Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 lita;WRG 1959 §29 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0078 E 26. November 1987 RS 2 Stammrechtssatz Die im § 29 Abs 1 WRG 1959 vorgesehene Anordnung letztmaliger Vorkehrungen ist dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Zweck dieser Nor... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150
Rechtssatz: Unter der Wasserrechtsbehörde nach § 27 Abs 1 lit a WRG 1959 ist jene zu verstehen, welche zur Bewilligung des vom Verzicht betroffenen Wasserbenutzungsrechtes zuständig wäre. European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 lita;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;WRG 1959 §29 Abs4;WRG 1959 §50 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0151 93/07/0150
Rechtssatz: Im Kontext der Regelungen des § 29 Abs 4 WRG 1959 ebenso wie jener des letzten Satzes des § 29 Abs 3 legcit ist davon auszugehen, daß von einem vollstän... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis vom 19. November 1991, Zl. 88/07/0128, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid der belangten Behörde vom 14. September 1988, mit welchem die belangte Behörde den auf § 112 Abs. 2 WRG 1959 gestützten Antrag der Beschwerdeführerin vom 21. Dezember 1987 auf Verlängerung der Bauvollendungsfrist bis zum 1. September 1990 im Instanzenzug abgewiesen hatte,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;WRG 1959 §112 Abs2;WRG 1959 §27 Abs1 litf;
Rechtssatz: Ein Bescheid, der die Rechtslage verfügend gestaltet, umfaßt auch ein die Rechtslage feststellendes Element. Ein solches einem Verlängerungsbescheid nach § 112 Abs 2 WRG innewohnendes Element der Rechtslagenfeststellung erhält angesichts der Erlöschensbestimmung des § 27 Abs 1 lit f WRG be... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. Oktober 1983 bewilligte die Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan als Wasserrechtsbehörde erster Instanz dem F.S. und F.E. (Beschwerdeführer) über deren Antrag gemäß den Bestimmungen der §§ 9, 12, 98 und 111 WRG 1959 die Errichtung einer gemeinsamen Wasserversorgungsanlage in St. mit Fassung zweier auf den Parzellen 1 und 2, KG St., entspringenden Quellen nach Maßgabe der vorgelegten Projektsunterlagen und unter der im Punkt B) dieses Bescheides verfügten "V... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §112;WRG 1959 §27 Abs1 litf idF 1990/252;
Rechtssatz: § 27 Abs 1 lit f WRG meint die gemäß § 112 WRG festzusetzenden Baubeginnfristen und Bauvollendungsfristen. Verstreicht eine Bauvollendungsfrist, ohne daß eine (rechtzeitig beantragte) Fristverlängerung bewilligt wurde, so erlischt die wasserrechtliche Bewilligung bei einer Wasserbenutzungsanlage gemäß § 112 Abs 1 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1;
Rechtssatz: Das Erlöschen eines Wasserbenutzungsrechtes aufgrund eines im Abs 1 des § 27 WRG taxativ aufgezählten Erlöschentatbestandes tritt entweder kraft Gesetzes oder durch rechtsgestaltenden Bescheid ein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1990070149.X01 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §13a;WRG 1959 §112;WRG 1959 §121;WRG 1959 §27 Abs1 litf idF 1990/252;
Rechtssatz: Ergibt sich im Zuge des Überprüfungsverfahrens über eine Wasserbenutzungsanlage, daß die im Bewilligungsbescheid festgesetzte Bauvollendungsfrist überschritten wurde, so kann die Behörde die Bewilligung nur dann ausdrücklich für erloschen erklären, wenn die Bauvollen... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt (BH) als Wasserrechtsbehörde erster Instanz hat dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 24. Februar 1989 mitgeteilt, daß von Amts wegen festgestellt worden sei, daß das Wassernutzungsrecht für die Wasserkraft zum Betrieb einer hydroelektrischen Anlage und einer Säge auf den Parzellen Nr. .58, 668, 1111/1, je KG R., eingetragen unter Postzahl xxxx des Wasserbuches des Landes Kärnten bei der BH, "durch den Wegfall bzw. die Zerstörung wesentlicher Anl... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 litg;
Rechtssatz: Mit der Mitteilung der Wasserrechtsbehörde, daß "durch den Wegfall bzw die Zerstörung wesentlicher Anlagenteile und Unterbrechung der Wassernutzung über drei Jahre" das Wassernutzungsrecht "als erloschen anzusehen" und beabsichtigt sei, dieses Wassernutzungsrecht mit Löschungsbescheid, in welchen bestimmte, der betroffenen Partei bekanntgege... mehr lesen...
