Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/12 90/07/0128 1 Stammrechtssatz Unter einer "eigenmächtigen Neuerung" iSd § 138 Abs 1 WRG ist die Errichtung von Anlagen oder die Setzung von Maßnahmen zu verstehen, für die eine wasserrechtliche Bewilligung - sofern sie dieser überhaupt zugänglich sind - einzuholen gewesen wäre, eine solcher aber nicht e... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Außerhalb des bewilligten Projektes gesetzte Maßnahmen entziehen sich der einem wasserpolizeilichen Auftrag entgegenstehenden Rechtskraftwirkung des Kollaudierungsbescheides schon deswegen, weil sich der - nach Maßgabe des § 121 Abs 1 zweiter Satz WRG am bewilligten Projekt zu messende - Überprüfungsbescheid auf außerhalb... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Der Überprüfungsbescheid gemäß § 121 WRG schafft Recht zwischen Partei und Behörde. Er kann zwar die fehlende Bewilligung nicht ersetzen, bindet die Behörde aber an die von ihr getroffene Feststellung des Übereinstimmens des ausgeführten mit dem bewilligten Projekt in dem von Beseitigungsaufträgen nicht betroffenen Umfang des Kolla... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §1;VStG §7;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Mittäterschaft durch Dulden kann nur bejaht werden, wenn solche Abwehrmaßnahmen unterlassen wurden, die der Sachlage nach ausreichend erfolgsträchtig und zumutbar waren. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991070109.X05 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Es ist eine im Gesetz vorgesehene Funktion des Überprüfungsbescheides nach § 121 Abs 1 WRG, die Beseitigung nicht nur wahrgenommener Mängel, sondern auch wahrgenommener Abweichungen vom Konsens zu veranlassen. Insoweit verdrängt die spezielle
Norm: des letzten Halbsatzes des ersten Satzes des § 121 Abs 1 WRG die Anwendbark... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1053;ABGB §1090;VStG §7;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Zivilrechtliche Abwehrmaßnahmen sind bei Unzumutbarkeit des mit ihrer Ergreifung verbundenen Prozeßkostenrisikos als nicht ausreichend erfolgsträchtig zu werten. Auf diese Art ist die Ergreifung von Abwehrmaßnahmen auf Grund von Vertragsbezieh... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 12. November 1991 verpflichtete die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten gemäß § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 A (das ist die Mutter der Beschwerdeführerin), auf ihre Kosten bis spätestens 31. Oktober 1992 die Versickerung der Bad- und Küchenabwässer von ihrem Anwesen O nach Führung über einen Seifenabscheider auf Eigengrund bzw. die Einleitung der Bad- und Küchenabwässer mit Überlauf aus der gegenständlichen Sickergrube in einen neben der Landesstraße vorbeiführenden Grabe... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. Februar 1976 erteilte der Landeshauptmann von Oberösterreich dem Rechtsvorgänger der nunmehrigen Beschwerdeführerin gemäß den §§ 9 und 32 WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung zur Einleitung der bei seinen Servicehallen auf den Grundstücken Nr. 116/1, KG K, in R und Nr. 949/2, KG B, in W, anfallenden betrieblichen Abwässer und der im Betriebsbereich anfallenden Oberwässer in die Traun sowie zur Errichtung und zum Betrieb der hiezu dienenden Anlagen unter bestim... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde
subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor
dem VwGH Allgemein European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992070120.X01 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §11;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32;
Rechtssatz: Der Umstand allein, daß im Abwasser enthaltene Stoffe wassergefährdend sind, sagt über die Konsenswidrigkeit ihrer Ableitung noch nichts aus; die Behörde hätte daher Feststellungen darüber treffen müssen, ob die festgestellten Substanzen durch Qualität und Quantität den im Bewilligungsbescheid (hier: durch Betriebs... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/19 89/07/0126 1 Stammrechtssatz Als eigenmächtig vorgenommene Neuerung gilt eine Vorgangsweise, die einer wasserrechtlichen Bewilligung bedurfte, ohne daß eine solche erwirkt wurde; es kann sich dabei um völlig konsenslose, ebenso aber auch um konsensüberschreitende Veränderungen handeln. ... mehr lesen...
