Entscheidungen zu § 105 Abs. 1 WRG 1959

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 151-171 von 171

TE Vwgh Erkenntnis 1994/1/18 93/07/0153

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tulln vom 17. Juni 1993 wurde den Beschwerdeführern die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer monovalenten Direkt-Absorber-Wärmepumpenanlage auf Grundstück Nr. 582/20 der KG S zur Raumheizung und Warmwasserbereitung erteilt. Gleichzeitig wurde ausgesprochen, daß das Wasserrecht bis 31. Juli 2003 befristet erteilt wird. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung machten die Beschwerdeführer im wesentlichen gel... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.01.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/1/18 93/07/0105

Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 15. Mai 1992 wurde die Beschwerdeführerin unter Berufung auf die §§ 31 b, 99 Abs. 1 lit. l, 105 und 138 Abs. 1 lit. a des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) dazu verpflichtet, auf ihre Kosten die Ablagerungen der ehemaligen Mülldeponie "O" auf den Parzellen Nr. 981/5 und 981/6 bis zum 31. März 1993 unter Bedachtnahme auf nachstehende Anordnungen zu beseitigen: 1. Die Ausräumungsarbeiten sind in der kalten Jahreszeit und bei Nied... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.01.1994

RS Vwgh 1994/1/18 93/07/0105

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1 lite;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §31b Abs1;
Rechtssatz: Wird durch eine Deponie das Grundwasser und ein See verunreinigt, so gebietet das öffentliche Interesse eine Maßnahme nach § 138 Abs 1 WRG, da nach § 105 Abs 1 lit e WRG die Hintanhaltung einer nachteiligen Beeinflussung der Beschaffenheit des Wassers im öffentlichen Interesse gelegen ist. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.01.1994

RS Vwgh 1994/1/18 93/07/0153

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §105 Abs1;WRG 1959 §21 Abs1 idF 1990/252;
Rechtssatz: Da Anhaltspunkte dafür fehlen, daß das WRG unter Auflagen auch Befristungen versteht, kann eine Befristung nicht unter dem Begriff der Auflage im § 105 Abs 1 WRG subsumiert werden, wogegen auch der Umstand spricht, daß im § 21 WRG eigene Bestimmungen über Befristungen enthalte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.01.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/12/14 93/07/0064

Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 9. April 1993 wurde der mitbeteiligten Partei gemäß den §§ 12, 13, 32 (Abs. 2 lit. d), 99, 105 und 111 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) die bis zum 31. Dezember 1993 befristete wasserrechtliche Bewilligung zur Aufbringung von 18.000 m3/Jahr Senkgrubenräumgut aus S mit einem Gehalt von maximal 0,110 kg N/m3 auf insgesamt 116 ha landwirtschaftlich genutzter Flächen in den Katastralgemeinden M und N erteilt. In der Begrü... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.12.1993

RS Vwgh 1993/12/14 93/07/0064

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1 lite;WRG 1959 §108 Abs6;WRG 1959 §30;WRG 1959 §32 Abs2 litd;
Rechtssatz: Zur Beurteilung der Frage, ob durch die Aufbringung von Senkgrubenräumgut die Beschaffenheit des Grundwasservorkommens nachteilig beeinflußt wird, ist gemäß § 108 Abs 6 WRG eine mündliche Verhandlung abzuhalten, der auch ein ärztlicher Amtssachverständiger beizuziehen ist (hier: Behörde... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.1993

RS Vwgh 1993/12/14 93/07/0064

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §105 Abs1 lite;WRG 1959 §12 Abs1;WRG 1959 §30;WRG 1959 §54 Abs3;
Rechtssatz: Den Maßstab für eine nachteilige Beeinflussung des Wassers stellt § 30 WRG dar. Aus dessen Zielvorgaben und Begriffsbestimmungen ergibt sich, daß eine nachteilige Beeinflussung des Wassers bei Beeinträchtigung von dessen natürlicher Beschaffenheit vorlie... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/11/16 93/07/0085

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 19. Mai 1993 wurde das Ansuchen der Beschwerdeführer um Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Einfriedung bestimmter Grundstücke mit einem Zaun abgewiesen. Gleichzeitig wurde den Beschwerdeführern aufgetragen, bis spätestens 31. Juli 1993 den zur Einfriedung dieser Parzellen hergestellten Zaun zu entfernen. Weiters wurden die Beschwerdeführer zur Entrichtung von Kommissionsgebühren verpflichtet. Gegen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.11.1993

RS Vwgh 1993/11/16 93/07/0085

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1 litb;
Rechtssatz: Eine Änderung der (bei Hochwässern auftretenden) Strömungsverhältnisse, die zu Nachteilen für Dritte führt, ist als erhebliche Beeinträchtigung des Ablaufes der Hochwässer anzusehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993070085.X09 Im RIS seit 10.12.2001 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1992/12/1 91/07/0119

Mit Spruchabschnitt I seines Bescheides vom 12. Mai 1987 wies der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) das Ansuchen der Beschwerdeführerin um neuerliche wasserrechtliche Bewilligung der bis 31. Dezember 1985 befristet bewilligt gewesenen Einleitung von in ihrem Färbereibetrieb anfallenden Abwässern in das Kanalsystem der Stadtgemeinde gemäß §§ 32 Abs. 4 und 105 WRG 1959 als unzulässig ab. Mit Spruchabschnitt II dieses Bescheides wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 138 Abs. 1 lit... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 01.12.1992

