Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;VwRallg;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §102 Abs2;WRG 1959 §112 Abs3;WRG 1959 §27 Abs1 litf;
Rechtssatz: Die Parteien des wasserrechtlichen Bewilligungsverfahrens und Überprüfungsverfahrens, die eine Herabsetzung der Baufrist nach § 112 Abs 3 WRG beantragt haben, haben nach stRsp des VwGH keinen rechtlichen Einf... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;VwRallg;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §102 Abs2;WRG 1959 §112 Abs3;WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1 litf;
Rechtssatz: Aus § 121 Abs 1 letzter Satz WRG kann - ungeachtet dessen, daß diese Bestimmung eine Ausnahme von der Regel des § 27 Abs 1 lit f WRG darstellt - eine Parteistellung desjenigen, der als Parte... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 1. Juni 1989 wies der im Devolutionsweg zuständig gewordene Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft unter Spruchpunkt II. - Spruchpunkt I. ist nicht bekämpft worden - den Antrag des beschwerdeführenden Stiftes (Beschwerdeführer) auf Feststellung des Erlöschens des mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 8. Februar 1984 der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei erteilten Wasserbenutzungsrechtes gemäß §§ 27 und 29 WRG 1959 in Ver... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 30. Juni 1988 verpflichtete die Bezirkshauptmannschaft (BH) die Beschwerdeführerin gemäß § 138 Abs. 2 WRG 1959, auf ihre Kosten bis längstens 30. Juni 1989 für die teilweise Abänderung der Stauanlage in der P (PZl. 23), und zwar die Ersetzung der ursprünglichen und bewilligten Holzpiloten, beginnend vom linken Ufer auf eine Länge von 20,50 m, durch Stahlspundwände und Ersetzung der hölzernen Schußtafel durch einen etwa 40 cm mächtigen Abschluß aus Beton sowie Ersetzun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;B-VG Art18 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §27 Abs1 litg;WRG 1959 §28 Abs1;
Rechtssatz: Die im konkreten Fall vom Wasserberechtigten nur behauptete, aber nicht nachgewiesene und in den Verwaltungsakten nicht aufscheinende angebliche Meinungsäußerung der BH anläßlich einer E... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121;WRG 1959 §15;WRG 1959 §27 Abs1 litf;
Rechtssatz: § 15 WRG sieht ein Recht des Fischereiberechtigten zur Überwachung des Vollzuges der einem Dritten erteilten wasserrechtlichen Bewilligung und der Einhaltung der gesetzten Ausführungsfristen nicht vor. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1989070182.X01 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. Mai 1990 stellte die Bezirkshauptmannschaft (BH) gemäß § 27 Abs. 1 lit. g WRG 1959 das Erlöschen des zugunsten der Beschwerdeführerin unter Postzahl XY in das Wasserbuch eingetragenen Wasserbenutzungsrechtes zur Wasserentnahme aus der K für Wiesenbewässerungszwecke fest und behielt gleichzeitig die allfällige Anordnung letztmaliger Vorkehrungen einem gesonderten Bescheid vor. Begründend führte die Behörde aus, eine Besichtigung im Zuge einer Wasserrechtsverhandlung... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 litg;
Rechtssatz: Ist die Wiederinstandsetzung einer Anlage erst nach Ablauf des in § 27 Abs 1 lit g WRG angeführten Zeitraumes und somit nach Eintritt des Erlöschens des Wasserbenutzungsrechtes vorgenommen worden, so kann einer Behörde nicht entgegengetreten werden, wenn sie der nachträglichen Wiederinstandsetzung der Anlage keinerlei Bedeutung für die Frage... mehr lesen...
