Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs2;AVG §60;AVG §68 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §105 Abs1 litm;WRG 1959 §111;WRG 1959 §21a; Beachte Besprechung in RdU 1997/3, S 130-132;
Rechtssatz: Soll für eine Ache, aus der Wasser in einen Bach, an dem sich Inhaber rechtskräftiger Bewilligungen zur Wassernutzung befinden, eine Restwasserme... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §105 Abs1 litm idF 1985/238 ;WRGNov 1985; Beachte Besprechung in RdU 1997/3, S 130-132;
Rechtssatz: Aus dem im Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und Forstwirtschaft (632 BlgNR XIV GP) wiedergegebenen Initiativantrag 113/A erhellt, daß der Begriff "ökologische Funktionsfähigkeit", der in Gestalt des § 105 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. August 1993 erteilte der Landeshauptmann von Tirol (LH) der Beschwerdeführerin die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage, welche die im Bereiche einer von der Beschwerdeführerin errichteten Schnellstraße anfallenden Fahrbahnwässer und die Tunnelwaschwässer sammelt, sie einer Reinigungsanlage zuleitet, dort behandelt und anschließend in den M.-Bach einleitet. Zu Spruchpunkt VIII. 26. schrieb der LH der Beschwerdeführerin folgen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §105 Abs1 lite;
Rechtssatz: Eine Auflage, die im Bereich einer Schnellstraße zwar den Einbau einer Absperrung in der Fahrbahnwässerreinigungsanlage mit dem Zweck vorsieht, daß bei einem Schadstoffunfall das Eindringen wassergefährdender Stoffe in die Vorflut verhindert werden kann, die Funkt... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln (BH) die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung eines Zubaues sowie einiger baulicher Änderungen bei ihrer Badehütte auf Parzelle 394/25, KG A. Der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) ermächtigte die BH zur Durchführung des Verfahrens gemäß § 101 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959). Bei der von der BH am 22. März 1990 durchgeführten mündlichen Verhandlung erklärte der Amts... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: Richtlinien für Bauten im Hochwasserabflußbereich;VwRallg;WRG 1959 §105 Abs1 litb;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Richtlinien, die einzelne im Hochwasserabflußbereich der Donau gelegene Badehütten zum Gegenstand haben und von Baubehörde, Raumplanung, Wasserstraßendirektion und Wasserbautechnikern gemeinsam erarbeitet wurden, um die von diese... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §52;WRG 1959 §105 Abs1 litb;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Das öffentliche Interesse fordert jedenfalls dann eine Beseitigung einer eigenmächtig vorgenommenen Neuerung, wenn diese eigenmächtige Neuerung - sei es für sich allein, sei es zusammen mit anderen bereits bestehenden baulichen Anlagen (Summationseffekt) - eine erhebliche Beeinträcht... mehr lesen...
Mit Datum vom 18. April 1958 erging gegenüber dem Rechtsvorgänger der nunmehrigen mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) ein von der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau (BH) erlassener Bescheid mit folgendem Spruch: "Die Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau stellt aufgrund der telefonischen Ermächtigung durch das Amt der Kärntner Landesregierung - Abtlg. 10 gemäß §§ 82 Abs. 4 und 108 WRG BGBl. II Nr. 316/34 in der Fassung BGBl. Nr. 144/47 fest, daß die E... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1934 §105 Abs1 idF 1947/144;WRG 1934 §82 Abs4 idF 1945/113;WRG 1959 §143 Abs2;WRGNov 1959;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1992070210.X01 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft (BH) vom 9. Jänner 1990 wurde über Antrag des Beschwerdeführers die wasserrechtliche Bewilligung erteilt, die im Wasserbuch der BH eingetragene Wasserkraftanlage am M-Fluß auszubauen. Hiezu wurden unter anderem folgende Auflagen in Spruchpunkt I, der gemäß den §§ 9, 11 bis 15, 21, 38, 41, 50, 72, 98, 105, 111 und 112 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG) erlassen wurde, erteilt: Z. 16: "Über das Fischaufstiegsbauwerk ist, sofern in der Natur v... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §105 Abs1 litm;WRG 1959 §111 Abs2;WRG 1959 §13 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 13 Abs 1 letzter Satz, des § 111 Abs 2 und des § 105 Abs 1 lit m WRG schließen nicht aus, daß bei einer an einem Fluß gelegenen Wasserkraftanlage die Vorschreibung einer dauerregistrierenden Meßeinrichtung für die Überwachung der Einhaltung de... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §105 Abs1 litm;WRG 1959 §111 Abs2;WRG 1959 §13 Abs1;
Rechtssatz: Soweit der Bewilligungswerber (hier Antrag auf Ausbau einer Wasserkraftanlage) Fragen der finanziellen Belastung, die aus der im Bewilligungsbescheid enthaltenen Auflage (Einbau einer dauerregistrierenden Meßeinrichtung in die ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 16. Dezember 1983 wurde Ing. J. Z., dem Rechtsvorgänger des Erstbeschwerdeführers, die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung einer Wasserkraftanlage am Almfluß auf den Grundstücken Nr. 324 und 325/1, KG F, erteilt. Für die Fertigstellung der Anlage wurde eine Frist bis 31. Dezember 1986 eingeräumt. In der Folge wurde mehrmals die Verlängerung der Bauvollendungsfrist mit der Begründung: beantragt, die zur Realisierung des V... mehr lesen...
