Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 7. Oktober 1971 wurde der beschwerdeführenden Gemeinde "die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung der im Befund beschriebenen Gemeindewasserversorgungsanlagen" nach "Maßgabe des eingereichten Bauentwurfes" unter Nebenbestimmungen erteilt. In dem diesem Bescheid zugrunde liegenden "Befund" ist festgehalten: "Die auf der Gp. 1616, KG. K, des G.W. entspringenden rechtsufrig einer Bachrunse liegenden Quellen mit der Bezeichnu... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138;
Rechtssatz: Die Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages setzt eine Übertretung des WRG voraus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:2000070031.X03 Im RIS seit 12.11.2001 Zuletzt aktualisiert am 19.01.2017 mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1994 §356b Abs6 idF 1997/I/063;WRG 1959 §138; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/07/0007 E 18. Februar 1999 RS 5(hier ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist die Zuständigkeit zur Erlassung wasserpolizeilicher Aufträge ein Annex zur Bewilligungszuständigkeit. Die Bewilligungsbehörde ist auch zur Erlassung wasserpolizeilicher Aufträg... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §29 Abs1;AWG 1990 §29 Abs2;WRG 1959 §138;
Rechtssatz: Bei Deponien für nicht gefährliche Abfälle mit einem Gesamtvolumen von mindestens 100.000 m3 fehlt es an einer Zuständigkeit der Wasserrechtsbehörde zur Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages. Solche Deponien fallen vielmehr in die Zuständigkeit der nach dem Abfallwirtschaftsgesetz... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138;
Rechtssatz: Das bloße Ansuchen um nachträgliche Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung kann nicht als Aufrechterhalten eines konsenslos geschaffenen Zustandes angesehen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:2000070048.X02 Im RIS seit 12.11.2001 Zuletzt ak... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §76 Abs1;AVG §76 Abs3;AVG §77;WRG 1959 §121;WRG 1959 §138;
Rechtssatz: Zur Entrichtung von Kommissionsgebühren nach § 77 AVG ist die Partei, die um die Amtshandlung angesucht hat, verpflichtet. Die Verpflichtung zum Ersatz wird schon durch einen Parteiantrag begründet, dessen Entscheidung eine die vorgeschriebenen Gebühren verursachende Amtshandlu... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2611/78 E 13. September 1979 VwSlg 9922 A/1979 RS 2 Stammrechtssatz Daß Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes im Sinne des § 138 Abs 1 WRG 1959 übertreten worden sind, hat ein Verschulden nicht zur notwendigen Voraussetzung (Hinweis E VwGH 26.6.1960, 0717/58, VwSlg 5327 A/1960). Europea... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer ist Eigentümer der Liegenschaften EZ 11 und EZ 13, je KG Grablach, auf welchen die Bauwerke Grablach Nr. 11 bzw. Grablach Nr. 15 errichtet sind. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt (BH) vom 20. Oktober 1966 wurde die mitbeteiligte Wassergenossenschaft wasserrechtlich anerkannt; gleichzeitig wurden deren Satzungen genehmigt. Sowohl die Wasserrechtsbehörden als auch der Erstbeschwerdeführer und die mitbeteiligte Wassergenossenschaft gin... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 9. Oktober 1997 wurde folgender wasserpolizeilicher Auftrag gemäß § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 erteilt: "Herr J.H. (die Beschwerdeführerin ist die Verlassenschaft nach dem am 24. November 1997 verstorbenen Verpflichteten) hat die auf den Grundstücken Nr. 139/11, 139/15 und 139/16, je KG St.-H., Gemeinde St.-P., abgelagerten Abfälle unter Einhaltung der im Folgenden angeführten Auflagen und Fristen zu entfernen und einer or... mehr lesen...
Auf den Grundstücken Nr. 196/2, .196/1, 681/3 und 1/2, sämtliche KG Torren, welche unmittelbar an das orographisch rechte Ufer des Schwarzbaches angrenzen, besteht seit ca. 50 Jahren ein Landmaschinenhandel mit angeschlossener Reparaturwerkstätte. Über einen langen Zeitraum befand sich dort eine Schmiede und Beschlagwerkstätte. Der Beschwerdeführer übernahm diese Grundstücke mit dem bestehenden Gewerbebetrieb im Jahre 1972 von seinem Vater in sein Eigentum. An die Grundstücke Nr. .196... mehr lesen...
