RS Vwgh 1988/11/29 84/07/0195

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Veröffentlicht am 29.11.1988
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138 Abs1;
WRG 1959 §38 Abs1;
WRG 1959 §41 Abs1;

Rechtssatz

Für den Ausgang des Auftragsverfahren gemäß § 138 WRG ist es ohne Belang, wieweit der Verpflichtete über die einzelnen Vorgänge im parallel abgeführten Bewilligungsverfahren in Kenntnis war, weil die Behörde jedenfalls vom Fehlen einer nach § 38 Abs 1 (§ 41 Abs 1) WRG vorgeschriebenen (allenfalls nachträglichen) Bewilligung - im Nichtvorliegen einer solchen bestand die Eigenmächtigkeit der Neuerung - ausgehen müsste.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1984070195.X02

Im RIS seit

04.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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