Am 12. April 1976 erließ der Landeshauptmann von Oberösterreich (LH) einen Bescheid, dessen Spruchpunkt I. folgenden Wortlaut hat: "I. Wasserrechtliche Bewilligung des generellen Projektes der Kläranlage R.: Dem (Beschwerdeführer) wird auf Grund der Bestimmungen der §§ 9, 11 - 13, 31, 32, 99, 105 und 111 des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. Nr. 215, in der Fassung der Wasserrechtsgesetznovelle 1969, BGBl. Nr. 207 (im folgenden: WRG), nach Maßgabe der bei der wasserrechtlichen ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1;WRG 1959 §112 Abs2; Beachte (hier: Umstände nach § 105 Abs 1 lit m WRG)
Rechtssatz: Bei der Entscheidung über eine Fristverlängerung nach § 112 Abs 2 WRG entspricht es grundsätzlich dem Sinn des Gesetzes, Umstände zu berücksichtigen, die zu einer Versagung einer neu beantragten wasserrechtlichen Bewilligung führen würden. ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1 lite;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §32 Abs1;
Rechtssatz: Da die Erlassung eines Alternativauftrages nach § 138 Abs 2 WRG nur in Betracht kommt, wenn die konsenslos durchgeführte Maßnahme bewilligungsfähig ist (Hinweis E 16.11.1993, 93/07/0085; E 25.5.1993, 91/07/0164), ist bei einer Ableitung ungereinigter Abwässer aus dem Verbandsbereich in... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 16. November 1977 als Wasserrechtsbehörde erster Instanz wurde den Ehegatten W. und M. H. gemäß §§ 9, 11 bis 13, 21, 30 bis 33, 50, 98, 105, 111 und 112 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) i.d.F. der Wasserrechtsnovelle 1969, BGBl. Nr. 207, nach Maßgabe der bei der Verhandlung vorgelegenen und als solche gekennzeichneten Planunterlagen bzw. der in der Verhandlungsschrift festgelegten Beschreibung die wasserrechtliche Bewilligung für die... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1 lite;WRG 1959 §105 Abs1 litm;WRG 1959 §30;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, daß nur bei einer wesentlichen Beeinträchtigung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Vorfluters durch die Hausabwasserbeseitigungsanlage (hier Dreikammer-Faulanlage) die Einleitung der Abwässer untersagt werden könne. Daran vermag der Umstand nichts zu ändern, daß auch von dritter ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1 lite;WRG 1959 §30;WRG 1959 §31;WRG 1959 §32;
Rechtssatz: Die im § 105 Abs 1 lit e WRG normierte "nachteilige Beeinflussung" entspricht den in den §§ 30 ff WRG angesprochenen Gesichtspunkten (Hinweis Raschauer, Kommentar zum Wasserrecht, Randzahl 12 zu § 105). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1990070126.X01 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer beantragten mit Eingabe vom 21. Dezember 1992 bei der Bezirkshauptmannschaft Hartberg (BH) die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für eine kombinierte Abwasserentsorgungsanlage, bestehend aus einem technisch belüfteten betonierten Klärbecken (Belüftungs- bzw. technisch-biologische Belebungsanlage) und einem nachgeschalteten Pflanzenbett als natürlich belüftetes Filterbett (bepflanzter Bodenfilter mit ganzjähriger natürlicher Belüftung durch das Röhricht).... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 18.3.1994 93/07/0132, 93/07/0133