In der Gemeinde V befindet sich im X-Fluß km 10,22 das M-Wehr, von welchem rechtsufrig ein Werksgraben (M-Bach) abzweigt, welcher bei km 7,58 wieder in den X-Fluß mündet. An diesem M-Bach befinden sich mehrere Wasserkraftanlagen, darunter auch die im Wasserbuch für den politischen Bezirk Gmunden unter Postzahl eingetragene sogenannte "NN-Schmied". Der Verhandlungsschrift der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 20. März 1984 ist zu entnehmen, daß der seinerzeitige Anlageneigentümer und ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Der Erwerber einer Liegenschaft, mit der ein zum Zeitpunkt des Erwerbes bereits erloschenes Wasserbenutzungsrecht verbunden war, kommt nicht als Rechtsnachfolger des seinerzeit Wasserberechtigten und somit auch nicht als derjenige in Betracht, dessen Wasserbenutzungsrecht erloschen ist (Hinweis E 12.3.1991, 87/07/0015). ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. August 1988 erklärte der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft aufgrund des Antrages der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei vom 30. Juli 1986 und deren für gerechtfertigt erachteten Devolutionsantrages vom 2. Jänner 1988 die durch das mit Ablauf des 30. Juli 1985 eingetretene Erlöschen des im Wasserbuch für den Verwaltungsbezirk Kufstein unter Post-Zahl nn1 eingetragenen Wasserbenutzungsrechtes entbehrlich gewordenen, nich... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 5. September 1980 erteilte der Landeshauptmann von Steiermark dem Rechtsvorgänger der Beschwerdeführerin gemäß § 32 Abs. 2 lit. a und b WRG 1959 unter einer Reihe von Vorschreibungen die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer geordneten Deponie für Sonderabfälle auf im einzelnen bezeichneten Grundstücken in der KG W sowie zur fallweisen Einbringung von Sickerwässern in den P-Bach; dabei wurde gemäß § 112 Abs. 1 WRG 1959 für die Bauvollen... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BauO Stmk 1968 §57 Abs1 litj;WRG 1959 §112 Abs1;WRG 1959 §112 Abs2;WRG 1959 §27 Abs1 litf;
Rechtssatz: Die Novelle zur Stmk BauO 1968 vom 14.Juli 1987, womit gemäß § 57 Abs 1 lit j Stmk BauO 1968 "insbesondere Ablagerungsplätze für Müll" für bewilligungspflichtig erklärt wurd... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1;WRG 1959 §29;WRG 1959 §70 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1887/71 E 21. Jänner 1972 VwSlg 8150 A/1972 RS 1 Stammrechtssatz Die vom Eigentümer des belasteten Gutes begehrte Aufhebung einer im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit ist gleichzeitig mit der Feststellung des Erlöschens des Wasserrechtes auszusprechen. (Die Frage der Entbehrlichkeit solcher ... mehr lesen...
Dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge stellte die belangte Behörde mit diesem im Instanzenzug erlassenen Bescheid in Bestätigung des Spruchabschnittes I des zugrundeliegenden erstinstanzlichen Bescheides der Wasserrechtsbehörde erster Instanz (WB) vom 2. August 1990, gemäß § 27 Abs. 1 lit. c WRG 1959 das Erlöschen des dem Beschwerdeführer mit Bescheid der WB vom 6. März 1964 erteilten Wasserbenutzungsrechtes zur Versickerung ger... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991070111.X01 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. April 1988 bewilligte der Landeshauptmann von Kärnten (LH) gemäß §§ 32 Abs. 2 lit. a, 99 Abs. 1 lit. c 105 und 111 Abs. 1 und 2 WRG 1959 unter bestimmten Bedingungen und Auflagen der Beschwerdeführerin und dem Reinhalteverband V (RHV) die betrieblichen Maßnahmen zur Abwassererfassung und Kreislaufschließung sowie die Anlagen des RHV zur Entsorgung der Abwässer der Beschwerdeführerin und der kommunalen Abwässer nach Maßgabe der vorgelegten Projekte sowie die Einlei... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §112 Abs1;WRG 1959 §112 Abs2;WRG 1959 §27 Abs1 litf;
Rechtssatz: Ein Fristverlängerungsantrag iSd § 112 Abs 2 WRG ist dann als rechtzeitig gestellt zu betrachten, wenn er vor Ablauf einer im Bewilligungsbescheid gesetzten Baubeginnfrist und Bauvollendungsfrist gestellt wurde (Hinweis E 19.10.1982, 82/07/0138, VwSlg 10858 A/1982). European Case ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §112 Abs2;WRG 1959 §27 Abs1 litf;
Rechtssatz: Kann der Bf triftige