RS Vwgh 1992/12/1 91/07/0119

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten
Norm: GrenzgewässerAbk CSSR 1970;VwRallg;WRG 1959 §105 Abs1 lite;WRG 1959 §30;WRG 1959 §31;
Rechtssatz: Das öffentliche Interesse an der Gewässerreinhaltung besteht unabhängig von der Größe oder Länge eines Gewässers und gewinnt gerade dort, wo Gewässerverunreinigungen grenzüberschreitende Auswirkungen entfalten, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.12.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/3/31 92/07/0019

Die Zweitbeschwerdeführerin erwarb im Sommer 1990 das rechtsufrig der X im Grünland gelegene Grundstück 248/30 KG A und die Beschwerdeführer errichteten auf diesem in der Folge konsenslos eine Gartenhütte und eine Einfriedung, bestehend aus Maschendrahtzaun und Thujenhecke. Mit Bescheid vom 5. Dezember 1990 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Ried i.I. (BH) den Beschwerdeführern einen wasserpolizeilichen Alternativauftrag nach § 138 Abs. 2 WRG 1959, entweder bis 31. Jänner 1991 di... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.03.1992

RS Vwgh 1992/3/31 92/07/0019

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1 litb;WRG 1959 §138;WRG 1959 §38;
Rechtssatz: Das WRG bietet keine Grundlage für die Versagung einer beantragten wasserrechtlichen Bewilligung bzw den Auftrag zur Beseitigung einer eigenmächtig vorgenommenen Neuerung aus PRÄVENTIVEN Gründen; vielmehr ist eine auf § 105 Abs 1 lit b WRG gestützte Versagung nur dann auszusprechen, wenn eine KONKRETE Besorgnis e... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.03.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/3/12 91/06/0120

Zur Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalles ergibt sich aus den hg. Erkenntnissen vom 12. Februar 1991, Zl. 90/07/0090, und vom 26. November 1991, Zl. 91/07/0086, folgendes: Die beschwerdeführende Gemeinde hat aufgrund einer von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft erteilten und im Instanzenzug vom Landeshauptmann bestätigten Bewilligung nach dem Wasserrechtsgesetz im Bereich der Gemeindegrenze zur mitbeteiligten Gemeinde Regulierungsarbeiten an einem dort verlaufenden Bach ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.03.1992

RS Vwgh 1992/3/12 91/06/0120

Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BauO Tir 1989 §1 Abs3 litf;BauO Tir 1989 §2 Abs5;BauRallg;WRGNov 1990 §105 Abs1;
Rechtssatz: Die in § 105 Abs 1 WRG demonstrativ aufgezählten öffentlichen Interessen, auf welche die Wasserrechtsbehörde "Bedacht zu nehmen hat", umfassen auch jene des § 1 Abs 3 lit f Tir... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.03.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/2/18 90/07/0139

Die Beschwerdeführer betreiben in der Ortschaft P zwei Fischteiche, wobei für das vorliegende Verfahren allein Fischteich II relevant ist. Im Jahre 1981 suchten die Beschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft X um wasserrechtliche Genehmigung dieses Fischteichs an, wobei dieser projektsgemäß "aus dem Überwasser des Löschteiches der Ortschaft P gespeist" und "das abfließende Quellwasser des Löschteiches ... in einen Betonrohrkanal Durchmesser 35 in die P-Bach eingeleitet" werde... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.02.1992

RS Vwgh 1992/2/18 90/07/0139

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1 lite;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita;WRG 1959 §33;
Rechtssatz: Dem mit wasserrechtlicher Bewilligung der Abwasserbeseitigungsanlage den Hauseigentümern eingeräumten Recht, die in den Wohnhäusern anfallenden Abwässer in einen bestimmten Bach abzuleiten, entspricht keine Pflicht gegenüber den Betreibern eines Fischteiches, auf Konsensdauer sämtliche A... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.02.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/9/24 91/07/0016

I 1. Unter dem Datum 1. Dezember 1988 erließ die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen dem nunmehrigen Beschwerdeführer gegenüber einen Bescheid, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen verpflichtet Sie, auf Ihre Kosten die auf Ihrem Grundstück Nr. nn1 KG S, bestehende Verrohrung des H-Baches zu entfernen bzw. den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Als Frist für die Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes wird der 30. Juni 1989 festgesetzt. Sie si... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.09.1991

RS Vwgh 1991/9/24 91/07/0016

Index: 10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: MRKZP 01te Art1;StGG Art5;WRG 1959 §105 Abs1 litb;WRG 1959 §105 Abs1 litm;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: § 138 Abs 1 lit a WRG in Verbindung mit § 105 Abs 1 lit b und § 105 Abs 1 lit m WRG findet im Gesetzesvorbehalt, unter dem die Gewährleistung des Eigentumsrechtes steht, (Vorbehalt zugunsten des Erfordernisses des "öffentlichen In... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.1991

RS Vwgh 1991/9/24 91/07/0016

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1 litb;WRG 1959 §105 Abs1 litm;WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §41 Abs1;WRG 1959 §41 Abs2;
Rechtssatz: Ist durch das Belassen der Verrohrung eines Baches eine erhebliche Beeinträchtigung des Ablaufes der Hochwässer, und darüber hinaus eine wesentliche Beeinträchtigung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer zu besorgen, so ist die Verrohrung bewilligungsbe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.1991

RS Vwgh 1991/9/24 91/07/0016

Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1 litb;WRG 1959 §105 Abs1 litm;
Rechtssatz: Die in § 105 Abs 1 litb WRG geforderte "Erheblichkeit" der Beeinträchtigung bzw die in § 105 Abs 1 lit m WRG geforderte "Wesentlichkeit" der Beeinträchtigung sind gegeben, wenn eine Verrohrung die "natürlichen Kreisläufe und die Selbstreinigungskraft des Wassers weitgehend stört". European Cas... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.1991

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