Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Murau vom 19. Oktober 1966 hatte die beschwerdeführende Gemeinde die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung eines Müllsturzplatzes auf den Grundstücken 403/1 und 400/2 KG X (auch alle folgenden Grundstücksbezeichnungen betreffen diese KG) erhalten. Nachdem die Beschwerdeführerin in der Folge ihren Müllplatz auf andere Grundstücke erweitert hatte, wurde ihr zunächst mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 1. Juni 1977 aufg... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Einebnungs-, Verdichtungs- und Abdeckungsarbeiten einschließlich einer Begrünung an einem bereits abgelagerten Müll - der nicht beseitigt, sondern auf dem genannten Grundstück belassen wird - stellen weder eine Maßnahme nach § 138 Abs 1 lit b WRG dar, weil sie nicht die Behebung von "durch" eine (bereits eingetretene) Gewässerverunreinigung "ver... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: §138 Abs 1 lit a WRG sieht keine Vorbeugungsmaßnahmen in Form eines Verbotes vor. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1984070097.X02 Im RIS seit 29.10.2004 Zuletzt aktualisiert am 13.11.2012 mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 23. März 1983 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 aufgetragen, die Baggergrube auf seinem Grundstück 442/1, KG U bis auf Kote 148,0 m ü.A. mit sanitär einwandfreiem, bodenständigem oder diesem gleichwertigem Material aufzufüllen, um eine Gefährdung des Grundwassers hintanzuhalten. Mit Bescheid vom 28. März 1984 gab der Bundesminister für Land-und Forstwirtschaft der Berufung des Beschwerdeführers, i... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §32 Abs1;
Rechtssatz: Als Neuerung iSd § 138 Abs 1 WRG 1959 ist nicht allein das bewilligungslose Setzen einer der wasserrechtlichen Bewilligung - hier nach § 32 Abs 1 WRG 1959 - bedürftigen punktuellen Maßnahmen, sondern auch das Fortdauern des durch die betreffende Maßnahme herbeigeführten Zustandes zu verstehen, weshalb auch di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;
Rechtssatz: Dem Erkenntnis vom 9.5.1963, 0545/62 ist die Rechtsanschauung, wonach die Wasserrechtsbehörde in Fällen eigenmächtiger Neuerungen nur Alternativaufträge (nach § 138 Abs 2 WRG 1959) erteilen dürfe, nicht zu entnehmen. Eine derartige Anschauung widerspricht dem WRG. Es wird lediglich hervorgehob... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Der Hinweis auf eigene Wasserrechte (Brunnen zur Grundwasserentnahme) berührt nicht die Berechtigung der Behörde zum getroffenen wasserpolizeilichen Auftrag (hier: Auffüllung einer Baggergrube, um eine Grundwassergefährdung hintanzuhalten). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1984070181.X03 ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde Gmunden vom 13. Dezember 1972 war im Zug eines inzwischen abgeschlossenen Zusammenlegungsverfahrens unter anderem den Beschwerdeführern im Rahmen eines Projektes zur teilweisen Verrohrung eines offenen Grabens die wasserrechtliche Bewilligung zur Verrohrung eines mit 10 m beschränkten Teilstückes auf dem Grundstück 5130 KG. X erteilt worden. Mit Schreiben vom 14. November 1984 teilten die nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteilig... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die Behörde hat nicht das Recht, vom gesetzlich vorgeschriebenen Beseitigungsauftrag abzuweichen und dem verpflichteten Modifikationen anzuraten oder aufzutragen, unter denen der Eingriff in Rechte des Betroffenen hintangehalten werden könnte (Hinweis auf E 13.9.1979, 2611/78, VwSlg 9922 A/1989). European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die Beseitigung einer eigenmächtigen Neuerung gem § 138 Abs 1 lit a WRG 1959 darf nur in dem Umfang angeordnet werden, in dem die Rechte des Betroffenen, der die Beseitigung verlangt hat, berührt sind (Hinweis auf E 22.1.1985, 82/07/0093). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988070022.X03 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §38;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Die Entscheidung über ein Ansuchen des Verpflichteten um wasserrechtliche Bewilligung in Bezug auf jene Neuerung, deren Beseitigung von einem Betroffenen verlangt wurde, bildet keine Vorfrage für die Entscheidung gem § 138 Abs 1 WRG 1959 über dieses Verlangen (Hinweis auf E 22.4.1986, 86/07/0001), sodass im vorl... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §39 Abs1;WRG 1959 §39 Abs3;WRG 1959 §41 Abs2;
