Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §21 Abs3 idF 1990/252;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Die Rechtswirkungen des § 21 Abs 3 Satz 3 WRG idF BGBl 1990/252 können durch eine im Geltungsbereich der Rechtslage vor dieser Gesetzesänderung erfolgte Antragstellung auf Wiederverleihung eines Wasserbenutzungsrechtes nicht herbeigeführt werden (Hinweis ... mehr lesen...
Mit Bescheid der mitbeteiligten Gemeinde vom 17. März 1992 wurde den damaligen Miteigentümern des Grundstückes Nr. 602/1 der Liegenschaft EZ 151, KG Altenburg, aufgetragen, "ihren Bau Wohnhaus Pragtal Nr. 16" an die gemeindeeigene Kanalisationsanlage anzuschließen und die von diesem Bau und den dazugehörigen Grundflächen anfallenden Abwässer in die gemeindeeigene Kanalisationsanlage einzuleiten. Aufgrund des Beschlusses des Bezirksgerichtes Perg vom 28. September 1995, TZ. 2912/95, is... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;BauO OÖ 1976 §35 Abs1;BauO OÖ 1976 §38 Abs2;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §29;
Rechtssatz: Ist mit rechtskräftigem Bescheid festgeste... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. November 1977 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Perg (kurz: BH) als Wasserrechtsbehörde den Beschwerdeführern die wasserrechtliche Bewilligung zur Einleitung der aus dem Wohnhaus auf der Grundparzelle Nr. 602/1, KG A., Gemeinde W., anfallenden geklärten Abwässer in einen unbenannten Zubringer des T.-Baches sowie die Errichtung der hiezu erforderlichen Anlagen nach Maßgabe der entsprechenden Projektunterlagen sowie weiteren Vorschreibungen. Die Bewilligung wurde ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs1 idF 1990/252;WRG 1959 §21 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/25 95/07/0232 1 Stammrechtssatz Eine Befristung iSd § 21 Abs 1 WRG ist eine dem Bescheid auf Bewilligung einer Wasserbenutzung beigefügte Nebenbestimmung, welche die Rechtswirksamkeit dieses Verwaltungsaktes von einem bestimmten künftigen Ereignis abhängig m... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Aufgrund des Wasserbuchbescheides des Landeshauptmannes von Tirol vom 24. Oktober 1986 war unter Postzahl 74 im Wasserbuch des Verwaltungsbezirkes Innsbruck-Land für den Erstbeschwerdeführer als Berechtigten auf der Liegenschaft EZ 492 II, Elektrizitätswerk auf Bauparzelle 1/2, KG N, ein Wasserbenutzungsrecht zum Betrieb einer Wasserkraftanlage mit dem Zweck der Erzeugung von elektrischer Energie... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §143;WRG 1959 §21;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §29 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/04/08 96/07/0153 1 Stammrechtssatz Das Erlöschen eines mit 31.12.1989 befristeten Wasserbenutzungsrechtes der Versickerung von Abwässern und die Wirkungen eines im Dezember 1989 gestellten Antrages auf "Verlängerung" dieses Re... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis vom 22. September 1992, 92/07/0128, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof eine vom Beschwerdeführer auch des vorliegenden Verfahrens gemeinsam mit einer anderen Partei erhobene Beschwerde gegen den Bescheid der auch hier belangten Behörde vom 23. Juni 1992 abgewiesen, mit welchem der Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol (LH) vom 28. April 1992 bestätigt wo... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 6. März 1972 wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß § 34 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) im Zusammenhalt mit der Verordnung des LH betreffend die Bestimmung eines Schongebietes für die Wasserspender der Wasserversorgungsanlage der Stadtgemeinde St. Pölten, LGBl. Nr. 343/1961, die wasserrechtliche Bewilligung zur Auffüllung der aufgelassenen Schottergrube auf dem Grundstück Nr. 1033 der KG Spratzern im Schong... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121;WRG 1959 §27 Abs1 litg;WRG 1959 §32 Abs6;
Rechtssatz: Weder das Erreichen des genehmigten Auffüllungsniveaus (hier: einer aufgelassenen Schottergrube) noch die gemäß § 121 WRG getroffene Feststellung der konsensgemäßen Ausführung des bewilligten Vorhabens stellen einen Erlöschenstatbestand dar. Insbesondere verwirklicht auch die Einstellung des Auffüllungsvorgang... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;VwRallg;WRG 1959 §111 Abs3;WRG 1959 §117;WRG 1959 §27 Abs1 litf;WRG 1959 §27 Abs1;WRG 1959 §60 Abs2;WRG 1959 §72 Abs1;