Rechtssatz: Da § 105 Abs 1 WRG, wie aus dem Wort "insbesondere" hervorgeht, keine erschöpfende Aufzählung öffentlicher Interessen enthält, kann auch die Beeinträchtigung anderer als der in dieser Gesetzesstelle ausdrücklich g... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tulln vom 17. Juni 1993 wurde den Beschwerdeführern die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer monovalenten Direkt-Absorber-Wärmepumpenanlage auf Grundstück Nr. 582/20 der KG S zur Raumheizung und Warmwasserbereitung erteilt. Gleichzeitig wurde ausgesprochen, daß das Wasserrecht bis 31. Juli 2003 befristet erteilt wird. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung machten die Beschwerdeführer im wesentlichen gel... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 15. Mai 1992 wurde die Beschwerdeführerin unter Berufung auf die §§ 31 b, 99 Abs. 1 lit. l, 105 und 138 Abs. 1 lit. a des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) dazu verpflichtet, auf ihre Kosten die Ablagerungen der ehemaligen Mülldeponie "O" auf den Parzellen Nr. 981/5 und 981/6 bis zum 31. März 1993 unter Bedachtnahme auf nachstehende Anordnungen zu beseitigen: 1. Die Ausräumungsarbeiten sind in der kalten Jahreszeit und bei Nied... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1 lite;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §31b Abs1;
Rechtssatz: Wird durch eine Deponie das Grundwasser und ein See verunreinigt, so gebietet das öffentliche Interesse eine Maßnahme nach § 138 Abs 1 WRG, da nach § 105 Abs 1 lit e WRG die Hintanhaltung einer nachteiligen Beeinflussung der Beschaffenheit des Wassers im öffentlichen Interesse gelegen ist. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §105 Abs1;WRG 1959 §21 Abs1 idF 1990/252;
Rechtssatz: Da Anhaltspunkte dafür fehlen, daß das WRG unter Auflagen auch Befristungen versteht, kann eine Befristung nicht unter dem Begriff der Auflage im § 105 Abs 1 WRG subsumiert werden, wogegen auch der Umstand spricht, daß im § 21 WRG eigene Bestimmungen über Befristungen enthalte... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 9. April 1993 wurde der mitbeteiligten Partei gemäß den §§ 12, 13, 32 (Abs. 2 lit. d), 99, 105 und 111 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) die bis zum 31. Dezember 1993 befristete wasserrechtliche Bewilligung zur Aufbringung von 18.000 m3/Jahr Senkgrubenräumgut aus S mit einem Gehalt von maximal 0,110 kg N/m3 auf insgesamt 116 ha landwirtschaftlich genutzter Flächen in den Katastralgemeinden M und N erteilt. In der Begrü... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1 lite;WRG 1959 §108 Abs6;WRG 1959 §30;WRG 1959 §32 Abs2 litd;
Rechtssatz: Zur Beurteilung der Frage, ob durch die Aufbringung von Senkgrubenräumgut die Beschaffenheit des Grundwasservorkommens nachteilig beeinflußt wird, ist gemäß § 108 Abs 6 WRG eine mündliche Verhandlung abzuhalten, der auch ein ärztlicher Amtssachverständiger beizuziehen ist (hier: Behörde... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §105 Abs1 lite;WRG 1959 §12 Abs1;WRG 1959 §30;WRG 1959 §54 Abs3;
Rechtssatz: Den Maßstab für eine nachteilige Beeinflussung des Wassers stellt § 30 WRG dar. Aus dessen Zielvorgaben und Begriffsbestimmungen ergibt sich, daß eine nachteilige Beeinflussung des Wassers bei Beeinträchtigung von dessen natürlicher Beschaffenheit vorlie... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 19. Mai 1993 wurde das Ansuchen der Beschwerdeführer um Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Einfriedung bestimmter Grundstücke mit einem Zaun abgewiesen. Gleichzeitig wurde den Beschwerdeführern aufgetragen, bis spätestens 31. Juli 1993 den zur Einfriedung dieser Parzellen hergestellten Zaun zu entfernen. Weiters wurden die Beschwerdeführer zur Entrichtung von Kommissionsgebühren verpflichtet. Gegen ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1 litb;
Rechtssatz: Eine Änderung der (bei Hochwässern auftretenden) Strömungsverhältnisse, die zu Nachteilen für Dritte führt, ist als erhebliche Beeinträchtigung des Ablaufes der Hochwässer anzusehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993070085.X09 Im RIS seit 10.12.2001 ... mehr lesen...