Im Wasserbuch für den Verwaltungsbezirk B war zu Postzahl 6 für das Zisterzienserstift H das Wasserbenutzungsrecht für eine Wasserkraftanlage an der T eingetragen. In der Anlagenbeschreibung der Wasserbucheintragung heißt es, dass die Stauanlage für die gegenständliche Wasserkraftanlage und für das an dem selben Werkskanal gelegene untere Nachbarwerk Postzahl 8 die ortsübliche Bezeichnung "R" trägt. In den Bestimmungen über die Erhaltungspflicht war bei dieser Wasserbucheintragun... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138;WRG 1959 §50 Abs1;
Rechtssatz: Ob es sich bei der Neugestaltung einer Stauanlage als Klappenwehr gegenüber ihrem vorigen Bestand als Segmentwehr um eine eigenmächtige Neuerung im Sinne des § 138 WRG 1959 oder um eine den Rahmen der Erfüllung der Instandhaltungspflicht nach § 50 Abs. 1 WRG 1959 nicht sprengende Maßnahme gehandelt hat, ist sachverhaltsbezogen danac... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art130 Abs2;VwRallg;WRG 1959 §138;
Rechtssatz: Der Wasserrechtsbehörde ist bei der Auswahl zwischen mehreren Personen, die eine eigenmächtige Neuerung vorgenommen haben, als Adressaten eines wasserpolizeilichen Auftrages, zwar nicht freies Belieben, jedoch Ermessen eingeräumt, welches im Sinne des Gesetze... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;WRG 1959 §138; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/07/0098 E 25. Oktober 1994 RS 1
(hier betreffend wasserpolizeilichen Auftrag) Stammrechtssatz Die umfassende reformatorische Befugnis der Berufungsbehörde findet ihre gesetzliche Begrenzung durch die Entscheidung "in der Sache" insofern als es der Berufungsbehörde verwehrt ist, aus Anlaß ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 1. Dezember 1998 teilte die Beschwerdeführerin der Bezirkshauptmannschaft F (BH) mit, der Mitbeteiligte wolle auf dem Grundstück Nr. 5/1 der KG O Baggerarbeiten zur Errichtung eines Teiches durchführen. Die Beschwerdeführerin sei Anrainerin mit dem Grundstück Nr. 5/2, auf dem sich ein wasserrechtlich bewilligter Feuerlösch- und Fischteich befinde. Durch die geplanten Baggerarbeiten im Nahebereich der Kalkgruberquelle, aus der ihr Teich gespeist werde, würde das Wa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56 impl;WRG 1959 §138;
Rechtssatz: Eine Feststellung über die wasserrechtliche Bewilligungspflicht einer geplanten Maßnahme ist unzulässig, wenn der Nachbar die Möglichkeit hat, im Falle der Verwirklichung der Maßnahmen mit einem Antrag nach § 138 WRG 1959 vorzugehen (Hinweis E 25.10.1994, 92/07/0102, mit weiteren Ausführungen zur Zulässigkeit vo... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. Juni 2001 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Z (BH) den Beschwerdeführern gemäß § 9 Abs. 2 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) die nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung zum Betrieb einer Wasserversorgungsanlage auf den Grundstücken Nr. 498/1 und 421 der KG T (Spruchabschnitt I). Unter der Überschrift "Maßnahmen" wird die Anlage im Spruch: des erstinstanzlichen Bescheides wie folgt beschrieben: "Entsprechend Befund und Gutachten des wasserbautechnischen un... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §138;WRG 1959 §9 Abs2;
Rechtssatz: Wird von demjenigen, der eine wasserrechtliche Bewilligung für eine Anlage beantragt, die nur wegen der Berührung fremder Rechte bewilligungspflichtig sein könnte, das Vorliegen eines Privatrechtstitels behauptet, der den Zugriff auf diese fremden Rechte abdeckt, dann ist es nicht Sache der Wass... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §38;VwRallg;WRG 1959 §138;WRG 1959 §9 Abs2;
Rechtssatz: Wenn eine Anlage zur Wasserbenutzung wegen der Berührung von fremden Rechten, für deren Inanspruchnahme ein Titel nicht besteht bzw. nicht einmal behauptet wird, bewilligungspflichtig sein sollte, so kann im Bewilligungsverfahren auch hinsichtlich des vom Antrag... mehr lesen...
Mit dem vorzitierten, im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurde der mitbeteiligten Partei die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb eines Brunnens auf dem Grundstück Nr. 271, KG J, samt den für diese Wasserbenutzung erforderlichen Anlagen die wasserrechtliche Bewilligung erteilt und für den Brunnen ein Schutzgebiet (drei Zonen) festgelegt. Mit ihrer gegen diesen Bescheid an d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - wasserrechtliche Bewilligung und Schutzgebietsanordnung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem mitbeteiligten Wasserverband die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb eines Brunnens auf einem Grundstück samt den für diese Wasserbenutzung erforderlichen Anlagen die wasser... mehr lesen...
