Mit Spruchabschnitt I. ihres Bescheides vom 16. September 1988 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land (BH) auf Grund von am 6., 9. und 14. September 1988 durchgeführten, jeweils mit einem Lokalaugenschein verbundenen mündlichen Verhandlungen der Beschwerdeführerin den auf die §§ 30, 31, 31 Abs. 3 und 98 WRG 1959 gestützten Auftrag, im Bereich des Parkplatzes der Siedlung N, KG A, bis längstens ein Monat nach Rechtskraft des Bescheides nachstehende Maßnahmen zu setzen bzw. durch... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. Dezember 1990 erteilte der Stadtmagistrat Innsbruck (MI) auf Grund eines am 12. Dezember 1990 durchgeführten Lokalaugenscheines dem Beschwerdeführer den auf § 138 Abs. 1 WRG 1959 gestützten Auftrag, sämtliche auf der im Eigentum des Beschwerdeführers stehenden Gp. 2188, KG H, befindlichen mineralölhaltigen Fässer und Behälter von einem dazu befugten Betrieb nachweisbar entsorgen zu lassen, sämtliche dort befindliche Autowracks von der unbefestigten Fläche zu entfe... mehr lesen...
Das ursprünglich an das Grundstück Nr. 93/1 KG N. östlich grenzende Grundstück Nr. 93/2 desselben Grundbuches wurde im Jahre 1976 geteilt in dieses und in das Grundstück Nr. 93/4 desselben Grundbuches, sodaß nunmehr letzteres an das erstgenannte Grundstück Nr. 93/1 grenzt. Auf diesen Grundstücken wurden in der bestehenden Schottergrube von verschiedenen Unternehmen Ablagerungen ohne wasserrechtliche Bewilligung vorgenommen. U.a. wurden von der Firma M.-Gesellschaft m.b.H. Shredderrück... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Als Täter im Sinne des § 138 WRG kommt jeder in Betracht, der die Übertretung des Gesetzes verursacht oder mitverursacht hat, so etwa jener, der den Auftrag zur Durchführung einer eigenmächtigen Neuerung erteilt hat. Ob dabei jener als Treuhänder anderer gehandelt hat, ist für die Verantwortlichkeit iSd § 138 WRG angesichts der Tatsache der Auft... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §103;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §31 Abs3;
Rechtssatz: Die Erteilung eines wasserpolizeilichen Auftrages an einen über ein kontaminiertes Grundstück nicht bzw nicht mehr Verfügungsberechtigten ist zulässig, weil selbst einen Dritten, in dessen Rechtssphäre einer von ihm nicht verursachte Gefahr einer Gewässerverunreinigung eintritt, eine Verpflichtung zur Duldung von ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Erfordert die Durchführung eines wasserpolizeilichen Auftrages Genehmigungen nach anderen Rechtsvorschriften, so ist es Sache des Auftragsadressaten, sich um die Erlangung dieser Genehmigungen zu bemühen (Hinweis E 28.7.1994, 92/07/0154). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1991070120.X03 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/19 89/07/0126 1 Stammrechtssatz Als eigenmächtig vorgenommene Neuerung gilt eine Vorgangsweise, die einer wasserrechtlichen Bewilligung bedurfte, ohne daß eine solche erwirkt wurde; es kann sich dabei um völlig konsenslose, ebenso aber auch um konsensüberschreitende Veränderungen handeln. ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/02 89/07/0153 1 Stammrechtssatz Für ein Einschreiten gem § 32 (Abs 2 lit c) und § 138 Abs 1 WRG kommt es nicht darauf an, ob bereits eine Grundwasserverunreinigung eingetreten ist, sondern daß die Bewilligungspflicht (schon) dann besteht, wenn nach dem natürlichen Lauf ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Auf § 138 Abs 1 lit a WRG gestützte Aufträge dürfen ausschließlich die Entfernung der konsenslosen Neuerung, nicht aber die Verpflichtung zur Setzung einer neuen Maßnahme beinhalten (Hinweis E 20.4.1993, 91/07/0044). Bei wasserpolizeilichen Aufträgen, wonach im gesamten mittels Schwarzdecke befestigten Parkplatzareal die als Unterbau eingeb... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs1 litb idF 1990/252; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/07/0171 E 19. April 1994 RS 8 Stammrechtssatz Sind beide Varianten - Räumung und Sicherung an Ort und Stelle - geeignete Maßnahmen, so kommt dem Kostenfaktor Bedeutung zu. Sind beide Varianten im Hinblick auf das Ziel des wasserpolizeilichen Auftrages gleichwertig, dann stellt die... mehr lesen...