Rechtssatz: Ein Auftrag nach § 138 Abs 1 WRG 1959 kann richtigerweise nicht damit begründet werden, dass eine allfällige wasserrechtliche Bewilligung nicht auf § 39 WRG 1959 gestützt werden könnte, wenn eine Bewilligung auf anderer Rechtsgrundlage, etwa nach § 41 Abs 2 WRG 1959, in Bet... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §66 Abs4;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;
Rechtssatz: Ist Sache des Berufungsverfahrens die Herstellung des gesetzlichen Zustandes in Hinsicht einer eigenmächtig vorgenommenen Neuerung näher bezeichneten Umfanges iSd § 138 Abs 1 lit a WRG 1959 und lag bereits im Verfahren vor der Wasserrechtsbehörde erster Instanz ein entsprechendes ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin verfügt laut Wasserbucheintragung für ihr Metallwerk in Linz über das Recht zur Versickerung von Kühlwässern, von mechanisch gereinigten Wasch- und Fäkalwässern und von säurehältigen Betriebsabwässern in den Y-bach. Aus Anlaß der Regulierung dieses Baches wurde der Linzer Elektrizitäts-, Fernwärme- und Verkehrsbetriebe AG mit Bescheid des Landeshauptmannes von O.Ö. (LH) vom 27. Oktober 1983 die Bewilligung erteilt, als Ersatz für die dabei verlorengegangene Einl... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;
Rechtssatz: Ein Alternativauftrag nach § 138 Abs 2 WRG 1959 entspricht dann nicht dem Gesetz, wenn eine nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung nach den Gegebenheiten überhaupt nicht in Betracht kommt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987070154.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark (LH) vom 29. März 1958 wurde der Beschwerdeführerin die wasserrechtliche Bewilligung für eine Grundwasserentnahme mittels eines Brunnens für Trink- und Molkereizwecke erteilt. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg (BH) vom 4. April 1973 wurde der mitbeteiligten Partei (MB) die wasserrechtliche Bewilligung zur Regulierung eines bestimmten Abschnittes der B erteilt. Als es im Gefolge der Regulierungsarbeiten zu einer starken ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §41; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):85/07/0148
Rechtssatz: Die Beseitigung einer konsenslos in ein Gewässer eingebauten (und somit eine eigenmächtige Neuerung iSd § 138 Abs 1 lit a WRG 1959 darstellende) Sohlschwelle dient der "Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes" iSd § 138 W... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 16. September 1980 hat der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) den Antrag der Beschwerdeführer auf Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zur Naßbaggerung auf der Parzelle Nr. 575 KG. W abgewiesen und gleichzeitig den Beschwerdeführer gemäß § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 den Auftrag erteilt, binnen zwei Monaten ab Rechtskraft dieses Bescheides die im Bereich dieses Grundstückes vorhandenen Wassertümpel mit sanitär einwandfreiem Kiesmaterial auf Höhe der Grub... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;VVG §1 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita; Beachte Fortgesetztes Verfahren:89/07/0130 E 26. September 1989;
Rechtssatz: Ein Bescheid, mit welchem einer Partei gem § 138 Abs 1 WRG aufgetragen wird, vorhandene Wassertümpel mit Material "bis 0,5 m über höchstem Grundwasserstand" aufzufüllen, ohne dabei im
Spruch: die Grundwasserspie... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;VVG §1 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita; Beachte Fortgesetztes Verfahren:89/07/0130 E 26. September 1989;
