Mit Bescheid vom 30. Juni 1988 erteilte der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) der Beschwerdeführerin auf der Grundlage der ihr zur Kenntnis gebrachten gutächtlichen Ausführungen des wasserbautechnischen Amtssachverständigen sowie des Amtssachverständigen für technische Angelegenheiten des Sonderabfallgesetzes gemäß § 138 Abs. 1 WRG 1959 zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes den Auftrag, innerhalb von vier Monaten ab Rechtskraft dieses Bescheides die auf den Grundstücken ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. Juni 1987 wies die Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan eine "Beschwerde" des Beschwerdeführers gegen Entwässerungsmaßnahmen der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei, wegen behaupteter Vernässungen auf dem Grundstück des Beschwerdeführers Nr. 5 KG L., gemäß § 40 Abs. 1 und § 50 Abs. 1 WRG 1959 als unbegründet ab. Der Berufung des Beschwerdeführers gab sodann der Landeshauptmann von Kärnten mit Bescheid vom 13. Jänner 1988... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die Vorschreibung der Verhinderung des Versickerns von mit Aluminiumschlacke vermischten Oberflächenwässern in den Zustrombereich des Grundwassers der Mitterndorfer Senke und der Entfernung der konsenslosen Ablagerungen von mit Mineralölprodukten verunreinigten Schrotten sowie von mit Aluminiumschlackenstaub vermengtem Aushubmaterial aus ei... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs1;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §40;
Rechtssatz: Wird ein Bewilligungsverfahren nicht durchgeführt, in dem eine Partei Einwendungen gegen ein bestimmtes Vorhaben hätte erheben können, so kann sie nur die Beseitigung eigenmächtig vorgenommener Neuerungen, die in ihre Rechte eingreifen und sie zur "Betroffenen" iSd § 138 Abs 1 lit a WRG mache... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;VVG §10 Abs1;VVG §4 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Ausf, daß der Bescheid, mit dem eine Ersatzvornahme zur Vollstreckung einer Verpflichtung nach § 138 Abs 1 lit a WRG angeordnet wird, im konkreten Fall das betreffende Grundstück genau bezeichnet und somit den an einen Titelbescheid zu stellenden Bestimmtheitsanforderun... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Für ein Einschreiten der Wasserrechtsbehörde ist es gem § 32 Abs 2 lit c und § 138 Abs 1 WRG ohne Bedeutung, ob bereits eine Grundwasserverunreinigung durch eine eigenmächtige Neuerung (Maßnahme) eingetreten ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990070085.X02 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die im
Spruch: eines Bescheides über eine Anordnung nach § 138 Abs 1 lit a WRG verwendete Formulierung "die auf diesem Grundstück gelagerten ... " stellt eine Anordnung hinreichend konkretisierten Inhaltes dar, wenn der
Spruch: dieses Bescheides die Katastralgemeinde und die Parzellennummer bezei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 10. April 1990 wies die belangte Behörde die von den Beschwerdeführern gemeinsam erhobene Berufung gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land (BH) vom 15. April 1988 gemäß § 66 Abs. 4 AVG ab und setzte die zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes eingeräumte Frist mit 31. Dezember 1990 neu fest. Mit letzterem Bescheid war den Beschwerdeführern auf Grund einer am 2. Februar 1988 durchgeführten mündlichen Verh... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §41 Abs1;
Rechtssatz: Verfügt die Wasserrechtsbehörde die Beseitigung von konsenslos hergestellten, als Schutzbauten und Regulierungsbauten anzusehenden Dammschüttungen gemäß § 138 in Verbindung mit § 38 WRG, so wird allein durch die unrichtige Heranziehung des § 38 an Stelle von § 41 WRG nicht in Rechte des Verpflichteten ein... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 13. März 1987 forderte die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf den Beschwerdeführer unter Spruchpunkt I gemäß § 138 Abs. 2 WRG 1959 auf, bis 31. Juli 1987 nachträglich um die wasserrechtliche Bewilligung für den vom Beschwerdeführer entlang seinem Grundstück Nr. 1 KG G errichteten Damm bei der genannten Bezirksverwaltungsbehörde anzusuchen oder bis zum selben Zeitpunkt den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen; gleichzeitig wurde dem Beschwerdeführer unter Spruc... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 3. Mai 1990 erteilte der Landeshauptmann von Burgenland (LH) der Beschwerdeführerin nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 11. April 1990 gemäß den §§ 32 Abs. 2 lit. a und c, 99 Abs. 1 lit. c, 105 lit. e und 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 zwecks Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes den Auftrag, die auf den Grundstücken Nr. 1990, 1991 und 1992 der KG D bestehende Hausmülldeponie innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft dieses Bescheides zu beseitigen. Zur Begrün... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §31b Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Zur Ablagerung kommende Abfallstoffe iVm einer Lagerung unter freiem Himmel führen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge dazu, daß im Deponiekörper mit Inhaltsstoffen angereicherte Sickerwässer entstehen. Da diese ohne Vorkehrung entsprechender Maßnahmen in das Grund... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Daß die einer Partei aufgetragene Beseitigung des von ihr errichteten Dammes für ihr eigenes Grundstück nachteilig wäre, weil sich dann die anfallenden Oberflächenwässer über dieses ergießen würden, widerlegt weder die Tatsache der eigenmächtig vorgenommenen Neuerung noch die Berechtigung der Behörde zu dem deswegen erteilten Auftrag gem § ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §103 Abs1;WRG 1959 §113;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Unter "Unternehmen, gegen die sonst kein Anstand obwaltet" iSd § 113 WRG sind zur wasserrechtlichen Bewilligung eingereichte Projekte, nicht jedoch eigenmächtig vorgenommene Neuerungen zu verstehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1987070136.X01 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs1 litb idF 1990/252;
Rechtssatz: Im konkreten Fall ist eine Räumung der Deponie nach § 138 Abs 1 lit a WRG und nicht nur eine Sicherung an Ort und Stelle gem § 138 Abs 1 lit b WRG idF 1990/252 erforderlich, weil der Inhalt der "Altlast" als gewässergefährdend einzustufen ist, außerdem der Standort ungeeignet ist und schließlich der Räum... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine umfangreiche Weinwirtschaft und lagert seit längerer Zeit beim Pressen verbleibende Reste (Treber oder Trester) auf seinem Grundstück Nr. a KG K ab, die später bei Bedarf zu Düngezwecken verwendet und auf andere Grundstücke verteilt werden. Bereits mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 22. Juli 1987 wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 Aufträge erteilt, zum Schutz von Grund- und Oberflächenwass... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/12 90/07/0128 1 Stammrechtssatz Unter einer "eigenmächtigen Neuerung" iSd § 138 Abs 1 WRG ist die Errichtung von Anlagen oder die Setzung von Maßnahmen zu verstehen, für die eine wasserrechtliche Bewilligung - sofern sie dieser überhaupt zugänglich sind - einzuholen gewesen wäre, eine solcher aber nicht e... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Weisen die Sickerwässer aus der Tresterlagerung jenes sachverständig festgestellte Gefährdungspotential auf (nach dem Gutachten ist eine Gefährdung des Grundwassers zu erwarten), dann gelten sie - selbst dann, wenn es sich dabei um eine ordnungsgemäße landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Bode... mehr lesen...
Dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge erteilte der Bürgermeister der Landeshauptstadt Salzburg als Wasserrechtsbehörde erster Instanz dem Beschwerdeführer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung mit Bescheid vom 19. Dezember 1990 gemäß § 138 Abs. 1 WRG 1959 zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes den Auftrag, die Ableitung häuslicher Abwässer aus seinem Wohnobjekt in den Untergrund durch flüssigkeitsdichte Abmauerung ... mehr lesen...
