I. römisch eins. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (im Folgenden: LH) vom 17. Februar 1975 (in der Fassung des Berichtigungsbescheides des LH vom 21. März 1975) wurde der mitbeteiligten Partei (im Folgenden: MP) die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer kommunalen Kläranlage samt der hiefür erforderlichen Zufahrt, Versorgungsleitungen, Zuleitung und Ableitung (der in dieser Kläranlage gereinigten kommunalen Abwässer in die T) in vom Be... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §11; WRG 1959 §111 Abs4; WRG 1959 §12 Abs2; WRG 1959 §21 Abs3; WRG 1959 § 11 heute WRG 1959 § 11 gültig ab 01.10.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/1997 WRG 1959 § 11 gültig von 01.11.1959 bis 30.09.1997 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §11; WRG 1959 §111 Abs4; WRG 1959 §12 Abs2; WRG 1959 §21 Abs3; WRG 1959 § 11 heute WRG 1959 § 11 gültig ab 01.10.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/1997 WRG 1959 § 11 gültig von 01.11.1959 bis 30.09.1997 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. Oktober 1987, Zl. 10.415/2, erteilte die Bezirkshauptmannschaft R (im Folgenden: BH) B.W. die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Grundwasserwärmepumpe zur Beheizung eines Wohnhauses auf dem Grst. Nr. 4655/15 KG W. Mit Bescheid der BH vom 19. Dezember 1994, Zl. IIIa1- 10.470/10, wurde B.W. die wasserrechtliche Bewilligung für die Änderung der Grundwasserwärmepumpenanlage in Form der Errichtung eines 20 m tiefen Bohrbrunnens und de... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs1; WRG 1959 §111 Abs3; WRG 1959 §111 Abs4; WRG 1959 §63 litb; WRG 1959 § 111 heute WRG 1959 § 111 gültig ab 22.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2003 WRG 1959 § 111 gültig von 01.10.1997 bis 21.12.2003 zuletzt geänd... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z1; WRG 1959 §111 Abs4; WRG 1959 §63 litb; VwGG § 42 heute VwGG § 42 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 42 gültig von 01.07.2012 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist unter anderem Eigentümer der Grundstücke Nr. 4673/1 und 5317/1, beide KG N., über die eine Wasserleitung der mitbeteiligten Partei führt. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft R (im Folgenden: BH) vom 21. Juli 1978 wurde den Rechtsvorgängern der mitbeteiligten Partei die nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme von Nutzwasser mittels zweier auf den Grundstücken Nr. 4628, 4637, 4648 und 4651, alle KG N., eingebrachten Quellfassungen sowie zum ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z1; WRG 1959 §111 Abs4; WRG 1959 §60; VwGG § 42 heute VwGG § 42 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 42 gültig von 01.07.2012 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56; AVG §59 Abs1; VVG §1; VVG §10; VVG §5; VwGG §34 Abs1; WRG 1959 §111 Abs4; AVG § 56 heute AVG § 56 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 AVG § 56 gültig von 01.02.199... mehr lesen...
Der forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Mühlviertel, beantragte namens der mitbeteiligten Marktgemeinde mit Schriftsatz vom 5. März 2007 die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zur Ableitung der Hangwässer aus dem nördlichen Einzugsgebiet des Holzingerbaches im Bereich der Siedlung H. Aus dem technischen Bericht dieses Projektes geht hervor, dass nördlich der Siedlung zwischen hm 9,50 und hm 12,00 entlang der Grenzen bestimmter Grundstü... mehr lesen...
