Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (LH) vom 9. September 1997 wurde zu Spruchpunkt I. ein zwischen der mitbeteiligten Partei des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) und einem Dritten abgeschlossenes Übereinkommen beurkundet, zu Spruchpunkt II. unter Berufung auf § 27 Abs. 1 lit. a WRG 1959 in Verbindung mit § 29 leg. cit. die zufolge Verzichtes der Wasserberechtigten bewirkte Einschränkung bestehender Wasserberechtigungen der MP und des Partner... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 litg;
Rechtssatz: Wenn die bewilligte Anlage durch die Auswirkung eines vor ihrer Errichtung und Fertigstellung eingetretenen Naturereignisses (hier: eines Murenabganges) in der bewilligten Gestalt nicht mehr errichtet werden kann, stellt dies keinen Sachverhalt dar, welcher der Erlöschensbestimmung des § 27 Abs. 1 lit. g WRG 1959 unterstellt werden kann. Die... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 9. März 2000, Zl. 99/07/0115, verwiesen. Mit dem damals angefochtenen Bescheid war - soweit im vorliegenden Zusammenhang von Interesse - im Instanzenzug gemäß den §§ 27 Abs. 1 lit. g sowie 29 Abs. 1 und 5 WRG 1959 festgestellt worden, dass das im Wasserbuch des Verwaltungsbezirkes N unter Postzahl 611 eingetragene Wasserrecht (zum Antrieb einer Säge - Schneebergersäge) erloschen sei. Gleichzeitig war ausgesprochen worden, dass da... mehr lesen...
Die k.k. Bezirkshauptmannschaft S erteilte mit Bescheid vom 30. Juni 1909 MK vulgo P gemäß § 86 des Kärntner Wasserrechtsgesetzes und § 12 der Kärntnerischen Bauordnung die Bewilligung zur Errichtung einer Teichanlage auf der Parzelle Nr. 320/1 KG S und zur Rekonstruktion der auf Parzelle Nr. 309 gleicher KG befindlichen Hausmühle unter Vorschreibung näher genannter Bedingungen. Dieser Bescheid bildet im Wasserbuch der Bezirkshauptmannschaft S (BH) unter Postzahl 1003 die mit Nr. 1 be... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 litg;WRG 1959 §29 Abs5;WRG 1959 §70 Abs1;
Rechtssatz: Für die Rechtmäßigkeit des Entfalles eines Ausspruches nach § 29 Abs. 5 WRG 1959 ist es ohne Belang, ob das nach § 27 Abs. 1 lit. g WRG 1959 erloschene Wasserrecht an einem Privatgewässer oder an einem öffentlichen Gewässer bestanden hat. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §21 Abs4 idF 1990/252;WRG 1959 §21 Abs4;WRG 1959 §21 Abs5;WRG 1959 §27 Abs1 lith;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Aus den Erläuterungen zur WRG-Novelle 1990 (1152 BlgNR XVII GP) geht im Zusammenhang mit der Novellierung des § 21 WRG 1959 hervor, dass § 21 Abs. 4 WRG 1959 idF 1990/252 vorsieht, dass eine Änderung des Zweckes der Was... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1 impl;WRG 1959 §27 Abs1 lith;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Ist eine Wasserbenutzungsart (hier: Wasserrecht zum Betrieb eines Eislaufteiches) von einer wasserrechtlichen Bewilligung gar nicht umfasst, so werden die Wasserberechtigten dadurch, dass ein solches, wasserrechtlich nicht existierendes Recht als erloschen festgestellt wird, au... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §17;WRG 1959 §21 Abs4 idF 1990/252;WRG 1959 §21 Abs5;WRG 1959 §27 Abs1 lith;
Rechtssatz: Nach § 21 Abs 5 WRG 1959 in der Stammfassung(vor der Novelle 1990/252)führte der Wegfall oder die eigenmächtige Veränderung des Zweckes nur dann zum Erlöschen des Wasserrechtes, wenn dieser Zweck seinerzeit für die Einräumung eines Zwangsrech... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs4;WRG 1959 §27 Abs1 lith;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zum Vorliegen einer Zweckbindung iSd § 21 Abs 4 WRG 1959 des Wasserbenutzungsrechtes an die Nutzung als Badeanstalt (Volksbad) in einem Verfahren gemäß § 27 Abs 1 lit h iVm § 29 Abs 1 WRG 1959. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2001070064.X02 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. Juni 1980 hatte der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) dem Beschwerdeführer, gestützt u.a. auf § 32 WRG 1959 i.V.m. § 2 lit. c der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 11. April 1969 zum Schutze des Grundwasservorkommens in der Mitterndorfer Senke, BGBl. Nr. 126/1969, die wasserrechtliche Bewilligung zur Herstellung eines Baggerteiches mit einer Gesamtfläche von ca. 16 ha auf näher genannten Grundstücken "zur Schotterentnahme von ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §107;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §27 Abs1 litf;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Die Feststellung des Erlöschens eines Wasserbenutzungsrechtes setzt eine über dieses Thema abgeführte mündliche Verhandlung nicht voraus (Hinweis E 20.7.1995, 95/07/0051,VwSlg 14293 A/1995). Unter diesem Gesichtspunkt ist es nicht als rechtswidrig zu erkennen, wenn der LH den Abspruch üb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §38;WRG 1959 §112 Abs2;WRG 1959 §27 Abs1 litf;
Rechtssatz: Auch nach der Rechtslage vor der WRGNov 1997, BGBl I Nr 1997/074, bildete das rechtliche Schicksal des (auch) gestellten Antrages auf Verlängerung der Bauvollendungsfrist für das im Bescheid des LH vom 2.6.1980 bewilligte Vorhaben eine streiterhebliche Vorfrage für die Beurteilung des Vorl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §112 Abs1;WRG 1959 §112 Abs2;WRG 1959 §21 Abs3;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §27 Abs1 litf;
Rechtssatz: § 21 Abs 3 WRG hat in seiner am 25.12.1985 geltenden Fassung keine Bestimmung des Inhaltes enthalten, dass der Ablauf der Bewilligungsdauer im Falle eines rechtzeitig gestellten Ansuchens um Wiederverleihung eines bereits au... mehr lesen...
In der Katastralgemeinde Rekawinkel besteht eine Wasserversorgungsanlage, die der Versorgung des ehemaligen Gutes Quellenhof mit Trink- und Nutzwasser diente und deren Errichtungszeitpunkt in den ersten beiden Jahrzehnten unseres Jahrhunderts anzusiedeln, aber nicht mehr genau festzustellen ist. Im Zuge zahlreicher Grundteilungen wurden zwischen den Eigentümern der Teilungsgrundstücke Wasserleitungsdienstbarkeiten begründet und bücherlich einverleibt. Im Jahre 1982 waren rund 30 Haush... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 7. Mai 1996 wurde der beschwerdeführenden Partei die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb des Kraftwerkes "K" erteilt. Spruchabschnitt VII dieses Bescheides lautet: "Gemäß § 112 Abs. 1 WRG 1959 wird die Baubeginnsfrist mit 1.9.1996, die Bauvollendungsfrist mit 1.9.1999 bestimmt. Auf die Rechtsfolgen des § 27 Abs. 1 lit. f WRG 1959, wonach durch Unterlassung der fristgerechten Fertigstellung der Anlage das Erlö... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §112 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1 litf;WRGNov 1997 Art1 Z51;WRGNov 1997 Art2 Abs1;
Rechtssatz: Durch die WRGNov 1997, BGBl 1997/I/074, wurde der gesamte § 112 Abs 1 WRG neu gefasst, wobei das Erfordernis eines Hinweises auf die Rechtsfolgen des § 27 Abs 1 lit f WRG bei der Fristsetzung im Bescheid entfallen ist. Dies bedeutet, dass der... mehr lesen...
Index: L37293 Wasserabgabe NiederösterreichL69303 Wasserversorgung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WasserleitungsanschlußG NÖ 1978;WRG 1959 §21;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Wenn der von der Feststellung des Erlöschens nach § 29 Abs 1 WRG Betroffene kraft Antragstellung rechtlich auch als Betreiber der Anlage (hier Wasserversorgungsanlag... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Nur dem bisher Berechtigten darf die Beh notwendige letztmalige Vorkehrungen nach § 29 Abs 1 WRG auftragen (Hinweis E 14.5.1997, 96/07/0249; E 14.12.1995, 93/07/0189; E 20.7.1995, 95/07/0051, VwSlg 14293 A/1995). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1996070149.X01 ... mehr lesen...
