Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2;WRG 1959 §32 Abs6;
Rechtssatz: Sind die auf die Errichtung eines Projektes (hier Kläranlage) bezogenen Nebenbestimmungen eines Bescheides von ihrem Zweck her als aufschiebende Bedingungen zu erkennen, die den Beginn der Wirksamkeit der dem Bewilligungswerber erteilten generellen ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1 lite;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §32 Abs1;
Rechtssatz: Da die Erlassung eines Alternativauftrages nach § 138 Abs 2 WRG nur in Betracht kommt, wenn die konsenslos durchgeführte Maßnahme bewilligungsfähig ist (Hinweis E 16.11.1993, 93/07/0085; E 25.5.1993, 91/07/0164), ist bei einer Ableitung ungereinigter Abwässer aus dem Verbandsbereich in... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ABGB §1301;ABGB §1302;ALSAG 1989 §17;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §26 Abs5;
Rechtssatz: § 26 Abs 5 WRG, sieht im Unterschied zu § 138 Abs 1 WRG eine Solidarhaftung nur dann vor, wenn der Schaden vorsätzlich oder mit auffallender Sorglosigkeit zugefügt wurde, währen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ABGB §1301;ABGB §1302;ALSAG 1989 §17;B-VG Art130 Abs2;B-VG Art7 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs4;
Rechtssatz: Läßt sich der Anteil mehrerer Verursacher nicht bestimmen, kommt die Solidarhaftung ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VVG §1;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Eine Partei hat als Betroffener kein Recht, die Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages nach § 138 Abs 1 lit a WRG zu begehren, da die Vollstreckbarkeit einer zu ihren Gunsten wirkenden Auflage eines wasserrechtlichen Bewilligungsbescheides der neuerlichen Schaffu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/07 Schadenersatz Haftpflicht58/01 Bergrecht81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ABGB §1301;ABGB §1302;ABGB §364a;ALSAG 1989 §17;AtomHG §6 Abs1;BergG 1975 §185 Abs1;EKHG 1959 §8;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs4;WRG 1959 §138;
Rechtssatz: Die verschuldensunabhängige Solidarhaftung mehrerer Verur... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ALSAG 1989 §17;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs4;
Rechtssatz: § 138 Abs 4 WRG, der eine subsidiäre Heranziehung des Grundeigentümers vorsieht, wenn der Verpflichtete nach § 138 Abs 1 WRG nicht herangezogen werden kann, schließt nicht aus, daß der Grundeigentümer primär als Verursacher iSd § 138 Abs 1 WRG herangezogen wird. Der Grundeigentümer ka... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ALSAG 1989 §17 Abs1;ALSAG 1989 §18 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: § 18 Abs 1 AltlastensanierungsG umfaßt nicht den gesamten Bereich des § 138 Abs 1 WRG, sondern findet nur auf Altlasten Anwendung und sieht zum anderen eine Handlungsermächtigung für den Bund nur im Rahmen enger finanzieller Grenzen vor. European Case Law ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 18. Februar 1992 wurde der beschwerdeführenden Partei unter Berufung auf § 17 des Altlastensanierungsgesetzes 1989 (AlSAG 1989) und § 138 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) aufgetragen, die konsenslosen Ablagerungen auf den Parzellen 1104/2 und 1144/20, bestehend aus Erdaushub, Bauschutt, Hausmüll, Rinderknochen und Holzstücken zu beseitigen. Im Spruch: des Bescheides heißt es weiters, die Ablagerungsstätte liege ca. 400... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Das Fehlen einer Regelung über das Verhältnis zwischen Primärverursacher und seinem Rechtsvorgänger in § 138 Abs 1 lit a WRG macht diese Bestimmung nicht verfassungswidrig. Dieses Verhältnis ist nach den allgemeinen Regeln des Zivilrechtes zu beurteilen. Schlagworte Rechtsgrun... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ALSAG 1989 §17;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §142 Abs1;WRG 1959 §32 Abs6;