Nach Durchführung eines Vorprüfungsverfahrens beantragte die mitbeteiligte Partei mit Schriftsatz vom 16. April 2008 die Erteilung einer wasser-, naturschutz- und forstrechtlichen Bewilligung für die Erweiterung der Schneeanlage R-Alm nach Maßgabe des Einreichprojektes "Hauptprojekt 2008 für Ausbaustufen VIII, VIIIa, IX, X und XII und Verlängerung der Fertigstellungsfrist für Ausbaustufe XI" der I vom 11. April 2008. Unter einem wurde die Mitbenutzung von Anlagen der V AG nach § 19 W... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid (Spruchteil A) des Landeshauptmannes von Tirol vom 3. Juli 2008 wurde der mitbeteiligten Partei die wasserrechtliche Bewilligung für die Erweiterung einer Schneeanlage nach Maßgabe näher bezeichneter Projektunterlagen und bei Einhaltung von im Einzelnen genannten Nebenbestimmungen erteilt. Dabei wurde (vgl. Punkt A VIII - Einräumung von Dienstbarkeiten) festgestellt, dass gemäß § 111 Abs. 4 WRG 1959 hinsichtlich der durch die Anlage berührten fre... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 12. Jänner 2004 beantragte Friedrich R als Projektant im Namen der Beschwerdeführerin die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zur Durchführung eines Leistungspumpversuches auf dem Betriebsgelände der Beschwerdeführerin. Darüber fand am 11. Februar 2004 eine mündliche Verhandlung statt, an der auch die Eigentümer benachbarter Grundstücke, auf denen sich Hausbrunnen befinden (in weiterer Folge: Brunneneigentümer), teilnahmen. Einige Brunneneigentümer erklärten ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §39 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;WRG 1959 §103 Abs1 litd;WRG 1959 §111 Abs4;WRG 1959 §56 Abs2;WRG 1959 §60;
Rechtssatz: Auf einen Pumpversuch sind nach § 56 Abs 2 WRG 1959 die Bestimmungen über Zwangsrechte anwendbar. Das bedeutet, dass der Umstand, dass keine Übereinkommen zwischen den Beteiligten vorgelegt wurde... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei stellte bei der Bezirkshauptmannschaft K (kurz: BH) den Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung zur Ableitung von Oberflächenwässern im Bereich der M-Teichstraße L xx im Abschnitt "S-O" von km 4,427 bis km 5,752 im Ausmaß von 222,1 l/s in den M-Teich, U-Teich bzw. in den S-Bach, U-Bach und den O-Bach. Zu der im Zuge des Bewilligungsverfahrens am 21. November 2005 angesetzten und am selben Tag durchgeführten mündlichen Verhandlung wurde der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z1;WRG 1959 §111 Abs4;
Rechtssatz: § 111 Abs 4 WRG 1959 basiert ua auf der (stillschweigenden) Zustimmung des Grundeigentümers zur Grundinanspruchnahme und setzt voraus, dass vom Grundeigentümer keine Einwendungen erhoben wurden. (Hier: Die der Antragstellerin (mitbeteiligten Partei) in der mündlichen Verhandlung aufgetragene Beibring... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §111 Abs3;WRG 1959 §111 Abs4;WRG 1959 §63 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/07/0132 E 10. März 1992 RS 1 Stammrechtssatz Es ist grundsätzlich gleichzeitig mit der Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für ein bestimmtes Projekt Vorsorge für dessen Realisierung, insb im Hinblick auf die Inanspruchnahme fremder Liegenschaften, zu treffen... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei beantragte bei der Bezirkshauptmannschaft L die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb eines Regenwasserkanals zur Ableitung der auf ihrem Betriebsgelände anfallenden Oberflächenwässer in den L-bach und weiter in die E über die Grundstücke Nr. 1484/3, 569/19 und 1465/1, KG L. In der Verhandlungsschrift über die von der BH am 29. November 2004 durchgeführte mündliche Verhandlung findet sich folgende "Stellungnahme ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z1;WRG 1959 §111 Abs4;
Rechtssatz: Der VwGH hat im E 28. Februar 1996, 95/07/0176, ausgesprochen, dass der Ausspruch eines Bescheides nach § 111 Abs. 4 WRG 1959, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der zur Verwirklichung des Projektes erforderlichen Grundstücke gegeben sind, weil die notwendigen Dienstbarkeiten als eingerä... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;WRG 1959 §111 Abs4;