Index: L37293 Wasserabgabe NiederösterreichL69303 Wasserversorgung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WasserleitungsanschlußG NÖ 1978 §1 Abs1;WasserleitungsanschlußG NÖ 1978 §2 Abs1;WasserleitungsanschlußG NÖ 1978 §2 Abs2;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Erlässt die Gemeindebehörde nach dem NÖ WasserleitungsanschlussG 1978 einem Grundeigentüme... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §112;WRG 1959 §27 Abs1 litf;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des VwGH zu § 112 WRG idF vor der WRGNov 1997, BGBl 1997/I/074, erlosch die wasserrechtliche Bewilligung bei einer Wasserbenutzungsanlage nur dann kraft Gesetzes, wenn im wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid auf die Rechtsfolgen des § 27 Abs 1 lit f WRG hingewiesen wurde (Hinweis E 18.1.1994, 90/07/014... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art7;VwRallg;WRG 1959 §112 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1 litf;WRGNov 1997 Art1 Z51;WRGNov 1997 Art2 Abs1;
Rechtssatz: Da der wasserrechtliche Bewilligungsbescheid aus dem Jahr 1996 hinsichtlich der Baubeginnsfrist keinen Hinweis auf § 27 Abs 1 lit f WRG enthielt, schuf er eine Rechtslage, der zufolge das Übersch... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten (LH) vom 30. Jänner 1998 wurde der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung eines Kraftwerkes am K.-Bach unter Vorschreibung verschiedener Bedingungen erteilt. Eine gegen diesen Bescheid von der zur wasserrechtlichen Bewilligungsverhandlung nicht geladen gewesenen Beschwerdeführerin erhobene Berufung wurde mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid mit der Begründung: zu... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §27 Abs1 litg;WRG 1959 §27 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0079 E 12. Juli 1988 RS 1 Stammrechtssatz Für das Erlöschen eines Wasserbenutzungsrechtes ist im Grunde des § 27 Abs 1 lit g WRG 1959 allein der Umstand maßgebend, ob sich die zur Wasserbenützung erforderlichen Anlagen schon über drei Jahre ein einem betriebunfähigen Zustand befinden (Hinweis auf ... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der Ablichtung des angefochtenen Bescheides läßt sich folgender Sachverhalt entnehmen: Mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol (LH) vom 22. Juli 1925 war B.L. die wasserrechtliche Bewilligung zum Bau und Betrieb einer Kraftwerksanlage auf die Dauer von 60 Jahren erteilt worden. Mit Anbringen vom 24. Mai 1976 hatte die B.L. OHG beim LH die Wiederverleihung dieses Wasserbenutzungsrechtes begehrt, welchem Antrag mit Bescheid... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §21 Abs3 idF 1990/252;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Die Rechtswirkungen des § 21 Abs 3 Satz 3 WRG idF BGBl 1990/252 können durch eine im Geltungsbereich der Rechtslage vor dieser Gesetzesänderung erfolgte Antragstellung auf Wiederverleihung eines Wasserbenutzungsrechtes nicht herbeigeführt werden (Hinweis ... mehr lesen...
Mit Bescheid der mitbeteiligten Gemeinde vom 17. März 1992 wurde den damaligen Miteigentümern des Grundstückes Nr. 602/1 der Liegenschaft EZ 151, KG Altenburg, aufgetragen, "ihren Bau Wohnhaus Pragtal Nr. 16" an die gemeindeeigene Kanalisationsanlage anzuschließen und die von diesem Bau und den dazugehörigen Grundflächen anfallenden Abwässer in die gemeindeeigene Kanalisationsanlage einzuleiten. Aufgrund des Beschlusses des Bezirksgerichtes Perg vom 28. September 1995, TZ. 2912/95, is... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;BauO OÖ 1976 §35 Abs1;BauO OÖ 1976 §38 Abs2;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §29;
Rechtssatz: Ist mit rechtskräftigem Bescheid festgeste... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. November 1977 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Perg (kurz: BH) als Wasserrechtsbehörde den Beschwerdeführern die wasserrechtliche Bewilligung zur Einleitung der aus dem Wohnhaus auf der Grundparzelle Nr. 602/1, KG A., Gemeinde W., anfallenden geklärten Abwässer in einen unbenannten Zubringer des T.-Baches sowie die Errichtung der hiezu erforderlichen Anlagen nach Maßgabe der entsprechenden Projektunterlagen sowie weiteren Vorschreibungen. Die Bewilligung wurde ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs1 idF 1990/252;WRG 1959 §21 Abs1;WRG 1959 §27 Abs1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/25 95/07/0232 1 Stammrechtssatz Eine Befristung iSd § 21 Abs 1 WRG ist eine dem Bescheid auf Bewilligung einer Wasserbenutzung beigefügte Nebenbestimmung, welche die Rechtswirksamkeit dieses Verwaltungsaktes von einem bestimmten künftigen Ereignis abhängig m... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Aufgrund des Wasserbuchbescheides des Landeshauptmannes von Tirol vom 24. Oktober 1986 war unter Postzahl 74 im Wasserbuch des Verwaltungsbezirkes Innsbruck-Land für den Erstbeschwerdeführer als Berechtigten auf der Liegenschaft EZ 492 II, Elektrizitätswerk auf Bauparzelle 1/2, KG N, ein Wasserbenutzungsrecht zum Betrieb einer Wasserkraftanlage mit dem Zweck der Erzeugung von elektrischer Energie... mehr lesen...