Mit Eingabe der Erstmitbeteiligten vom 12. August 1997 wurde die Erteilung der Bewilligung für die Errichtung von 8 Mehrfamilienwohnhäusern mit 48 Wohnungen und 48 offenen, überdeckten Pkw-Abstellplätzen auf den näher angeführten Grundstücken beantragt. In der im erstinstanzlichen Verfahren durchgeführten Bauverhandlung am 15. Oktober 1997 wurde dem Vertreter der Beschwerdeführer aufgetragen, ihre Einwendungen bzw. ihre Stellungnahme binnen 14 Tagen mittels Schriftsatzes vorzutragen. ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §122 Abs1;WRG 1959 §138;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Eine Zuständigkeit zur Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 122 WRG kann sich nicht allein auf das Vorliegen eines dem § 138 WRG unterstellbaren Sachverhaltes gründen, sondern könnte sich auch darauf gründen, dass ein Streit nach § 85 Abs 1 WRG vorliegt. (Streitfälle nach der letztgenannten Bestimmung si... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §531;AVG §56;AVG §68 Abs1;AVG §8;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138;WRG 1959 §22;
Rechtssatz: Der im Wasserrecht vorzufindende Grundsatz der "Dinglichkeit" und der daraus erfließenden Möglichkeit der Rechtsnachfolge in wasserrechtliche Rechtspositionen knüpft an gesetzlich eingeräumte Rechtspositionen ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs3;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0076 E 2. Juli 1998 RS 4 Stammrechtssatz Als Verpflichteter eines Auftrages nach § 31 Abs 3 WRG kommt jedermann in Betracht, dessen Maßnahmen, Unterlassungen oder Anlagen typischerweise zu nicht bloß geringfügigen Einwirkungen auf Gewässer führen können. Es besteht die Möglichkeit einer Solidarverpflichtung (Hi... mehr lesen...
Index: L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragVorarlbergL81708 Baulärm Umgebungslärm VorarlbergL82000 BauordnungL82008 Bauordnung Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BauG Vlbg 1972 §30 Abs1;BauRallg;WRG 1959;
Rechtssatz: Den Nachbarn kommt weder im Hinblick auf die Erschließung einer Bauliegenschaft noch in Bezug auf die Auswirkungen auf die Wasserver... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmunden (BH) vom 21. September 1992 wurde G.P. die wasserrechtliche Bewilligung zur Verlegung des Kroissenbaches samt Geländekorrektur im Bereich des Grundstückes Nr. 10/6 der KG Reiterndorf erteilt. Bei der wasserrechtlichen Überprüfungsverhandlung am 28. Juni 1993 wurde festgestellt, dass abweichend vom bewilligten Projekt die Verrohrung in einer Länge von 18 m anstelle der projektierten 15 m ausgeführte wurde. Mit Bescheid der BH vom 27. Okto... mehr lesen...
1.1. Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf die hg. Erkenntnisse vom 10. Dezember 1991, Zl. 91/07/0117, vom 26. Jänner 1993, Zl. 92/07/0071, 0072, vom 28. März 1995, Zl. 93/07/0072 und Zl. 94/07/0074, und vom 17. Jänner 1997, Zl. 96/07/0150, sowie auf die hg. Beschlüsse vom 21. Juni 1994, Zl. 93/07/0143, vom 25. April 1996, Zl. 95/07/0029, vom 29. Oktober 1996, Zl. 96/07/0020, und vom 11. März 1997, Zl. 97/02/0020, verwiesen. 1.2. Mit Bescheid vom 9. November 1959 e... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Salzburg vom 4. August 1997 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 137 Abs. 3 Einleitungssatz WRG 1959 wegen Übertretung des § 137 Abs. 3 lit. g erster Fall i.V.m. § 32 Abs. 1 erster Satz und Abs. 2 lit. a leg. cit. und im Zusammenhalt mit § 9 Abs. 1 VStG eine Strafe in der Höhe von S 25.000,--, im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen, verhängt. Der Beschwerdeführer habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und so... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138;
Rechtssatz: Als Adressat eines wasserpolizeilichen Auftrages kommt auch derjenige in Betracht, der den von einem Dritten konsenslos geschaffenen Zustand aufrecht erhält und nutzt (Hinweis E 26.5.1998, 97/07/0060 sowie - den Fall einer Verrohrung betreffend - E 18.9.1984, 83/07/0244, 0245). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138; Beachte Besprechung in:RdU 2002, 55; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/07/0210 E 20. November 1984 RS 3 Stammrechtssatz Als Neuerung iSd § 138 WRG 1959 ist nicht allein das bewilligungslose Setzen einer wasserrechtlichen Bewilligung bedürftigen punktuellen Maßnahme, sondern auch das Fortdauern des durch die betreffende Maßnahme herbeigeführten ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138; Beachte Besprechung in:RdU 2002, 55;