Das Stadtamt E. teilte der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land (BH) mit Schreiben vom 17. September 1987 mit, daß im Bereich der Gemeindegrenze E./H. am rechten Ufer des P.- bzw. R.-Baches auf einer Länge von 250 Metern Aufschüttungsmaßnahmen durchgeführt worden seien, wodurch sich die Abflußverhältnisse verändert hätten. Mit Bescheid der BH vom 15. April 1988 wurde den Beschwerdeführern aufgrund einer am 2. Februar 1988 durchgeführten mündlichen Verhandlung gemäß den §§ 38, 98 und § 138... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;WRG 1959 §111;WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/21 92/07/0178 3 Stammrechtssatz Zwischen der Bewilligung eines Vorhabens und dem Begehren eines Betroffenen auf Beseitigung des allenfalls wasserrechtlich Bewilligten und Ausgeführten herrscht nicht Identität der Sache iSd § 68 Abs 1 AVG; das Vorliegen einer... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;WRG 1959 §111;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Ergeht ein wasserpolizeilicher Auftrag nach § 138 Abs 1 lit a WRG von Amts wegen im öffentlichen Interesse, wird damit unter einem darüber abgesprochen, daß eine Anlage in der bestehenden Form nicht bewilligungsfähig ist. Tatbestandselement eines im öffentlichen Interesse ergehenden wasse... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs2;
Rechtssatz: Das auf öffentliche Interessen gründende Erfordernis nach § 138 Abs 1 lit a WRG, den gesetzmäßigen Zustand herzustellen, schließt nicht nur einen Alternativauftrag gemäß § 138 Abs 2 WRG aus (Hinweis E 21.10.1986, 86/07/0220, E 24.9.1991, 91/07/0016), sondern auch die Möglichkeit der ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §38;WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/07/0022 E 14. Juni 1988 RS 5 Stammrechtssatz Die Entscheidung über ein Ansuchen des Verpflichteten um wasserrechtliche Bewilligung in Bezug auf jene Neuerung, deren Beseitigung von einem Betroffenen verlangt wurde, bildet keine Vorfrage für die Entscheidung gem § 138 Abs 1 WRG 1959 über d... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/07/0267 E 14. April 1987 RS 1 Stammrechtssatz Die Rechtsmeinung, nur eine schon von vornherein als bewilligungsunfähig anzusehende Maßnahme rechtfertige über Verlangen des Betroffenen einen wasserpolizeilichen Auftrag im Sinn des § 138 Abs 1 lit a WRG 1959, findet im Gesetz keine Deckung. Vielmehr genügt für einen wa... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §111;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §41 Abs1;
Rechtssatz: Die Beurteilung des Begriffes "Identität der Sache" oder "unveränderte Sachlage" ist aus einer RECHTLICHEN Betrachtungsweise vorzunehmen (Hinweis E 20.9.1983, 83/07/0138). Bei der Prüfung der Identität der Sache i... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 4. Mai 1993 wurde der beschwerdeführenden Partei unter Berufung auf § 17 des Altlastensanierungsgesetzes 1989 (ALSAG 1989) und § 138 Abs. 1 lit. a des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) aufgetragen, die konsenslosen Ablagerungen auf der Parzelle 1105/4, KG K., bestehend aus Bauschutt, Hausmüll, Erdaushub und Holzstücken zu beseitigen. Im Spruch: des Bescheides heißt es weiters, die Ablagerungsstätte liege ca. 400 m südöstlic... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck/Mur (BH) vom 9. November 1959 wurde der mitbeteiligten Partei gemäß § 9 WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung zur Schotterentnahme aus Parzelle Nr. 847/1, KG St. I., erteilt. Mit Bescheid der BH vom 7. Februar 1979 wurde die mitbeteiligte Partei gemäß den §§ 9 und 138 WRG 1959 unter Spruchabschnitt I verpflichtet, den Schotterabbau auf der Parzelle Nr. 847/1, KG St. I., einzustellen und bestimmte Unterlagen der Behörde vorzulegen s... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3434/53 E 22. November 1956 VwSlg 4211 A/1956 RS 1 Stammrechtssatz Als eigenmächtige Neuerung ist eine Herstellung dann zu beurteilen, wenn für sie eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich ist, diese aber nicht erwirkt wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Maßnahmen, die mit dem erloschenen Wasserrecht und dem Bestand der wasserrechtlich bewilligten und überprüften Anlage in keinem sachlichen Zusammenhang stehen, sind nicht auf § 29 Abs 1 WRG 1959, sondern auf § 138 Abs 1 lit a WRG 1959 zu stützen (Hinweis E 16.12.1982, 82/07/0171, 0172). European Cas... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/07/0244 E 18. September 1984 VwSlg 11520 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Nicht nur die konsenslose Herbeiführung eines einer wasserrechtlichen Bewilligung bedürftigen Zustandes stellt iSd § 138 Abs 1 WRG eine Übertretung von Bestimmungen dieses Gesetzes dar, sondern auch die Aufrechterhaltung und Nutzung eines solcherart gesc... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Adressat eines wasserpolizeilichen Auftrages nach § 138 Abs 1 WRG 1959 ist derjenige, der die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes übertreten hat, also derjenige, der eigenmächtig eine Neuerung vorgenommen hat. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993070161.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis vom heutigen Tage, 92/07/0164, 0166, verwiesen. Wie dem angefochtenen Bescheid entnommen werden kann, liegen dem Beschwerdefall - in den vorgelegten Verwaltungsakten nicht einliegende - Anträge der Beschwerdeführerin nach § 138 Abs. 1 WRG 1959 zugrunde, über die mit dem - den vorgelegten Verwaltungsakten nicht angeschlossenen - Bescheid der Bezirkshauptmannschaft S. (BH) vom 4. Februar... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;AVG §73 Abs1;WRG 1959 §111;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Zwischen der Bewilligung eines Vorhabens und dem Begehren eines Betroffenen auf Beseitigung des allenfalls wasserrechtlich Bewilligten und Ausgeführten herrscht nicht Identität der Sache iSd § 68 Abs 1 AVG; das Vorliegen einer wasserrechtlichen Bewilligung für eine Maßnahm... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. April 1994 erteilte der Landeshauptmann von Kärnten (LH) dem Beschwerdeführer gemäß § 138 Abs. 1 lit. a des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) in Verbindung mit den §§ 38 Abs. 1 und 3 und 99 Abs. 1 lit. a leg. cit. den Auftrag, das auf dem Grundstück Nr. 905/3, KG G, errichtete, 4 x 8 m große Holzhaus auf seine Kosten ordnungsgemäß zu beseitigen, indem das Bauwerk zur Gänze aus dem (30-jährlichen) Hochwasserabflußbereich der Drau entfernt und der ursprüngliche G... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten (LH) vom 11. Juli 1986 wurden die Beschwerdeführerinnen gemäß § 138 Abs. 2 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) verpflichtet, binnen zwei Wochen ab Rechtskraft dieses Bescheides entweder nachträglich um die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung ihres vor der Uferparzelle Nr. 1081, KG M, in der Parzelle Nr. 1128 der KG M gelegenen See-Einbaues, bestehend aus einer massiven Uferschutzmauer, einem Badesteg im Aus... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §40 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/27 94/07/0079 2 Stammrechtssatz Eine mündliche Verhandlung ist in einem Verfahren zur Erteilung eines wasserpolizeilichen Auftrages nicht zwingend vorgesehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:199407007... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §38 Abs1;
Rechtssatz: Welche Widmung eine Parzelle, die innerhalb der Grenzen des Hochwasserabflusses fließender Gewässer liegt, aufweist, ist für die Rechtmäßigkeit eines wasserpolizeilichen Auftrages ohne Belang, da § 38 Abs 1 WRG 1959 darauf nicht abstellt. Eine Verpflichtung des Wasserbauamtes, Baumaßnahmen zu setzen, die eine Nutzung iSd F... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 25. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 138 Abs. 1 lit. a des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) aufgetragen, bis spätestens 30. Juli 1991 das auf dem Grundstück Nr. 1103/7, Pachtparzelle Nr. 37 des Vereines R., KG K, direkt am Boden errichtete Nebengebäude (Abstellraum, WC) des bestehenden Wochenendhauses zu entfernen (Spruchabschnitt I). Unter Spruchabschnitt II dieses Bescheides wurde der Beschwerd... mehr lesen...