Rechtssatz: Die Einstellung des Deponiebetriebes nach Inkrafttreten des WRG 1959, (hier: 1961) ersetzt mangels entsprechender gesetzlicher Anordnung nicht einen Antrag gemäß § 142 Abs 1 WRG 1959. Vielmehr wird durch die Unterlassung einer solchen Antragstellung die Deponie, ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ALSAG 1989 §17;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs4;WRGNov 1990;
Rechtssatz: Die WRGNov 1990 hat im § 138 Abs 4 WRG bestimmte Verhaltensweisen als Grundlage für eine lediglich subsidäre Haftung (des Grundeigentümers) statuiert, was eine Einschränkung des Spektrums jener Verhaltensweisen, die zu einer Heranziehung als Verursacher iSd § 138 Abs 1 WRG ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/07/0244 E 18. September 1984 VwSlg 11520 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Nicht nur die konsenslose Herbeiführung eines einer wasserrechtlichen Bewilligung bedürftigen Zustandes stellt iSd § 138 Abs 1 WRG eine Übertretung von Bestimmungen dieses Gesetzes dar, sondern auch die Aufrechterhaltung und Nutzung eines solcherart gesc... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ALSAG 1989 §17;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs1 litb idF 1990/252;
Rechtssatz: Sind beide Varianten - Räumung und Sicherung an Ort und Stelle - geeignete Maßnahmen, so kommt dem Kostenfaktor Bedeutung zu. Sind beide Varianten im Hinblick auf das Ziel des wasserpolizeilichen Auftrages gleichwertig, dann stellt die um S 25 Millionen teurere R... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 19. August 1993 trug die Bezirkshauptmannschaft Bregenz den Beschwerdeführern zur ungeteilten Hand auf, innerhalb von zwei Wochen nach Rechtskraft des Bescheides die auf Gst.Nr. 17, KG R., abgelagerten Fischabfälle zu entfernen und der V. Gesellschaft m. b.H. in K. zuzuführen. Auf Grund einer gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung traf die belangte Behörde folgende Entscheidung: I. Gemäß § 66 Abs. 4 AVG i.V.m. § 1 AVG sowie §§ 31b und 138 Abs. 1 lit. a WRG 1... mehr lesen...
Das im Eigentum des Beschwerdeführers stehende Grundstück Nr. 232/1 (Schottergrube), liegt in dem vom Landeshauptmann von Oberösterreich für Brunnen des Wasserverbandes Gruppenwasserversorgung Mittleres Ennstal bestimmten Schutzgebiet, in welchem u.a. auch Abfallablagerungen verboten sind. Auf Grund von gegen den Beschwerdeführer erhobenen Vorwürfen, er habe diese Schottergrube zum Teil mit Abfällen aufgefüllt, wurde nach Durchführung von Ermittlungen mit Bescheid des Landeshauptmanne... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die rechtliche Beurteilung der Frage, ob die rechtswidrigen Ablagerungen nach § 138 Abs 1 lit a WRG zur Gänze zu beseitigen oder aber im Wege des durch die Nov 1990 neu geschaffenen § 138 Abs 1 lit b WRG an Ort und Stelle zu sichern sind, setzt auf sachverständiger Basis vorzunehmend... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des
Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Diverses European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994070024.X01 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;VVG §4 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Da durch die Spruchfassung einerseits dem bescheidmäßig Beauftragten die überprüfbare Möglichkeit gegeben werden muß, dem Leistungsauftrag zu entsprechen und andererseits dadurch auch der Umfang einer allfälligen Ersatzvornahme deutlich abgegrenzt sein muß (Hinweis E 6.3.1963, 1195/62; E 28... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 11. Oktober 1993 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 138 Abs. 1 WRG 1959 aufgetragen, bis spätestens 31. Dezember 1994 Maßnahmen zu treffen, durch die gewährleistet wird, daß die lediglich thermisch belasteten Kühlwässer aus dem N-Werk in V nicht mehr in die Schmutzwasserkanalisation der Stadtgemeinde V gelangen können. Zur Begründung: wurde u.a. ausgeführt, die Beschwerdeführerin sei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes gemäß § 138 Abs 1 WRG 1959 - Mit Bescheid des BMLF wurde der Bf gemäß § 138 Abs 1 WRG 1959 aufgetragen, durch Maßnahmen die Einleitung thermisch belasteter Kühlwässer aus ihrem Werk in die Schmutzwasserkanalisation der Stadtgemeinde abzustellen. ... mehr lesen...