Rechtssatz: Der Antrag einer Partei (eines Betroffenen) auf Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages (§ 138 WRG 1959) ist abzuweisen, wenn es nicht (mehr) möglich ist, den gesetzmäßigen Zustand wiederherzustellen. Ist daher eine "Beseitigung der vorgenommenen Neu... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §30 Abs2;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0131 E 19. März 1998 RS 4 Stammrechtssatz Jede Beeinträchtigung der natürlichen Beschaffenheit des Wassers in physikalischer, chemischer und biologischer Hinsicht stellt eine Gewässerverunreinigung iSd § 30 Abs 2 WRG dar, ohne daß noch auf weitere Krit... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer ist Eigentümer des Grundstücks Nr. 665/1, KG G., an welches das im Eigentum der Zweit- und Drittbeschwerdeführer stehende Grundstück Nr. 1386/1, KG T., angrenzt. Auf diesen Grundstücken wurde nach einer Melioration eine Rekultivierung vorgenommen, wobei ein beiderseits der Grenze verlaufender Graben von den Beschwerdeführern im gemeinsamen Zusammenwirken in der Weise aufgefüllt wurde, dass über eine Schotterlage unverrotteter Pferdemist mit hohem Einstreuantei... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt eine Schlächterei. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 1. Juli 1994 war ihr die wasserrechtliche Bewilligung für die Verregnung der Abwässer aus ihrem Schlacht- und Fleischereibetrieb mit einer Abwassermenge von maximal 3.875 m3/Jahr auf näher genannten Grundstücken unter Auflagen erteilt worden, die u.a. vorsahen, dass die Verregnung der Abwässer pflanzenbedarfsgerecht zu erfolgen habe (Spruchpunkt I B 1),... mehr lesen...
Mit der auf Grund des § 34 Abs. 2 WRG 1959 erlassenen Verordnung vom 21. November 1990, LGBl. Nr. 86/1990, bestimmte der Landeshauptmann von Steiermark (LH) ein Grundwasserschongebiet zum Schutze näher genannter Wasserversorgungsanlagen. § 5 Abs. 1 Z. 7 dieser Verordnung erklärt im gesamten Schongebiet Versickerungen von häuslichen und/oder betrieblichen Abwässern für unzulässig, soweit sie bisher nicht wasserrechtlich bewilligt sind. Der Beschwerdeführer hat in seinem Anwesen, w... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §1;AVG §56;VwRallg;WRG 1959 §138; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/07/0216 E 14. Mai 1997 RS 3 Stammrechtssatz Zur Erteilung eines wasserpolizeilichen Auftrages gemäß § 138 WRG ist nicht jene Behörde zuständig, welche zur Bewilligung des als eigenmächtige Neuerung beurteilten Sachverhaltes zum Zeitpunkt seiner Set... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs3;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/07/0126 E 18. März 1994 RS 2 Stammrechtssatz Dem Antrag auf Wiederverleihung ist nur bei Einhaltung des im Zeitpunkt der Wiederverleihung maßgeblichen Standes der Technik und bei im Zeitpunkt der Wiederverleihung nicht entgegenstehenden maßgeblichen wirtschaftlichen Verhältnissen stattzugeben. ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland (LH) vom 25. November 1991 wurde den Beschwerdeführern die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Bauschuttdeponie auf näher bezeichneten Grundstücken unter Vorschreibung von Auflagen erteilt. Die Auflagen 19 und 22 dieses Bewilligungsbescheides sehen vor, dass nur bestimmte Materialien auf der Deponie abgelagert werden dürfen. Mit Bericht vom 19. Mai 1992 teilte das wasserrechtliche Bauaufsichtsorga... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138;WRG 1959 §31d Abs3 idF 1997/I/059;
Rechtssatz: § 31d Abs 3 WRG enthält Regelungen darüber, inwieweit bestehende bewilligte Deponien an den Stand der Technik angepasst werden müssen. Nicht geregelt wird hingegen, welche Folgen die Ablagerung konsenswidriger Materialien auf einer Deponie hat. Diesbezüglich gilt § 138 WRG. § 31d Abs 3 WRG stellt auf bewilligte Depo... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. Oktober 1980 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf der Gemeinde Raiding (= Erstmitbeteiligte)-Unterfrauenhaid gemäß den §§ 41, 98 und 111 des Wasserrechtsgesetzes 1959 die Bewilligung für eine Regulierung des Raidingbaches von Kilometer 14,960 bis Kilometer 15,180. Nach dem Projekt war an der rechten Bachseite ein 3 m breiter Begleitweg anzulegen, welcher der Instandhaltung des Bachbettes dienen sollte (in diesem rechtsufrigen Bereich liegt auch das Gr... mehr lesen...