Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs2 impl;VwGG §46 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0046 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1717/67 B 21. Mai 1969 RS 2 Stammrechtssatz Als Hindernis im Sinne des § 46 Abs 3 VwGG 1965, nach dessen Aufhören die Frist zur Stellung des Antrages auf Wiedereinsetzung in d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §34 Abs1;VwGG §46 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0046 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/04/0151 B 15. September 1987 RS 5 Stammrechtssatz Die gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag neuerlich eingebrachte Beschwerde, die bereits wegen Versäumung der Beschwerdefrist zurückgewiesen word... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0046 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/04/11 91/13/0069 1 Stammrechtssatz Mußte dem Antragsteller bzw seinem Rechtsvertreter bereits bei Abfassung der Beschwerde auffallen, daß die Beschwerdefrist deswegen versäumt wurde, weil der angestellte Rec... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensablaufes wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die die beiden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffenden Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 13. Dezember 1990, Zl. 90/09/0158 bzw. Zl. 90/09/0157, verwiesen, mit welchen die damals angefochtenen Bescheide der belangten Behörde vom 23. und 27. August 1990 wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben worden waren. Der Gerichtshof hatte hiebei für... mehr lesen...
Die Antragstellerin hatte gegen den im Spruch: genannten Bescheid eine mit 23. Jänner 1992 datierte und laut Poststempel auf dem Kuvert am gleichen Tag zur Post gegebene Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben. Als Tag, an dem ihr der angefochtene Bescheid zugestellt worden war, hatte die Antragstellerin in Übereinstimmung mit dem Stempelaufdruck der Kanzlei ihres Rechtsfreundes auf der gleichzeitig vorgelegten Bescheidfotokopie den 11. Dezember 1991 angegeben. Der Verwaltungs... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;AVG §71 Abs2;VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):92/09/0010 E 21. Mai 1992
Rechtssatz: Ein Verschulden des Parteienvertreters trifft grundsätzlich die Partei. Die Zustellung des erstinstanzlichen Straferkenntnisses erfolgte (im Beschwerdefall) rechtens an den noch unvertretenen B... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;AVG §71 Abs2;VwGG §46 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):92/09/0010 E 21. Mai 1992
Rechtssatz: Die Frage, wann das Hindernis (iSd § 71 Abs 2 AVG), die versäumte Frist (hier: Berufungsfrist) einzuhalten, aufgehört hat, stellt sich jedenfalls erst dann, wenn die Frist versäumt ist, weil ansonsten ja noc... mehr lesen...
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Norm: VwGG §46 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/11/0304 B 22. Jänner 1986 VwSlg 11999 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Als Hindernis iSd § 46 Abs 3 VwGG ist jenes Ereignis iSd § 46 Abs 1 VwGG zu verstehen, das die Fristeinhaltung verhindert hat. Besteht dieses Ereignis in einem Tatsachenirrtum über den Ablauf der Frist zur Erhebung der Beschwerde an den VwGH, so hört das Hin... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 20. Dezember 1991, Zl. 91/17/0194, wies der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde der Antragstellerin gegen den im Spruch: genannten Bescheid wegen Versäumung der Einbringungsfrist gemäß § 34 Abs. 1 VwGG mit der
Begründung: zurück, nach den Beschwerdebehauptungen sei der angefochtene Bescheid der Antragstellerin am 16. Oktober 1991 zugestellt, die Beschwerde aber erst am 28. November 1991 - also nach Ablauf der im § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG normierten sechswöchigen Frist - z... mehr lesen...
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Norm: VwGG §46 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0099 B 13. Dezember 1989 RS 2 Stammrechtssatz Die Frist des § 46 Abs 3 VwGG beginnt bereits zu laufen, wenn dem Bfr (seinem Vertreter) bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte auffallen müssen, dass die (Beschwerdefrist) Frist bereits abgelaufen ist (hier: der RA hätte bei Unterfertigung der Beschwerde erkennen müssen, dass di... mehr lesen...