Die Marktgemeinde Vorchdorf teilte der Bezirkshauptmannschaft Gmunden (BH) mit Schreiben vom 13. September 1989 mit, daß bei einem näher bezeichneten Wohnhaus, dessen Eigentümer die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann seien, eine Kläranlage in Form eines Dreikammersystems mit Überlauf in die Laudach bestehe. Diese Anlage sei laut Auskunft der Mieter dieses Hauses undicht. Die Marktgemeinde ersuchte die BH, die Anlage einer Überprüfung zu unterziehen und auch festzustellen, ob für diese... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Der Ausdruck "Vornahme von Neuerungen" umfaßt nicht nur die unmittelbar der Herstellung einer solchen Neuerung dienenden Maßnahmen, wie etwa Arbeiten an einer Anlage und dergleichen, sondern auch alle jene Akte, die erforderlich sind, um die Neuerung zu realisieren. Der Liegenschaftseigentümer kann daher auch dann Adressat eines wasserpoliz... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs4;WRG 1959 §138;
Rechtssatz: Der Eigentümer einer Liegenschaft kann nach § 138 WRG in zweifacher Hinsicht Adressat eines wasserpolizeilichen Auftrages sein. Ist er derjenige, der die eigenmächtige Neuerung selbst "vorgenommen" hat, dann findet auf ihn § 138 Abs 1 lit a WRG Anwendung, und zwar ohne die Einschränkungen des Absatzes 4. Wur... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Ein wasserpolizeilicher Auftrag ist dann nicht an den Eigentümer zu richten, wenn ein Dritter über die Anlage oder die Liegenschaft rechtlich und tatsächlich selbständig verfügungsberechtigt ist, insbesondere als Bestandnehmer (Hinweis Raschauer, Wasserrecht, Randzahl 10 zu § 138) und nicht Umstände vorliegen, die trotzdem eine Inanspruchnahme (... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 26. Juni 1992 wurden die Beschwerdeführer im Spruchabschnitt I gemäß § 21a WRG 1959 verpflichtet, bis zum 31. März 1993 Maßnahmen bei ihrer mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 27. Februar 1970 wasserrechtlich bewilligten Abwasseranlage zu treffen, sodaß nachstehende Einleitungsgrenzwerte eingehalten werden: BSB5: 10 mg/l bzw. 0,66 kg/d CSB: 45 mg/l pH-Wert: 6,5 bis 7,5 Absetzbare Stoffe: 0,1 ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (LH) vom 5. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführerin die wasserrechtliche Bewilligung zur Ableitung der beim Betrieb ihres Sägewerkes anfallenden Niederschlagswässer und betrieblichen Abwässer über die Ortskanalisation der Marktgemeinde V. "bzw." die Anlagen des Reinhaltungsverbandes V. in die V. sowie zur Errichtung und unter Bedachtnahme auf das dem Reinhaltungsverband V. jeweils zustehende Maß der Wasserbenutzung auch zum Betrieb ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 15. Mai 1992 wurde die Beschwerdeführerin unter Berufung auf die §§ 31 b, 99 Abs. 1 lit. l, 105 und 138 Abs. 1 lit. a des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) dazu verpflichtet, auf ihre Kosten die Ablagerungen der ehemaligen Mülldeponie "O" auf den Parzellen Nr. 981/5 und 981/6 bis zum 31. März 1993 unter Bedachtnahme auf nachstehende Anordnungen zu beseitigen: 1. Die Ausräumungsarbeiten sind in der kalten Jahreszeit und bei Nied... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs1 litb;
Rechtssatz: § 138 Abs 1 lit b WRG steht in engem Zusammenhang mit § 138 Abs 1 lit a WRG. Bei der Auslegung des § 138 Abs 1 lit b WRG ist zu beachten, daß diese Bestimmung Sachverhalte erfaßt, in denen entweder das öffentliche Interesse bzw das Interesse eines Betroffenen eine Beseitigung oder Sicherung des durch einen Gesetzesb... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs2;
Rechtssatz: Es liegt nicht im Ermessen der Behörde, anstelle eines Alternativauftrages nach § 138 Abs 2 WRG lediglich die Erfüllungsfrist für den nach § 138 Abs 1 lit a WRG erlassenen Auftrag zu verlängern. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1991070158.X05 Im RIS ... mehr lesen...