Rechtssatz: Zu den Voraussetzungen des § 111 Abs. 4 WRG 1959 zählt, dass vom Grundeigentümer keine Einwendung erhoben worden ist. Diese Voraussetzung ist im Beschwerdefall nicht gegeben. Der Vertreter der Bf hat in der Verhandlung erklärt, dass mit den Bauarbeiten erst bei V... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer der Grundstücke Nr. 113/1, 113/5, 113/6 und 113/7 der EZ 120 der KG E. Mit Eingabe vom 26. März 1997 suchte die Stadtgemeinde Graz um die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung von Kanalanlagen in diesem Bereich an. Darüber fand am 15. April 1997 eine mündliche Verhandlung statt, im Zuge deren die Beschwerdeführer zustimmten, dass die Kanaltrasse auf einem 3 m breiten Wiesenstreifen des Grundstückes Nr. 113/1 und in de... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §111 Abs3;WRG 1959 §111 Abs4;WRG 1959 §63 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/07/0132 E 10. März 1992 RS 1 Stammrechtssatz Es ist grundsätzlich gleichzeitig mit der Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für ein bestimmtes Projekt Vorsorge für dessen Realisierung, insb im Hinblick auf die Inanspruchnahme fremder Liegenschaften, zu treffen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §111 Abs3;WRG 1959 §111 Abs4;WRG 1959 §117; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/07/0176 E 28. Februar 1996 RS 3
(Hier mit dem Zusatz, dass sich zwar in solchen Fällen die
Abgrenzungsproblematik zum Vorliegen einer ausdrücklichen
Vereinbarung über die Einräumung der erforderlichen Dienstbarkeit
ergeben kann, wobei eine bestehende Vereinbarung den Tatbe... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs4;WRG 1959 §63 litb;
Rechtssatz: Eine ausdrückliche Zustimmung zu einem Vorhaben steht einer Dienstbarkeitsbegründung nach § 111 Abs. 4 WRG 1959 nicht entgegen (Hinweis E 21. Oktober 1999, 99/07/0019). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2004070035.X04 Im RIS seit 02.05.2005 mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs4;WRG 1959 §117 Abs1;WRG 1959 §117;
Rechtssatz: Hinsichtlich der Entschädigung für die Dienstbarkeitseinräumung bestimmt § 111 Abs. 4 WRG 1959 in seinem letzten Satz, dass allfällige "Entschädigungsansprüche aus diesem Grunde in Ermangelung einer Übereinkunft binnen Jahresfrist nach Fertigstellung der Anlage geltend gemacht werden können (§ 117)." Durch den Hi... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs4;WRG 1959 §63 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/07/0176 E 28. Februar 1996 RS 2 Stammrechtssatz § 111 Abs 4 WRG stellt keine zwangsweise
Begründung: einer Dienstbarkeit dar, sondern basiert auf der (stillschweigenden) Zustimmung des Grundeigentümers zur Grundinanspruchnahme, die darin gelegen ist, daß keine Einwendungen erhoben wurden. ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft R (BH) vom 24. Jänner 2000 wurde der mitbeteiligten Partei die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung einer Ortskanalisation erteilt (Spruchabschnitt I). Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft R (BH) vom 24. Jänner 2000 wurde der mitbeteiligten Partei die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung einer Ortskanalisation erteilt (Spruchabschnitt römisch eins). Punkt 30 der dieser Bewilligung beigefügten Nebenbestimmungen lautet: ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VVG §10;WRG 1959 §111 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/07/0063 B 11. Juli 1996 RS 2 Stammrechtssatz Die Rechtsfolgen des § 111 Abs 4 WRG treten bei Zutreffen der in dieser Bestimmung enthaltenen Voraussetzungen mit der Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung ein, ohne daß es eines diesbezüglichen bescheidmäßigen Ausspruches bedarf. Die Au... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;WRG 1959 §111 Abs4;
Rechtssatz: Fehlt im Bewilligungsbescheid eine eindeutige Feststellung der iSd § 111 Abs. 4 WRG 1959 als eingeräumt anzusehenden Dienstbarkeiten, so hat die zuständige Wasserrechtsbehörde eine entsprechende Feststellung mit gesondertem Bescheid zu treffen (Hinweis E 24. Jänner 1980, 2559/79, VwSlg 10021 A/1980)... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (LH) vom 30. Mai 1989 wurde der mitbeteiligten Partei auf Grund der Bestimmungen der §§ 9, 11 bis 13, 14, 21, 30, 32, 33, 50, 72, 99, 105, 111 und 112 WRG 1959 (unter anderem) unter Spruchpunkt I.b. die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung zusätzlicher Ortskanäle in den Ortschaftsbereichen E und G und unter Spruchpunkt I.c. die wasserrechtliche Bewilligung unter Bedachtnahme auf das für den zulässigen Umfang der genehmigten ... mehr lesen...