Auf dem Grundstück 313/11 KG S des Beschwerdeführers befindet sich ein Grundwasserteich, wobei nach den Angaben der Marktgemeinde S dieses Gebiet früher immer Sumpfgebiet mit starkem Schilfbewuchs und zahlreichen Lacken war, und erst im Zuge einer Bachverrohrung in den Sechzigerjahren dieser Bereich teilweise aufgeschüttet und trockengelegt wurde. Aufgrund einer am 10. März 1983 vom Gendarmerieposten S erfolgten Anzeige eines Fischsterbens in diesem Teich führte die burgenländische Ge... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1; Beachte Siehe:
94/07/0175 E 24. Oktober 1995 RS 8
Rechtssatz: Auch bereits vorbelastete Gewässer dürfen in ihrer Beschaffenheit nicht weiter eigenmächtig beeinträchtigt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991070044.X03 Im RIS seit 30.11.2001 mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita; Beachte Siehe:
94/07/0175 E 24. Oktober 1995 RS 8
Rechtssatz: Unter einer eigenmächtigen Neuerung iSd § 138 Abs 1 lit a WRG ist nicht allein das bewilligungslose Setzen einer der wasserrechtlichen Bewilligung bedürftigen Maßnahme - sofern diese einer Bewilligung überhaupt zugänglich ist - sondern auch das Fortdauern des durch die betref... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. Juli 1991 erteilte die Bezirkshauptmannschaft (BH) dem Beschwerdeführer gemäß den §§ 32, 98 und 138 Abs. 1 WRG 1959 in der Fassung der Wasserrechtsgesetz-Novelle 1990, BGBl. Nr. 252 (im folgenden: WRG 1959) den Auftrag, das Aufbringen von Abwässern aus seinem Fleischhauereibetrieb in der Gemeinde P. auf landwirtschaftliche Nutzflächen umgehend einzustellen. Der gegen diesen wasserpolizeilichen Auftrag erhobenen Berufung gab die belangte Behörde unter gleichzei... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Voraussetzung für ein Einschreiten nach § 138 iVm § 32 Abs 2 lit c WRG ist nicht, daß bereits eine Grundwasserverunreinigung durch die eigenmächtig vorgenommenen Neuerungen eingetreten ist. Die Bewilligungspflicht ist vielmehr immer schon dann gegeben, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit na... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;AVG §52;AVG §60;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Der Bf wurde dadurch, daß ihm das im angefochtenen Bescheid (hier über die Nichtstattgebung einer Berufung gegen einen wasserpolizeilichen Auftrag nach § 138 iVm § 32 Abs 2 lit c WRG) erwähnte geologische Gutachten nicht zur Stellungnahme übermittelt worde... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Für ein Einschreiten nach § 138 iVm § 32 Abs 2 lit c WRG ist es bei Vorliegen einer eigenmächtig vorgenommenen Neuerung irrelevant, daß der Fleischhauereibetrieb seit Jahrzehnten baurechtlich und gewerberechtlich genehmigt ist (hier: Ausbringung von innerbetrieblich nicht gereinigten Schlachtabwässer... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Stattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde den Beschwerdeführern aufgetragen, unverzüglich, spätestens aber bis zu einem näher bestimmten Zeitpunkt, den Bezug von Trinkwasser und Nutzwasser für ihre Liegenschaft aus der Quelle auf einem Grundstück der mitbeteiligten ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. September 1989 entschied der im Devolutionsweg zuständig gewordene Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei gegenüber wie folgt: Unter Spruchabschnitt I. wurde anläßlich des vom beschwerdeführenden Stift (Beschwerdeführer) - als grundbücherlicher Eigentümer der Flußparzelle nn1 der NÖ Landtafel - gestellten Antrages auf Entfernung von konsenslos eingebrachten Wurfsteinen in die X im ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 1. Juni 1989 wies der im Devolutionsweg zuständig gewordene Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft unter Spruchpunkt II. - Spruchpunkt I. ist nicht bekämpft worden - den Antrag des beschwerdeführenden Stiftes (Beschwerdeführer) auf Feststellung des Erlöschens des mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 8. Februar 1984 der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei erteilten Wasserbenutzungsrechtes gemäß §§ 27 und 29 WRG 1959 in Ver... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 9. Jänner 1989 verpflichtete der Landeshauptmann von Oberösterreich die Beschwerdeführerin gemäß § 138 Abs. 1 WRG 1959, "die über das im wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 28.11.1968, Wa-1643/10-1968, festgelegte Maß der Wasserbenutzung hinausgehenden Ablaufwerte aus dem Nachklärbecken vor der Einleitung in den Vorfluter auf das bewilligte Ausmaß a) BSB5 30 mg/l b) absetzbare Stoffe: 0,3 mg... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Ausf zur Erforderlichkeit der Konkretisierung des Bescheidspruches im Falle der Anordnung eines wasserpolizeilichen Auftrages nach § 138 WRG (Hinweis E 15.9.1987, 87/07/0057) und zur Frage, ob der im konkreten Fall gewährte Aufschub der Vornahme der angeordneten Beseitigung von Anschüttungen im Gesetz begründet ist. Europ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VVG §4 Abs1;VVG §5 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Die "Handlung" iSd § 5 Abs 1 VVG betrifft nicht die Art und Weise der Durchführung der dem Verpflichteten auferlegten Leistung, sondern diese letztere selbst: beispielsweise kann zwar einer persönlichen Ladung nur die geladene Person nachkommen, auch kann ein einem bestimmten Sachverständigen auf... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0013 E 19. Mai 1987 RS 1 Stammrechtssatz Als "Betroffener" iSd § 138 Abs 1 WRG kann nur derjenige angesehen werden, in dessen Rechte durch die eigenmächtige Neuerung eingegriffen wird. Als solche Rechte kommen nur die im § 12 Abs 2 WRG angeführten Rechte in Betracht, nämlich rechtmäßig geübte Wassernu... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. Mai 1986 trug die Bezirkshauptmannschaft (BH) der Beschwerdeführerin gemäß §§ 9, 32, 41 und 138 Abs. 2 WRG 1959 auf, entweder (a) für die Wasserausleitung aus der E mittels Teilungsbauwerkes im Bereich der Grundstücke Nr. 486/2, 491/1 und 496/2 KG R und Versickerung in den Grundwasserbereich auf den Grundstücken Nr. 494 und 501/1 KG R bis zum 31. Juli 1986 um wasserrechtliche Bewilligung anzusuchen oder (b) bis zum selben Zeitpunkt das Teilungsbauwerk zu beseitigen... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 28. Dezember 1987 wurde dem Beschwerdeführer gemäß §§ 30 bis 33, 98, 130 und 138 WRG 1959 zur Vermeidung von Gewässerverunreinigungen aufgetragen, 1. die Düngerstätte an der Westseite seiner Liegenschaft zu vergrößern und zur Gänze mit einer dichten Einfangmauer zu umgeben sowie 2. für die derzeit abfließenden bzw. versickernden Jauchewässer und Düngerstättensickerwässer eine entsprechend dimensionierte Jauchegrube zu errichten. Begründend w... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland vom 19. Feber 1987 wurde unter Spruchabschnitt I. gemäß §§ 32 Abs. 2 lit. c, 99 Abs. 1 lit. c sowie 105 WRG 1959 das Ansuchen des Beschwerdeführers um nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung für einen auf dem Grundstück Nr. 2497/140 KG P bereits errichteten Teich abgewiesen, unter Spruchabschnitt II. gemäß § 138 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit §§ 32 Abs. 2 lit. c, 99 Abs. 1 lit. c sowie 105 WRG 1959 der Auftrag erteilt, den auf dem ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Für ein Einschreiten gem § 32 (Abs 2 lit c) und § 138 Abs 1 WRG kommt es nicht darauf an, ob bereits eine Grundwasserverunreinigung eingetreten ist, sondern daß die Bewilligungspflicht (schon) dann besteht, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit nachteiligen Einwirkungen auf die Beschaffenheit der G... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/07/0105 E 21. Dezember 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine eigenmächtige Neuerung im Sinne des § 138 Abs 1 lit a WRG liegt vor, wenn eine Anlage errichtet wurde, für die eine wasserrechtliche Bewilligung hätte eingeholt werden müssen, aber nicht eingeholt worden ist, oder wenn die Anlage einer wasserrechtlichen Bewilligun... mehr lesen...