Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 19. Mai 1993 wurde der Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Erteilung der naturschutzrechtlichen Bewilligung für eine Schotterentnahme auf dem Grundstück Nr. 2846 abgewiesen. Gleichzeitig wurde der beschwerdeführenden Partei aufgetragen, die ohne Bewilligung eröffnete Schottergrube auf dem genannten Grundstück mit inertem Material wieder aufzufüllen. In der Begründung: führte die belangte Behörde nach Wieder... mehr lesen...
Index: L55004 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Oberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §1;B-VG Art10 Abs1 Z10;B-VG Art15;NatSchG OÖ 1982 §10 Abs1 lita;NatSchG OÖ 1982 §2 Abs1;NatSchG OÖ 1982 §4 Abs1 Z2 lith;WRG 1959 §30 Abs1;WRG 1959 §31c;WRG 1959 §32;
Rechtssatz: ISd § 2 Abs 1 OÖ NatSchG 1982 ist das OÖ NatSchG 1982 so auszulegen, daß... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat die beiden inhaltsgleichen Beschwerden wegen ihres inneren Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbunden. Jeweils mit 21. Februar 1990 erließ die Bezirkshauptmannschaft Lienz (BH) Straferkenntnisse gegen die beiden Beschwerdeführer, weil sie die landwirtschaftliche Düngung bestimmter Äcker "mit Klärschlamm nicht mit der für jedermann gebotenen Sorgfalt zur Vermeidung einer Gewässerverunreinigung, die dem Reinhalteziel des § 30 WR... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §44a lita;VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137;WRG 1959 §30 Abs1;WRG 1959 §31 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/07/0096
Rechtssatz: Eine Übertretung nach § 31 Abs 1 in Verbindung mit § 137 Abs 1 WRG ist kein Ungehorsamsdelikt (§ 5 Abs 1 VStG), weil das Tatbild den Eintritt einer Schä... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft B vom 26. Juni 1987 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 137 Abs. 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 1 WRG 1959 schuldig erkannt und gemäß § 137 Abs. 1 WRG 1959 über ihn eine Geldstrafe von S 20.000,-- (im Uneinbringlichkeitsfall ein Ersatzarrest in der Dauer von 20 Tagen) verhängt, weil er zu verantworten habe, daß seine Betriebsanlage - zur Trestertrocknung - in X, Grundstück Nr. 908, KG X Z, nicht mit der erforderl... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §30 Abs1;WRG 1959 §30 Abs2;WRG 1959 §31 Abs1;
Rechtssatz: Der Begriff der Gewässerverunreinigung wird in § 30 Abs 2 WRG umschrieben (Hinweis E 3.12.1985, 84/07/0364). Danach gilt als solche schon jede Beeinträchtigung der natürlichen Beschaffenheit des Wassers in physikalischer, chemischer und biologischer Hinsicht, ohne daß noch auf weitere Kriterien, etwa ob eine Ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §5 Abs1;WRG 1959 §30 Abs1;WRG 1959 §31 Abs1;
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen § 31 Abs 1 WRG ist kein Ungehorsamsdelikt, weil das Tatbild den Eintritt einer Schädigung iSd § 30 Abs 1 WRG erfordert, für die Beweislastumkehr iSd zweiten Satzes des § 5 Abs 1 VStG ist kein Raum (Hinweis E 1.3.1979, 1973/78). Schlagworte Andere ... mehr lesen...