Mit Bescheid vom 8. Mai 1990 stellte die Bezirkshauptmannschaft (BH) gemäß § 27 Abs. 1 lit. g WRG 1959 das Erlöschen des zugunsten der Beschwerdeführerin unter Postzahl XY in das Wasserbuch eingetragenen Wasserbenutzungsrechtes zur Wasserentnahme aus der K für Wiesenbewässerungszwecke fest und behielt gleichzeitig die allfällige Anordnung letztmaliger Vorkehrungen einem gesonderten Bescheid vor. Begründend führte die Behörde aus, eine Besichtigung im Zuge einer Wasserrechtsverhandlung... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 litg;
Rechtssatz: Ist die Wiederinstandsetzung einer Anlage erst nach Ablauf des in § 27 Abs 1 lit g WRG angeführten Zeitraumes und somit nach Eintritt des Erlöschens des Wasserbenutzungsrechtes vorgenommen worden, so kann einer Behörde nicht entgegengetreten werden, wenn sie der nachträglichen Wiederinstandsetzung der Anlage keinerlei Bedeutung für die Frage... mehr lesen...
In der Gemeinde V befindet sich im X-Fluß km 10,22 das M-Wehr, von welchem rechtsufrig ein Werksgraben (M-Bach) abzweigt, welcher bei km 7,58 wieder in den X-Fluß mündet. An diesem M-Bach befinden sich mehrere Wasserkraftanlagen, darunter auch die im Wasserbuch für den politischen Bezirk Gmunden unter Postzahl eingetragene sogenannte "NN-Schmied". Der Verhandlungsschrift der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 20. März 1984 ist zu entnehmen, daß der seinerzeitige Anlageneigentümer und ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Der Erwerber einer Liegenschaft, mit der ein zum Zeitpunkt des Erwerbes bereits erloschenes Wasserbenutzungsrecht verbunden war, kommt nicht als Rechtsnachfolger des seinerzeit Wasserberechtigten und somit auch nicht als derjenige in Betracht, dessen Wasserbenutzungsrecht erloschen ist (Hinweis E 12.3.1991, 87/07/0015). ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. August 1988 erklärte der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft aufgrund des Antrages der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei vom 30. Juli 1986 und deren für gerechtfertigt erachteten Devolutionsantrages vom 2. Jänner 1988 die durch das mit Ablauf des 30. Juli 1985 eingetretene Erlöschen des im Wasserbuch für den Verwaltungsbezirk Kufstein unter Post-Zahl nn1 eingetragenen Wasserbenutzungsrechtes entbehrlich gewordenen, nich... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 5. September 1980 erteilte der Landeshauptmann von Steiermark dem Rechtsvorgänger der Beschwerdeführerin gemäß § 32 Abs. 2 lit. a und b WRG 1959 unter einer Reihe von Vorschreibungen die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer geordneten Deponie für Sonderabfälle auf im einzelnen bezeichneten Grundstücken in der KG W sowie zur fallweisen Einbringung von Sickerwässern in den P-Bach; dabei wurde gemäß § 112 Abs. 1 WRG 1959 für die Bauvollen... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BauO Stmk 1968 §57 Abs1 litj;WRG 1959 §112 Abs1;WRG 1959 §112 Abs2;WRG 1959 §27 Abs1 litf;
Rechtssatz: Die Novelle zur Stmk BauO 1968 vom 14.Juli 1987, womit gemäß § 57 Abs 1 lit j Stmk BauO 1968 "insbesondere Ablagerungsplätze für Müll" für bewilligungspflichtig erklärt wurd... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1;WRG 1959 §29;WRG 1959 §70 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1887/71 E 21. Jänner 1972 VwSlg 8150 A/1972 RS 1 Stammrechtssatz Die vom Eigentümer des belasteten Gutes begehrte Aufhebung einer im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit ist gleichzeitig mit der Feststellung des Erlöschens des Wasserrechtes auszusprechen. (Die Frage der Entbehrlichkeit solcher ... mehr lesen...
Dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge stellte die belangte Behörde mit diesem im Instanzenzug erlassenen Bescheid in Bestätigung des Spruchabschnittes I des zugrundeliegenden erstinstanzlichen Bescheides der Wasserrechtsbehörde erster Instanz (WB) vom 2. August 1990, gemäß § 27 Abs. 1 lit. c WRG 1959 das Erlöschen des dem Beschwerdeführer mit Bescheid der WB vom 6. März 1964 erteilten Wasserbenutzungsrechtes zur Versickerung ger... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991070111.X01 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. April 1988 bewilligte der Landeshauptmann von Kärnten (LH) gemäß §§ 32 Abs. 2 lit. a, 99 Abs. 1 lit. c 105 und 111 Abs. 1 und 2 WRG 1959 unter bestimmten Bedingungen und Auflagen der Beschwerdeführerin und dem Reinhalteverband V (RHV) die betrieblichen Maßnahmen zur Abwassererfassung und Kreislaufschließung sowie die Anlagen des RHV zur Entsorgung der Abwässer der Beschwerdeführerin und der kommunalen Abwässer nach Maßgabe der vorgelegten Projekte sowie die Einlei... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §112 Abs1;WRG 1959 §112 Abs2;WRG 1959 §27 Abs1 litf;
Rechtssatz: Ein Fristverlängerungsantrag iSd § 112 Abs 2 WRG ist dann als rechtzeitig gestellt zu betrachten, wenn er vor Ablauf einer im Bewilligungsbescheid gesetzten Baubeginnfrist und Bauvollendungsfrist gestellt wurde (Hinweis E 19.10.1982, 82/07/0138, VwSlg 10858 A/1982). European Case ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §112 Abs2;WRG 1959 §27 Abs1 litf;
Rechtssatz: Kann der Bf triftige
Gründe: iSd § 112 Abs2 WRG geltend machen, hat er einen gesetzlichen Anspruch auf die beantragte Fristverlängerung (Hinweis E 22.6.1964, 1654/63, VwSlg 6381 A/1964). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989070138.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Am X-Bach bestehen im Bereich der Marktgemeinde T drei nacheinander das Gefälle dieser Bachstrecke ausnützende Wasserkraftwerkanlagen. Die oberste dieser Wasserkraftanlagen, die sogenannte Hauptstufe, besteht im wesentlichen aus einer Wehranlage, von der eine Druckrohrleitung zum Krafthaus der Hauptstufe führt, und einem Ausgleichsbecken für das im Krafthaus abgearbeitete Wasser. Vom Ausgleichsbecken der Hauptstufe zweigt eine Druckrohrleitung zum unterhalb liegenden Krafthaus des sog... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §13 Abs3;WRG 1959 §27 Abs1 litg;WRG 1959 §28 Abs1;
Rechtssatz: Das statuierte Erfordernis, die beabsichtigte Wiederherstellung einer zerstörten Wasserbenutzungsanlage unter Vorlage von Plänen anzuzeigen, kann nicht dahin verstanden werden, daß das Fehlen solcher Beilagen als nicht verbesserungsfähiger Mangel angesehen werden müßte. Das Fehlen dera... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1;WRG 1959 §27 Abs4;
Rechtssatz: Das WRG stellt die Bedingung (im uneigentlichen Sinn) in der Bedeutung der Auflage in den Vordergrund. Dafür stellt § 27 Abs 4 WRG einen Beleg dar - denn die Nichteinhaltung einer aufschiebenden Bedingung bedürfte nicht der dort vorgesehenen Erklärung der Verwirkung der B... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 litg;WRG 1959 §27 Abs2;
Rechtssatz: Für das Erlöschen eines Wasserbenutzungsrechtes ist im Grunde des § 27 Abs 1 lit g WRG 1959 allein der Umstand maßgebend, ob sich die zur Wasserbenützung erforderlichen Anlagen schon über drei Jahre ein einem betriebunfähigen Zustand befinden (Hinweis auf E 15.12.1972, 1257/72). Ist diese Voraussetzung erfüllt, so erlischt ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §112 Abs1;WRG 1959 §112 Abs2;WRG 1959 §21 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §28;
Rechtssatz: Eine gem § 21 Abs 1 WRG 1959 für die Benutzung eines Gewässers bestimmte Zeitdauer kann nicht - nach Art des § 112 (Abs 2) WRG 1959 - erstreckt werden; zur Festsetzung einer neuen zeitlichen Beschränkung (oder deren Aufhebung) bedarf e... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1 litf;
Rechtssatz: Der letzte Satz des § 121 Abs 1 WRG 1959 stellt eine Ausnahme von der Regel des § 27 Abs 1 lit f WRG 1959 dar (Hinweis auf E 7.7.1980, 1692/80). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987070062.X04 Im RIS seit 21.03.2006 Zuletzt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §33 Abs4;B-VG Art7 Abs1;StGG Art2;VwRallg;WRG 1959 §112 Abs1;WRG 1959 §112 Abs2;WRG 1959 §112 Abs5;WRG 1959 §27 Abs1 litf; Beachte Vorgeschichte:84/07/0133 E 26. Juni 1984;
Rechtssatz: Der VwGH vermag keine Gleichheitswidrigkeit darin zu erblicken,... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 lita;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Die im § 29 Abs 1 WRG 1959 vorgesehene Anordnung letztmaliger Vorkehrungen ist dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Zweck dieser
Norm: zufolge nur für aufgelassene, nicht jedoch (auch) für (noch bzw. weiter) in Betrieb stehende Anlagen zulässig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 lita;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Verwirklichung des Erlöschenstatbestandes des § 27 Abs 1 lit a WRG 1959 ist lediglich, dass der Wasserberechtigte den Verzicht der Wasserrechtsbehörde zur Kenntnis gebracht hat. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987070091.X01 Im RIS seit 19... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 lita;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;
Rechtssatz: Letztmalige Vorkehrungen gemäß § 29 Abs 1 WRG 1959 haben sich ausschließlich gegen den scheidenden Wasserberechtigten zu richten. Diesem können nur bestimmte und befristete Vorkehrungen, nicht aber auch die dauernde Erhaltung der Anlage aufgetragen werden (Hinweis E 13.10.1960, 0720/59, VwSlg 5385 A/1960).... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;AVG §9;KO §1;WRG 1959 §27 Abs1 lita;
Rechtssatz: Der Konkursmasseverwalter kann dann gültig auf ein Wasserbenutzungsrecht des Gemeinschuldners verzichten, wenn er damit im Rahmen der ihm obliegenden Förderung der Verwertung der Konkursmasse handelt (Hinweis E 28.4.1981, 81/07/0035). Schlagworte Mass... mehr lesen...