Rechtssatz: Ein Bescheidspruch, durch den eine Verpflichtung (hier: Aufschüttung von Wassertümpel mit Kiesmaterial) auferlegt wird, muss so bestimmt gefasst werden, dass nötigenfalls seine Durchsetzung im Wege der Zwangsvo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §138 Abs1; Beachte Fortgesetztes Verfahren:89/07/0130 E 26. September 1989;
Rechtssatz: Eine Vorgangsweise ist nach der ständigen Judikatur des VwGH dann als eigenmächtige Neuerung iSd § 138 WRG zu beurteilen, wenn für sie eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich ist, diese aber nicht erwirkt wird. Als Neuerung is... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs1;AVG §63 Abs3;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Die Berufung gegen einen - den Hinweis iSd § 61 Abs 1 AVG enthaltenden - wasserpolizeilichen Auftrags gem § 138 Abs 1 AVG (hier: u.a. Beseitigung einer Fischteichanlage), deren Ausführungen nur zu entnehmen ist, dass die Partei zwar den Bescheid bekämpfen will, dass diese aber ande... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde im Zusammenhang mit dem angefochtenen Bescheid läßt sich folgender maßgebende Sachverhalt entnehmen: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 10. März 1987 wurde in Bestätigung eines Bescheides des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 31. Juli 1986 der beschwerdeführenden Partei gemäß den §§ 32, 33, 54, 99, 105 und 138 Abs. 1 WRG 1959 aufgetragen, jede über die in zwei wasserrechtlichen Bescheide... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32;
Rechtssatz: Der Einwand einer Partei gegen einen gem § 138 Abs 1 WRG erteilten Auftrag, dieser habe eine bereits durch das Gesetz selbst untersagte konsenslose Einbringung zum Gegenstand, stellt in Wahrheit ein Argument gegen das im § 138 WRG normierte Rechtsinstitut dar. Der in einer gesetzwidrigen Übersch... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §65;AVG §66 Abs4;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Ausführungen zur Verdeutlichung des in den E 14.6.1983, 82/07/0205 und E VS 16.4.1956, 936/53, VwSlg 4040/A, ausgesprochenen Rechtssatzes, wonach in der Herstellung jenes Zustandes, der einem mit Berufung bekämpften Bescheid entspricht, keine von d... mehr lesen...
Das dem angefochtenen Bescheid vorangegangene Verwaltungsverfahren nahm seinen Anfang mit einer Eingabe des Beschwerdeführers vom 9. Dezember 1984, in welcher der Beschwerdeführer die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt (BH) als Wasserrechtsbehörde erster Instanz ersuchte, folgende "Sachlage zu prüfen": Für die Wasserversorgung des Hofes des Beschwerdeführers diene seit jeher eine Quellanlage auf dem den Mitbeteiligten (MB) gehörigen Grundstück nn/1 sowie eine auf dem dem Beschwerdeführ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Mit Bescheid vom 19. Dezember 1985 verpflichtete der Landeshauptmann von Oberösterreich aus Anlaß einer von HR erstatteten Anzeige gemäß den §§ 30, 32, 99, 105 und 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 die „G-Gesellschaft m.b.H.“, Werk L, - deren alleiniger Geschäftsführer ist AR Mit Bescheid vom 19. Dezember 1985 verpflichtete der Landeshauptmann von Oberösterreic... mehr lesen...
Index: VwGG10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8VwGG §34 Abs1WRG 1959 §138 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):AW 87/07/0016
Rechtssatz: Die Stellung als Partei im Verwaltungsverfahren für sich allein berechtigt nicht zur Erhebung einer Beschwerde gem Art 131 Abs 1 B-VG, da Voraussetzung für die Bes... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §5 Abs2;WRG 1959 §8;
Rechtssatz: Als "Betroffener" iSd § 138 Abs 1 WRG kann nur derjenige angesehen werden, in dessen Rechte durch die eigenmächtige Neuerung eingegriffen wird. Als solche Rechte kommen nur die im § 12 Abs 2 WRG angeführten Rechte in Betracht, nämlich rechtmäßig geübte Wassernutzungen mit Ausnahme des Gemeingebrauch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §5 Abs2;
Rechtssatz: Nutzungsbefugnisse nach § 5 Abs 2 WRG 1959 müssen nicht auf dem Eigentum am Grund auf dem die Quelle aufgeht, beruhen, sondern können auch auf andere Privatrechtstitel, die durch Rechtsgeschäft über ein Privatgewässer begründet werden, (hier: Dienstbarkeit) gestützt sein. (Hinwe... mehr lesen...