurde vorerst vom Gendarmeriepostenkommando L festgestellt, daß in dem vom Beschwerdeführer geführten Steinbruchbetrieb in derselben Gemeinde, Bezirk F, mittels einer Pumpe mit Steinstaub und Öl vermengtes Wasser in ein Gerinne gepumpt werde, das eine Teichanlage speise. Das Überwasser dieser Fischteichanlage fließe dem Grenzfluß M zu. Dem Beschwerdeführer wurde von der Bezirkshauptmannschaft F dieser Sachverhalt mit der Aufforderung bekanntgeg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §5 Abs1;WRG 1959 §30 Abs1;WRG 1959 §31 Abs1;
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen § 31 Abs 1 WRG ist kein Ungehorsamsdelikt, weil das Tatbild den Eintritt einer Schädigung iSd § 30 Abs 1 WRG erfordert, für die Beweislastumkehr iSd zweiten Satzes des § 5 Abs 1 VStG ist kein Raum (Hinweis E 1.3.1979, 1973/78). Schlagworte Andere ... mehr lesen...
1. Mit Bescheid vom 19. März 1984 hat die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung den Beschwerdeführer gemäß §§ 98 und 31 Abs. 3 WRG 1959 zum Ersatz der für die Alarmeinsätze am 7. und 8. Oktober 1980 und am 13. April 1981 aufgelaufenen, in sechs Rechnungsbeträgen aufgeschlüsselten Kosten in der Höhe von insgesamt S 64.611,84 verpflichtet. In der Begründung: ihres Bescheides nahm die Bezirkshauptmannschaft folgenden Sachverhalt als erwiesen an: Im Gelände des Betriebes des Besch... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §30 Abs1; WRG 1959 §30 Abs2; WRG 1959 § 30 heute WRG 1959 § 30 gültig ab 22.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2003 WRG 1959 § 30 gültig von 01.10.1997 bis 21.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/1997 ... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei beantragte im Jahre 1976 die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zur Einleitung von anfallenden häuslichen Abwässern, Kühlwässern und betrieblichen Abwässern sowie Niederschlagswässern aus der damals in Errichtung befindlichen neuen Saline in Y in die Traun bzw. in den Traunsee. Dem Antrag lagen vier Projektvarianten zugrunde, von denen die Variante II vorsah, einen Teil der Mutterlauge an die ESW zur Weiterverarbeitung abzugeben. Die Verwirklichung d... mehr lesen...
Mit Ablauf des 31. Dezember 1974 erlosch die der mitbeteiligten Partei erteilte wasserrechtliche Bewilligung zur Einleitung von Abfallprodukten ihres Werkes in Ebensee in den Traunsee durch Zeitablauf. Bereits vorher hatte die mitbeteiligte Partei um neuerliche Erteilung einer entsprechenden wasserrechtlichen Bewilligung mit einer mindestens 15-jährigen Geltungsdauer und einem erhöhten Maß der Wasserbenutzung durch Einleitung gelöster Stoffe beim Landeshauptmann angesucht. In der übe... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §13 Abs2; WRG 1959 §13 Abs3; WRG 1959 §30 Abs1; WRG 1959 §30 Abs2; WRG 1959 §32; WRG 1959 § 13 heute WRG 1959 § 13 gültig ab 22.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2003 WRG 1959 § 13 gültig von 01.10.1997 bis 21.12.2003 zulet... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer eines landwirtschaftlichen Anwesens. Auf Grund der Mitteilung zweier Nachbarn des Beschwerdeführers erstattete das Gendarmeriepostenkommando Pöggstall am 11. März 1976 bei der Bezirkshauptmannschaft Melk gegen den Beschwerdeführer Anzeige, daß er in der Zeit vom 8. bis 10. März 1976 die auf seinem Grundstück entspringende Quelle und den anschließenden in einem offenen Graben befindlichen Wasserlauf durch das Versprühen von mehreren Fässern Jaucheflü... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 idF 1969/207; WRG 1959 §30 Abs1 idF 1969/207; WRG 1959 §31 Abs1 idF 1969/207; WRG 1959 §32 Abs1 Satz2 idF 1969/207; WRG 1959 § 137 heute WRG 1959 § 137 gültig ab 26.04.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2017 WRG 1959 § 137 gültig von... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Werksleiter der Raffinerie Schwechat der Österreichischen Mineralölverwaltung (ÖMV) Aktiengesellschaft. Mit Straferkenntnis vom 22. November 1971 erkannte die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung den Beschwerdeführer für schuldig, er habe es als Verantwortlicher der ÖMV AG, Raffinerie Schwechat, deren Anlagen eine Verunreinigung von Gewässern herbeiführen können, am 20. und 27. April 1971 unterlassen, die im Interesse der Reinhaltung erforderliche Sorgfalt anz... mehr lesen...
Am 4. November 1968 ereignete sich im Gemeindegebiet von Maria Saal bei der Kreuzung der Triester Bundesstraße mit der Ottmanacher Landesstraße vor dem schienengleichen Bahnübergang ein Verkehrsunfall. Der Anhänger eines der Beschwerdeführerin gehörigen Tankwagenzuges stürzte um, wobei infolge Beschädigung des Anhängers aus dessen Tank ungefähr 9.000 bis 10.000 l Benzin ausflossen und zum größten Teil auf den angrenzenden Grundstücken versickerten. Die Unfallstelle befindet sich rund... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1; WRG 1959 §30 Abs1; WRG 1959 §31; WRG 1959 § 138 heute WRG 1959 § 138 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 155/1999 WRG 1959 § 138 gültig von 01.10.1997 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/... mehr lesen...