Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Eine eigenmächtige Neuerung im Sinne des § 138 Abs 1 lit a WRG liegt vor, wenn eine Anlage errichtet wurde, für die eine wasserrechtliche Bewilligung hätte eingeholt werden müssen, aber nicht eingeholt worden ist, oder wenn die Anlage einer wasserrechtlichen Bewilligung gar nicht zugänglich ist. European Case Law Ide... mehr lesen...
Rechtssatz: Von der Pflicht, zwecks Verhütung der durch ihren Betrieb verursachten Verunreinigungen des Vorfluters die notwendigen Maßnahmen zu treffen, kann sich die Partei (eine Pappfabrik) nicht mit Hinweisen darauf befreien, dass dasselbe Gewässer durch andere Verursacher ebenfalls oder noch mehr verunreinigt wird, weil aus dem Vorhandensein einer den Reinhaltungszielen nicht entsprechenden Wasserqualität nicht das Recht erwachsen kann, diesen Zustand noch mehr zu verschlechtern (vgl. ... mehr lesen...
Die Vorgeschichte dieses Beschwerdefalles ist dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 15. September 1987, Zl. 87/07/0057, zu entnehmen. Mit ihm war der von der damals wie nun belangten Behörde erlassene Bescheid vom 16. Jänner 1987, betreffend einen wasserpolizeilichen Auftrag zur Auffüllung der im Bereich des Grundstückes 575 KG W vorhandenen Wassertümpel mit Kiesmaterial, aufgehoben worden, weil dem Beschwerdeführer zu einem von der belangten Behörde eingeholten und von ihr ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita; Beachte Vorgeschichte:87/07/0057 E 15. September 1987;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage des Vorliegens des öffentlichen Interesses gemäß § 138 Abs 1 WRG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989070130.X01 Im RIS seit 11.04.2007 Zuletzt ak... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer gab am 29. Dezember 1983 der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See (BH) bekannt, daß er auf seinen Grundstücken Nr. 2038/119 und Nr. 2588/77, beide KG. A, zwei Wasserlöcher habe, die er zur Beregnung seiner Weingartenkulturen benötige. Er ersuche daher um entsprechende (wasserrechtliche) behördliche Genehmigung. Über diesen Antrag hielt die BH als vom Landeshauptmann (LH) gemäß § 101 Abs. 3 WRG 1959 beauftragte Behörde eine Verhandlung an Ort und Stelle ab. Bei ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Nach § 138 Abs 1 lit a WRG kommt als Täter jeder in Betracht, der die Übertretung des Gesetzes verursacht oder mitverursacht hat (Hinweis E 13.9.1979, 2611/78, VwSlg 9922 A/1979, E 20.11.1984, 84/07/0210). Es kommt daher nicht entscheidend darauf an, ob der Auftragsadressat bei der ursprünglichen Errichtung der beiden... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 15. Dezember 1988 hat die im Devolutionswege dafür zuständig gewordene belangte Behörde den Antrag der Beschwerdeführerin abgewiesen, die Wasserrechtsbehörde möge der Gemeinde S, in eventu der Republik Österreich als der Eigentümerin des öffentlichen Wassergutes, gemäß § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 bescheidmäßig auftragen, die durch die Verunreinigung des öffentlichen Gewässers Fischa verursachten Mißstände dadurch zu beheben, daß sie das an dem Rech... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 litb;
Rechtssatz: Selbst einschlägige Feststellungen in der Richtung, die Kläranlage der Gemeinde sei so ausgestattet, dass im Falle von Niederschlägen Abwässer samt allen darin befindlichen Gegenständen im Wege von Überläufen ungeklärt in ein fließendes Gewässer und auf diese Art in den Rechen einer einem Dritten gehörenden Wasserbenutzungsanlage gelangen, ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 31. Juli 1985 stellte die Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis gemäß §§ 38, 98 und 121 Abs. 1 WRG 1959 fest, daß den Vorschreibungen des Bescheides derselben Behörde vom 21. Mai 1984, betreffend die (nachträgliche) wasserrechtliche Bewilligung der Aufschüttung einer Hoffläche der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei im Hochwasserabflußbereich des S-baches zur Herstellung eines Lkw-Parkplatzes, entsprochen worden sei und die besagte... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 29. Juni 1984 war der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei "nach Maßgabe der bei der wasserrechtlichen Verhandlung vorgelegenen und als solche gekennzeichneten Projektsunterlagen bzw. der in der mitfolgenden Verhandlungsschrift festgelegten Beschreibung die nachgesuchte wasserrechtliche Bewilligung zur Vornahme einer Probebohrung mit anschließendem Pumpversuch auf dem Grundstück Nr. 45/1, KG F, ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Ein allenfalls bestehender konsenswidriger Zustand wird durch die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung, die sich darauf bezieht, vor ihrer rechtmäßigen Ausübung nicht zu einem gesetzmäßigen (Hinweis E 31.5.1983, 83/07/0133). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1985070298... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Erkennung des Parteiwillens in in sich widersprüchlichen Anbringen (hier zur Frage, ob die Partei einen Antrag nach § 138 Abs 1 WRG gestellt hat). Schlagworte Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens European Case... mehr lesen...
