RS Vwgh 1991/6/25 90/07/0131

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Veröffentlicht am 25.06.1991
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138 Abs1 lita;

Rechtssatz

Die Vorschreibung der Verhinderung des Versickerns von mit Aluminiumschlacke vermischten Oberflächenwässern in den Zustrombereich des Grundwassers der Mitterndorfer Senke und der Entfernung der konsenslosen Ablagerungen von mit Mineralölprodukten verunreinigten Schrotten sowie von mit Aluminiumschlackenstaub vermengtem Aushubmaterial aus einem Gebiet, das sich im genannten Zustrombereich befindet, erfolgt zu Recht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990070131.X04

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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