Auf Grund von Anrainerbeschwerden führte die Bezirkshauptmannschaft Radkersburg (BH) gegen die Beschwerdeführer ein wasserpolizeiliches Verfahren durch, weil diese auf ihnen gehörigen Weingartengrundstücken eigenmächtig die natürlichen Abflußverhältnisse geändert hätten. Die Beschwerdeführer bestritten, durch ihre Vorgangsweise Nachbargrundstücken Nachteile zugefügt zu haben. Nach Einholung von Befund und Gutachten ihres wasserbautechnischen Amtssachverständigen trug die BH den Beschw... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Die langejährige Aufrechterhaltung eines konsenlosen Zustandes (Benutzung des Wassers und Entsorgung einer Liegenschaft nach "bisherigen Gepflogenheiten") vermittelt nicht das Recht zur weiteren konsenslosen Gewässerverunreinigung. European Case Law Iden... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 9. Mai 1990 erteilte der Landeshauptmann von Burgenland (LH) der Beschwerdeführerin nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 11. April 1990 gemäß den §§ 32 Abs. 2 lit. a und c, 99 Abs. 1 lit. c, 105 lit. e und 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 zwecks Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes den Auftrag, innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft dieses Bescheides die auf ihrem Grundstück Nr. 7143/1 der KG L bestehende Bauschuttdeponie "M-Weg" zu beseitigen. Zur Begründung: ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 litb idF 1990/252; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/12 90/07/0128 4 Stammrechtssatz Nach § 138 Abs 1 lit b WRG idF der Nov 1990/252 hängt die rechtliche Beurteilung, ob eine - rechtswidrige - Ablagerung zur Gänze zu beseitigen, oder aber im Wege der genannten Gesetzesstelle an Ort und Stelle zu sichern ist, davon ab, ob die Beseitigung überhau... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/12 90/07/0128 1 Stammrechtssatz Unter einer "eigenmächtigen Neuerung" iSd § 138 Abs 1 WRG ist die Errichtung von Anlagen oder die Setzung von Maßnahmen zu verstehen, für die eine wasserrechtliche Bewilligung - sofern sie dieser überhaupt zugänglich sind - einzuholen gewesen wäre, eine solcher aber nicht e... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/20 86/07/0096 1 Stammrechtssatz Hinsichtlich der Frage wirtschaftlicher Schwierigkeiten eines gemäß § 138 Abs 1 lit a WRG Verpflichteten bei der Erfüllung eines nach dieser
Norm: erteilten Auftrages kommt es auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verpflichteten nicht an; es sind diesbezüglich nur objek... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. Februar 1988 erteilte der Landeshauptmann von Burgenland dem Beschwerdeführer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 21. Jänner 1988 gemäß § 138 Abs. 1 lit. a sowie § 32 Abs. 2 lit. c WRG 1959 zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes den wasserpolizeilichen Auftrag, auf seine Kosten "den auf den Liegenschaften Grundstücke Nr. 2503/25 und Nr. 2503/24 KG X konsenslos errichteten Grundwasserweiher wieder bis längstens 1. Oktober 1988 mit kiesigem-schottr... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Als eigenmächtige Neuerung ist nach stRsp des VwGH nicht allein das bewilligungslose Setzen einer wasserrechtlich bewilligungspflichtigen punktuellen Maßnahme, sondern auch das Fortdauern des durch die betreffende Maßnahme herbeigeführten Zustandes zu verstehen, weshalb auch die weitere Aufrechterhaltung eines solchen konsenslos geschaffenen Zus... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §107;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Der Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages muß nicht zwingend eine mündliche Verhandlung vorausgehen, wie dies § 107 WRG für ein wasserrechtliches Bewilligungsverfahren vorsieht (Hinweis E 17.4.1984, 84/07/0111). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990070147.X02 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 19. April 1990 erteilte der Landeshauptmann von Burgenland (LH) der beschwerdeführenden Gemeinde nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung gemäß den §§ 32 Abs. 2 lit. a und c, 99 Abs. 1 lit. c, 105 lit. e und 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes den Auftrag, innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft dieses Bescheides die auf ihren Grundstücken Nrn. n1, n2 und n3 der KG. X bestehende Hausmülldeponie zu beseitigen. Zur Begründung: berie... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/20 86/07/0096 1 Stammrechtssatz Hinsichtlich der Frage wirtschaftlicher Schwierigkeiten eines gemäß § 138 Abs 1 lit a WRG Verpflichteten bei der Erfüllung eines nach dieser
Norm: erteilten Auftrages kommt es auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verpflichteten nicht an; es sind diesbezüglich nur objek... mehr lesen...