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Beseitigung von Abwässern aus der von der beschwerdeführenden Partei betriebenen Pappenfabrik in den Werkskanal der T. Mit seinem an die beschwerdeführende Partei gerichteten Bescheid vom 29. April 1987 hat der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) diesbezüglich folgende Entscheidungen getroffen: I. Ihr Ansuchen vom 3. Juli 1986 um wasserrechtliche Bewilligung zur Einleitung der Abwässer der D-fabrik im Ausmaß von insgesamt 5 l/... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1; WRG 1959 §30 Abs2; WRG 1959 §32 Abs1; WRG 1959 §33 Abs2; WRG 1959 § 138 heute WRG 1959 § 138 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 155/1999 WRG 1959 § 138 gültig von 01.10.1997 bis 31.12.1999 zuletzt geände... mehr lesen...
Wie sich aus den Verwaltungsakten ergibt, waren folgende Personen am 24. Oktober 1983 grundbücherliche Eigentümer nachstehend bezeichneter, in der KG A gelegener Grundstücke: die erst- und zweitmitbeteiligten Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens: n1, n2; die erst- und zweitbeschwerdeführenden Parteien (zu je einem Viertel) sowie die drittmitbeteiligte Partei (zur Hälfte): n3, n4; die dritt- und viertbeschwerdeführenden Parteien: n5, n6, n7; die erst- und zweitbeschwerdefü... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §39;
Rechtssatz: Eine "eigenmächtige" Neuerung (durch Eingriff in das Grundeigentum) in Form einer "willkürlichen" Änderung der natürlichen Abflussverhältnisse liegt insoweit nicht vor, als ein privatrechtlicher Titel hiezu berechtigt (Hinweis auf Grabmayr-Rossmann, Das Österreichische Wasserrecht, Wien 1978, Anm 5 zu § 39 WRG). ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §39;
Rechtssatz: Als eigenmächtige Neuerung ist eine Vorgangsweise anzusehen, die einer wasserrechtlichen Bewilligung bedürfte, ohne dass eine solche erwirkt wurde; dies gilt, wenn nicht die Gesetzesübertretung in der Herbeiführung eines - gleichermaßen zu beseitigenden - Zustandes besteht, der gar nicht bewilligungsfähig ist. ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §39;
Rechtssatz: Die Beseitigung gegen das Verbot des § 39 WRG verstoßender Neuerungen kann nur auf Grund des § 138 WRG angeordnet werden (Hinweis E 7.2.1963, 1488/62). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1985070059.X01 Im RIS seit 13.07.2005 Zulet... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §39;
Rechtssatz: § 138 Abs 1 WRG ermächtigt die Behörde nur zum Auftrag der Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes, also etwa der Beseitigung eigenmächtig vorgenommener Neuerungen, nicht jedoch zu einer darüber hinausgehenden Anordnung (Hinweis E 13.9.1979, 2611/78, VwSlg 9922 A/1979). European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft (der belangten Behörde) vom 2. März 1984 war gemäß § 27 Abs. 1 lit. g WRG 1959 festgestellt worden, daß das unter PZ n1 im Wasserbuch der Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan eingetragene Wasserbenutzungsrecht der am verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Partei (in der Folge: mP) zum Betrieb einer Wasserkraftanlage erloschen sei. 1. Mit dem ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;VwGG §33 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Wenn durch einen zeitlich nachfolgenden Bescheid eben jene Anlage wasserrechtlich bewilligt wird, hinsichtlich deren mit Bescheid derselben Behörde derselben Partei aufgetragen worden war, den Betrieb einzustellen... mehr lesen...