I. Aufgrund des Genehmigungsbescheides der Wasserrechtsbehörde vom 18. März 1926 war im Wasserbuch der Bezirkshauptmannschaft unter Postzahl xxx auf der im Eigentum des Stiftes XY stehenden Grundparzelle Nr. 51/1 für die Erstbeschwerdeführerin ein Wasserbenutzungsrecht eingetragen; hiebei handelt es sich um eine Wasserversorgungsanlage, aus welcher eine größere Anzahl Interessenten in der Gemeinde W Nutz- und Trinkwasser beziehen. Infolge einer von der Grundeigentümerin zwecks Durchfü... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die Frage, ob der Wasserberechtigte durch eine Verzichtserklärung bestehende Verpflichtungen gegenüber Dritten verletzt hat, ist für den Eintritt des Erlöschens eines Wasserbenutzungsrechtes unmaßgeblich (Hinweis Grabmayr-Roßmann, Das österreichische Wasserrecht, 03te Auflage, S 134). European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §8;VwRallg;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §27 Abs1 lita;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;
Rechtssatz: Die in einem Bescheid der Wasserrechtsbehörde getroffene Feststellung, daß das im Wasserbuch unter Postzahl X zugunsten der Gemeinde W eingetragene Wasserbenutzungsrecht für eine Wasser... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 lita;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Da § 29 Abs 1 WRG von einer Verzichtserklärung des bisher Berechtigten spricht, setzt dies die bescheidmäßige Zuerkennung einer wasserrechtlichen Bewilligung voraus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1990070036.X10 Im RIS seit 12.11.2001 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 lita;
Rechtssatz: Ein einmal abgegebener Verzicht auf ein Wasserrecht ist nicht widerrufbar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1990070036.X12 Im RIS seit 12.11.2001 Zuletzt aktualisiert am 10.05.2011 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §27 Abs1 lita;
Rechtssatz: Ein gemäß § 27 Abs 1 lit a WRG abgegebener Verzicht ist eine bedingungsfeindliche, nicht annahmebedürftige, doch ex post feststellungsbedürftige öffentlich-rechtliche Willenserklärung des "Berechtigten". (Hinweis Raschauer, Kommentar zum Wasserrecht Randziffer 2 f zu § 27 WRG). Schla... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §19;WRG 1959 §27 Abs1 lita;WRG 1959 §29 Abs1;WRG 1959 §29 Abs3;
Rechtssatz: Mitbenützungsberechtigten iSd § 19 WRG steht kein Wasserrecht, wohl aber das Recht zu, im Erlöschungsverfahren nach § 29 Abs 3 WRG das Begehren auf unentgeltliche Überlassung der vorhandenen Wasserbauten zu stellen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Bescheid der delegierten Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land (BH) vom 6. Mai 1981 wurde der Beschwerdeführerin die wasserrechtliche Bewilligung zur Einleitung der gereinigten häuslichen Abwässer aus den Objekten U. 60 und 61 in die Enns, sowie zur Errichtung und zum Betrieb der dazu dienenden Anlagen, befristet bis zur Möglichkeit des Anschlusses an eine Ort... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §112 Abs2;WRG 1959 §27 Abs1 litf;
Rechtssatz: Aus dem Umstand einer nach dem Erlöschen eines Wasserbenutzungsrechtes erfolgten Antragstellung auf neuerliche Verlängerung der Bauvollendungsfrist kann der (ehemals) Berechtigte deswegen gegen ein Erlöschen seines Wasserbenutzungsrechtes nichts für sich gewinnen, weil er keinen Anspruch darauf hat, daß die Wasserrechtsbeh... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1 litf;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Das Erlöschen eines Wasserbenutzungsrechtes aus dem Grunde des § 27 Abs 1 lit f WRG tritt - vom Fall des § 121 Abs 1 letzter Satz WRG abgesehen - kraft Gesetzes ein, der Erlöschensausspruch nach § 29 Abs 1 WRG wirkt nur deklarativ. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung erteilte mit Bescheid vom 12. August 1980 namens des Landeshauptmannes von Niederösterreich der Beschwerdeführerin gemäß den §§ 32, 99, 101 Abs. 3 und 111 WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung zur Ablagerung von sanitär einwandfreiem Material im Ausmaß von maximal 25.000m3 auf der Parzelle 147, KG X, unter verschiedenen "Bedingungen"; deren Punkt 13 lautet wie folgt: "Nach Beendigung der Ablagerungsarbeiten sowie zusätzlich in den darau... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §27 Abs1 litg;
Rechtssatz: Daß die Deponie seit ihrer Rekultivierung "außer Betrieb" stehe, "sich in keinem benützungsfähigen Zustand" befinde, "nicht mehr zur Ablagerung von Aushubmaterial und Abräumematerial verwendet" werden könne, "womit der im Bescheid vom 12. August 1980 bewilligte Zweck endgültig weggefallen" sei, ändert n... mehr lesen...
Dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge erteilte der Landeshauptmann von Tirol mit Bescheid vom 7. Oktober 1971 der mitbeteiligten Partei (mP) die wasserrechtliche Bewilligung zur Fassung und Ableitung der X-Quellen. Als Bauvollendungsfrist wurde der 30. Juni 1973 festgelegt. In der Folge wurden nur die Quellen 3, 6 und 7 gefaßt, Quelle 8 hingegen noch nicht. Mit Bescheid vom 28. April 1992 sprach der Landeshauptmann von Tirol gem... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;VwRallg;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §102 Abs2;WRG 1959 §112 Abs3;WRG 1959 §27 Abs1 litf;
Rechtssatz: Die Parteien des wasserrechtlichen Bewilligungsverfahrens und Überprüfungsverfahrens, die eine Herabsetzung der Baufrist nach § 112 Abs 3 WRG beantragt haben, haben nach stRsp des VwGH keinen rechtlichen Einf... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;VwRallg;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §102 Abs2;WRG 1959 §112 Abs3;WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1 litf;
Rechtssatz: Aus § 121 Abs 1 letzter Satz WRG kann - ungeachtet dessen, daß diese Bestimmung eine Ausnahme von der Regel des § 27 Abs 1 lit f WRG darstellt - eine Parteistellung desjenigen, der als Parte... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 1. Juni 1989 wies der im Devolutionsweg zuständig gewordene Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft unter Spruchpunkt II. - Spruchpunkt I. ist nicht bekämpft worden - den Antrag des beschwerdeführenden Stiftes (Beschwerdeführer) auf Feststellung des Erlöschens des mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 8. Februar 1984 der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei erteilten Wasserbenutzungsrechtes gemäß §§ 27 und 29 WRG 1959 in Ver... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 30. Juni 1988 verpflichtete die Bezirkshauptmannschaft (BH) die Beschwerdeführerin gemäß § 138 Abs. 2 WRG 1959, auf ihre Kosten bis längstens 30. Juni 1989 für die teilweise Abänderung der Stauanlage in der P (PZl. 23), und zwar die Ersetzung der ursprünglichen und bewilligten Holzpiloten, beginnend vom linken Ufer auf eine Länge von 20,50 m, durch Stahlspundwände und Ersetzung der hölzernen Schußtafel durch einen etwa 40 cm mächtigen Abschluß aus Beton sowie Ersetzun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;B-VG Art18 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §27 Abs1 litg;WRG 1959 §28 Abs1;
Rechtssatz: Die im konkreten Fall vom Wasserberechtigten nur behauptete, aber nicht nachgewiesene und in den Verwaltungsakten nicht aufscheinende angebliche Meinungsäußerung der BH anläßlich einer E... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121;WRG 1959 §15;WRG 1959 §27 Abs1 litf;
Rechtssatz: § 15 WRG sieht ein Recht des Fischereiberechtigten zur Überwachung des Vollzuges der einem Dritten erteilten wasserrechtlichen Bewilligung und der Einhaltung der gesetzten Ausführungsfristen nicht vor. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1989070182.X01 ... mehr lesen...