In ihrer Gegenschrift weist die belangte Behörde darauf hin, daß der angefochtene Bescheid in Wahrheit schon am 8. August 1988 zugestellt worden sei, und zwar an den Steuerberater des Beschwerdeführers, dem der Beschwerdeführer Zustellvollmacht erteilt gehabt habe. Zum Beweis für die Richtigkeit des Zustelldatums wird auf den Rückschein verwiesen, auf dem das Datum der Übernahme des angefochtenen Bescheides durch eine Angestellte des Steuerberaters mit "88/08/08" angegeben ist und auf... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;AVG §71 Abs2;BAO §308 Abs1;BAO §308 Abs3;VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/13/0090 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/11/0143 E 16. Mai 1984 VwSlg 11439 A/1984 RS 4 Stammrechtssatz Das Vor... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland vom 19. Juni 1990 wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug einer Verwaltungsübertretung nach § 367 Z. 26 GewO 1973 in Verbindung mit § 9 VStG 1950 schuldig erkannt und dafür bestraft. Dagegen erhob der Beschwerdeführer eine mit einem Abtretungsantrag im Sinne des Art. 144 Abs. 3 B-VG verbundene Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof. Mit Beschluß des Verfassungsgerichtshofes vom 25. September 1990, B 977/90, wurde d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991040100.X01 Im RIS seit 28.05.1991 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 31. Juli 1990 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einspruchsfrist gegen die Strafverfügung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 26. Juli 1989, Zl. A 17-St-2.126/1989-1, wegen Übertretung des § 73 Abs. 1 in Verbindung mit § 63 Abs. 2 der Stmk. Bauordnung als verspätet zurückgewiesen. Der Beschwerdeführer hatte den am 19. Dezember 1989 zur Post ... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 19. November 1990 wurde die Beschwerdeführerin im Verfahren Zl. 90/17/0419 gemäß § 34 Abs. 2 VwGG aufgefordert, eine weitere Ausfertigung der Beschwerde für die Steiermärkische Landesregierung binnen einer Woche beizubringen; hiebei wurde auf die §§ 24 Abs. 1 und 29 leg. cit. Bezug genommen. Diese Verfügung wurde laut dem im Gerichtsakt befindlichen Rückschein am Donnerstag, dem 29. November 1990, von einem Arbeitnehmer des Beschwerdevertreters in dessen Rechtsan... mehr lesen...
Beachte Der Beschwerdefall 90/06/0150 wurde am 17.5.1991 im gleichen Sinne erledigt; Rechtssatz: Ein Hindernis nach § 71 Abs 2 AVG iVm § 71 Abs 1 lit a AVG fällt mit der Einsicht des Besch in den maßgebenden Verwaltungsstrafakt weg, bei welcher der Umstand, daß eine die Strafverfügung betreffende Hinterlegungsanzeige erfolgt ist, diese aber den Besch nicht erreicht hat, bekannt wird. (Hinweis E 7.9.1988, 88/18/0104). Im RIS seit 03.07.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/05/14 91/14/0061 2 Stammrechtssatz Ein Rechtsanwalt verstößt auch dann gegen seine anwaltliche Sorgfaltspflicht, wenn er weder im allgemeinen noch im besonderen (wirksame) Kontrollsysteme vorgesehen hat, die im Falle des Versagens eines Mitarbeiters Fristversäumung auszuschließen geeignet sind. Ein ... mehr lesen...
Die Beschwerde des Antragstellers hat der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluß vom 29. Jänner 1991, 91/14/0015-3, zugestellt am 30. März 1991, als verspätet zurückgewiesen, weil die sechswöchige Beschwerdefrist mit der Zustellung des Bescheides über die Bestellung des Rechtsanwaltes zur Verfahrenshilfe am 28. November 1990 zu laufen begonnen und daher mit Ablauf des 9. Jänner 1991 geendet hatte, während die Beschwerde durch den bestellten Rechtsanwalt zur Verfahrenshilfe, der gleichzei... mehr lesen...
Mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 11. September 1990, Zl. 90/05/0150, stellte der Gerichtshof dem Vertreter des Beschwerdeführers die Beschwerde zum Anschluß von Vollmachten zur Verbesserung zurück. Zur Behebung des Mangels wurde eine Frist von zwei Wochen eingeräumt. Da dem Auftrag nicht entsprochen worden ist, stellte der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluß vom 6. November 1990 das Beschwerdeverfahren ein. In seinem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand v... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs3;
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt verstößt auch dann gegen seine anwaltliche Sorgfaltspflicht, wenn er weder im allgemeinen noch im besonderen (wirksame) Kontrollsysteme vorgesehen hat, die im Falle des Versagens eines Mitarbeiters Fristversäumung auszuschließen geeignet sind. Ein Verschulden trifft ihn in einem solchen Fall nur dann nicht, wenn dar... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs3;
Rechtssatz: Der Rechtsanwalt darf die Festsetzung von Fristen nicht völlig der Kanzleileiterin überlassen und sich lediglich auf stichprobenartige Kontrollen beschränken. Für die richtige Beachtung der Rechtsmittelfristen ist in einer Rechtsanwaltskanzlei stets der Rechtsanwalt verantwortlich, denn er selbst hat die Fristen zu setzen,ihre Vorme... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs2;VwGG §46 Abs3;
Rechtssatz: Da die plötzlich eingetretene Erkrankung des Vertreters des Beschwerdeführers jedenfalls im Zeitpunkt der Antragstellung nach § 46 Abs 1 VwGG noch andauerte, war mangels einer konkret normierten Rechtspflicht im Sinne des Vorbringens des Antragstellers davon auszugehen, daß der Antrag gem § 46 Abs 3 VwGG bei... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluß vom 16. Jänner 1991, Zl. 90/13/0257, die vorstehend erwähnte Beschwerde als verspätet zurückgewiesen, weil der angefochtene Bescheid dem damaligen Beschwerdeführer und nunmehrigen Antragsteller laut Beschwerde am Dienstag, dem 2. Oktober 1990, zugestellt worden sei, die Beschwerde aber erst am 14. November 1990 und damit nach Ablauf der sechswöchigen Beschwerdefrist (am Dienstag, dem 13. November 1990) zur Post gegeben worden sei. Der An... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs3;
Rechtssatz: Mußte dem Antragsteller bzw seinem Rechtsvertreter bereits bei Abfassung der Beschwerde auffallen, daß die Beschwerdefrist deswegen versäumt wurde, weil der angestellte Rechtsanwaltsanwärter die Beschwerdefrist falsch vorgemerkt hatte, so beginnt die zweiwöchige Frist für die Stellung des Wiedereinsetzungantrages bereits mit dem Zeitpunkt der Abf... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte verweist der Verwaltungsgerichtshof auf seinen Beschluß vom 13. November 1990, Zl. 90/08/0169, 0170, aus dem sich folgendes ergibt: Die Antragstellerin stellte mit Bescheid vom 14. Juni 1989 zu Spruchpunkt I. fest, daß die in diesem Bescheid genannten Personen in den dort ausgewiesenen Zeiträumen aufgrund ihrer Beschäftigung in einem die Pflichtversicherung nach § 4 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit Abs. 2 ASVG begründenden Beschäftigungsverhältnis gestanden sind. Der vo... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §46 Abs1;VwGG §46 Abs3;
Rechtssatz: Wenn der Berichtigungsbescheid, der die Anfechtung des berichtigten Bescheides innerhalb der Beschwerdefrist verhindert hat (Hinweis B 13.11.1990, 90/08/0169,0170), (hier: durch den VwGH) aufgehoben worden ist, fällt ein dem des § 46 Abs 2 VwGG ähnliches Hindernis iSd § 46 Abs 3 VwGG weg; daher ist im Beschwerdeverfahren gegen den i... mehr lesen...
Der oben genannte Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark wurde der Beschwerdeführerin am 13. Juni 1990 zugestellt. Die gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde richtete der Vertreter der Beschwerdeführerin an das Amt der Steiermärkischen Landesregierung (Postaufgabe am 25. Juli 1990); die an den Verwaltungsgerichtshof gerichtete Beschwerde wurde am 31. Juli 1990 zur Post gegeben. Mit dem hg. Beschluß vom 25. September 1990 wurde die zu Zl. 90/08/0133 protokollierte Beschwerde ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs2;VwGG §46 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/14/0190 B 19. März 1985 RS 1 Stammrechtssatz Im Hinblick auf die Bestimmung des § 46 Abs 3 VwGG muss der Wiedereinsetzungswerber schon im Antrag jene Angaben machen, aus denen sich der Beginn des Laufes dieser Frist ergibt. Einer Eingabe, die keine Angaben über ihre Rechtzeitigkeit en... mehr lesen...
Aus dem vorliegenden Schriftsatz der Beschwerdeführerin (beinhaltend einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist und eine Beschwerde gegen den im Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde), dem von der Beschwerdeführerin vorgelegten angefochtenen Bescheid und dem hg. Beschwerdeakt Zlen. 90/08/0136, AW 90/08/0021, ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin stellte mit Bescheid vom 14. Juni 1989 zu Spruchpunkt ... mehr lesen...