RS Vwgh 1993/4/20 91/07/0044

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Veröffentlicht am 20.04.1993
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138 Abs1 lita;

Beachte

Siehe: 94/07/0175 E 24. Oktober 1995 RS 8

Rechtssatz

Unter einer eigenmächtigen Neuerung iSd § 138 Abs 1 lit a WRG ist nicht allein das bewilligungslose Setzen einer der wasserrechtlichen Bewilligung bedürftigen Maßnahme - sofern diese einer Bewilligung überhaupt zugänglich ist - sondern auch das Fortdauern des durch die betreffende Maßnahme geschaffenen Zustandes zu verstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991070044.X02

Im RIS seit

30.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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