Durch bauliche Maßnahmen sowohl des Beschwerdeführers als auch des mit seinen Grundstücken gegenüber von jenem des Beschwerdeführers am anderen Ufer situierten BL kam es zu einer Verengung des A-baches und dadurch bei stärkerer Wasserführung zu Schwierigkeiten bei der Abführung des Wassers. Aus diesem Grunde sah sich die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde als Wasserrechtsbehörde erster Instanz (in der Folge kurz: BVB) zur Einleitung wasserrechtlicher Verfahren sowohl gegen den Besch... mehr lesen...
1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz (BH) vom 29. Jänner 1988 wurde dem nunmehrigen Beschwerdeführer gemäß §§ 98 und 122 Abs. 1 WRG 1959 "auf Antrag von Frau MZ (der Mitbeteiligten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens), L-Hauptstraße 87a, G, wegen Gefahr im Verzug untersagt, die Teichanlage auf Grundstück Nr. '130/10, KG W', zu bespannen". Gleichzeitig wurde gemäß § 64 Abs. 2 AVG 1950 die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung ausgeschlossen. 1. ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §41 Abs1;
Rechtssatz: Im Falle der eigenmächtigen Vereinigung eines Bachbettes durch die Anlieger an beiden Ufern darf nicht einem der beiden allein die gesamte Wiederherstellung des früheren Zustandes aufgetragen werden; es ist zu prüfen, ob und inwieweit durch Maßnahmen jedes einzelnen Anliegers die Einengung des Bettes herbeigeführt worden ist, w... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §122 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Die Legitimation zur Stellung eines Antrages auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gem § 122 Abs 1 WRG setzt auf Grund des notwendigen Zusammenhanges zwischen einer der vorläufigen Gefahrenabwehr dienenden Maßnahme und einer künftigen endgültigen Maßnahme iSd § 138 Abs 1 WRG (Hinweis auf E 31.5.1978, 0009/78, VwSlg 9575 ... mehr lesen...
I. römisch eins. 1.1. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark (LH) als Wasserrechtsbehörde erster Instanz vom 28. Dezember 1967 wurde der am verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Partei (in der Folge: mP) die wasserrechtliche Bewilligung für die Regulierung des Hühnerbaches von km 2,0 bis 4,2 erteilt. Der nunmehrige Beschwerdeführer war diesem Verfahren in seiner Eigenschaft als Wasserberechtigter an der Lafnitz als Partei beigezogen; ihm wurde auch der - ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §107 Abs2;WRG 1959 §107;WRG 1959 §111;WRG 1959 §121;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: § 107 Abs 2 WRG 1959 findet im wasserrechtlichen Überprüfungsverfahren keine Anwendung (Hinweis E 18.9.1987, 83/07/0131). Die erweiterte Rechtskraftwirkung des § 107 Abs 2 WRG kommt somit allein bei wasserrechtlichen Bewilligungsbescheiden und nicht auch bei auf § 121 WRG gestützten B... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. Februar 1978 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung der Beschwerdeführerin gemäß § 138 WRG 1959 den Auftrag Mit Bescheid vom 21. Februar 1978 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung der Beschwerdeführerin gemäß Paragraph 138, WRG 1959 den Auftrag "bis spätestens 30.8.1978 Teile der Ufermauer in Z, Xgasse 17, Parz. Nr. 319/13 (richtig: 391/13), KG. Z zu entfernen. Die im Flussbett des Wienflusses vorhandenen Teile einer zerstörten Uferma... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §41 Abs1;
Rechtssatz: Für den Ausgang des Auftragsverfahren gemäß § 138 WRG ist es ohne Belang, wieweit der Verpflichtete über die einzelnen Vorgänge im parallel abgeführten Bewilligungsverfahren in Kenntnis war, weil die Behörde jedenfalls vom Fehlen einer nach § 38 Abs 1 (§ 41 Abs 1) WRG vorgeschriebenen (allenfalls nachträgliche... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Der Auftrag gem § 138 WRG zur Entfernung eigenmächtiger Neuerungen in Form von Mauerresten verlangt keine besondere fachliche Rechtfertigung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1984070195.X01 Im RIS seit 04.11.2004 Zuletzt aktualisiert am 1... mehr lesen...