Gründe: iSd § 112 Abs2 WRG geltend machen, hat er einen gesetzlichen Anspruch auf die beantragte Fristverlängerung (Hinweis E 22.6.1964, 1654/63, VwSlg 6381 A/1964). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989070138.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Am X-Bach bestehen im Bereich der Marktgemeinde T drei nacheinander das Gefälle dieser Bachstrecke ausnützende Wasserkraftwerkanlagen. Die oberste dieser Wasserkraftanlagen, die sogenannte Hauptstufe, besteht im wesentlichen aus einer Wehranlage, von der eine Druckrohrleitung zum Krafthaus der Hauptstufe führt, und einem Ausgleichsbecken für das im Krafthaus abgearbeitete Wasser. Vom Ausgleichsbecken der Hauptstufe zweigt eine Druckrohrleitung zum unterhalb liegenden Krafthaus des sog... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §13 Abs3;WRG 1959 §27 Abs1 litg;WRG 1959 §28 Abs1;
Rechtssatz: Das statuierte Erfordernis, die beabsichtigte Wiederherstellung einer zerstörten Wasserbenutzungsanlage unter Vorlage von Plänen anzuzeigen, kann nicht dahin verstanden werden, daß das Fehlen solcher Beilagen als nicht verbesserungsfähiger Mangel angesehen werden müßte. Das Fehlen dera... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;VwRallg; WRG 1959 §27 Abs1 litf; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 z... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 31. Juli 1985 stellte die Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis gemäß §§ 38, 98 und 121 Abs. 1 WRG 1959 fest, daß den Vorschreibungen des Bescheides derselben Behörde vom 21. Mai 1984, betreffend die (nachträgliche) wasserrechtliche Bewilligung der Aufschüttung einer Hoffläche der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei im Hochwasserabflußbereich des S-baches zur Herstellung eines Lkw-Parkplatzes, entsprochen worden sei und die besagte... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1;WRG 1959 §27 Abs4;
Rechtssatz: Das WRG stellt die Bedingung (im uneigentlichen Sinn) in der Bedeutung der Auflage in den Vordergrund. Dafür stellt § 27 Abs 4 WRG einen Beleg dar - denn die Nichteinhaltung einer aufschiebenden Bedingung bedürfte nicht der dort vorgesehenen Erklärung der Verwirkung der B... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 12. März 1986 wurde auf Ansuchen der Beschwerdeführerin die Frist für das Erlöschen des unter PZl. 229 im Wasserbuch des Verwaltungsbezirkes Eferding eingetragenen Wasserbenutzungsrechtes (Nutzung der auf dem Grundstück n1, KG X, aufgehenden Bohrquelle zum Betrieb eines Heilbades - Heilquelle Y) bis 31. Mai 1987 erstreckt (Spruchteil I). 1. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich v... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 litg;WRG 1959 §27 Abs2;
Rechtssatz: Für das Erlöschen eines Wasserbenutzungsrechtes ist im Grunde des § 27 Abs 1 lit g WRG 1959 allein der Umstand maßgebend, ob sich die zur Wasserbenützung erforderlichen Anlagen schon über drei Jahre ein einem betriebunfähigen Zustand befinden (Hinweis auf E 15.12.1972, 1257/72). Ist diese Voraussetzung erfüllt, so erlischt ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 30. August 1984 stellte der im Devolutionsweg angerufene Landeshauptmann von Kärnten als Wasserrechtsbehörde erster Instanz auf Grund einer Anzeige der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei gemäß § 28 WRG 1959 unter einer Reihe von Vorschreibungen fest, daß die (vom Mitbeteiligten) "beabsichtigte Wiederherstellung der anläßlich des Murenabganges im S-bach am 11. September 1983 zerstörten Wasserkraftanlage (provisorische Bachableitung)"... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §112 Abs1;WRG 1959 §112 Abs2;WRG 1959 §21 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §28;
Rechtssatz: Eine gem § 21 Abs 1 WRG 1959 für die Benutzung eines Gewässers bestimmte Zeitdauer kann nicht - nach Art des § 112 (Abs 2) WRG 1959 - erstreckt werden; zur Festsetzung einer neuen zeitlichen Beschränkung (oder deren Aufhebung) bedarf e... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte (MB) betreibt seit Jahren in X bei St. Pölten eine Fischzuchtanlage. Das Wasser zur Speisung dieser Anlage entnimmt er mit wasserrechtlicher Bewilligung der sogenannten B auf dem der Beschwerdeführerin gehörigen Grundstück Nr. 404/1. Gegenstand des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist die wasserrechtliche Überprüfung von mit Bescheiden der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten (BH) vom 15. Oktober 1963 sowie des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH)... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1 litf;
Rechtssatz: Der letzte Satz des § 121 Abs 1 WRG 1959 stellt eine Ausnahme von der Regel des § 27 Abs 1 lit f WRG 1959 dar (Hinweis auf E 7.7.1980, 1692/80). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987070062.X04 Im RIS seit 21.03.2006 Zuletzt... mehr lesen...