Die Rechtsvorgängerin der mitbeteiligten Parteien (MP) beantragte am 16. November 1988 die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung einer Teichanlage auf der Parzelle 143 KG T und zur Speisung dieses Teiches durch das im Nordosten im Bereich der Parzellen 332/2 und 332/1, beide KG T, zufließende namenlose Gerinne. Dieser Antrag wurde anlässlich einer mündlichen Verhandlung vom 15. März 1989 von der Rechtsvorgängerin der MP auf diese übertragen. Mit Bescheid der... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §73 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;WRG 1959;
Rechtssatz: Die Nichtwahrnehmung der Unzuständigkeit der Erstbehörde durch die belBeh, welche in erster Instanz unter Berufung auf § 73 AVG in Erledigung dieser Anträge die wasserrechtliche Bewilligung erteilte, belastet den angefochtenen Bescheid mit Rechtswidrigkeit sei... mehr lesen...
I. römisch eins. Der Zweitbeschwerdeführer ist Eigentümer einer Liegenschaft in B, zu der das Grundstück Nr. 275/13, KG K, und (u. a.) das Haus K Nr. 35 gehören. Auf Grund des Verdachtes, dass die auf dieser Liegenschaft befindliche, wasserrechtlich bewilligte Abwasserbeseitigungsanlage undicht sei und nicht konsensgemäß betrieben werde, ordnete die Bezirkshauptmannschaft G (die Erstbehörde) eine wasserrechtliche Überprüfung an. In der Folge führte die Erstbehörde am 14. Apri... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 21. Juli 1993 wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß den §§ 12, 13, 31c, 32, 99, 105 und 111 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) die wasserrechtliche Bewilligung zur Durchführung einer Trockenbaggerung bis 0,5 m über Höchstgrundwasserspiegel (158,0 m ü.A.) und Aufhöhung auf 2 m über Höchstgrundwasserspiegel (159,5 m ü.A.) mit grubeneigenem Material und Aufbringung von 0,5 m bewuchsfähigem Material mit anschli... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §138 Abs4 idF 1990/252;WRG 1959 §138; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/07/0023 E 23. Jänner 2002 RS 1 Stammrechtssatz Der Eigentümer einer Liegenschaft kann nach § 138 WRG 1959 in zweifacher Hinsicht Adressat eines wasserpolizeilichen Auftrages sein: Ist er derjenige, der die eigenmächtige Neuerung selbst vorgenommen hat, dan... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: Marchfeld wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung 1964 §1;Marchfeld wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung 1964 §3;WRG 1959 §138;
Rechtssatz: Die wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung für das Marchfeld erwähnt zwar wasserpolizeiliche Aufträge nach § 138 WRG 1959 nicht ausdrücklich; da aber in der wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung öffentliche Interessen der Wasserwirtschaft f... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei beantragte am 16. März 2000 die Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung für die Bewilligung einer Wohnhausanlage auf Parzelle Nr. 1656/2, KG E, im Hochwasserabflussbereich des H-Baches. Über dieses Vorhaben beraumte die Bezirkshauptmannschaft A als Wasserrechtsbehörde erster Instanz für den 18. Mai 2000 eine mündliche Verhandlung an. Neben der öffentlichen Bekanntmachung der Anberaumung erfolgte eine Kundmachung an der Amtstafel der betroffenen Gemeinde. M... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark (LH) vom 1. August 1963 wurde der beschwerdeführenden Partei die gewerbebehördliche Genehmigung für eine Tankanlage auf dem Grundstück (neu) 1033 der KG M erteilt. Die gewerbebehördliche Betriebsbewilligung für diese Anlage wurde mit Bescheid derselben Behörde vom 21. Dezember 1964 erteilt. Auf Grund eines Tankstellenbetriebsübereinkommens vom 16. Mai 1979, abgeschlossen zwischen der beschwerdeführenden Partei sowie C und F... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §83;WRG 1959 §31 Abs3;WRG 1959;
Rechtssatz: Schon aus dem Umstand, dass die Bestimmung des § 83 GewO 1994 nur eine eingeschränkte Ermächtigung für gewerbebehördliche Vorschreibungen enthält, welche die Beseitigung oder Sanierung von nicht aus der Auflassung, sondern aus dem vorangehenden Betrieb der Betriebsanlage resultierenden... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §41 Abs1 idF 1998/I/158;AVG §42 Abs1 idF 1998/I/158;AVG §8;VwRallg;WRG 1959;
Rechtssatz: Nach § 42 Abs. 1 AVG idF 1998/I/158 ist als zusätzliche Bedingung für den Eintritt der Rechtsfolge des Verlustes der Parteistellung die Erfüllung einer in den Verwaltungsvorschriften allenfalls vorgesehenen besonderen Kundmachung... mehr lesen...