Rechtssatz: Ein durch das Wasserbenutzungsrecht betroffener, in seinen Entschädigungsansprüchen aber befriedigter Dritter hat keinen Rechtsanspruch auf die Feststellung des Erlöschens eines Wasse... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 28. April 1965 wurde der Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin "M"-Gesellschaft mbH gemäß §§ 11, 12, 32, 105 und 111 WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung "zur Errichtung einer stabilen Treibstofftankstelle auf den Parzellen Nr. 482/2 und 481 der KG H nach Maßgabe des dem Verfahren bzw. der mündlichen Verhandlung vorgelegenen Projektes" unter Nebenbestimmungen erteilt und ausgesprochen, daß das Wasserbenutzungsrecht im... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Die rechtlich verfehlte Annahme eines bestimmten Erlöschenstatbestandes iSd § 27 Abs 1 WRG belastet einen gemäß § 29 Abs 1 WRG erlassenen Feststellungsbescheid im Hinblick auf das Gebot der Anführung der angewendeten Gesetzesbestimmungen gemäß § 59 Abs 1 AVG allein noch nicht mit Rechtswidr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1;WRG 1959 §27 Abs6;
Rechtssatz: Soweit die Ausübung des Wasserrechts an Auflagen gebunden war, sind diese mit dessen Erlöschen ohne weiteres weggefallen, ohne daß es hiefür einer gesonderten Regelung bedürfte (Hinweis E 20.3.1986, 85/07/0009). Ist das Wasserbenutzungsrecht daher vor Inkrafttreten der WR... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1;WRG 1959 §29 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/28 90/07/0047 2 VwSlg 13570 A/1992 Stammrechtssatz Der Erwerber einer Liegenschaft, mit der ein zum Zeitpunkt des Erwerbes bereits erloschenes Wasserbenutzungsrecht verbunden war, kommt nicht als Rechtsnachfolger des seinerzeit Wasserberechtigten und somit auch ni... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;WRG 1959 §27 Abs1 lith;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Das Erlöschen eines Wasserbenutzungsrechtes gemäß § 27 Abs 1 lit h WRG idF vor der Nov 1990/252 tritt ex lege ein (Hinweis E 14.9.1993, 93/07/0095), der Feststellungsbescheid nach § 29 Abs 1 WRG ist deklarativ. Schlagworte Anspruch auf bescheidmäßige Erledigu... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §17;WRG 1959 §21 Abs5;WRG 1959 §27 Abs1 lith;WRG 1959 §64;
Rechtssatz: Im Geltungsbereich des WRG vor der WRGNov 1990 konnte der Erlöschenstatbestand des § 27 Abs 1 lit h WRG nur erfüllt sein, wenn der weggefallene oder eigenmächtig veränderte - aus dem wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid ersichtliche - Zweck für die Einräumung eines Zwangsrechtes (§ 64) oder für d... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 litg;WRG 1959 §27 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0079 E 12. Juli 1988 RS 1 Stammrechtssatz Für das Erlöschen eines Wasserbenutzungsrechtes ist im Grunde des § 27 Abs 1 lit g WRG 1959 allein der Umstand maßgebend, ob sich die zur Wasserbenützung erforderlichen Anlagen schon über drei Jahre ein einem betriebunfähigen Zustand befinden (Hinweis auf ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 litg;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: § 27 Abs 1 lit g WRG normiert ein Erlöschen des Wasserbenutzungsrechtes nur für den Fall, daß "die Unterbrechung der Wasserbenutzung über drei Jahre gedauert hat". Wann diese Frist abgelaufen ist, ist von entscheidungswesentlicher Bedeutung, weil letztmalige Vorkehrungen iSd § 29 Abs 1 WRG nur dem "bisher Berechtigten" vor... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. Juli 1979 hatte der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) der Beschwerdeführerin die wasserrechtliche Bewilligung zur Versickerung der in ihrer Maschinenfabrik anfallenden Abwässer - mit Ausnahme der Fäkalabwässer und der Abwässer aus der Werksküche - (sanitäre Abwässer, sanitäre Waschwässer und Betriebsabwässer) auf den Grundstücken Nr. 915 und 918/2 KG H. und zur Errichtung der hiefür erforderlichen Anlagen gemäß § 21 WRG 1959 befristet bis zum 31. Dezember ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §143;WRG 1959 §21;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Das Erlöschen eines mit 31.12.1989 befristeten Wasserbenutzungsrechtes der Versickerung von Abwässern und die Wirkungen eines im Dezember 1989 gestellten Antrages auf "Verlängerung" dieses Rechtes sind im Lichte der zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage de... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid vom 11. Mai 1971 genehmigte die Bezirkshauptmannschaft Gmunden (kurz: BH) als Wasserrechtsbehörde dem Beschwerdeführer die Errichtung einer Abwasserbeseitigungsanlage auf Parzelle NN, KG. S, Gemeinde Gmunden (vierkammerige Kläranlage, Sickerschacht, Versickerung der mechanisch gereinigten Abwässer auf derselben Parzelle), "... wenn die im Amtsgutachten der Verhandlungsschrift vom 6.5.1971 unter Abschnitt A, Ziffer 1 - 9, angeführten Bedingungen und Auflagen un... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §21 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Erteilt eine Behörde ein Recht auf Abwasserversickerung "befristet bis zur Möglichkeit des Anschlusses an eine Ortskanalisation mit zentraler Abwasserreinigung", so kommt damit klar zum Ausdruck, daß die Behörde den Bestand des Rechtes auf Abwasserversickerung au... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol (LH) vom 1. August 1995 wurde im Spruchpunkt I gemäß § 29 Abs. 1 WRG 1959 "festgestellt, daß die ... unter WBP nn und WBP nnn des Wasserbuches des Bezirksgerichtes Innsbruck-Land eingetragenen Wasserrechte zum Betrieb zweier Wasserkraftanlagen an der S nach § 27 Abs. 1 lit. c leg. cit. durch Ablauf der Zeit (die Wasserrechte waren befristet bis 11. Juli 1989 bzw. 31. Dezember 1990) erloschen sind". Unter Spruchpunkt II dieses Bescheides wur... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §105 Abs1;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §41 Abs1;WRG 1959 §41 Abs4;
Rechtssatz: Eine Partei, deren Wasserbenutzungsrecht betreffend Wasserkraftanlage als erloschen festgestellt ist, hat kein subjektiv-öffentliches Recht darauf, daß das Wasser weiterhin abgearbeitet und nicht "verschwendet" werde. S... mehr lesen...
Aufgrund des Wasserbuchbescheides des Landeshauptmannes von Tirol vom 24. Oktober 1986 ist unter Postzahl 74 im Wasserbuch des Verwaltungsbezirkes I.-L. für den Erstbeschwerdeführer als Berechtigten auf der Liegenschaft EZ 492 II, Elektrizitätswerk auf Bauparzelle 1/2, KG N., ein Wasserbenutzungsrecht zum Betrieb einer Wasserkraftanlage mit dem Zweck der Erzeugung von elektrischer Energie, befristet bis 31. Dezember 1990, eingetragen. Die Wasserkraftanlage liegt am rechten Ufer des S.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;VVG §10 Abs2 Z1;VVG §4 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Die Vollstreckung des Auftrages zur Durchführung letztmaliger Vorkehrungen gem § 29 Abs 1 WRG im Wege der Ersatzvornahme gem § 4 VVG ist nicht aus dem Grunde unzulässig, daß das Grundeigentum einer Person beeinträchtigt werden könnte, die dem Verfahren zur Erlassu... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 30. April 1981 wurde G. und R.K. die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Abwasserbeseitigungsanlage für das Erholungszentrum K. in V. erteilt. Das Wasserbenutzungsrecht wurde gemäß § 22 Abs. 1 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) mit der Anlage verbunden. Die Kläranlage wurde auf Parzelle 313, EZ. 378 der KG V. errichtet. Mit Bescheid des LH vom 10. Dezember 1987 wurde gegenüber der Konk... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 lita;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/07/0031
Rechtssatz: Eine verfassungskonforme Auslegung des § 29 Abs 3 WRG ist nach dem E vom 6.10.1972, 853/71, VwSlg 8292 A/1972, nur unter der Voraussetzung möglich, daß die zu einer Anlage gehörenden Wasserbauten nac... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis vom 19. Juni 1990, 88/07/0081, verwiesen. Den Gegenstand des damaligen wie des nunmehrigen Beschwerdeverfahrens bildet die von den mitbeteiligten Parteien des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) für sich in Anspruch genommene und von den nunmehrigen Beschwerdeführern bestrittene Parteistellung im Verfahren über die vom Rechtsvorgänger der nunmehrigen Beschwerdeführ... mehr lesen...