I. Die Beschwerdeführer sind Eigentümer von in der Gemeinde Sch (Kat. Gem. M) gelegenen Grundstücken, die sich im Hochwasserabflussbereich des K-Baches (auch genannt: T-Bach) befinden. Mit Bescheid vom 10. Jänner 1994 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Gmunden (die Erstbehörde) den Beschwerdeführern die nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung für die Vornahme von Anschüttungen auf ihren Grundstücken im Hochwasserabflussbereich des genannten Baches unter verschiedenen Bedingungen u... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §138 Abs4 idF 1990/252;WRG 1959 §138;
Rechtssatz: Der Eigentümer einer Liegenschaft kann nach § 138 WRG 1959 in zweifacher Hinsicht Adressat eines wasserpolizeilichen Auftrages sein: Ist er derjenige, der die eigenmächtige Neuerung selbst vorgenommen hat, dann findet auf ihn § 138 Abs. 1 (oder 2) legcit Anwendung, und zwar ohne di... mehr lesen...
Unter dem Datum des 9. Februar 2001 erließ der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) gegenüber den beschwerdeführenden Parteien einen Bescheid, dessen Spruch: folgenden Wortlaut hat: "Der Landeshauptmann von Niederösterreich verpflichtet gemäß § 16 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 AlSAG (Altlastensanierungsgesetz BGBl. 1989/299 in der geltenden Fassung) in der Katastralgemeinde Dunkelstein die (beschwerdeführenden Parteien) zur Duldung der Errichtung von insgesamt mindestens 86... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ALSAG 1989 §16 Abs1;WRG 1959; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/07/0140 2001/07/0141 2001/07/0145 2001/07/0143 2001/07/0144 2001/07/0142
Rechtssatz: Ein Verfahren zur Erteilung von Auflagen in einem wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren ist nicht ident mit einem Verfahren zur Erlas... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt nach eigenen Angaben auf seiner näher bezeichneten Liegenschaft im Bezirk St. Veit/Glan eine private Wasserversorgungsanlage zur Versorgung seiner land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaft und seines Hauses mit Trink- und Nutzwasser. Nach den Beschwerdebehauptungen hätten beginnend mit 1998 die Untersuchungsbefunde des Wassers Fäkalkeime (E-Koli u.a.) im Quellwasser, und zwar bereits an der Quelle (Zulaufsandfang), aufgewiesen. Die diesbezügl... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. Jänner 1999 erließ die Bezirkshauptmannschaft L (BH) gegenüber der beschwerdeführenden Partei folgenden wasserpolizeilichen Auftrag: ""I. Die Bezirkshauptmannschaft L verpflichtet die (beschwerdeführende Partei) hinsichtlich der unter PZ 207 des Wasserbuches für den Verwaltungsbezirk L eingetragenen Wasserkraftanlage in der KG S, Gemeinde S, folgende Instandhaltungsmaßnahmen bis spätestens 31. Mai 1999 durchzuführen: 1. Die Sanierung des 1. Stockwer... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VVG §10 Abs2 Z1;VVG §10 Abs2;VVG §4 Abs1;WRG 1959 §138;
Rechtssatz: Wenn noch vor Erlassung des angefochtenen Bescheides, dessen Gegenstand die Vollstreckung ist, mit Bescheid der belBeh über die Berufung gegen den Titelbescheid der erstinstanzlichen Beh entschieden und dabei eine Neufassung des Spruches des Titelbescheides vorgenommen wird, kann dadu... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 6. Dezember 1995 wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß § 138 Abs. 2 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) in Verbindung mit § 31b leg. cit. aufgetragen, entweder bis spätestens 30. Dezember 1995 um die erforderliche wasserrechtliche Bewilligung bei der Wasserrechtsbehörde für die Ablagerung von Erdaushub und Abbruchmaterial auf den Grundstücken Nr. 632 bis 652 und 725 bis 745 der KG Münchendorf nachträglich anzus... mehr lesen...
Mit Bescheiden der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 8. Oktober 1970, 11. Mai 1973 und 31. August 1977 war G sen. die gewerbebehördliche Bewilligung zur Errichtung einer Schottergewinnungsanlage auf den Grundstücken 74/1, 74/3, 69, 67/2, 114 und 130/1, alle KG Dorf, erteilt worden. Im Oktober 1985 erteilte der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) als Wasserrechtsbehörde der Technischen Gewässeraufsicht beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung den Auftrag, Erhebungen... mehr lesen...